Bevor ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass vereinbart worden ist, dass dies der letzte Debattenpunkt für heute ist. Danach rufe ich noch zwei Tagesordnungspunkte ohne Debatte auf.
Schmerzensgeldansprüche übernehmen - Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes Antrag der Fraktion der CDU vom 21. Juli 2016 (Drucksache 19/666) 1. Lesung
Schmerzensgeldansprüche übernehmen - Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 6. April 2017 (Drucksache 19/1020) 1. Lesung
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Landtag) hat beim Antrag der Fraktion der CDU, Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes, in ihrer 26. Sitzung am 24.
August 2016 die erste Lesung unterbrochen und den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/1020 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Eigentlich würde ich jetzt den Sprecher des Haushalts- und Finanzausschusses als Berichterstatter aufrufen, aber er ist jetzt nicht da.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nicht müde festzustellen und zu benennen, dass Gewalttaten gegen unsere Einsatzkräfte, und hier insbesondere gegen Polizisten und Rettungskräfte, in den letzten Jahren massiv angestiegen sind.
Laut der jüngsten Veröffentlichungen der Bundeskriminalstatistik für 2016 wurden im Vergleich zum Vorjahr gegen Polizeibeamte 6 345 Straftaten mehr verübt. Das bedeutet einen Zuwachs von 11,2 Prozent. Ich befürchte, meine Damen und Herren, dass sich dieser Trend leider Gottes noch weiter fortsetzen wird. Ja, auch wenn im Land Bremen die Zahlen für 2016 etwas rückläufig sind, bevor DIE LINKE gleich wieder kräht, wir befinden uns hier dennoch auf einem hohen Niveau, das wir so nicht akzeptieren können. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir hier nur von den Zahlen der Gewaltakte gegenüber Polizisten sprechen, die anderen sind meines Erachtens auch gar nicht aktenkundig.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle die Feuerwehrbeamten nicht vergessen, und zwar ganz besonders auch aus einem aktuellen Grund. Leider hat sich gerade vor vier Wochen ein besonders trauriger Vorfall eines Übergriffes auf einen Einsatzbeamten im Rettungsdienst in Bremerhaven ereignet, bei dem der betroffene Kollege übelst verletzt wurde und mehrere Knochenbrüche erlitten hat. Ich finde das ganz schlimm, meine Damen und Herren, und diese Entwicklung dürfen wir einfach nicht ignorieren.
Ich sende dem betroffenen Beamten - und ich denke, das kann ich auch für das gesamte Parlament ausdrücken - von hier aus unser Mitgefühl und unsere guten Wünsche, verbunden mit der Hoffnung, dass er bald vollständig genesen ist.
Meine Damen und Herren, wir können diese Vorkommnisse jahrelang bedauern, aber das hilft draußen wirklich niemandem. Taten müssen folgen, um unseren Beamtinnen und Beamten unter anderem zumindest die notwendige Rückendeckung und Wertschätzung für ihre Arbeit zukommen zu lassen, bei der sie täglich ihren Kopf für uns hinhalten. Vor diesem Hintergrund habe ich die alte CDU-Forderung, Schmerzensgeldansprüche für Beamte, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt werden, vom Dienstherrn zu übernehmen, letztes Jahr erneut eingereicht, weil ich nach wie vor davon überzeugt war und auch noch bin, dass es richtig ist und ein richtiges Zeichen in Zeiten wie diesen setzt.
So freut es mich umso mehr, dass wir uns dieses Mal einigen konnten und dass auch die Koalitionäre und der Senat mit uns diesen Weg gemeinsam gehen. Allerdings sage ich auch, wir teilen die Hinweise und die Kritik, die zum Beispiel von den Gewerkschaften und Personalvertretern vorgetragen wurden, dass eben auch Angestellte und nicht nur Beamte von Gewalttaten betroffen sein können. Ich halte die Kritik für mehr als berechtigt. Ich denke dabei zum Beispiel auch an die Kollegen des Ordnungsamts. Von daher geht in dieser Hinsicht meine Aufforderung an den Senat, entsprechende Regelungen, wie sie nach diesem Antrag für die Beamten gelten sollen, in die nächsten Tarifverhandlungen für die Angestellten einzubringen.
Dem jetzigen Gesetzentwurf, der bereits im Haushalts- und Finanzausschuss geeint wurde, stimmen wir selbstverständlich zu. Wenn die Bagatellgrenze, ich schaue jetzt einmal in Ihre Richtung, von 250 Euro auch nicht bei jedem auf Gegenliebe stößt, können wir trotzdem damit gut leben, denn zum einen hat die Senatorin sogar 500 Euro gefordert, und zum anderen ist eben halt alles besser, als es im Moment geregelt ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schnittker hat auf die Ursachen verwiesen, warum das Ganze gemacht wird. Ich will einmal deutlich sagen - ich sage das auch sehr persönlich -, ich bedanke mich bei der CDU, dass sie den Antrag wieder eingebracht hat, das wieder zum Thema gemacht hat und uns damit die Chance gegeben hat, eine Regelung zu finden, auf der wir einvernehmlich aufsetzen können, sodass wir die Schmerzensgeldansprüche jetzt gesetzlich regeln.
Ich glaube, dass wir dort einen richtigen und einen notwendigen Schritt machen. Ich glaube auch, dass dies nur ein erster Schritt ist, denn in der Tat hat die Befragung im Haushalts- und Finanzausschuss seitens der Gewerkschaften und der Personalräte ergeben, dass es durchaus auch noch andere Interessierte und auch durchaus betroffene Kreise in der Gesellschaft gibt, für die eine solche Regelung sinnvoll wäre.
Deshalb haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss im Rahmen der Schlussberatungen zu diesem Gesetzesvorschlag eingefordert, dass das Ressort uns darlegen möge, ob und wie diese Regelung auf Angestellte, aber auch auf im öffentlichen Auftrag Tätige übertragen werden kann, sodass wir das auch für alle Beschäftigungsgruppen und alle im öffentlichen Auftrag Tätigen anwenden können.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben hier - und es scheint versöhnlich heute zu enden - einen guten Abschluss gefunden, und er ist im Interesse aller Betroffenen. Ich glaube, es ist ein guter Schritt für Bremen als Arbeitgeber, so zu handeln. Ich bitte um die Zustimmung! - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schnittker, keine Sorge, ich krähe nicht! Vielleicht werden die Menschen hier auch nicht wach. Nein, das war ein Scherz! Ich will nur darauf hinweisen, dass das, was Sie möglicher
weise als Krähen empfinden, von uns in der Regel eine sehr ernsthaft geführte Auseinandersetzung zur Rolle der Polizei und zu den Ursachen der Konflikte ist. Wir sind in dieser Auseinandersetzung ganz deutlich dafür, und waren auch von Anfang an dafür, dass diese Form der Schmerzensgeldübernahme passiert. Darüber gab es für uns überhaupt keine Debatte.
Genauso wie wir einen unabhängigen Beobachter fordern, der verhindern soll oder der helfen soll, Probleme auf der anderen Seite aufzuklären, sagen wir, wenn Beamtinnen und Beamte, insbesondere Polizisten, aber auch andere, während ihres Dienstes verletzt werden und die Verursacher die Schadensansprüche nicht bezahlen können, dass dann Bremen in der Pflicht ist, sie zu übernehmen. Das stand für uns ebenfalls überhaupt nicht zur Debatte.
Deswegen verstehe ich diesen, ich sage einmal, unsachlichen Einwurf eher nicht, insbesondere nicht an diesem Punkt.
Wir haben uns von vornherein, auch nachdem wir an der Anhörung teilgenommen hatten, gefragt, warum eine Bagatellgrenze von 250 Euro? Ich habe eine ungefähre Vorstellung davon, was Polizistinnen und Polizisten verdienen. Wenn sie durch irgendeine Verletzung gehandicapt sind und auch Ausgaben haben Schadensersatz ist ja nicht Geld, das man als Belohnung dafür bekommt, dass man verletzt worden ist -, dann sollte der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen werden. Für eine Polizistin oder einen Polizisten ist ein Schaden von 250 Euro unter anderem auch Geld, das nicht einfach einmal so zur Verfügung steht. Deswegen waren wir dafür, die Bagatellgrenze abzuschaffen.
Wir waren auch dafür, deutlich zu sagen, wenn man schon eine Regelung für Polizistinnen und Polizisten schafft, dann gehören die Feuerwehr, die Rettungsassistenten und andere auch dazu. Das ist völlig in Ordnung.
Deswegen finde ich es gut, wenn wir diesen Antrag heute beschließen. Krähen werde ich, wenn es notwendig ist, jemanden zu wecken! - Danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man fragt sich, warum dieses Thema nicht schon früher aufgekommen ist.