Protokoll der Sitzung vom 11.05.2017

Zu Frage eins: Dem Senat liegen die Zahlen zu den im Land Bremen abgenommenen Meisterprüfungen der Jahre 1993 bis 2003 vor. Sie liegen im Schnitt bei etwa 200 per annum. Eine Differenzierung nach zulassungspflichtigen Gewerken mit Meistertitel, Gewerke A, und nach zulassungsfreien Gewerken, Gewerke B1, sowie eine Aufschlüsselung nach Bremen und Bremerhaven sind nicht verfügbar.

Hinsichtlich der Ausbildungszahlen liegen dem Senat keine Angaben zu den Jahren 1993 bis 1995 vor. Von 1996 bis 2000 liegen die Ausbildungszahlen im Handwerk im Land Bremen im Mittel bei 4 000 per annum, danach von 2001 bis 2003 bei etwa 3 600 per annum. Die nach Jahren aufgeschlüsselten Zahlen zu den abgenommenen Meisterprüfungen und den Ausbildungszahlen können bei Bedarf schriftlich vorgelegt werden.

Zu Frage zwei: Dem Senat liegen zu den in der Fragestellung definierten Handwerksbereichen keine spezifischen Daten aus amtlichen Statistiken und entsprechenden statischen Erhebungen zu Unfällen vor.

Zu Frage drei: Der Senat ist der Auffassung, dass das Merkmal der Gefahrengeneigtheit als

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wesentliches Kriterium bei der Begründung der Meisterpflicht der Anlage A-Gewerke in der Handwerksordnung geeignet ist. Aus diesem Grunde sind bei den B1-Gewerken keine besonderen Qualifikationsnachweise für die Ausübung erforderlich. Es kann jedoch der Meistertitel auf freiwilliger Basis erworben werden, der einem Gütesiegel für Kompetenz, Qualität und Vertrauen gleichkommt. - Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Eine kleine Zusatzfrage zu Punkt zwei, es wurde ja gesagt, dass keine Daten vorliegen. Ist es in allen Bundesländern so, dass so etwas nicht erhoben wird, oder gibt es dafür bremenspezifische Gründe?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Frage zielt ja auf Zeiträume, in denen es, glaube ich, schon EDV gab - ich bin jetzt nicht ganz sicher -, von 1993 an. Ich vermag es ehrlich nicht zu sagen. Es genügt wahrscheinlich ein Blick in statistische Erhebungen, die seit langer Zeit vorgehalten werden. Ich möchte an der Stelle anregen, vielleicht diesen Weg zu suchen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Karrierestrategien und Laufbahnplanung für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Müller, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Müller!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Entwicklungen gibt es an der Universität Bremen im Rahmen der Weiterentwicklung vom Promotionszentrum ProUB zum Nachwuchszentrum BYRD, „Bremen Early Career Researcher Development“?

Zweitens: Welche Maßnahmen werden im Rahmen von ProUB oder BYRD angeboten, um promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern berufliche Wege jenseits der Hochschulkarriere aufzuzeigen?

Drittens: Welche Angebote gibt es für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft

ler, um sie in Bezug auf ihre berufliche Entwicklung durch Qualifizierung, Beratung und Vernetzung über den universitären Rahmen hinaus zu unterstützen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. QuanteBrandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Mit ProUB hat die Universität Bremen bereits seit 2010 ein erfolgreiches Zentrum für Promovierende geschaffen, das umfangreiche Angebote für Doktorandinnen und Doktoranden vorhält, die sehr gut angenommen werden. Da ProUB bewusst als Promotionszentrum angelegt ist, fehlten bisher explizite Angebote für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Unter dem Dach BYRD, „Bremen Early Career Researcher Development“, wird das Unterstützungs- und Qualifizierungsangebot nun ausdrücklich auch für die Zielgruppe der promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erweitert.

BYRD stellt insofern die zentrale Anlaufstelle für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karrierestufen außerhalb der Professur dar.

Zu Frage zwei: Die etablierten Veranstaltungsformate des Promotionszentrums ProUB zum Themenfeld „Karriereentwicklung“ haben bereits bisher auch den außeruniversitären Arbeitsmarkt im Fokus.

Beispiele für entsprechende Veranstaltungen sind: Workshops „Career Planning for PhD: create and use a career portfolio“, Workshops „Karriere & Bewerbung für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Standards kennen - persönliche Vorgehensweisen entwickeln“, Workshops “Professional Orientation for Natural Scientists“, Podiumsdiskussion „Leaving academia - Karrierewege promovierter Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler“.

In Zukunft werden im Rahmen von BYRD die Angebote in diesem Themenfeld quantitativ und thematisch ausgebaut, und es werden mehr zielgruppenspezifische Workshops, Coaching- sowie Vernetzungsangebote zur Unterstützung und Vorbereitung auf außeruniversitäre Karrierewege angeboten. Dazu werden auch Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft gehören.

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Zu Frage drei: Im Rahmen der vorgenommenen Erweiterung von ProUB zu BYRD wurde die Zielgruppe des Nachwuchszentrums explizit um promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erweitert.

Folgende Qualifizierungsangebote werden bereits jetzt für diese Zielgruppe angeboten:„Karrierestrategien und Laufbahnplanung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“,„Starting a Career in Industry: Meeting Market Needs and Self-Presentation”,“Ich bin dann mal weg! Wege aus der Wissenschaft“,„Kollegiale Beratung - Herausforderungen der Post-Doc-Phase gemeinsam meistern,“ „Training für Assessment-Center“.

Die bisherigen Angebote sollen zu einem strukturierten und systematischen Post-Doc-Programm weiterentwickelt werden und Angebote zur Personalentwicklung, zu Karrierewegen, zur Karriereplanung und -orientierung sowie zur Vernetzung enthalten. Dabei wird ein expliziter Aspekt jeweils sein, auch Kompetenzen zu vermitteln, die im außeruniversitären Kontext relevant sind, und Wege für berufliche Karrieren jenseits der Hochschule aufzuzeigen. - Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Dr. Müller, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass die Universität mit der Einrichtung von BYRD eine wichtige Lücke geschlossen hat, nämlich in der Hinsicht, dass promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler endlich ein Begleitprogramm an der Universität erhalten, mit dem sie darauf hingewiesen werden, dass es berufliche Perspektiven jenseits einer Hochschulprofessur gibt?

Ich finde es ausgesprochen wichtig, und ich bin auch froh, dass wir im Rahmen der Zielvereinbarungen in den Verhandlungen mit der Universität und dem Ressort schon darauf gedrungen haben. Ich glaube, es ist sehr gut, dass das Angebot jetzt mit vorhanden ist, und dass es eben auch strukturell absichert, dass die promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich auf dem Arbeitsmarkt jenseits der Wissenschaft und Forschung Betätigungsfelder suchen. Gerade, weil wir ja auch die hoch qualifizierten Personen bei uns in der Region behalten wollen, ist es, glaube ich, gut, wenn Wissenschaft und Wirtschaft dann auch an der Stelle früh zusammenarbeiten.

(Beifall SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zwölfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Antidiskriminierung in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Müller, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Müller!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, AGG, und welche landespolitischen Schlussfolgerungen zieht er aus dem Evaluierungsbericht?

Zweitens: Welche Maßnahmen hat der Senat zum Schutz vor Diskriminierung in seiner Funktion als Arbeitgeber erlassen, und wie sind die Erfahrungen mit den entsprechenden Beschwerdestellen in den Senatsverwaltungen?

Drittens: Wie viele Beschwerden sind in den Bremer behördeninternen Beschwerdestellen im AGG-Evaluationszeitraum eingegangen, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Gründe für die Beschwerden zu beheben?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Mit der Evaluation liegt nach Auffassung des Senats eine gute Grundlage vor, um sich auf den verschiedensten Ebenen mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen. Eine Beschlussfassung des Senats dazu liegt noch nicht vor.

Auf Initiative der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat die Integrationsministerinnen- und Integrationsministerkonferenz im März dieses Jahres einen Beschluss zur Novellierung des AGG gefasst. Der Beschluss beinhaltet eine Aufforderung an die Bundesregierung, das AGG auf Basis der Evaluation und der vorgelegten Reformvorschläge nachzubessern. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei auf die Ausweitung der Schutzmechanismen und die Stärkung der Rechtsposition Betroffener gelegt sowie auf die Verlängerung der Klagefristen und die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes. Zudem soll

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Gegenstand eines länderübergreifenden Austausches sein, wie bestehende Wirkungslücken im Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns zu schließen sind. Dies schließt die Diskussion über die Chance entsprechender Gesetze auf Landesebene ein.

Zu Frage zwei: Parallel zum Inkrafttreten des AGG hat der Senat in einem Rundschreiben Leitlinien erlassen, die die Beschäftigten bei der Umsetzung des AGG unterstützen. Im Anschluss daran wurden umfangreiche Schulungen der Beschäftigten durchgeführt. Seitdem werden im Fortbildungsprogramm der Senatorin für Finanzen stetig Angebote zum AGG vorgehalten zum Beispiel „AGG und Personalauswahlverfahren“, „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ und „Behinderung und Verwaltung“.

Darüber hinaus wurde unter Berücksichtigung des AGG die Dienstvereinbarung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“ überarbeitet. Das Gleiche gilt für die „Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“.

Eine weitere Maßnahme im Hinblick auf Antidiskriminierung ist die Öffentlichkeitsarbeit über die Webseite der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Die Webseite gibt unter anderem einen Überblick über entsprechende Beratungsangebote. In dem Personalentwicklungskonzept „Personal 2025 - Von der Konsolidierung zur Gestaltung einer vielfältigen und digitalen Arbeitswelt“ ist auch eine Stärkung der nach dem AGG geforderten betrieblichen Beschwerdestellen im bremischen öffentlichen Dienst vorgesehen. Die Steigerung des Bekanntheitsgrades sowie eine Professionalisierung der Beschwerdestellen werden gegenwärtig ressortübergreifend verfolgt.

Die Frage, wie die Erfahrungen mit den entsprechenden Beschwerdestellen sind, kann dahingehend beantwortet werden, dass es positiv ist, dass entsprechende Einrichtungen etabliert worden sind und somit vor Ort Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Zu Frage drei: In den letzten zehn Jahren sind Beschwerden eingegangen, da diese derzeit statistisch nicht erfasst werden, kann eine generelle Auswertung und Bewertung nicht erfolgen.