Herr Senator, vielleicht beurteilen Sie es etwas anders, aber ich sehe hier, dass gerade bei der Innenentwicklung es bei vielen, wie Sie sagen, bestehenden Ressourcen stockt, und zwar über Jahre, weil die Kommunikation zwischen Ihrer Behörde, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besitzern der Grundstücke vor Ort nicht so funktioniert, oder lautet Ihr Urteil, dass es alles funktioniert in Bremen?
(Abg. Frau Neumeyer [CDU]: Nein danke, aber ich werde den Senat das nächste Mal darauf aufmerksam machen, wenn es einmal wieder nicht funktioniert! - Senator Dr. Lohse: Dafür werde ich dankbar sein!)
Die siebte Anfrage, die sich mit dem Thema „Der Offshore-Terminal Bremerhaven als Konkurrenz für den Neustädter Hafen“ befasst, wurde von der Fraktion der FDP inzwischen zurückgezogen.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Stand der Gesundheitsvorsorge und der Seuchenbekämpfung im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tassis, AfD.
Erstens: Ist es richtig, dass das Bundesland Bremen in einer Klassifikation bezüglich der Datenbeibringung und der Qualität im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Seuchenbekämpfung zu einer Untergruppe von drei Bundesländern gehörte, die keine Daten zur Verfügung gestellt haben und bei denen eine Vernachlässigung in diesem Bereich vermutet wird [Katharina Wahedi unter anderem, Gesundheitsuntersuchung bei Asylsuchenden, Bundesgesetzblatt 60 (1)/2017.]?
Zweitens: Werden Maßnahmen vom Senat ergriffen, um eine eventuelle Vernachlässigung in dem genannten Bereich abzustellen, und kann ferner sichergestellt werden, dass in Zukunft Daten auf solche wichtigen Anfragen geliefert werden?
Drittens: Wie steht der Senat allgemein zu den umfangreichen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für diesen Bereich der Gesundheitsvorsorge und Seuchenbekämpfung, bei: Laura Frank unter anderem Gesundheit und Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden …, Journal of Health Monitoring 2(1), 2017.?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen eins und zwei: Bremen stellt im „Bremer Modell“ seit 1993 die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten vorbildlich sicher. Der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ist keine Anfrage des im Bundesgesundheitsblatt genannten Autorenkollektivs der Universität Heidelberg bekannt. Formelle Anfragen zum Beispiel des Bundes, der Länder oder parlamentarischer Gremien werden ausnahmslos beantwortet. Anfragen anderer Stellen werden in Abhängigkeit der aktuell verfügbaren Ressourcen beantwortet.
Zu Frage drei: Das Land Bremen ist Vorreiter bei der Datenerfassung von Krankheiten bei Geflüchteten, der elektronischen Gesundheitskarte und bei Impfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut. Hierzu erfolgt ein Austausch in verschiedenen Gremien - auch als Vorsitzland der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz -, und Bremen stellt seine Erfahrungen anderen Ländern in Form von Beiträgen anlässlich von Veranstaltungen oder in wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Verfügung. - Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, stimmen Sie zu, wenn im Wesentlichen Mitglieder des Lehrkörpers der Universität Bremen einen eben auf diesen Umstand hinweisen, dass, wenn solche Angaben fehlen, vielleicht doch im Nachhinein wegen der Wirkung auf die Öffentlichkeit dann nachgeliefert werden kann oder in irgendeiner Weise bereinigt werden sollte?
Das, was gemeldet werden muss, wird gemeldet, und im Grunde - ich war gestern bei der Nationalen Impfkonferenz in Oldenburg, in Niedersachsen, die gemeinsam von Bremen und Niedersachsen durchgeführt wird - wurde dort wieder erwähnt, dass gerade die Daten und die Modelle, die aus Bremen kommen, vorzüglich sind. Es ist also insofern alles gemeldet, was gemeldet werden muss. Sie haben recht, dass zu dieser Datenbank des Bundesgesundheitsministeriums drei Bundesländer nicht gemeldet hatten, dazu gehörte auch das Gesundheitsamt Bremen. Sie wissen, zu welchem Zeitpunkt das war. Es war im Jahr 2015, da hatte es also eine ganz hohe aktuelle Anforderung zur Erfüllung der Aufgaben im Gesundheitsamt gegeben, nämlich die Impfungen sowie die Erstuntersuchungen von Geflüchteten, und das hat genau dazu geführt, dass diese Anfrage, die von einem Institut erfolgte, nicht beantwortet wurde. Ich glaube, dass die Kolleginnen und Kollegen
des Gesundheitsamtes Bremen da richtig entschieden haben, nämlich zu sagen, zunächst widmen wir uns einmal dem individuellen Schutz als der Darlegung von Daten.
Die neunte Anfrage trägt die Überschrift „Infragestellung der Ausweisung und Feststellung der Inflationsrate“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tassis, AfD.
Erstens: Ist es richtig, dass seit dem Jahr 2002 in Deutschland die Höhe der Inflationsrate nicht mehr nach Haushaltstypen (Beamte, Ange- stellte und so weiter) ausgewiesen wird und angenommene Qualitätssteigerungen, zum Beispiel bei technischen Produkten, als Preissenkung in die Preisstatistik seitdem einberechnet werden?
Zweitens: Wenn ja, ist der Senat der Meinung, dass dies gerechtfertigt erscheint, und aus welchen Gründen wurde die Ausweisung und Berechnung der Teuerungsrate geändert?
Drittens: Insofern die nachgefragten Vermutungen in Frage eins voll oder teilweise zutreffen, ist der Senat der Meinung, dass für zukünftige, amtliche Berechnungen, beispielsweise von Sozialleistungen wie des Warenkorbs für HartzIV-Empfänger, zukünftig wieder eine besondere Ausweisung nach Haushaltstypen und ohne statistische Eingriffe sinnvoll erscheint?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Mit der Einführung des Preisbasisjahres 2000 ist die Berechnung von Verbraucherpreisindizes für spezielle Haushaltstypen entfallen und werden seither Qualitätsänderungen nach und nach in der Preisstatistik berücksichtigt. Im Juni 2013 betrug der Anteil der qualitätsbereinigten Produkte am Verbraucherpreisindex dabei 0,892 Prozent und umfasste die Güter Desktop-PC, Notebook und Gebrauchtwagen.
Zu Frage zwei: Qualitätsbereinigungen sind bei der Berechnung von Preisindizes zwingend notwendig, da in der amtlichen Preisstatistik eine unabhängig von qualitativen oder quantitativen Änderungen unbeeinflusste Preisveränderung gemessen werden soll. Daher ist es notwendig, qualitative Verbesserungen der Produkte bei der Preismessung zu quantifizieren und aus der Preisentwicklung herauszurechnen. In Bezug auf die Haushaltstypen hatte sich zudem gezeigt, dass im längerfristigen Vergleich der Indexreihen kaum Unterschiede zwischen den Haushaltstypen zu erkennen waren.
Zu Frage drei: Der Senat ist nicht der Meinung, dass für amtliche Berechnungen zukünftig wieder generell eine besondere Ausweisung nach Haushaltstypen und ohne statistische Eingriffe sinnvoll erscheint. Einen Warenkorb für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II gibt es nicht. Nach den Vorschriften der Sozialgesetzgebung beauftragt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Ermittlung der Regelbedarfsstufen das Statistische Bundesamt mit Sonderauswertungen, die auf der Grundlage einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorzunehmen sind. Liegen die Ergebnisse der bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe mit einem Bundesgesetz neu ermittelt. Bei der Ermittlung der Regelbedarfe werden Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten berücksichtigt.
In Jahren, in denen keine Neuermittlung erfolgt, werden die Regelbedarfe jeweils zum 1. Januar mit einer Veränderungsrate der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigtem Arbeitnehmer nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung fortgeschrieben. - Soweit die Antwort des Senats!
Die zehnte Anfrage trägt den Titel „Entwicklung des Handwerks im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tassis, AfD.
Erstens: Wie viele Meisterabschlüsse und Lehrlinge gab es im Land Bremen im Handwerk in den Jahren 1993 bis 2003? Bitte nach Jahren und den Anlagen A und B1 sowie Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln!
Zweitens: Wie viele Unfälle sind im Land Bremen, welche die Gesundheit beziehungsweise das Leben Dritter betreffen, im Zeitraum von 1993 bis 2003 und 2004 bis 2014 bei beziehungsweise durch die Tätigkeit oder im Anschluss durch das gefertigte Produkt in den Handwerken nach Anhang A und B1 der Handwerksordnung bekannt geworden? Gesammelte Ausweisung, jedoch geteilt in die zwei genannten Zeiträume!
Drittens: Ist der Senat der Meinung, dass „Gefahrengeneigtheit“ ein zureichendes Hauptmerkmal für die Zuordnung verschiedener Handwerke in die Anlage B1 der Handwerksordnung darstellt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Dem Senat liegen die Zahlen zu den im Land Bremen abgenommenen Meisterprüfungen der Jahre 1993 bis 2003 vor. Sie liegen im Schnitt bei etwa 200 per annum. Eine Differenzierung nach zulassungspflichtigen Gewerken mit Meistertitel, Gewerke A, und nach zulassungsfreien Gewerken, Gewerke B1, sowie eine Aufschlüsselung nach Bremen und Bremerhaven sind nicht verfügbar.