Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

Danach ist allerdings auch nicht gefragt worden.

(Abg. Frau Bernhard (DIE LINKE): Das ist außerordentlich bedauerlich, ich hätte nämlich eine weitere Frage!)

Aber das liefere ich Ihnen natürlich gern nach, Frau Abgeordnete.

Frau Kollegin, eine Zusatzfrage? – Bitte!

Im Zusammenhang damit, dass die Jugendberufsagentur in der Umsetzung darauf angewiesen ist, dass man relativ sanktionsfrei vorgeht und Jugendliche nicht unter Druck setzt, würde mich interessieren, inwieweit Sie in der Frage vorangekommen sind, die Jugendlichen hier herauszunehmen.

Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht beantworten, Frau Abgeordnete.

Frau Kollegin Bernhard, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie nicht nach wie vor der Ansicht, dass diese Frage elementar wichtig ist, um ein annähernd erfolgreiches Umsetzen der Jugendberufsagentur in Erwägung zu ziehen?

Frau Abgeordnete, ich habe Sie bereits in der Antwort auf die rechtlichen Ausgangsbedingungen hingewiesen, zu denen in Bremen gehört, dass wir weitgehend sanktionsfrei arbeiten wollen. Aber die rechtlichen Rahmenbedingungen sind so, dass in der Grundsicherung auch mit Sanktionen gearbeitet wird. Das ist das, was sich in der beschriebenen Weise aus dem SGB ergibt.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Kann ich trotzdem davon ausgehen, dass der kommunale Einfluss dahin gehend genutzt wird, sich dafür einzusetzen?

Frau Abgeordnete, auch der kommunale Einfluss setzt das Sozialgesetzbuch nicht außer Kraft.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau Bernhard [DIE LINKE]: Nein! Ich werde dranbleiben!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Landesberatungsnetzwerk ‚pro aktiv gegen rechts‘“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke, BIW.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: In welcher Weise wird das Beratungsnetzwerk „pro aktiv gegen rechts“ vom Land Bremen beziehungsweise seinen Kommunen unterstützt, und wie hoch sind die Mittel, die für diesen Zweck in den Jahren 2012 bis 2014 von der öffentlichen Hand im Bundesland Bremen aufgewendet worden sind?

Zweitens: Gibt es neben dem Beratungsnetzwerk „pro aktiv gegen rechts“, das sich ausschließlich den Themenfeldern Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit widmet, im Land Bremen weitere staatlich geförderte Initiativen, die über den militanten Linksextremismus beziehungsweise den gewaltbereiten Islamismus auf

klären, und wenn ja, welche Initiativen sind das, und wie hoch sind die Mittel gewesen, die diese Organisationen in den Jahren 2012 bis 2014 vom Land Bremen beziehungsweise seinen Kommunen erhalten haben?

Drittens: Legt das Beratungsnetzwerk „pro aktiv gegen rechts“ Rechenschaft über seine Tätigkeit ab, und wenn ja, sind diese Rechenschaftsberichte öffentlich einsehbar?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Landesberatungsnetzwerk „pro aktiv gegen rechts“ wurde im Zeitraum 2011 bis 2014 im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und vom Land Bremen mit einer Kofinanzierung von jährlich 45 000 Euro unterstützt. Das Landesberatungsnetzwerk wurde durch eine Stelle des Landes Bremen koordiniert. Das Netzwerk setzte sich aus zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren zusammen. Es stützte sich auf ein gemeinsam entwickeltes Leitbild, das die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft zum Ziel hat.

Zu Frage zwei: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat im Zeitraum 2011 bis 2014 keine eigenen Maßnahmen im Bereich der Prävention von gewaltbereitem Islamismus und militantem Linksextremismus umgesetzt, war aber seit 2012 in das bundesweite Beratungsnetzwerk Kitab eingebunden. Dessen Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich extremistischen islamistischen Organisationen zuwenden, an deren Eltern, Angehörige, Lehrinnen und Lehrer sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Kitab wird aus Bundesmitteln finanziert.

Zu Frage drei: Das Land Bremen legt dem Bund jedes Jahr einen Verwendungsnachweis über die Tätigkeiten des Landesberatungsnetzwerkes vor. Darüber hinaus wurde das Netzwerk über die gesamte Laufzeit von einem Beirat begleitet, der sich aus zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren des Landes Bremen zusammensetzt. Des Weiteren gehen inhaltliche Berichte an den Bund. – Soweit die Antwort des Senats.

Herr Kollege Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!

Frau Senatorin, haben Sie eben gesagt, dass es in dem Zeitraum 2012 bis 2014 keine

Aktionen zum Thema Linksextremismus gab? Es gab ja im Juli den Farbanschlag auf die Dienststelle des Senators für Inneres und die Sachbeschädigung dort, wobei der Gesamtsachschaden über 10 000 Euro betrug. Dazu hat sich eine linksautonome Gruppe bekannt. Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, dass es sich angesichts solcher Straftaten anbieten würde, mehr Aktionen gegen Linksextremismus durchzuführen?

Nein, wir setzen andere Schwerpunkte, Herr Timke, und zwar ganz bewusst. Wir bewerben uns zusammen mit VAJA in der neuen Förderperiode um ein Modellprojekt JamiL, um ein Radikalisierungspräventionsprojekt zu starten. Auch die Schura Bremen wird sich mit unserer Unterstützung jetzt beim Bundesfamilienministerium bewerben. Wir haben keinen Schwerpunkt auf den Bereich Linksextremismus gelegt, weil es uns in Bremen bislang gelungen ist, auf dem Gebiet mit der Szene und der Polizei eng zusammenzuarbeiten. Wir haben es in Bremen wesentlich mehr mit rechten Tendenzen zu tun. Das rechtfertigt auch die Schwerpunktsetzung auf diesen Bereich.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Janßen. – Bitte sehr!

Frau Senatorin, kann der Senat im Namen der demokratischen Parteien dieses Hauses dem Netzwerk „pro aktiv gegen rechts“ anlässlich der derzeitigen gesellschaftlichen Debatte unseren Dank für die gute geleistete Arbeit ausrichten?

Das werde ich tun.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Auszahlungstermin für Agrarprämien“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Strohmann, Frau Neumeyer, Bödeker, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Strohmann!

Wir fragen den Senat:

Plant der Senat gemeinsam mit Niedersachsen eine Verschiebung des Auszahlungstermins für Agrarprämien, falls ja, aus welchem Grund?

Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf die betroffenen Bremer Betriebe?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Friderich.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Für den Bereich der Direktzahlungen wird, wie in den Vorjahren auch, eine Auszahlung für Dezember 2015 angestrebt. Für die Ausgleichszulage ist ebenfalls keine Verschiebung der Zahlung geplant. Die Zahlung soll daher wie in den Vorjahren unverändert zum 15. Februar erfolgen. Als Zahlungstermin für einzelne Agrarumweltmaßnahmen ist der 15. März geplant.

Zu Frage zwei: Es sind keine Auswirkungen auf die Bremer Betriebe zu erwarten. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Strohmann [CDU]: Nein, ich möchte mich aber ausdrücklich bedanken!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zwölfte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Verteilung der Flüchtlinge nach Königsteiner Schlüssel“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Leidreiter, Schäfer und Gruppe ALFA.

Bitte, Herr Leidreiter!