Protokoll der Sitzung vom 15.06.2017

Zu Frage zwei: Die Universität Bremen bietet sieben internationale Bachelorstudiengänge an. Unterrichtssprache ist deutsch/englisch, deutsch/französisch, deutsch/polnisch, deutsch/russisch oder deutsch/spanisch. Die internationalen Studiengänge sind nachgefragt. Erfahrung der Universität ist aber auch, dass die Studierenden in der Regel aus Interesse am Fach und nicht wegen der Sprache ein Studium

aufnehmen. Die Universität bietet durch englischsprachige Module oder Praxisaufenthalte im Ausland den Erwerb internationaler und interkultureller Kompetenzen auch in den nicht explizit als international ausgewiesenen Bachelorstudiengängen an.

Bei der Hochschule Bremen ist die Internationalität der Studienangebote zentrales Profilelement. 50 Prozent der Studienangebote sind internationale Studiengänge und beinhalten einen obligatorischen Auslandsaufenthalt. In den Curricula sind hohe fremdsprachliche Anteile verankert. Umfangreiche Austauschprogramme mit ausländischen Hochschulen sind fest etabliert, und mehrere Studiengänge schließen mit einem Double Degree ab. Die Hochschule plant, ihr internationales Studienangebot entsprechend der Nachfrage zu sichern und gegebenenfalls auszubauen.

Die Hochschule für Künste bietet Studienprogramme in der Bachelor-/Masterstruktur ausschließlich im Fachbereich Musik und beim gemeinsamen Studiengang „Digitale Medien“ mit der Universität Bremen an. Die Bachelorprogramme im Fachbereich Musik und der Bachelorstudiengang „Digitale Medien“ werden deutschsprachig angeboten, die Masterstudiengänge in der Musik und im Bereich „Digitale Medien“ sind international und englischsprachig.

Die Hochschule Bremerhaven hat einen Bachelorstudiengang, der zu 80 Prozent Englisch als Unterrichtssprache hat. Er wird zu 90 Prozent von deutschen Studierenden nachgefragt.

Die Hochschule Bremerhaven hat darüber hinaus die Erfahrung gemacht, dass englischsprachige Studiengänge von deutschen Studierenden kaum nachgefragt werden.

(Abg. Frau Grobien [CDU]: Irgendwie ist das wie eine Große Anfrage!)

Ja, aber viele Fragen erfordern Antworten!

(Abg. Frau Grobien [CDU]: Ich habe aber Chan- cen und Risiken abgefragt!)

Für den regionalen Arbeitsmarkt, für den die Hochschule Bremerhaven vor allem ausbildet, werden Englischkenntnisse nach Auskunft der Hochschule regelmäßig nicht stark gefordert. Zur Unterstützung der Internationalisierung ihrer Studierenden bietet die Hochschule Bremerhaven in den Studiengängen BWL, Digitale Medienproduktion und nachhaltige Energie- und Umwelttechnologien ein Studienjahr fremdsprachlich an, in der Regel auf Englisch. Das erhöht die Anzahl der Incomings im Rahmen

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von Austauschprogrammen, bietet die Grundlage für Double Degrees, nutzt gleichzeitig den heimischen Studierenden und motiviert sie zu Auslandssemestern. Das Modell soll schrittweise auf alle Studiengänge ausgeweitet werden.

Insgesamt verzeichnen die Hochschulen eine gute Nachfrage im Bereich der internationalen Studienprogramme. Die Entscheidung über die Einstellung oder den Ausbau internationaler Studienprogramme ermitteln die Hochschulen an der Nachfrage und am Bedarf. - Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grobien, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Bei der detaillierten Antwort - es hat eher nach einer Antwort auf eine Große Anfrage geklungen - fehlen mir nach wie vor Chancen, Potenziale und Risiken. Bevor wir hier eine längere Diskussion führen, würde ich das Thema gern im Ausschuss noch einmal aufrufen.

Herr Professor Dr. Hilz, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sie hatten gesagt, dass die Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorstudiengänge oft höher sind als die Hochschulzugangsberechtigung. Es stellt sich die Frage: Ist das zwingend erforderlich und vorgeschrieben? Wie bewertet der Senat eine mögliche Absenkung des Niveaus auf das Niveau, das mit der Hochschulzugangsberechtigung erworben wird?

Könnten Sie Ihre Frage noch einmal wiederholen, ich habe den Anfang nicht ganz verstanden.

Sie hatten in der Antwort gesagt, dass die Zugangsberechtigung für englischsprachige Bachelorstudiengänge ein höheres Sprachniveau erfordert, als mit der Hochschulzugangsberechtigung erworben worden ist. Es stellt sich die Frage: Ist das zwingend erforderlich, oder wie bewertet der Senat eine mögliche Absenkung des Zulassungsniveaus auf das Niveau, das mit der allgemeinen Hochschulreife erworben worden ist?

Ich denke, dass man da der Systematik der Hochschulen folgen sollte, weil sie für sich sagen, dass bestimmte Sprachgrundlagen gegeben sein müssen, wenn sie einen englischsprachigen Studiengang durchführen. Dann müssen bestimmte Sprachgrundlagen gegeben sein.

Das heißt, im Grunde genommen müssen die Hochschulen Sprachangebote so vorhalten, damit dem Niveau der Lehrveranstaltung auch gefolgt werden kann.

Ich tendiere insofern nicht dazu, das Anforderungsniveau abzusenken, sondern ich tendiere eher dazu, dass das Qualifikationsniveau der Sprache gesteigert wird.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich muss doch noch einmal nachfragen, obwohl die Zeit schon fortgeschritten ist: Wäre es nicht möglich, das Qualifikationsniveau während des Studiums in den ersten zwei Studiensemestern zu erreichen?

Ich möchte an der Stelle nicht in die Systematik und in die Umsetzung eingreifen, die sich die Hochschulen bisher konzeptionell überlegt haben. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, die eine oder andere sprachliche Kompetenz nachzuweisen, damit man dem Angebot gedanklich überhaupt so folgen kann, um das, was der Lehrende vermitteln möchte, verstehen zu können. Die Frage, ob man parallel Nachweise in den Studienablauf integrieren kann, kann an die Hochschulen herangetragen werden, um zu erfahren, ob das für sie ein gangbarer Weg ist. Im Moment kann ich nachvollziehen, dass die Hochschulen in der bisherigen Weise verfahren, indem sie nämlich ein bestimmtes Sprachniveau als Voraussetzung erwarten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute von 24 Anfragen sieben Anfragen behandeln können. Ich bitte den Senat, die Anfragen zukünftig kurz und knackig zu beantworten.

(Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte allerdings auch die Fragesteller, präzise zu fragen, denn das, was hier heute stattgefunden hat, konterkariert die Fragestunde, meine Damen und Herren.

(Abg. Frau Grotheer [SPD]: Das hat der Staats- gerichtshof so entschieden, Herr Präsident!)

Nein, das hat der Staatsgerichtshof so nicht entschieden!

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich herzlich auf der Besuchertribüne Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Projekts „Ich bin die Wahl“ zur Bundestagswahl 2017.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, statt dem Tagesordnungspunkt sechs nun den Tagesordnungspunkt sieben zu beraten. Der Tagesordnungspunkt sechs befasst sich mit der Personalausstattung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft Bremen.

Verfolgt Bremen den richtigen Ansatz im Umgang mit Menschen mit Demenz? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. April 2017 (Drucksache 19/1016)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 23. Mai 2017 (Drucksache 19/1075)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Stahmann.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 19/1075, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Stahmann, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. - Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grönert.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Die einen sagen, es sei doch völlig normal, dass manche Menschen eine Demenz entwickeln. Andere dagegen wollen nichts, aber auch rein gar nichts, von dem Thema hören. Vielleicht, weil ihre Sorge, selbst

daran zu erkranken, sehr groß ist. Ja, eine Demenz hat etwas mit dem Nachlassen der Verstandeskraft zu tun und niemand, auch wir nicht, kann sich so richtig davor schützen. Eine Demenz erfasst meistens unerbittlich fortschreitend den ganzen Menschen und bewirkt dazu starke Defizite im Denkvermögen, in den emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Die Sprache, das Kurzzeitgedächtnis, die Motorik und sogar die Persönlichkeitsstruktur können betroffen sein. Es gibt in Bremen auch Unterstützung für Betroffene und ihre Angehörigen. Es gibt die Demenzinformations- und Koordinationsstelle, die DIKS, und viele weitere Ansprechpartner in verschiedenen Stadtteilen. Menschen mit Demenz sollen in Bremen mitten ins Leben gehören, und das ist auch genau richtig so.

Es klappt auch recht gut, so lange jemand da ist, sich kümmert und das ermöglicht. Wenn aber die Erkrankung fortschreitet, dann geht es oft nicht mehr zu Hause und auch nicht mehr mitten im Leben. Trotz aller Hilfestrukturen führt der Weg für fast alle Betroffenen früher oder später in ein Pflegeheim. Früher natürlich vorrangig für die, die keine Angehörigen haben, die sich kümmern können. Davon gibt es immer mehr. In der Antwort auf unsere Große Anfrage sagt der Senat, man könne von einer steigenden Zahl immer mehr alter Menschen aber nicht ableiten, dass auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigen wird.

Das sehe ich anders. Auch die Zahlen sprechen eine andere Sprache, denn von 2007 bis 2017 hat sich die Gesamtzahl der von Demenz betroffenen Menschen in Bremen von rund 7 000 auf circa 13 000 erhöht. Das ist in 10 Jahren eine Steigerung von ungefähr 100 Prozent. Ein Ende ist noch nicht in Sicht. Wenn diese Menschen aber in ein Pflegeheim einziehen, dann gehören sie stets zu den Bewohnern, die am wenigsten für sich selbst und für ihre Rechte einstehen können.