Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, spielt bei diesem Verbot für die CDU-Fraktion auch das sogenannte Anturnen eine nicht unerhebliche Rolle. Denn aufgrund der hohen Preise in den Diskotheken und sonstigen Lokalen kommen nicht wenige Besucher auf den Gedanken, sich auf dem Weg dorthin mit mitgebrachtem Alkohol in Stimmung zu bringen und dabei nicht selten die mitgebrachten Flaschen und Gläser auf der Straße oder in Grünanlagen zu entsorgen. Diese Unsitte kann auch mit dem vorliegenden Antrag verhindert oder zumindest eingeschränkt werden.
Meine Damen und Herren, aus den von mir genannten Gründen stimmt die CDU-Fraktion dem Antrag zu. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Glasflaschenverbot im zweiten Anlauf, nachdem man einen Durchgang beim Verwaltungsgericht nicht erfolgreich bestreiten konnte! Wir unterhalten uns über öffentliche Sicherheit und nicht über Müll, sondern das Gesetz ist ausgerichtet auf öffentliche Sicherheit, das einmal so für den einen oder anderen Redner dazu! Zweiter Punkt: Sie haben – das haben Sie eingeräumt – das Gesetz aus Hamburg abgeschaut und es ein bisschen verschlankt.
Eine allgemeine Bemerkung vorab: Der Kiez in Hamburg ist nicht der Bahnhofsvorplatz in Bremen und die Discomeile, das sind doch schon etwas andere Dimensionen. Der zweite Punkt zu Hamburg ist, dass man in Hamburg mit dem Gesetz nicht den Erfolg hatte, den man sich davon versprochen hat. Es ist über die Jahre etwas besser geworden, die Zahl der Vorfälle ist um ein Drittel zurückgegangen.
Weiterer Punkt: Ich hätte jetzt erwartet, dass Sie hier eine Aufstellung darüber vorlegen, wie sich die Zahl der Vorfälle in Bremen in den vergangenen Jahren entwickelt hat, wie sie vor der Verordnung war, während der Verordnung und nachdem die Verordnung nicht mehr angewendet werden durfte und Sie ohne sie arbeiten mussten. Außerdem haben Sie ja ein größeres Areal herausgesucht – Sie haben ja eine Skizze hinzugefügt –, und wir sind zum Teil auch Am Wall gelandet. Ich habe mich da an meine Jugendzeit erinnert gefühlt, als ich einmal verliebt am Wall gesessen und nachts eine Flasche Rotwein mit meiner damaligen Freundin getrunken habe. Das
wäre jetzt also von der anderen Seite des Walls gar nicht mehr möglich, und das halte ich für viele junge Leute für sehr bedauerlich.
Wenn Sie dieses Verbot auf dieses gesamte Areal beschränken wollen, dann müssen Sie auch sagen, welche Vorfälle es Am Wall, am Richtweg, an der Birkenstraße und in der Löningstraße gegeben hat, oder ob wir nur wirklich über den Bahnhofsvorplatz und die Discomeile reden. Auch das ist Bestandteil dieses Gesetzes, und wenn das nicht ausreichend ist, kann das allein dieses Gesetz ganz oder teilweise zum Scheitern bringen.
Verbote sind immer fragwürdig, und es gilt eigentlich der Grundsatz, dass sich Menschen in unserer Stadt frei bewegen können. Es gibt Handlungsfreiheit, und es gibt Bewegungsfreiheit, und auch dies ist Ihnen schon vom Verwaltungsgericht vorgeführt worden. Ich habe aus Ihren jetzigen Ausführungen schon entnommen, dass Sie die Hoffnung haben, dass es dieses Mal unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten halten muss. Wir glauben, dass es mit einem Generalverdacht gegenüber vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht getan ist. Die meisten Menschen bewegen sich dort nicht kriminell und haben nicht die Absicht, andere Menschen körperlich zu verletzen. Von einer Flasche, von einem Glas geht nicht per se eine Gefahr aus,
(Abg. Senkal [SPD]: Aber die Vorkommnisse sind Ihnen bekannt? – Abg. Frau Grotheer [SPD]: Das gilt auch als Waffe, Herr Zenner!)
sie ergibt sich höchstens aus dem menschlichen Verhalten und in der Regel dann, wenn die Menschen alkoholisiert sind, wie Sie es beschrieben haben.
Weil beim letzten Mal die Vorfälle innerhalb und außerhalb der Gastronomie ein bisschen miteinander verquickt worden sind, hätte ich in diesem Zusammenhang auch erwartet, dass Sie dies hier auch noch einmal ganz klar deutlich gemacht hätten. Das hat mir auch gefehlt. Also, was die Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Verboten angeht, werden wir einmal gespannt sein, wie das vom Verwaltungsgericht gewertet wird. Ich gehe davon aus, dass wir über den Kollegen wahrscheinlich in eine zweite Runde gehen werden.
Zum Praktischen! Wie soll das alles überprüft werden? Wie viel Personal wollen Sie einstellen, damit dies alles vor Ort überprüft wird? Reicht es nicht eigentlich aus, wenn wir eine ausreichende Polizeipräsenz am Bahnhofsplatz und an der Discomeile haben, wo diese Vorfälle im Wesentlichen vorkommen?
Aber da ist die Polizei vor Ort, und wir brauchen Polizeibeamte vor Ort, die das gesamte kriminelle Verhalten beobachten und gleich aufklären, und keine ordnungsrechtlichen Flaschenzähler!
Zum Weiteren: Wir haben es hier mit Betrunkenen zu tun, und wer körperlich verletzen will, der besorgt sich entsprechende Gegenstände, zum Beispiel Steine, Stöcke oder auch Dosen, die man entsprechend zurechtformen kann oder dann, wenn sie benutzt worden sind, durch ihre Öffnung auch als gefährliche Gegenstände benutzt werden können.
Wenn Sie sich diese gesamten Gesichtspunkte vor Augen halten, dann steht dieses Gesetz auf tönernen Füßen, und in der praktischen Anwendung sehe ich nicht die Effektivität, die Sie sich davon versprechen. Sie beziehen viele Bereiche des Areals ein, in dem Sie überhaupt keine strafrechtlichen Verhaltensweisen dokumentieren können. Wir werden dieses Gesetz in dieser Form ablehnen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig, der erste Versuch, das Glasflaschenverbot unter anderem auf der Discomeile umzusetzen, hat rechtlich nicht funktioniert, wobei ein Blick in die Urteilsbegründung doch vielleicht auch heute dem einen oder anderen schon noch einmal geholfen hätte, weil es dabei nicht um eine inhaltliche Diskussion ging, sondern um die Frage der formellen Zulässigkeit.
Ich habe auch ausnahmsweise einmal nicht Sie beschimpft, Herr Kollege Hinners, dazu komme ich heute auch nicht mehr!
Wenn man jetzt einmal das Ganze aus der Praxistauglichkeit sieht, dann stellen wir doch zunächst erst einmal fest, dass wir der Polizei mit diesem Glasflaschenverbot ein gutes und wichtiges Instrument an die Hand geben, um vielleicht auch bei bevorstehenden Konflikten eingreifen zu können.
Man muss nicht immer darauf warten, dass die Schlägerei begonnen hat, sondern wenn Sie sich das Verhalten der Einsatzkräfte auf der Discomeile anschauen, dann sehen Sie ja, dass da auch schon sehr viel, auch prä
ventiv, gearbeitet wird, sowohl von der Polizei als auch, wie ich hoffe, demnächst wieder von Sozialarbeitern.
Das Zweite ist, dass wir dieses Gesetz ja auch schon jetzt haben. Wir führen heute also nichts Neues ein, sondern ändern die Rechtsgrundlage des möglichen polizeilichen Handelns neu. Ich glaube, wir haben dafür auch eine Verantwortung, denn wenn man sich einmal ansieht, was am Wochenende so auf der Discomeile passiert, und welche Menschenmassen sich da auf einem ziemlich engen Raum bewegen – dann sind wir ja auch bei der Diskussion, wie man es dort eigentlich baulich anders gestalten sollte und vielleicht auch ein bisschen, sagen wir einmal, Konfliktpotenzial wegnehmen könnte, wenn die Räume größer wären –, dann weiß man ganz genau, dass Glasflaschen natürlich Spaß machen, wenn man aus ihnen trinkt, aber auch, dass sie in Auseinandersetzungen, in körperlichen Rangeleien, auch ganz schnell zu einer Waffe werden können. Dann sind sie eben nicht mehr das Vergnügungsinstrument, sondern ein gefährlicher Gegenstand.
Deswegen fand ich sowohl das Agieren in Hamburg als auch hier weiterhin richtig, indem man möglichst gefährliche Gegenstände für bestimmte Zeiträume untersagt, in dem Fall dann eben auch die Glasflaschen.
Im Gegensatz zum vorherigen Gesetz haben wir das Ganze ja auch noch einmal an der einen oder anderen Stelle rechtlich geschärft, weil natürlich die Frage ist, wen man erwischt, also zum Beispiel den Sportler, der dort zufällig mit seiner Sporttasche entlangläuft, weil er vom Training kommt. Wir finden, diese Beispiele sind jetzt erst einmal alle vernünftig geregelt.
Herr Kollege Tschöpe, es mag Sie erstaunen, es gibt auch nicht alkoholische Getränke in Glasflaschen!
Wir haben uns auch noch einmal die Uhrzeiten angesehen, weil es ja in der Tat keinen Sinn macht, in irgendeiner Weise Leute zu kontrollieren, die dort vormittags mit einer Glasflasche mit Rhabarbersaftschorle durch die Gegend laufen. Deswegen ist auch dieser Punkt noch einmal angepasst worden. Aus unserer Sicht wurde dadurch mit dem, was das Gericht geurteilt hat, Genüge getan. Außerdem sind wir hier, glaube ich, auch in der Frage der Eingriffstiefe noch einmal etwas ein Stück zurückgegangen. Wir Grünen halten es aber weiterhin für ein richtiges und sinnvolles Instrument, das wir der Polizei Bremen auch gern weiterhin an die Hand geben möchten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Namen des Senats, im Namen des Senators für Inneres und im Namen der Polizei ganz herzlich für die Initiative des Gesetzgebers bedanken, der die Regelungsmöglichkeiten, die wir versucht haben, im Wege einer Polizeiverordnung zu schaffen, jetzt auf landesgesetzliche Basis stellt und damit den inhaltlichen Kern dessen, was wir damals gewollt haben, auch für die Zukunft wiederherstellt. Wir freuen uns darüber sehr und halten das auch inhaltlich für richtig.
Ich glaube, ich muss jetzt nicht die Rechtsprechung des OVG hier im Einzelnen noch einmal darstellen, Frau Vogt hat das zu Beginn ihrer Ausführungen bereits getan. Ich will nur soviel sagen, ich bin mir nicht vollständig sicher, ob mich die gerichtliche Würdigung zur abstrakten Gefahr hinsichtlich der Glasflaschen vollständig überzeugt. Das spielt aber gar keine Rolle, denn die gerichtliche Feststellung bindet mich trotzdem. Insofern bin ich dankbar, dass hier die Möglichkeit geschaffen wird, auch weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen zu können.
Ich will nur noch zwei, drei Ergänzungen zur Debatte vornehmen. Herr Hinners hat ausgeführt, der Senat habe an der Bürgerschaft vorbei eine Polizeiverordnung erlassen. Herr Hinners, Sie wissen natürlich, dass das nicht stimmt, denn eine kommunale Polizeiverordnung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Stadtbürgerschaft, und insofern ist das zwar eine Initiative des Senats gewesen, zu der wir inhaltlich auch stehen, aber an der Bürgerschaft vorbei ist die Verordnung nicht erlassen worden. Wenn wir jetzt hier alle gemeinsam ein Gesetz verabschieden, dann ist es natürlich auch schön.
Herr Zenner, Ihre Ausführungen zu den Gefahren sehe ich nicht als vollständig schlüssig an. Darum will ich noch einmal darstellen, warum wir glauben, dass wir diese Regelung benötigen.
Es geht nicht darum, dass wir die Idee vertreten, dass jeder, der mit einer Glasflasche unterwegs ist, sie in der Absicht bei sich führt, um mit der Glasflasche Straftaten zu begehen. Es geht mit dieser Regelung darum, in bestimmten Zeitfenstern, in denen es typischerweise zu bestimmten Gefahrensituationen kommt, Gefahrenquellen zu minimieren und Tatgelegenheiten zu reduzieren. Das ist das, was durch diese Verordnung gewollt war, das ist das, was durch dieses Landesgesetz erreicht werden kann.
Am Ende ist es so: Natürlich brauchen wir für die Durchsetzung und Kontrolle solcher Regelungen die Polizeipräsenz vor Ort. Das ist gar nicht infrage zu stellen, und die gewährleisten wir auch. Es ist aber eben nicht damit getan, denn es ist ein Rechtsrahmen notwendig, in dem sich die Polizei verhalten kann.
Wenn sie keine Eingriffsbefugnis hat, wenn sie keine Möglichkeit hat, Kontrollen durchzuführen und im Zweifelsfall auch Regelungen durchzusetzen, dann ist es damit ja nicht getan. Deshalb gehört beides zusammen.
Wir brauchen einen Rechtsrahmen, in dem die Polizei agieren kann, und wir brauchen die Polizeikräfte vor Ort, die diesen Rahmen ausfüllen. – Herzlichen Dank!