Nelson Janßen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD will also über Demokratie reden und ich dachte, der 1. April wäre schon vorbei.
Als ich ihr Machwerk gelesen habe, war ich an der einen oder anderen Stelle tatsächlich ein wenig sprachlos. Es geht um nicht weniger, als einen Frontalangriff auf demokratische Grundsätze, auf das Grundgesetz, die Bremer Landesverfassung, die Frage der frei gewählten Abgeordneten und des freien Mandats.
In dem Machwerk wird auf sogenannte Demokratie-Skeptiker und auf einen Wirtschaftswissenschaftler Bezug genommen, der das freie Mandat gewählter Abgeordneter durch Verträge ersetzen will, die „bindende Verträge der Parteien mit dem Wähler, keine Koalition mit bestimmten anderen Parteien einzugehen“ einfordern. Zudem soll ein „Widerrufen solcher Verträge [mit] Einschnitten bei der Parteienfinanzierung und mit einem Verbot, Parteienvertreter in die Regierung zu entsenden“, sanktioniert werden. Außerdem sollen Politikerinnen und Politiker mit Bußgeldern belegt werden, sofern sie „wortbrüchig werden“ und das von der Partei, die Fake News zum politischen Stilmittel entwickelt.
Dieser Vorschlag ist lächerlich und grotesk. Er verstößt gegen zahlreiche Grundsätze dieser Demokratie.
Zu den Stichworten Rechtsstaatlichkeit und Aufrichtigkeit: Die AfD beschäftigt die Gerichte in Bremen, wie keine andere Partei. Fast monatlich gibt es irgendwelche Strafverfahren, Unterlassungsklagen, Verhandlungen über parteirechtliche Verstöße und vieles mehr. Damit werden erhebliche Kapazitäten der Justiz durch die Auseinandersetzung eines rechten Familienclans mit seiner parteipolitischen Konkurrenz gebunden.
Gegen den Landesvorsitzenden der Partei, Herrn Magnitz, der gleichzeitig im Bundestag und in der Bürgerschaft sitzen möchte, ermittelt die Staatsanwaltschaft aktuell wegen Untreue. Gegen den Bundesschatzmeister und die Bundestagsfraktionsvorsitzende der Partei ermitteln die Staatsanwaltschaften Konstanz und Essen wegen einer Schwarzgeldspendenaffäre. Bei dem AfD-Parteimitglied Marvin Mergard aus Vegesack gibt es eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Bei dem Beiratsmitglied der AfD aus Walle, Gerald Höns, musste die Polizei einen Platzverweis aussprechen, weil er vor einer Grundschule stand und offensichtlich Grundschulkinder angesprochen hat.
Bei dem Bürgerschaftskandidaten der Partei gibt es starke Bedenken darüber, ob er in Bremen oder nicht tatsächlich in Syke lebt. Bei einer Podiumsdiskussion in dieser Bürgerschaft lädt die Partei einen bekennenden Rechtsextremisten aus Chemnitz ein, der in die Unterstützungsstrukturen des NSU eingebunden war.
Diese Liste könnten wir noch ewig weiterführen. Wir wissen, wie das Parteiverständnis der AfD von Demokratie und von Rechtsstaatlichkeit ist und wir müssen uns von Rechten keine Parteiparolen erzählen lassen, wie frei gewählte Abgeordnete ihr Mandat auszuüben haben.
Persönlich hoffe ich, dass, wenn Sie einen Beitrag zur Demokratie leisten wollen, Sie dann an der Fünfprozenthürde scheitern! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema habe ich geerbt, Peter Erlanson ist leider erkrankt.
Wir haben einen Antrag zur Frage der Ersatzfreiheitsstrafen gestellt. Wie können wir vermeiden, dass Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt werden und diese nicht zahlen können, dafür ersatzweise ins Gefängnis kommen. Wie kann dieser Zustand vermieden werden? In der Justizvollzugsanstalt Bremen sitzen jeden Monat 50 Personen zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe ein. Neben der Tatsache, dass diese Menschen nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden sondern zu einer Geldstrafe, stellt das die Justiz vor eine enorme Herausforderung und Belastung. Jeder Tag in Haft kostet uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zudem 140 Euro. Das ist nicht das Hauptargument, aber es ist ein Argument, das dazugehört.
Es gibt wichtige Hilfsprojekte in Bremen und Bremerhaven wie den Verein Bremische Straffälligenbetreuung, den Verein Hoppenbank e.V. oder die Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH (Gisbu) in Bremerhaven, denen wir für ihre wichtige Arbeit ausdrücklich danken wollen,
die beispielsweise durch Projekte helfen, Geldstrafen abzuarbeiten und Ratenzahlungen zu ermöglichen. Auch das „StadtTicket Extra“ ist ein wichtiges Projekt, um zu ermöglichen, dass Menschen nicht durch Ersatzfreiheitsstrafen bestraft werden. Wir wissen genau, dass die meisten dieser Menschen häufig unter multiplen Schwierigkeiten leiden, körperliche, psychische Erkrankungen haben und/oder Suchtprobleme vorliegen. Häufig haben wir ein Armuts- und kein Kriminalitätsproblem.
Wir haben seit Jahren kontinuierlich eine hohe Zahl an Personen, die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen und fordern in unserem Antrag eine Bundesratsinitiative, um für die Dauer von fünf Jahren ein Modellprojekt, welches die Vollstreckung von Geldstrafen unter Verzicht für die Ersatzfreiheitsstrafe beachten soll zu erproben. Wir haben im Rechtsausschuss Anhörungen und Beratungen durchgeführt. Dabei, das wurde von der Ausschussvorsitzenden, Frau Aulepp, angeführt, haben die Expertinnen und Experten unsere Meinung bestätigt, wonach im Ergebnis die derzeitige Praxis der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe und
die Ausstattung der Justiz, um diese durchzuführen, an vielen Stellen höchst problematisch ist. Nicht immer kann gewährleistet werden, dass abgewendet werden kann, dass Menschen ersatzweise ins Gefängnis kommen. Die Fraktion der FDP beantragt parallel mit einer Bundesratsinitiative, die Menschen vor der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu gemeinnütziger Arbeit zu zwingen. Das lehnen wir genauso wie der Großteil aller anderen an der Beratung Beteiligten aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Zwangsarbeit kann keine Antwort sein, wenn eine Geldstrafe nicht vollstreckt werden kann.
Es gibt auf der Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes die Möglichkeit, bei gerichtlich verordnetem Freiheitsentzug auf das Instrument der Zwangsarbeit zurückzugreifen. Das kann dann nicht zutreffen, wenn es um eine Verurteilung mit einer Geldstrafe geht, deshalb sehen wir verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken. Das kann nicht der Weg sein, das Problem wird damit nicht gelöst. Die meisten Betroffenen sind aufgrund multipler Problemlagen gar nicht in der Lage, regelmäßige, gemeinnützige Arbeit zu leisten und von alternativen Projekten ist im Antrag der Fraktion der FDP nicht die Rede.
Wir freuen uns darüber, dass die Koalition sich in einigen Bereichen durchaus bewegt hat, auch wenn sie sich nach wie vor mit dem Grundsatz sehr schwer tut, von der Ersatzfreiheitsstrafe als Instrument abzuweichen. Wir stellen fest, dass der Ausschuss auf der Grundlage des Antrages der Koalition mehrere Initiativen vorlegt, um zu verhindern, dass Ersatzfreiheitsstrafen eingesetzt werden müssen. So soll die Ersatzfreiheitsstrafe nur auf erneute richterliche Entscheidung verhängt werden und nicht durch eine Prüfung nach Aktenlage. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Das Verfahren soll nicht mehr so sein, dass ein Rechtspfleger nach Aktenlage entscheiden kann. Die Ersatzfreiheitsstrafe soll nur durch ein Urteil, nicht durch einen Strafbefehl verhängt werden.
Das ist ein Komplex, von dem ich glaube, dass er sehr wichtig ist. Wir wissen, dass viele der Menschen, die von Ersatzfreiheitsstrafen betroffen sind, Menschen sind, die nicht über den juristischen Sachverstand, nicht über die finanziellen Mittel, teilweise nicht einmal über eine Adresse verfügen. Wir hier bestrafen häufig Menschen, die am Rand der Gesellschaft stehen. Bei denen zieht die Strafkulisse Ersatzfreiheitsstrafe nicht, weil das
Menschen sind, die meistens gar nicht so mit der Gesellschaft interagieren, dass sie in einem formalen Widerspruchsverfahren oder ähnlichem ihre Rechte geltend machen wollen. Wir sind froh, mit dieser Diskussion etwas angestoßen zu haben, das in der Beratung ein Ergebnis gefunden hat. Wir finden, Sie hätten jetzt auch noch den nächsten Schritt gehen und mit einem Modellprojekt versuchen können, die rechtlichen Normen weiterzuentwickeln und zu schauen, wie wir grundsätzlich in die Diskussion darüber kommen, ob beispielsweise das Schwarzfahren nicht umgewandelt werden kann in eine Ordnungswidrigkeit, um wegzukommen von den Ersatzfreiheitsstrafen, die bei der Nichtzahlung von Geld eingesetzt werden können. Daher bedanken wir uns dafür, dass Sie ein Stück des Weges mit uns gegangen sind.
Wir werden ein Auge darauf haben, ob die Maßnahmen, die jetzt vorgeschlagen wurden, tatsächlich dazu führen, dass in Zukunft weniger Menschen in das Gefängnis müssen, weil sie das Geld nicht zahlen konnten. Wenn das nicht der Fall sein sollte, werden wir in der nächsten Legislaturperiode auf unsere Vorschläge zurückkommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ja, die Schülerinnen und Schüler haben Recht, radikale und konsequente Forderungen aufzustellen, und nein, ich finde nicht, dass diese Forderungen
auf die Straße gehören und die abgeschwächte Realpolitik in das Parlament, sondern ich finde, dass genau diese Forderungen auch in dieser Klarheit hier in das Parlament gehören. Da künstlich die Trennlinie zu ziehen finde ich nicht richtig.
Zwölf Jahre lang stellen Bündnis 90/Die Grünen das zuständige Ressort für Umwelt und fordern in der Aktuellen Stunde: Jetzt konsequenter Klimaschutz! Zwölf Jahre grünes Umweltressort und heute die Forderung, den Klimanotstand auszurufen. Da halte ich es dann doch an der einen oder anderen Stelle mit Frederike Oberheim, die ja auch auf der LNV noch einmal geschrieben hat: Früher hattet ihr einmal Biss. Ich glaube, es muss auch dazu gehören.
Sie agieren ja gerade aus der Regierung heraus und ich finde das schon bezeichnend.
Wir diskutieren heute gar nicht über die Umsetzung konkreter Klimaschutzprogramme, sondern wir diskutieren heute in einer eher allgemein gehaltenen Aussprache über die Frage: Wie kommen wir zu einem konsequenten Klimaschutz, der auch darauf eingeht, welchen gesellschaftlichen Protest wir derzeit haben? Die Wahrheit ist, das Bremer Klimaschutzgesetz wird schlicht gebrochen, es wird nicht eingehalten. Die Forderung, 40 Prozent CO2-Reduktion gegenüber dem Basisjahr 1990 zu erhalten, werden wir nicht umsetzen. Jetzige Berechnungen laufen ja eher Richtung 16 Prozent. Konsequenter Klimaschutz jetzt – das wäre eine Einhaltung der eigenen Ziele.
Der Senat hat einiges nicht gemacht, was wir immer wieder thematisiert haben und was auch hier diskutiert wurde. Wir hatten ja einmal beantragt, zu sagen, dass wir uns auf den Weg machen müssen, den Kohleausstieg zu planen. Wir müssen uns auf den Weg machen, in die Diskussion mit den Betreibern einzutreten
und mit den Betriebsräten und Gewerkschaften. Das wurde hier abgelehnt mit dem Verweis darauf, in diesen Markt könne man ja so nicht eingreifen,
da habe man keinen staatlichen Handlungsrahmen. Wir haben gelernt, jetzt ist es anders, jetzt kann man bis 2023 den Ausstieg fordern.
Meine Damen und Herren, konsequenter Klimaschutz jetzt – das wäre auch die Aufgabe, hier eine regionale Kommission zu bilden und in den Ausstieg aus der Kohlekraft aktiv einzusteigen und dann auch Nägel mit Köpfen zu machen.
Es gibt ja einen umfangreichen Verkehrsentwicklungsplan.
Ich durfte vor drei Wochen stellvertretend für meinen Kollegen einmal daran teilnehmen. Das war sehr spannend. Darin stehen einige Punkte, die umgesetzt werden sollten. Ich kann Ihnen sagen, die Punkte, die Grau oder Rot haben, was für „nicht umgesetzt“ oder „noch nicht in Bearbeitung“ steht, sind in der Mehrheit. Auch Themen wie Weserquerung, wie Premiumrouten sind nicht in dem Umsetzungsstand, den wir eigentlich gern hätten. Heute Morgen bin ich in eine Straßenbahn eingestiegen, in die Linie 1 auf dem Weg vom Hauptbahnhof hierher, zur Domsheide, da klebte außen auf der Straßenbahn ein Sticker. „Fridays for Future“ stand darauf, „ÖPNV statt SUV“. Ich glaube, das ist richtig. Wenn wir die Verkehrswende wollen, bedeutet konsequenter Klimaschutz auch die gezielte Umverteilung von Geldern im Haushalt, weg vom Auto, hin zu Rad und ÖPNV.
Stichwort ÖPNV, Stichwort Verkehrswende: Die Fahrgastzahlen stagnieren derzeit. Die Preise im ÖPNV steigen. Wenn wir dann Anträge stellen, die einfach nur eine Minimalforderung nennen – keine weiteren Preiserhöhungen, ein Preismoratorium – oder wenn wir Anträge stellen, die sagen, wir müssen schauen, wie wir für die Auszubildenden die Möglichkeit finden, ähnlich den Studierenden Ticketpreise zu haben, die Mobilität grundsätzlich ermöglichen, dann werden die hier von einer Regierungsmehrheit abgelehnt. Konsequenter Klimaschutz jetzt bedeutet Einstieg in den kostenlosen ÖPNV und einen konsequenten Ausbau der Netze, ansonsten bleibt es bei der Sonntagsrede.
Auch beim Stadtklima haben wir doch eine ähnliche Debatte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zwischen 2015 und 2018 wurden für drei gefällte Bäume rechnerisch zwei nachgepflanzt, und das unter einem grünen Umweltressort. Also auch hier: Konsequenter Klimaschutz jetzt! Das würde bedeuten, aktiv die Stadtökologie zu schützen, Nachpflanzungen nicht unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen, sondern Handlungen zum Schutz des Klimas zu ermöglichen.
Diese Liste ist weder vollständig noch abschließend, das wissen Sie genauso gut wie ich. Mein Problem mit dieser Auseinandersetzung ist aber: Sie fragen die Aktivistinnen und Aktivisten der Demonstrationen oder die Leute von Ende Gelände und sagen: Ihre Demo war doch jetzt erfolgreich, wir haben es doch debattiert. Nein, die Demo ist dann erfolgreich, der Streik ist dann erfolgreich, wenn die Forderungen der Klimabewegung Eingang in die Politik finden und wenn diese Forderungen dann auch ernst genommen und umgesetzt werden und nicht bloß einmal gesagt wird: Vielen Dank dafür, dass ihr gestreikt habt, jetzt kommen wir wieder zur Realpolitik. Nein, die Konsequenz müsste sein, Handlungen zu verändern und den Systemwandel in Hinblick auf Klimaschutz auch wirklich zu vollziehen.
Ein paar Punkte vielleicht noch zum Verlauf der Debatte. Die FDP hat natürlich gesagt: Wir machen Klimaschutz irgendwie mit dem Marktmechanismus, mit diesem Zertifikathandel. Da sind sie die Einzigen, die noch daran glauben. Alle anderen sagen: Der Zertifikathandel als klimapolitischer Ablasshandel ist gescheitert, das wird so nicht funktionieren. Wir müssen, wenn wir Klimaschutz ernst nehmen wollen, auch die Auseinandersetzungen mit der Form, wie wir profitieren, wie profitorientierte Konzerne kein Interesse an Klimaschutz haben, führen. Das können wir nicht gemeinsam, sondern wir müssen auch die Kraft haben, es gegen Industrieinteressen durchzusetzen. Das werden wir nicht über einen Marktmechanismus regeln können.
Eine Anmerkung noch zu der Frage, wann man eigentlich einen Streik macht. Ich finde es immer wieder faszinierend, wenn es einen Aufruf gibt, einen Streik in seiner Freizeit zu machen. Ich weiß nicht genau, woher Sie dann diesen Streikbegriff nehmen. Die Forderung ist natürlich klar. Es ist ein Streik, wenn ich mich verweigere, die Tätigkeit auszuführen, um mit einem Ziel etwas durchzusetzen. Das kann ich nicht in meiner Freizeit machen, dann wäre es kein Streik. Diese Auseinandersetzung muss auch an der Stelle geführt werden, an der sie die Aufmerksamkeit bekommt. Ich finde das richtig und ich ziehe meinen Hut, auch wenn ich keinen habe, vor den Aktivistinnen und Aktivisten der Klimaschutzbewegung und hoffe, in der Zukunft dann auch hier davon sprechen zu können, dass wir konsequenten Klimaschutz tatsächlich in die Tat umsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, das Meiste ist schon gesagt. Die Diskussion, die wir führen, führen wir über die Frage: Wollen wir politische Ämter auch politische Ämter nennen und sie in einem politischen Prozess auch bestätigen? Ich glaube, das ist der einzig richtige Weg, um mit diesen Ämtern umzugehen, um ihnen damit die Legitimität zu geben, aber auch den Streit über die Qualifikation und den Streit über die Besetzung führen zu können. Wenn wir in einem Ausschreibungsverfahren den Anschein erwecken, dass es rein um abstrahierbar neutrale Kriterien ginge, entziehen wir auch die Besetzungsverfahren
einer politischen Auseinandersetzung. Ich glaube, das ist ein Fehler, und ich glaube, es ist auch nicht mehr zeitgemäß, es so zu machen. Deshalb finde ich den Vorstoß der Fraktion der FDP an dieser Stelle richtig.
Trotzdem bleibt das Problem, dass wir, wenn wir diesen einzelnen Punkt ändern, die Gesamtproblematik der Magistratsverfassung und der Konstellationen, die dadurch zustande kommen können, nicht beheben werden. Es wäre auch jetzt so, angenommen man würde es jetzt beschließen und es würde jetzt noch funktionieren bis zur nächsten Wahl. Dann hätten wir trotzdem die Situation – ein konstruierter Fall –: Eine neue Partei tritt an und erreicht aus dem Stand 51 Prozent der Stimmen. Das würde bedeuten, dass diese neue Partei zwar drei der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder besetzen könnte, aber keinen Zugriff auf die hauptamtlichen Magistratsmitglieder hätte. Das heißt, das Führungsgremium der Stadt bestehend aus den elf Magistratsmitgliedern würde nur drei von elf und damit überhaupt nicht die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler und auch nicht die Mehrheit des Parlaments abbilden.
Ob die dann theoretisch über ein Ausschreibungsverfahren besetzt werden würden oder ob die durch eine Wahl besetzt werden würden, dieser Zustand würde überhaupt nicht geändert werden. Deshalb, glaube ich, ist es zwar ein Schritt, ein Baustein für diesen Prozess, es ist aber noch nicht die abschließende Lösung, um hier eine wirkliche demokratische Aufwertung zu erreichen und auch diesen Streit einem demokratischen Prozess zuzuführen.
Ich glaube aber auch, was wir im Moment sehen, hat mit parlamentarischer Kultur zu tun. Ich erinnere mich ganz gut daran, da war ich zu Besuch bei der Stadtverordnetenversammlung, als der derzeitige Oberbürgermeister wieder berufen wurde. Das war ein Verfahren, bei dem es keine erneute Ausschreibung gab, sondern der Vertrag verlängert werden konnte. Das ist auch alles rechtens, das kann man auch alles so machen. Trotzdem gab es aus dem Parlament heraus den Wunsch, dass dieser Oberbürgermeister sich doch bitte einmal vorstellen möge, wofür er stehe, wofür er antrete und warum er jetzt die Zustimmung des Parlaments erhalten sollte. Diese Aussprache ist ausgeblieben mit dem Verweis darauf, dass man das Vorschlagsrecht habe und deshalb auch keine Begründung mehr nötig wäre, denn das sei ja schon geklärt. Ich
glaube, das ist eine Frage einer demokratischen Kultur, die dann entwickelt werden muss, in der über solche Auseinandersetzungen auch gestritten wird, indem man dann auch fragen kann: Was ist denn das Programm und was ist der Gegenentwurf der Opposition? Wo ist die Bruchlinie und wo sagt man: Gut, er hat die Mehrheit, aber er wird dafür zu Recht auch kritisiert?
Das ist eine Auseinandersetzung, der man sich dann auch stellen muss, die man dann auch aushalten muss. Ich glaube deshalb, die Wahl ist richtig, sie ist aber nicht alles. Wir werden uns hier an dieser Stelle enthalten, glauben aber, dass es möglicherweise in den nächsten Jahren dort zu Entwicklungen kommt, hier eine Reformierung einmal voranzubringen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Der Offshore-Terminal Bremerhaven beschäftigt uns ja schon seit Jahren, beschäftigt diese Debatte hier im Haus, beschäftigt die Deputation und hat auch die Gerichte schon häufiger beschäftigt.
Das Gericht hat jetzt – vor drei Wochen war es, glaube ich – in der mündlichen Urteilsverkündung erklärt, dass es dem Kläger, also dem BUND in
mehreren relevanten Punkten recht geben wird, der mit Abstand relevanteste davon ist die Frage der Wirtschaftlichkeitsberechnung und damit auch der Grundlage für das Planfeststellungsverfahren.
Ursprünglich sollte der Terminal als schwerlastfähiger Hafen die junge und boomende Offshore-Industrie unterstützen, und damit war auch der Eingriff in das FFH, also das Naturschutzgebiet gerechtfertigt. Das galt es damals abzuwägen, ob hier ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, das einen solchen Eingriff zulässt, und dieses öffentliche Interesse wurde so gesehen und auch vom BUND so unterstützt. Ich habe das hier schon einmal zitiert, finde es aber nach wie vor wichtig.
Das Oberverwaltungsgericht hat bereits Urteile in einem Eilverfahren gesprochen und dort auch genau auf diese Auseinandersetzung Bezug genommen und hat festgelegt, dass es eine spezifische Zweckbestimmung gibt, die die Grundlage dafür ist, hier einen Eingriff in das Naturschutzgebiet vorzunehmen und schreibt: „Würde man diese Zweckbestimmung in nennenswertem Umfang dauerhaft durch allgemeinen Schwergutumschlag ersetzen, berührt das den Kern des planfestgestellten Verfahrens.“ Das heißt, wesensbestimmend für diesen Planfeststellungsbeschluss ist, und das ist auch mehrfach schon gerichtlich festgestellt worden, die Bindung an die Offshore-Industrie, die Bindung an die Energiewende, und damit ist das, was die CDU hier vorschlägt, irgendwie in einem Heilungsverfahren diese Bindung wegzunehmen, völlig unzulässig, entbehrt auch jeder Grundlage und ist auch schon ausgeurteilt.
Hier kann in dem Verfahren geheilt werden. Das ist richtig, das hat das Urteil gesagt. Es kann geheilt werden, nämlich an der Fragestellung, der Senat möge eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung einreichen, die dann die Grundlage dafür darstellt, dass wir hier doch noch den OTB in der vorgesehenen Form planen können oder auch in einer anderen Form. Was nicht möglich ist, ist aber, die Planfeststellung so grundsätzlich zu verändern, dass diese Abkehr vom ursprünglichen Ziel jetzt durch eine Ergänzung vorgenommen wird. Das ist so weder vorgesehen noch vom Gericht so ausgedrückt worden.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Berechnungsgrundlagen, die hier von der Prognos AG vorgenommen wurden, auf reine Annahmen gestützt und nicht durch konkrete Zahlen unterlegt
waren. Wir können feststellen: Erstens, der Prognos AG ist es nicht gelungen, für die Hochzeit der Offshore-Windenergie hier zu berechnen, dass der Hafen ausgelastet werden würde. Das ist einfach nicht gelungen. Die Zahlen geben es nicht her. Wir müssen auch sehen, dass diese Zahlen schon immer davon ausgegangen sind, dass die in Bremerhaven ansässigen Unternehmen ihren Weltmarktanteil deutlich steigern. Das war die Grundannahme. Das Gericht hat gesagt: Ja, ihr dürft mit diesen alten Planungen weiterplanen, also das wäre rechtlich zulässig, da muss man nicht unbedingt neue Zahlen liefern, aber diese Berechnungen waren halt grundlegend falsch, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese Auslastung kommt.
Zweitens, die Bundesregierung hat über die Novellierung des EEG die Branche in eine Krise gestürzt, in Cuxhaven hat sich mit Siemens ein neuer Konkurrent angesiedelt, und in Bremerhaven sind viele Unternehmen in die Insolvenz gegangen, sodass jetzt nur noch eins existiert.
Daraus folgt, die CDU will uns mit dieser Forderung, man möge hier einmal so ein bisschen im Verfahren umschwenken, Sand in die Augen streuen. Es ist nicht möglich, im bestehenden Planfeststellungsverfahren von der grundsätzlichen Planung abzuweichen. Getoppt wird das Ganze von der SPD. Während die CDU uns hier Sand in die Augen streuen will, wirft die SPD mit dem ganzen Sandkasten. Nachdem das Gericht festgestellt hat, diese Planung im vorliegenden Fall ist rechtswidrig, sagt die SPD, das ist ein wichtiger Schritt hin zum OTB.
Sehr geehrte SPD, Sie haben recht. Grundsätzlich dürfen Sie planen. Das hat das Gericht zugestanden. Das wussten wir aber auch schon vorher. Die Planungen, wie sie derzeit aber gelaufen sind, nämlich explizit mit der Bezugnahme auf die Auslastung des OTB, war falsch. Die Planungen haben nicht nachweisen können, weshalb ein Eingriff in dieses Naturschutzgebiet hier durchgeführt werden kann. Dieses Urteil als Sieg für Ihre Seite verkaufen zu wollen, grenzt an Realitätsverweigerung.
Wir brauchen einen Plan B für Bremerhaven statt ein Festhalten an einem Projekt, das so nicht mehr funktioniert. Meine Kollegin Frau Vogt wird in einer zweiten Runde auf die Frage Plan B für Bremerhaven noch einmal eingehen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Mit der Antwort des Senats liegt uns eine ganz interessante Grundlage vor, um über Binnenschifffahrt zu sprechen. Wir haben jetzt eine erweiterte Datengrundlage. Wir haben in der letzten Zeit über Binnenschifffahrt eigentlich eher im Zusammenhang mit dem Mittelweserausbau gesprochen. Hier ist jetzt eine Zusammenfassung, die das Verkehrsaufkommen oder insgesamt die Verteilung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern betrifft.
Ich möchte noch eine kurze Vorbemerkung machen, bevor ich auf die Anfrage eingehe: Ich glaube, wir sind uns einig, das wurde ja auch schon mehrfach genannt, dass die Binnenschifffahrt ein wichtiger Bestandteil von dem Verkehrsträgermix in der Logistik insgesamt ist und dass wir auch feststellen müssen, und damit kommen wir eigentlich schon in die Anfrage, dass die Binnenschifffahrt, im Verhältnis zu den Transportmengen auf der Straße und auch der Schiene, stagniert und dass da im Moment sogar ein Rückgang zu verzeichnen ist. Das ist mit Sicherheit keine gute Entwicklung.
Wir bräuchten auch die Binnenschifffahrt als eine Säule der Logistik, die nicht mehr auf die Straße setzt und die auch in der Lage ist, große Menge an Stückgut und auch an Containern zu transportieren. Deshalb, glaube ich, ist es wichtig, dass man hier ein gezieltes Augenmerk darauf legt, wie die Binnenschifffahrt ausgestattet werden kann und was da nötig ist, um auch diese gute, umweltfreundlichere Alternative zu der Straße, zu fördern.
In der Antwort drei der Anfrage haben wir eine Tabelle, in der noch einmal genau diese Anteile aufgelistet sind, und da sehen wir, dass die Straße in dem Zeitraum zwischen 2008 und 2017 von 69 Prozent auf knapp 72 Prozent angestiegen ist und dass aber in dem gleichen Zeitraum, von 2008 bei knapp zehn Prozent Binnenschifffahrtsanteil, der Anteil nur noch bei knapp über acht Prozent liegt. Das sind jetzt geringere Zahlen, dahinter stecken aber natürlich sehr große Volumen an Waren, die umgeschlagen werden. Ich glaube, das ist schon eine alarmierende Entwicklung, die zeigt, dass wir hier auch öffentlich, also durch den Staat, reagieren und
uns über die Infrastruktur Gedanken machen müssen, darüber, wie die Binnenschifffahrt wieder in die Lage versetzt werden kann, ihre Aufgabe zu übernehmen.
Wir sehen, es ist nicht zwangsläufig, nicht international so, dass die Binnenschifffahrt überall in diesem Umfang rückläufig ist. Wir sehen in der Beantwortung zur Frage fünf der Anfrage beispielsweise die Containerbeförderung von anderen großen Häfen. Die sind hier nur beispielsweise abgerufen, das sind jetzt nicht alle Häfen, aber es macht ja Sinn, nur eine Auswahl zu treffen. Da sehen wir deutlich, dass beispielsweise in Antwerpen insbesondere der Anteil der Frachtmenge, aber auch der Anteil von Gütern extrem gestiegen ist, die umgeschlagen werden. Auch in Hamburg sehen wir einen moderaten Zuwachs, aber immerhin einen Zuwachs, nicht in relativen aber zumindest in absoluten Zahlen, und auch in Rotterdam sehen wir einen erheblichen Zuwachs.
Das heißt, es ist nicht so, dass es international und überall so ist, dass die Binnenschifffahrt an Boden verliert, sondern es ist durchaus so, dass die Binnenschifffahrt in Bremen an Boden verliert. Auch in Deutschland insgesamt ist es nicht so, dass es sonst überall bergauf geht, aber es ist nun einmal auch kein internationales Phänomen, das sich überall zeigt.
Das zeigt uns auch, dass es Handlungsspielraum gibt. Das ist kein Ereignis, das vom Himmel gefallen ist und daran liegt, dass die Straße automatisch immer der bessere Verkehrsweg ist. Also ökologisch ist sie es nicht und auch nicht aus logistischen Gesichtspunkten. Wir müssen uns gezielt mit der Frage auseinandersetzen, welche Maßnahmen auf Landesebene, aber auch auf Bundesebene realisiert werden müssen, um der Binnenschifffahrt hier wieder etwas auf die Beine zu helfen und uns dafür einsetzen, die Logistik zu verlagern.
Wir sehen in der Antwort zu Frage sieben, das finde ich ganz bezeichnend, das ist eine Tabelle, in der auch aufgeführt ist, an welchen Lageplätzen, an welchen Anlegestellen derzeit Landstrom installiert ist. Das ist nur ein Beispiel, aber ein Infrastrukturbeispiel, und da sehen wir, dass sowohl im Neustädter Hafen als auch in der Getreideanlage kein Landstrom angebunden ist. Das sind aber genau die beiden Anlegestellen, die am meisten frequentiert werden, also sind die beiden größten Stellen derzeit nicht angeschlossen. Das sind Punkte, bei
denen ich meine, dass wir als Land in der Verantwortung sind, diese Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, wo aber auch die Bundesregierung – da immerhin im Koalitionsvertrag verankert ist, dass es das Ziel ist, überall Landstrom zu realisieren – in der Verpflichtung ist, diese Infrastruktur zu unterstützen und die Länder in die Lage zu versetzen, diese Infrastruktur zu schaffen.
Ich finde, insgesamt ist die Anfrage noch einmal eine interessante Zusammenfassung von verschiedenen Daten. Auch mit dem Verweis auf die seit Anfang des Jahres geänderten Regelungen hat sich mit den 45 Millionen Euro schon etwas getan.
Ich habe jetzt noch nicht so viele Konsequenzen daraus gezogen, was jetzt eigentlich die Aufgabenliste ist, was die fünf Hauptpunkte sind. Es gibt einen ganzen Rahmen von Punkten, die man beachten müsste.
Klar ist, dass die Hafeninfrastruktur ausgebaut werden muss und der Landstrom nur ein Bestandteil davon ist. Ich denke, dass wir uns des Themas noch einmal mit konkreten Forderungen annehmen müssen. Trotzdem glaube ich, dass diese Datengrundlage uns eine gute Grundlage gibt, um uns auch für kommende Initiativen einen Überblick zu verschaffen, und ich glaube, dass es gut ist, die Binnenschifffahrt so aufzustellen, dass sie Teile der derzeit viel zu viel auf der Straße liegenden Güterverkehre übernehmen könnte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! 424 Euro stehen mir seit dem 1. Januar zu, wenn ich im Hartz-IV-System als Alleinstehender gemeldet bin. Darin enthalten sind unter anderem, das kann man ja nachsehen, etwa 4,50 Euro am Tag für Essen und Trinken. Weniger sind es, wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Dann werden reduzierte Sätze angewandt. Wenn irgendetwas außer der Reihe passiert, der Kühlschrank entzwei geht, ich Allergien oder Unverträglichkeiten habe, wenn Weihnachten vor der Tür steht und ich Geschenke kaufen möchte, dann wird dieser Satz noch knapper, als er ohnehin schon ist.
Der Regelsatz gilt als der Satz, der ein menschenwürdiges Existenzminimum in unserer Gesellschaft gewährleisten soll. Der Regelsatz ist damit die Untergrenze. Wer darunter liegt, hat offensichtlich zu wenig Geld, um menschenwürdig in dieser Gesellschaft zu existieren und zu wenig Geld, um seinen Alltag zu bestreiten. Im Land Bremen liegt der Anteil der Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II, die sogenannte SGB-II- Quote, bei 18,8 Prozent. Im Bundesschnitt liegt sie bei 9,1 Prozent.
Bremen ist also bundesweit Spitzenreiter bei dieser Quote. In keinem anderen Bundesland wird die Realität der Menschen so stark von den Gesetzen des Sozialgesetzbuches geprägt. Das Thema Hartz IV ist für das Bundesland ein zentrales Thema, denn es prägt die Lebensrealität von einem knappen Fünftel der Menschen unter 65.
Auch wenn der Begriff Existenzminimum so tut, als ob das die Grenze ist, unter die nichts gehen kann,
als ob das die Grenze ist, die wir einem jeden in unserer Gesellschaft zugestehen, gibt es in Deutschland eine Praxis, die sich Sanktion nennt, die es im Hartz-IV-System ermöglicht, Menschen zu bestrafen und unter dieses eigentlich abgesicherte Existenzminimum zu drücken. Diese Praxis liegt nun in einem Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Diese Praxis verstößt aus unserer Sicht gegen das Grundgesetz und den Fürsorgegedanken des Staates, den Sozialstaatsgedanken. Ich glaube, es wird Zeit, dass wir über diese Praxis diskutieren und zu einer Änderung kommen.
Anlass für die Aktuelle Stunde ist dabei nicht eine grundsätzliche Frage, wie sieht eigentlich das Hartz-IV-System aus oder was ist eigentlich mit den Sanktionen? Grundlage für die heutige Aktuelle Stunde ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem es um den § 31a des Sozialgesetzbuches II geht. In diesem Paragraphen ist festgelegt, dass Menschen, die Maßnahmen, nein, die Beschäftigungen, die vom Jobcenter vorgeschlagen werden, nicht nachkommen oder nicht antreten, sanktioniert werden können, und die Leistungen um 30 Prozent, 60 Prozent oder sogar vollständig gekürzt werden können.
Das Sozialgericht in Gotha legt nun dem Bundesverfassungsgericht einen Beschluss vor, in dem in drei Punkten infrage gestellt wird, ob dies mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der erste Punkt bezieht sich auf die Frage: Kann das überhaupt mit dem Gedanken des Sozialstaats zusammenpassen, nämlich dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsgedanken?
Stellen wir uns vor, jemandem werden 100 Prozent der Leistung gestrichen. Das ist durchaus möglich, 100 Prozent der Leistungen, die vorgesehen sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, um Essen zu kaufen, um Wasser zu kaufen, um Strom zu bezahlen. Wenn diese Leistungen alle gestrichen werden, kann dann noch davon ausgegangen werden, dass dieser Mensch eine menschenwürdige Existenz im Sinne des Sozialstaates in unserer Gesellschaft führt? Aus unserer Sicht – da geben wir dem Sozialgericht in Gotha Recht – ist das ein Zustand, den wir so nicht nachvollziehen können und der so auch nicht mit den Grundsätzen des Sozialstaates vereinbar ist.
Der zweite Punkt, der liest sich recht drastisch und ist es aus meiner Sicht auch, ist die Frage, ob Sanktionen im Hartz-IV-System eigentlich mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vereinbar sind. Diese Frage stellt sich, wenn Menschen aufgrund reduzierter Leistungen nicht mehr in der Lage sind, beispielsweise zuzahlungspflichtige Medikamente zu bezahlen, für ihren ganz normalen Lebensalltag aufzukommen und damit ihre Gesundheit, ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet wird. Kann das in einem Land, das so reich ist wie Deutschland, eigentlich zulässig sein? Wie ist das mit den Menschenrechten, die wir doch auch hier immer wieder betonen, überhaupt zu vereinbaren?
Der dritte Punkt ist auch ein interessanter Punkt – dabei schaue ich einmal ein bisschen Richtung Liberale – ist die Frage der freien Berufswahl. Im Grundgesetz und auch in § 23 der Allgemein Menschenrechtserklärung ist das Recht auf die freie Berufswahl fest verankert. Das Recht auf die freie Berufswahl gilt aber offensichtlich in Deutschland nicht, wenn ich mich im Hartz-IV-System befinde, das Jobcenter mir eine Beschäftigung vermittelt und ich gezwungen bin, diese anzunehmen. Wenn ich diese nicht annehme, hat das Jobcenter nach § 31a Sozialgesetzbuch II die Möglichkeit, mich so weit zu sanktionieren, dass ich unter die gesellschaftlich verankerte Existenzgrenze falle. Wo, meine Damen und Herren, ist hier bitteschön das Recht auf die freie Berufswahl? Wo, meine Damen und Herren, ist hier das Grundrecht? Wo sind hier die Menschenrechte, die wir doch eigentlich immer so hochhalten?
Es gibt mehrere Punkte im Hartz-IV-System und mehrere Sanktionen, die heute nicht zur Diskussion stehen. Wir reden beispielsweise nicht über Terminverstöße, über Sanktionen bei Terminverstößen. Auch das wäre ein weiteres Thema. Wenn wir uns aber einmal vorstellen, was eigentlich in dieser Gesellschaft passiert, was in Bremerhaven und in Bremen häufig passiert, bedeutet das, dass eine Bedarfsgemeinschaft – –. Sagen wir, eine Frau mit einem Kind, alleinerziehend, ist vorher einem Job nachgegangen, dann, weil sie alleinerziehend ist, vorübergehend aus dem Job ausgeschieden, im Hartz-IV-System gelandet. Das Kind ist in der Kita und nun vermittelt das Jobcenter eine Beschäftigung als Lageristin, die überhaupt nichts mit ihrer Qualifikation zu tun hat. Sie nimmt die Beschäftigung nicht an. Das heißt, die Leistungen werden gekürzt. Das Kind bekommt aber eine reduzierte
Leistung. Das heißt, die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft richtet sich nach der Ausgangslage, dass die Bedarfsgemeinschaft gemeinsam für die Güter der Bedarfsgemeinschaft aufkommt, daher gibt es eine reduzierte Grundlage für das Kind.
Wenn aber die Mutter in vollen Umfang sanktioniert werden würde, würde damit immer jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft reduziert werden, selbst wenn der übrige Satz ausschließlich dem Kind zur Verfügung gestellt werden würde, weil dieser Satz ja niedriger als das eigentlich Existenzminimum ist. Eine Sanktionierung in Bedarfsgemeinschaften ist immer eine Sanktionierung der gesamten Bedarfsgemeinschaft und somit eine Kollektivstrafe, für die das Kind keine Verantwortung trägt. Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal in einem Staat, der sich Sozialstaat nennt.
Der aktuelle Prozess findet nicht in einem luftleeren Raum und nur in Gerichtssälen statt. Schon seit Monaten äußern sich Wohlfahrtsverbände, schon seit Monaten äußern sich Kirchen, Gewerkschaften und Teile des Parteienspektrums zunehmend kritisch zur derzeitigen Sanktionspraxis und zur Hartz-IV-Gesetzgebung. So spricht die Diakonie in einem Papier vom letzten Jahr von „menschenrechtlich fragwürdig“. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte vergangenes Jahr die vollständige Abschaffung der Sanktionen. Auch der DGBBundesvorstand hat zu diesem Prozess ein Papier veröffentlicht, in dem er sich zunehmend kritisch zu dem derzeitigen System äußert und offen verlangt, über Alternativen zum Hartz-IV-System nachzudenken.
Diese Äußerungen zeigen, dass wir in einer veränderten gesellschaftlichen Lage sind, dass wir eine wachsende Unzufriedenheit mit den sozialen Härten und den Ungerechtigkeiten des Hartz-IV-Systems haben, dass wir in einer veränderten Situation sind und dass wir Politischen nun aufgefordert sind, nicht nur darauf zu warten, dass rechtlich überkommene Normen überarbeitet werden, sondern auch politisch gegengesteuert wird. Ich glaube, es tut uns als Bundesland Bremen, als das Bundesland mit der höchsten SGB-II-Quote, gut, hier Farbe zu bekennen und eine überfällige Reform des Systems anzustoßen.
Der eine Punkt ist immer, sich als Bundesland auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Lebensrealität der Menschen in dem Bundesland verbessert wird, dass wir uns entschieden dafür einsetzen, dass hier der Senat auch auf Bundesebene als politische Vertretung des Landes einschreitet und deutlich macht, welche Bedürfnisse die Kommunen haben. Auf der anderen Seite gilt es aber auch, die Handlungsspielräume des Landes entschieden auszunutzen.
Die Kommunen sind Teile der Trägerversammlung, die in gemeinsamer Trägerschaft mit der BA, der Bundesagentur, die Jobcenter verwaltet. Ich erwarte von diesem Senat, ich erwarte eigentlich von jedem Senat, dass er im Rahmen der Trägerversammlung alle Spielräume nutzt, um eine Sanktionspraxis, die den Menschen die Existenzgrundlage entzieht und sie unter das Existenzminimum drückt, das einzuschränken, dass wir hier davon sprechen können, dass wir den Menschen zumindest das Minimum dessen gewähren, was derzeit eigentlich vorgesehen ist. Ich erwarte, dass hier die Kommunen und der Senat in seiner Trägerschaft ihre Spielräume ausreizen.
Aufgrund der veränderten Diskussionslage, glaube ich, ist es jetzt Zeit, dass auch SPD und Grüne, die in der Vergangenheit an der ein oder anderen Stelle zumindest zu erkennen gegeben haben, dass man darüber nachdenkt, wie dieses System jetzt verändert werden kann, hier in Bremen und auch über die Bremer Landesregierung im Bund deutlich machen: Dieses System kann so nicht weitergehen.
Unsere Position ist plausibel. Wir sind für die Abschaffung der Sanktionen. Wir sagen, wir brauchen eine Neuberechnung von Hartz IV, die tatsächlich an den Bedarfen orientiert ist und nicht an 15 Prozent der Haushalte, die das geringste Einkommen haben – welche Berechnungsgrundlage ist das? Daher glauben und hoffen wir, dass dieser Prozess ein weiterer Anstoß ist, die gesellschaftliche, die politische Debatte voranzutreiben, darüber zu diskutieren, wie das soziale Sicherungssystem in Deutschland aufgestellt sein kann, dass den Menschen wirklich ein existenzwürdiges Leben in dieser Gesellschaft gewährleistet wird.
Wer, wenn nicht Bremen, kann angemessen beurteilen, was es heißt, im Hartz-IV-System zu leben? Wer, wenn nicht Bremen, weiß, wie die tagtägliche Sanktionspraxis aussieht? – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ein paar Anmerkungen noch zur Debatte: Es ist zwischenzeitlich ein bisschen der Eindruck entstanden, vor allen Dingen bei den Reden der CDU und der FDP – wobei, Sie hatten es eingeschränkt, aber bei der CDU zumindest –, dass all die Menschen, die Geld über das SGB II beziehen, zu Hause sitzen und nichts machen. Ein Viertel der Menschen im SGB-II-Bezug arbeitet.
Übrigens, ein Fünftel der Menschen, die arbeitet, bezieht SGB II, auch noch so eine Randnotiz, die man vielleicht zur Kenntnis nehmen müsste, wenn man darüber redet, wer hier auch sanktioniert wird. Wenn die Androhung von Sanktionen bei der Nichtannahme einer weiteren Beschäftigung möglicherweise dazu führt, dass mein erstes Beschäftigungsverhältnis danach nicht mehr ausgeführt werden kann, dann, meine Damen und Herrn, stellt sich sowieso die Frage, was die Sinnhaftigkeit dieser Sanktionspraxis ist.
Herr Buhlert, Sie hatten es auch angeschnitten: die Frage von Menschen mit Behinderungen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat zu Recht darauf hingewiesen, dass insbesondere Menschen im ALG-II-Bezug sanktioniert werden, die psychische Probleme haben.
Das ist etwas anders als eine Behinderung, aber Menschen, die Erkrankungen haben und Schwierigkeiten aufwerfen, sind insbesondere von Sanktionen betroffen. Ich glaube, hier muss man noch einmal die Frage stellen: Welchen Erziehungscharakter soll das eigentlich bitte schön haben?
Weil die Zahl, diese drei von 100 jetzt oft genannt wurde: Ja, das sind drei von 100 Menschen im Leistungsbezug, die sanktioniert wurden. Daran hängen aber oftmals Bedarfsgemeinschaften. Wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft bei einer Person den Regelsatz reduziere, reduziert das selbstverständlich für die gesamte Bedarfsgemeinschaft das zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen.
Das heißt, diese Annahme, dass hier nur drei Prozent der Menschen im SGB II betroffen seien, ist einfach schlicht falsch. Wenn wir uns anschauen, wie hoch die Zahl der unter 25-Jährigen ist, die sanktioniert werden, – hatten wir vor Kurzem in einer Fragestunde, in Bremen im Jahr 2017 allein 3 222 Personen – dann wissen wir, dass hier ganz klar über die Sanktionierung der unter 25-Jährigen das Haushaltseinkommen verringert wird, übrigens völlig unverschuldet das der Eltern in dem Fall. Es ist also klar, dass diese Sanktionen über dieses verringerte Haushaltseinkommen viel mehr als nur drei Prozent der Leistungsbeziehenden betrifft.
Das Interview von heute Morgen von Frau Ahlers ist sehr spannend. Ich finde übrigens eine Passage besonders gut. Darin heißt es: Wie sollen wir als Jobcenter eigentlich Vertrauen zu Menschen aufbauen, die uns in erster Linie als eine Instanz wahrnehmen, die uns im Zweifelsfall bestraft? Wie sollen wir diesen beiden Ansprüchen gleichermaßen gerecht werden. Zum einen den Menschen an die
Hand zu nehmen und auch Möglichkeiten zu eröffnen und auf der anderen Seite aber das Amt sein, das ihnen am Ende des Monats sagen kann: Sie haben jetzt zweimal den Termin verpasst oder sie haben die Beschäftigung nicht angenommen, die wir Ihnen angeboten haben, jetzt kürzen wir Ihnen die Leistung. Dass diese Aufgabenteilung in einem Amt überhaupt nicht mehr funktioniert und das von einer Person, die dafür verantwortlich ist, diesen Ablauf zu organisieren, finde ich bemerkenswert und zeigt für mich auch noch einmal, dass wir uns grundsätzlich mit der Frage der Sanktionen beschäftigen müssen, nicht nur mit der Frage des § 31a.
Die Grünen hatten das auch angesprochen: Hartz IV wird als Angstregime wahrgenommen oder es macht den Menschen im Hartz-IV-System Angst. Ich glaube, dass wir nicht vergessen dürfen, Hartz IV macht auch außerhalb des Hartz-IV-Systems Angst. Das ist auch ein Sinn von Hartz IV. Hartz IV ist selbstverständlich auch dafür da, der arbeitenden Bevölkerung deutlich zu machen: Sieh einmal, dass du deinen Job behältst, sieh einmal, dass du dich nicht zu viel beschwerst. Sieh einmal, dass du mit dem zufrieden bist, was du hast, denn sonst kannst du ins Hartz-IV-System geraten. Sonst drohen dir im Zweifelsfall Kürzungen unter das Existenzminimum und sonst droht dir auch eine Form von sozialer Ächtung, die sich in dieser Gesellschaft eingestellt hat, die selbstverständlich einen Druck auf die arbeitende Bevölkerung ausübt.
So zu tun, als ob hier nur ein kleiner Teil der Menschen von der Sanktionspraxis betroffen sei, die real gekürzt werden, ist doch eine Illusion. Dann verstehen Sie nicht, wie diese Gesellschaft mittlerweile reagiert und auch durch diese Form von Hartz-IV-Gesetzgebung strukturiert ist.
Ein Punkt einfach nur, um noch einmal zu versuchen, Wissen zu vertiefen: Das BGE hat überhaupt nichts mit Hartz IV zu tun. Es ist einfach strukturell von der Grundidee etwas völlig anderes, weil das BGE nicht an Bedürftigkeit ausgerichtet ist. Wenn hier ein Vergleich angezogen wird, es handle sich um ein BGE, wenn Menschen, die erwerbslos sind, einfach so Geld bekommen, dann hat offensichtlich jemand das BGE nicht verstanden, weil das BGE sogar an alle ausgezahlt werden würde unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis oder nicht.
Bedingungsloses Grundeinkommen, das hier dreimal genannt wurde! Ich glaube, dass hier nicht deutlich ist, wie das zusammenhängt, und ich will jetzt auch keine Diskussion an dieser Stelle darüber führen. Nur das als bedingungsloses Grundeinkommen zu verkaufen, wenn man sagt, die Sanktionspraxis gehört abgeschafft, zeugt nicht gerade von Fachkenntnis. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Das Deutsche Rote Kreuz hat im letzten Jahr nach eigenen Angaben die Hälfte ihrer Operationen wegen wetterbedingter Katastrophen durchgeführt. Und nach ihren Angaben sind bereits im Jahr 2016 23,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht vor Folgen des Klimawandels, vor Dürren, Sturmfluten, Überschwemmung oder Verwüstung ganzer Landstriche. Die Klimakatastrophe betrifft insbesondere die Menschen des globalen Südens, während der globale Norden unzureichende Anstrengungen unternimmt, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, und im Zweifelsfall aber auch das Geld hat, die Hochwasserschutzmaßnahmen zu intensivieren, während dem globalen Süden diese Maßnahmen oft in diesem Maße nicht möglich sind.
Das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet die internationale Staatengemeinschaft auf die Begrenzung der Zunahme der Temperatur auf 1,5 Grad und ruft zu entschlossenen Maßnahmen auf. Der Weltklimarat der UN spricht davon, dass die CO2-Emissionen zwischen den Jahren 2010 und 2030 um 45 Prozent reduziert werden müssten, um das überhaupt noch zu realisieren.
Kommen wir an dieser Stelle in unser Bundesland. 13,6 Prozent, das ist die letzte Zahl des Zwischenstands der CO2-Emissionen des Jahres 2016 in dem CO2-Monitoring aus dem letzten Jahr. Das ist das Zwischenziel auf dem Weg zum eigentlichen Ziel der CO2-Reduktion um 40 Prozent bis 2020. Aus dem Bremischen Energieschutz- und Energiegesetz aus dem Jahr 2015 ist ja das KEP entstanden, das Klima- und Energieschutzprogramm, in dem Maßnahmen entwickelt wurden, wie hier dieses 40-Prozent-Ziel erreicht werden könnte.
Gewirkt hat das Ganze nur mäßig, denn selbst die Gutachter des Senats, die ja jetzt immer noch überlegen, wie es bis 2020 noch funktionieren könnte, gehen davon aus, dass möglicherweise 16 von 40 Prozent erreicht werden können. Auch wenn wir am Ende bei 18 Prozent liegen, können wir feststellen, mit 16 oder 18 von 40 Punkten würde man in der Schule und an der Universität durch jede Prüfung fallen. Der Senat ist mit seiner Klimapolitik und mit den hier verankerten Zahlen durchgefallen. Das Einfachste ist immer, festzustellen, wenn man ein quantitatives Ziel nicht erfüllt. Das ist erst einmal einfach. Die Frage ist: Woran liegt es? Woran hat es gelegen?
Es sind von Frau Dr. Schaefer gerade schon ein paar Punkte angemerkt worden. Ich will auch nur auf wenige Bereiche eingehen. Ein Bereich ist mit Sicherheit der Verkehr. Hier ist eine Verkehrswende nicht gelungen. Wenn wir weiterhin Spritschlucker wie SUVs auf den Straßen haben, wenn auch der Güterverkehr weiterhin auf der Straße bleibt und weniger auf die Schienen verlagert werden kann, wenn ÖPNV und Radverkehr und Intermodalität nicht so gefördert werden, um eine Verkehrswende zu ermöglichen, dann haben wir auch im Bereich Mobilität und Verkehr nicht die Einsparungen, die eigentlich nötig wären, um ein solches Ziel zu erreichen.
Wirklich bemerkenswert ist es ja, wenn man sich die Zahlen des CO2-Monitorings im Detail an
schaut, welche Bereiche in der Zeit zugelegt haben. Dort sehen wir, dass das vor allen Dingen die sogenannten sonstigen Wirtschaftsbereiche sind. Das ist in erster Linie die Müllverbrennung. Damit liegt Bremen auch im Bundestrend. Es ist nicht so, dass das nur ein bremisches Problem ist. Ja, es ist richtig, Bremen als Oberzentrum verbrennt natürlich auch Müll, der nicht in Bremen entstanden ist. Aber seit 1994 haben sich unter anderem der Plastikmüll und auch andere Müllsorten in Deutschland verdoppelt. Die Müllmengen sind enorm. Auch wenn wir nicht mehr deponieren wie früher, was gut ist, stagnieren die Recyclingquoten. Die stoffliche Verwertung findet nicht in dem Rahmen statt, in dem es eigentlich nötig wäre, um CO2Emissionen durch eine thermische Verwertung, also durch eine Verbrennung, zu reduzieren. Die positiven Effekte, die wir haben, die gibt es ja durchaus auch, also wenn man sich die GEWOBA oder die BREBAU anschaut oder auch die Wärmesparte betrachtet, gibt es dort durchaus Verbesserungen, die auch über den eigentlichen Zielzahlen liegen. Aber das fängt überhaupt nicht auf, wie gravierend die Zielzahlen in anderen Bereichen unterschritten sind und wie gravierend deshalb diese Zielerreichung verfehlt wird.
Deshalb müssen wir auch feststellen, bis 2020 sind natürlich keine dieser Ziele mehr zu erreichen. Aber aus dieser Erkenntnis müssen wir doch jetzt den Blick auf die Zeit danach, auf 2030, auf 2040, legen. Das ist eigentlich auch eine gesetzliche Verpflichtung.
Deshalb fand ich es in der Vorbereitung für die Debatte spannend, sich noch einmal dieses tatsächlich sehr umfangreiche Papier anzuschauen, insgesamt 443 Seiten Material. Was sind diese 443 Seiten Material eigentlich? Es handelt sich um ein Gutachten der Prognos AG aus dem Jahr 2017. Es handelt sich um eine Dokumentation des Workshops Klimakonferenz aus dem Februar 2016. Es handelt sich um eine Auswertung der Maßnahmen zwischen 2010 und 2016, außerdem das Klimaschutzprogramm noch einmal als Anlage und das Neueste, das CO2Monitoring aus dem Jahr 2018. Ich möchte noch einmal kurz aus dem Gesetz zitieren, das übrigens noch einmal im Anhang ist. Dort heißt es: „Der Senat legt im Rahmen der Fortschreibung – also das, was wir heute machen – des KEP, bis spätestens zum 31. September 2018 für 2030 quantitative Zwischenziele fest, die geeignet sind, das Ziel bis 2050 zu erreichen.“
Diesen Anspruch erfüllt diese Vorlage einfach überhaupt nicht.
Dazu steht gar nichts darin.
Ich fasse mich kurz, in diesem Papier ist so eine Art Best-of dessen, was wir in den letzten Jahren eigentlich einmal aufgeschrieben haben. Das ist ja auch nett, damit habe ich ja gar kein Problem. Dieses Papier erfüllt aber nicht den Zweck, den dieses Papier erfüllen sollte, nämlich eine Fortschreibung des KEP inklusive neuer quantitativer Ziele als Zwischenschritte zur Erreichung der Zahlen bis 2050. Deshalb ist dieses Papier nicht geeignet, auch wenn darin einige gute Maßnahmen stehen. Deshalb ist dieses Papier aber nicht geeignet, den Klimaschutz sinnvoll fortzuschreiben, sondern stellt einfach nur fest, wir erreichen die Ziele bis 2020 nicht. Wie es weitergeht? Völlig offen! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP schlägt uns mit dem vorliegenden Antrag vor, in Bremerhaven an der Westseite des Fischereihafens eine Kaje auszubauen und damit dem Gewerbegebiet, das ja auf der Luneplate entwickelt wird, einen Anschluss an das Wasser zu er
möglichen und somit das Gewerbegebiet auch attraktiver zu machen, unabhängig von der Planung des Offshore-Terminals, der derzeit beklagt wird und nach dem heutigen Stand so nicht gebaut werden wird.
Die Entwicklung des Gewerbegebietes wurde im engen Zusammenhang immer mit dem OffshoreTerminal diskutiert. Derzeitiger Stand des Gerichtsverfahrens ist ein vorübergehender Baustopp, und zwar nicht nur aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie, sondern auch wegen der Frage der Wirtschaftlichkeit. Unabhängig von diesem Baustopp finden wir aber die Forderung der FDP, hier die Kaje auszubauen und einen Anschluss des Gewerbegebietes direkt an das Wasser zu ermöglichen, einen richtigen Vorstoß und einen geeigneten Baustein, bestimmt nicht den einzigen Baustein, aber geeignet für die Entwicklung des Gewerbegebietes westlich des Fischereihafens, und wir werden dem Antrag deshalb hier auch zustimmen.
Die von der FDP angesprochene Kaje soll direkt am Fischereihafen entstehen und ohne weitere Eingriffe in das Naturschutzgebiet möglich sein. Damit ist dieser Vorschlag auch relativ leicht, wenn er denn technisch realisierbar ist, umsetzbar. In diesem Bereich ist die Wassertiefe, und das hat Herr Kollege Lucht eben auch schon angesprochen, nicht wie bei dem geplanten Offshore-Terminal 14 Meter – also nicht die Wassertiefe, sondern die Tiefe der Schiffe, die dort fahren können –, sondern „bloß“ 7 Meter. Tatsache ist aber auch, dass über diesen Bereich ja bereits bis heute Güter aus der Offshore-Industrie verschifft wurden und es deshalb auch kein Nadelöhr für die Wirtschaft darstellt, sodass wir davon ausgehen können, dass auch eine Kaje an dieser Stelle den Anforderungen gerecht wird und eine Ansiedlung im Gewerbegebiet Luneplate ermöglicht werden kann.
Ein bisschen überrascht war ich gerade über einige Äußerungen des Kollegen Lucht von der CDU, dass man ja dann in absehbarer Zeit schwere Maschinen transportieren könnte. Genau das ist die Debatte, die wir hier bereits geführt haben, die darauf abzielt, den bisher als Offshore-Hafen geplanten Schwerlasthafen umzuwidmen in einen allgemeinen Schwerlasthafen. Diese Entwicklung werden wir nicht mitmachen.
Die Planung des Hafens mit dem Schwerpunkt zur Ermöglichung der Energiewende war ein maßgeblicher Grund, weshalb überhaupt ein Genehmigungsverfahren in diesem Naturschutzgebiet ermöglicht werden konnte, und eine Umwidmung in
einen allgemeinen Schwerlasthafen sind wir nicht bereit, mitzutragen. Deshalb glauben wir auch, dass diese Argumentation nicht mehr stichhaltig ist.
Sie haben auch eben bereits pathetisch angekündigt, dass die Zeit kommen wird, in der die Offshore-Branche dort wieder Fuß fassen kann. Ich würde mir das ja auch wünschen.
Alle Prognos-Gutachten, die wir haben, haben immer darauf basiert zu sagen: In welchem Radius können wir eigentlich Güter anbieten, und wo sind die nächsten Konkurrenzhäfen? Auf dieser Basis wurde entwickelt, dass ein Offshore-Hafen in Bremerhaven eine realistische Auslastung haben kann.
Fakt ist, dass wir mit Cuxhaven jetzt einen Konkurrenten in unmittelbarer Nachbarschaft haben, der diese gesamten Wirtschaftlichkeitsberechnungen umstößt. Ich würde sagen, die Zeit wird kommen, in der Sie irgendwann die Faktenlage anerkennen und feststellen werden, dass die Mittel besser anders verwendet werden könnten.
Die Frage ist ja, was machen wir jetzt? Die FDP schlägt vor, wir nutzten Teile der Gelder, die derzeit für den Offshore-Hafen vorgesehen sind und investieren sie direkt in die Infrastruktur in Bremerhaven, um den Standort zukunftsfähig zu machen und weiterzuentwickeln. SPD und CDU sagen dazu, das ist ja unsinnig, dann kommt der OffshoreHafen ja nicht. Ja, der Offshore-Hafen wird aber wahrscheinlich in seiner bisher geplanten Verfassung sowieso nicht kommen, und das, was Sie gerade tun, ist, Sie blocken Investitionen in die Infrastruktur, die in absehbarer Zeit Bremerhaven in die Lage versetzt, auch das Gewerbegebiet besser zu erschließen.
Mit dieser Forderung bleiben Sie an einem Plan der Vergangenheit hängen und verweigern sich einer nach vorn blickenden Entwicklung des Gewerbegebietes. Wir werden daher dem Antrag der FDP an diesem Punkt zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bremerhaven hat mittlerweile schon einen intensiven Strukturwandel erlebt. Das Land Bremen hat diesen Strukturwandel mit Landesmitteln mitfinanziert, auch mit Bundes- und europäischen Mitteln. Ich glaube, man muss auch einmal festhalten, einen solchen Strukturwandel ohne die öffentlichen Mittel hätten wir so auch nicht geschafft. Das heißt, die wirtschaftliche Leistung, die in Teilbereichen durchaus vorhanden war, auch wenn sie jetzt gerade in der Offshore-Branche etwas eingebrochen ist, war nur deshalb so möglich, weil hier auch öffentliche Investitionen gezielt nach Bremerhaven gesteuert wurden.
In den letzten Jahren gab es deutliche Beschäftigungszuwächse in der Nahrungsmittelindustrie, in der Forschung und Entwicklung, aber auch im Bereich des Tourismus und der Gastronomie. Auf der anderen Seite ist aber der Sektor Offshore-Windenergie deutlich eingebrochen und auch der Umschlag im Hafen wird nicht wieder zu früheren Wachstumsraten zurückkehren. Der Verkauf der Lloydwerft hatte zwischendurch nahegehend euphorische Züge in der Stadt. Das hat man gemerkt, einige Wochen, in denen die Hoffnung aufkam, es gäbe möglicherweise wieder einen Aufschwung im Bereich Schiffbau. Das hat sich bis heute nicht bewahrheitet. Wir kennen mittlerweile ja das Spiel, was bei dem Kauf und Verkauf von Werften international geführt wird, auch dieses Mal wurde leider die Hoffnung nicht erfüllt.
Der Senat hat etwas anderes erzählt. Ich glaube, wir können an dieser Stelle zumindest festhalten, dass wir keinen Schiffbau in Bremerhaven haben und auch in absehbarer Zeit diese Hoffnung sich wohl nicht erfüllen wird, jedenfalls zeichnet sich keine derartige Entwicklung ab. Was wir festhalten müssen, die Entwicklung für den Wirtschaftsstandort Bremerhaven wird kleinteiliger. Wir können derzeit nicht damit rechnen, dass wir die großen Ansiedelungen im Fertigungsbereich haben. Auch in Bremerhaven gewinnen gerade wissensintensivere Dienstleistungsbranchen und die Vernetzung zwischen Forschung und Industrie an Gewicht und
das muss aus unserer Sicht auch die Zukunftsperspektive für eine Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik für Bremerhaven sein.
Vor diesem Hintergrund glaube ich, muss man sich auch ein paar der Antworten in der Großen Anfrage genauer anschauen. Ich möchte auf drei Bereiche eingehen: Zum ersten, Nahrungsmittelindustrie: In der Wirtschaftsstrategie des Landes müsste dieser ganze Sektor endlich auch grundlegend als einer der Innovationsklassen aufgewertet werden. Bremerhaven ist als Standort nicht nur für größere, sondern auch für zahlreiche kleinere Unternehmen ein wichtiges Standbein der Wirtschaft in Bremerhaven. Wir glauben, dass das Kompetenzfeld, derzeit ist es ein Kompetenzfeld in der Wirtschaftsförderung, aus dieser zweiten Reihe aufgewertet werden muss, hin zu einem Cluster, um auch langfristig wirtschaftsstrategisch hier diesen Schwerpunkt zu stärken und für die Zukunft auszurichten.
Das Cluster Windenergie halten wir nach wie vor für ein wichtiges Standbein auch für Bremerhaven. Wir stellen aber auch fest, dass mit dem Einbruch, verursacht durch die Bundesregierung, wir dieses Cluster breiter aufstellen müssen und uns wohl auch mit neuen Bereichen auseinandersetzen müssen, mit dem Bereich alternative Energie und Klima. Es wäre schon frühzeitig gut gewesen, diesen engen Zuschnitt des Clusters zu erweitern. Wir glauben, dass für die Zukunft dieses Cluster breiter definiert werden muss, um auch eine Anbindung noch einmal verstärkt, haben wir ja schon im ttz beispielsweise, aber auch an den Forschungs- und Hochschulstandort, auszuweiten.
Ich erinnere mich ganz gut, einige von Ihnen waren ja auch dort. Bei dem akademischen Jahresempfang der Hochschule in Bremerhaven wurden uns mehrere Projekte aus dem Hochschulbereich vorgestellt, die durchaus zukunftsweisend sein können, die spannende Projekte sind und die auch zeigen, wo Wirtschaft und Wissenschaft in Bremerhaven gut ineinander greifen und so auch zukunftsweisend den Wirtschaftsstandort voranbringen können.
Vor dem Hintergrund dessen, dass die wirtschaftlichen Beschäftigungsperspektiven in Bremerhaven auch von dem Bereich Tourismus getrieben werden, glauben wir, dass das Klimahaus in Bremerhaven ein wichtiger Bestandteil dafür ist. Der gesamte Umbau auch im Bereich Havenwelten ist für uns eine gute Entwicklung. Bedauerlicher Weise konnte die Vorlage, die es in diesem Bereich zu den
Extremwetterbedingungen gab, bisher noch nicht in der Deputation diskutiert werden. Wir haben ja gerade gehört, nächste Woche gibt es die Vorlage für den Senat und dann wird es auch eine Befassung in der Deputation geben. Das finden wir gut, wir stehen hinter dieser Forderung, zu sagen, das Klimahaus an dieser Stelle breiter aufzustellen und mit diesem Sonderausstellungsbereich noch neue Schwerpunkte zu setzen.
Vor kurzem war auch bereits eine Sonderausstellung, eine Wanderausstellung vor dem Klimahaus aufgebaut. Solche Ergänzungen des Programmes, die wir auch schon bisher haben, sind immer gute Ergänzungen, aber grundlegende Finanzierungen sind dafür nötig. Deshalb haben wir uns vorgenommen und werden auch dabei bleiben, dem Antrag der Fraktion der CDU zu folgen. Wir glauben, dass es richtig ist, nicht nur auf den Wirtschaftsstandort Bremerhaven im Sinne von Offshore und Nahrungsmittelindustrie zu schauen, sondern auch den Tourismussektor im Blick zu behalten und auch die Innovationsfähigkeit des Klimahauses zu unterstützen. Dementsprechend werden wir dem Antrag folgen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute einen Antrag von Rot-Grün mit dem Ziel, das System der Sozialindikatoren noch einmal zu verändern, zu schärfen und auf kleinräumigere Gebiete zu beziehen. Derzeit ist es so, dass statistische Informationen über die soziale Lage in den Stadtteilen erhoben werden, sogenannte Sozialindikatoren. Diese stellen die Grundlage für die eben schon angesprochenen „WiN“-Projekte dar, aber auch dafür, Mittel im Kindertagesstätten- und Schulbereich gezielt zur Verfügung zu stellen, sodass man hier der spezifischen sozialen Lage gerecht werden kann. Richtig ist, dass die Gebiete derzeit zu groß gefasst sind, sodass es nicht möglich ist, gezielte Angebote an einzelne Teile des Quartiers zu richten und damit eine zweckmäßige Zuweisung von Mitteln zu ermöglichen, um die Probleme vor Ort konkret anzugehen. Deshalb, Sie hören es schon, begrüßen wir diesen Antrag im Grundsatz und werden ihm am Ende auch zustimmen.
Lassen Sie mich trotzdem einige Anmerkungen zu dem Bereich machen. Wir wissen, dass auch bei den jetzigen Möglichkeiten Probleme auftreten, wenn beispielsweise Gebiete lange nicht neu angepasst werden, Sozialindikatoren zu lange nicht geändert werden und im Kindertagesstättenbereich deshalb beispielsweise Zahlen von 2010 verwendet werden, obwohl sich die Sozialstruktur geändert hat. Das wird im Grundsatz nicht dadurch besser, dass man die Gebiete kleiner macht. Dafür braucht man eine kontinuierliche Angleichung der Zahlen, die real in der erhöhten Mittelzuweisung umgesetzt wird und damit auch tatsächlich eine gezielte Steuerung ermöglicht. Deshalb würden wir sagen, es reicht nicht, es kleinräumiger zu machen, wir brauchen auch eine kontinuierliche Begleitung.
Außerdem müssen wir zu dem ganzen Bereich Datenerhebung eines festhalten: Wir haben mittlerweile von vielen Stellen Daten über die Sozialindikatoren in den Stadtteilen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode im Rahmen des Ausschusses zur
Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung gemeinsam diskutiert, welche Handlungsmaßnahmen angebracht wären, um der Situation zu begegnen. Wir haben in verschiedenen Haushaltsdebatten, aber auch im Laufe der Legislaturperiode, an vielen Stellen einvernehmlich festgestellt, dass es Handlungsbedarfe gibt. Deshalb glaube ich, auch wenn man die Datengrundlage immer noch verbessern kann, das Hauptproblem ist ein Umsetzungsproblem und nicht darauf zu reduzieren, dass wir ein Erkenntnisproblem haben. Wir verschließen uns keiner besseren Datengrundlage, aber diese ist nur notwendig, um damit etwas zu machen und dann auch entschlossen Mittel für die festgestellten Missstände zur Verfügung zu stellen.
Deshalb lassen Sie mich abschließend sagen: Wir stimmen dem Ganzen zu. Wir möchten aber nicht, dass diese Veränderung in der Datengrundlage dazu führt, dass man sagt, jetzt können wir erst einmal nichts machen und müssen warten, bis die Daten angepasst und evaluiert werden. Wir begrüßen den Schritt als richtigen Schritt. Damit ist noch keine Armutsbekämpfung getan, eine verbesserte Datengrundlage ist allerdings wünschenswert. Deshalb werden wir dem Antrag folgen. – Dankeschön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, 300 Bienenarten sind derzeit vom Aussterben bedroht. Das betrifft nicht nur Bienen, viele andere Insektenarten sind tatsächlich, wie viele Forscherinnen und Forscher beobachten, rückläufig, und die Populationen werden kleiner. Das ist nicht nur ein Problem für die Biodiversität, es ist auch ein Problem für Nahrungsketten und Nahrungsnetze und damit auch für die Biodiversität außerhalb der Insektenklasse für andere Tiere, die auf diese als Nahrung angewiesen sind. Der Rückgang der Insekten ist auch ein Problem, weil sie als Bestäubung nicht nur von Nahrungsmitteln, aber auch von Nahrungsmittelpflanzen, einen wichtigen Teil zur Bestäubung in der Natur übernehmen.
Stichwort Landwirtschaft, auch die Landwirtschaft hat mit der verstärkten Monokultur und Pestizidverwendung natürlich auch einen Anteil an dem Rückgang der Insektenpopulationen, ebenso wie es in den urbanen Gebieten auch die Flächenversiegelung hat. Deshalb glauben wir schon, dass der vorliegende Antrag ein Beitrag dazu sein kann, hier eine Verbesserung vorzunehmen und sich darum zu kümmern, dass die Flächen auch im innerstädtischen Bereich gezielt, also Flächen wie Parks, kommunale Friedhöfe und Verkehrsinseln, mit schmetterlings- und raupenfreundlichen Futter- und Wildstauden bepflanzt werden. Auch wenn es etwas kleinteilig wirkt, unterstützen wir solche Maßnahmen trotzdem und glauben, dass das auch ein Schritt in die richtige Richtung ist, ebenso wie die Einschränkung bei der Verwendung von Pestiziden. Deshalb werden wir dem Antrag auch zustimmen.
Aber, ganz so einfach wollte ich es an dieser Stelle nicht machen. 2013 gab es einen Antrag, auch von der Bürgerschaft verabschiedet, der hieß damals „Bienenfreundliches Bremen“. Ich vermute, das haben damals auch die Grünen eingebracht, ich weiß es nicht, darin hieß es, Zitat: „Öffentliche Flächen und Parks in Bremen artenreich mit bienenfreundlichen heimischen Pflanzen zu gestalten.“ Ist ja relativ nah an dem, was wir auch jetzt wieder heute diskutieren und verabschieden werden. Deshalb bleibt natürlich damit der Wunsch verbunden, dass es dieses Mal zu einer verstärkten Umsetzung kommt und man nicht in fünf Jahren den gleichen Antrag wieder hat. So ein Antrag bringt es natürlich auch nur, wenn insgesamt die Ressourcen, und damit meine ich auch die personellen Ressourcen, zur Verfügung stehen, um ihn umzusetzen.
Deshalb erlauben Sie mir noch abschließend die Bemerkung, der UBB braucht eine personelle Ausstattung, die ihm ermöglicht, die immer weiteren Zusatzaufgaben auch umzusetzen.
Der UBB hat drei Millionen Euro zusätzlich erhalten, das ist richtig. Man müsste sich einmal anschauen, wie viel davon in Personal und wie viel dann davon in Fremdvergabe verwandelt wurde, die Ausbildungszahlen sind miserabel, der Altersstand steigt. Ich glaube, dass der UBB anders aufgestellt sein muss, um solche Aufgaben in der Zukunft auch zu bewältigen.
Deshalb werden wir dem Antrag zustimmen und verbinden damit die Hoffnung, dass der UBB auch in die Lage versetzt wird, solchen Aufträgen nachzukommen, damit wir hier nicht in fünf Jahren dieselbe Diskussion noch einmal führen müssen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Vor etwa einer Woche konnten wir eine Pressemitteilung des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachen lesen, in der erneut Preissteigerungen, auch für das kommende Jahr 2019 für den öffentlichen Personennahverkehr angekündigt wurden. Diese Nachricht erreichte uns inmitten einer mittlerweile schon weiter entwickelten Diskussion rund um Ticketpreise, rund um öffentlichen Nahverkehr und Mobilität, die wir ja auch hier in der Bürgerschaft in den letzten Monaten wiederholt geführt haben.
Derzeit liegen uns auch verschiedene Anträge und Vorgänge in der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft vor, die sich mit dem Thema befassen. Unter anderem ein Antrag von uns, der auch sagt: Keine weitere Preiserhöhung für das anstehende Jahr. Dieser Antrag hat sich mit der Pressemitteilung wohl erledigt und diese Bürgerschaft hätte schon vor einiger Zeit Beschlüsse fassen können, um weitere Preissteigerungen abzuwenden.
Wenn wir uns die genauen Zahlen anschauen, die der VBN uns mitteilt, dann fällt durchaus auf, die Preissteigerungen fallen unter einem Prozent aus. Die Preissteigerungen liegen auch unterhalb der Inflation. Zurecht kann also angeführt werden, dass diese Preissteigerungen geringer waren, als in den letzten Jahren. Fakt bleibt dennoch, dass die Preise für die Nutzerinnen und Nutzer weiter angehoben werden. Die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs, und das wissen wir aus zahlreichen Studien, sind in größerem Umfang Menschen mit geringem Einkommen, die auch von kleinen Preissteigerungen stärker betroffen sind und deshalb sind Preissteigerungen im öffentlichen Nahverkehr an dieser Stelle unsozial und stehen auch einer Verkehrswende entgegen.
Vergessen dürfen wir dabei auch nicht, von welchen Preisen wir ausgehen. Dass Schülerinnen- und Schülerticket kostet derzeit 47,40 Euro im Monat, das StadtTicket, als Sozialticket, liegt mit 38,90 Euro bei knapp 40 Euro und damit deutlich über dem im Regelsatz vorgesehenen Preis für Mobilität. Ein Seniorinnen- und Seniorenticket gibt es nicht, in Bremerhaven gibt es nicht einmal ein vergleichbares Angebot zum Sozialticket, also zum StadtTicket, wie in der Stadt Bremen.
Aus Quartieren, wie Blumenthal oder Gröpelingen hören wir immer häufiger, dass die Ticketpreise ein Hindernis dafür sind, innenstadtnahe Gebiete aufzusuchen. Ein Besuch beim Arzt kostet mit Begleitung für die Hin- und Rückfahrt 11,20 Euro, ein Beitrag, der für viele Menschen eben nicht ohne weiteres zusätzlich gezahlt werden kann, ein Preis, der aus unserer Sicht deutlich zu hoch ist.
Der VBN führt in seiner Pressemitteilung zurecht an, dass Investitionen in den Fuhrpark und auch in den Ausbau des Angebots nicht zum Nulltarif möglich sind. Wir haben das hier ja auch häufiger diskutiert. Wir wollen nicht nur einen ÖPNV der bezahlbar ist, sondern auch einen ÖPNV der leistungsfähig und zukunftsgerichtet ist. Deshalb ist es richtig, dass der Verkehrsverbund und die Verkehrsunternehmen mehr Geld brauchen, um diese Leistungen zu stemmen. Die Frage ist aber, wer am Ende für diese Investitionen aufkommt.
Die Finanzierung der Mobilitätsinfrastruktur erfolgt in Deutschland nach wie vor im Durchschnitt zu 50 Prozent aus den Erlösen der Fahrkartenpreise und zu 50 Prozent durch die öffentliche Hand. In Bremen und Bremerhaven, im Land Bremen, haben wir aber seit Jahren keine steigenden Einnahmen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand, wohl aber immer wieder und in der Summe eine deutliche Steigerung durch die Fahrgäste. Die Sparpolitik führt dazu, dass die Nutzerinnen und Nutzer alleine für diese öffentliche Infrastruktur aufkommen müssen. Für diese Politik trägt nicht der VBN, sondern der Senat die Verantwortung.
In der Vergangenheit war es auch so, dass die Neuanschaffung von Fahrzeugen vollständig aus öffentlicher Hand vorfinanziert wurde. Mittlerweile ist es so, dass es nur noch eine anteilige Finanzierung gibt. Der Rest muss, wie es so schön heißt, er
wirtschaftet werden. Erwirtschaften heißt im Klartext, dass die Investition durch Preissteigerungen erwirtschaftet werden müssen, das heißt, durch die Nutzerinnen und Nutzer, statt hier die öffentliche Infrastruktur, wie es in anderen Bereichen des Verkehrs ja auch normal ist, durch die öffentliche Hand zur Verfügung zu stellen.
In einem Interview von heute Morgen, erklärte sich der Verkehrssenator Herr Dr. Lohse, auch noch einmal zu einigen Fragen im Hinblick auf günstigere Tickets. Dabei diskreditierte er nicht nur die Vorschläge der SPD als Wahlkampfgeschenke, sondern sagte auch, ich zitiere: Einem System, von dem ich mehr Leistung erwarte, kann ich nicht gleichzeitig Geld entziehen. Ja, Herr Senator das stimmt, damit haben Sie recht, aber dann tun Sie es auch nicht, dann erhöhen Sie auch die öffentlichen Zuschüsse für die BSAG, statt sie zu senken und hier die Verantwortung alleine den Nutzerinnen und Nutzern zu übertragen.
Zu der Debatte muss man auch wissen, dass wir nicht im luftleeren Raum diskutieren. Bremen ist keine Insel und Bremen ist nicht das einzige Bundesland und Bremen ist nicht die einzige Stadt, die sich mit dieser Frage beschäftigt. Einige Beispiele: Berlin – keine Preissteigerung für das Jahr 2019, stattdessen fahren Kinder im Leistungsbezug kostenfrei und für Erwachsene wird das Sozialticket zehn Euro günstiger; Leipzig – keine Preissteigerung für die Jahre 2019/2020; Rostock – Schülerinnen- und Schülerticket kostenlos ab dem Jahr 2020 und Ausweitung des Sozialtickets, übrigens einstimmig beschlossen; Bielefeld – Modellprojekt für kostenlosen ÖPNV in zwei Stadtteilen; Bayern – geplant ist ein 365 Euro-Ticket für Großstädte und massive Investitionen sind, zumindest derzeit, vorgesehen.
Und in Bremen? In Bremen steigen die Preise für Nutzerinnen und Nutzer, während auf politischer Ebene zumindest immer beteuert wird, man möchte eigentlich schon etwas für den Verkehrsverbund tun. Nur real passiert derzeit leider gar nichts.
Was ist also die Hauptbotschaft dieser Aktuellen Stunde? Die Hauptbotschaft ist, dass der öffentliche Nahverkehr keine weiteren inhaltsleeren Versprechen braucht, sondern mehr Mittel.
Diese Mittel werden nicht nur gebraucht, um Preissteigerungen abzuwenden, sondern diese Mittel werden auch gebraucht, um den Nahverkehr zukunftsgerichtet aufzustellen, Investitionen zu ermöglichen und damit auch eine ökologische und soziale Verkehrswende zu schaffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Eine kurze Replik und einige Ergänzungen zur Diskussion: Zum einen vorweg, ich wurde eben zurecht von Herrn Saxe darauf hingewiesen, dass wir in der Pressemitteilung irrtümlich angegeben haben, dass der Preis für das Schülerticket erhöht wurde. Das ist nicht der Fall. Darauf bezogen sich die Preissteigerungen nicht. Dort ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich bitte, das zu entschuldigen.
Gerade hat der Senator uns vorgeworfen, faktenfrei argumentiere sich leichter. Ich möchte das zurückweisen.
Wir haben in einer Großen Anfrage und in vielen Debatten mittlerweile viele Fakten zusammengetragen. Es stellt ja auch niemand in Frage, dass wir hier über eine Tarifstruktur diskutieren, über eine Ticketstruktur diskutieren, die viele von uns in diesem Haus mit Fragezeichen versehen würden. Auch die CDU hat das eben angesprochen. Wir haben ja auch die Anhörung gemeinsam beantragt im Bereich Schülerinnen- und Schülerticket, aber auch hinsichtlich der Einzelfahrpreise.
Ich glaube, hier von einer faktenfreien Diskussionsgrundlage zu sprechen, wird der Diskussion überhaupt nicht gerecht und verkennt auch, welche Diskussion wir hier geführt haben.
Dass der öffentliche Dienstleistungsauftrag, der ÖDLA, die Grundlage für die Finanzierung der BSAG, nicht des VBN ist, ist uns auch klar. Sie haben auch gesagt, es sei ein Prozess, bis sich so etwas ändern kann. Genau! Einen solchen Prozess haben wir in diesem Jahr auch zu Ende gebracht. Der ÖDLA wurde angepasst, wurde verändert aufgrund der Neuanschaffung verschiedener Straßenbahnen.
In dem Zusammenhang haben wir es auch – und das ist nicht das erste Mal – bereits vorher mehrfach angemahnt. Dass aber der weitere Kurs darin besteht, insgesamt keine erhöhten Zuwendungen zu ermöglichen, sondern nur anhand der Investitionen in diesem Bereich und dabei auch nicht so umfangreich wie früher -- An dieser Stelle hätte man mehr
Geld investieren können. Dazu bestand die Gelegenheit. Sie wurde nicht genutzt, aber es wäre hier möglich gewesen. Tun Sie doch nicht so, als ob das gerade nicht Bestandteil der Debatte gewesen wäre!
Aus dem Haushalt! Ein Wort noch zu der Frage der Sensation der nicht erfolgten Preissteigerung: Wenn es eine Sensation ist, dass keine Preissteigerung stattfindet, weiß ich nicht, welche Superlative Sie für Preissenkungen wie in Berlin übrig haben. Ich finde nicht, dass es eine Sensation ist, wenn man Preise stabil auf zu hohem Niveau hält. Wenn das Stadtticket knapp 40 Euro kostet, ist es keine Sensation, hier keine Steigerung durchzusetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb glaube ich nach wie vor, dass es richtig ist, energisch dafür zu argumentieren, dass die Ticketpreise im öffentlichen Nahverkehr gesenkt werden müssen und dass wir auch damit einen Grundstein – und nicht den einzigen Grundstein – für eine Verkehrswende legen können. – Dankeschön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland verstirbt in einem Krankenhaus, etwa ein Drittel der im Krankenhaus verstorbenen Menschen hat zuvor in einem Pflegeheim gelebt. In den Krankenhäusern sind nach wie vor die palliativmedizinischen Konzepte, aber auch das Fachpersonal nicht in dem Rahmen ausgebaut, dass die Menschen, die zuvor in einem Pflegeheim gewohnt haben, in einem Krankenhaus palliativ so behandelt werden können, dass sie in Würde und nach ihren eigenen Vorstellungen und im Zusammenleben mit ihren Angehörigen einen würdigen Tod finden können.
Deshalb steigt nach wie vor die Nachfrage nach alternativen Möglichkeiten des Sterbens in einer Umgebung, die es den Menschen ermöglicht, würdevoll und zusammen mit ihren Angehörigen diesen Prozess zu begleiten. Wir haben auch in Bremen diese erhöhte Nachfrage und eine Unterversorgung mit Plätzen in den Hospizen. Ich finde schon, dass die Wartelisten ein Indikator dafür sind. In Reaktion auf die Anfrage der Fraktion der CDU ist ja teilweise in Abrede gestellt worden, dass die Wartelisten irgendetwas aussagen würden. Wenn
Menschen auf Wartelisten für Hospizplätze stehen, offensichtlich warten und ein Teil dieser Menschen, ein Drittel dieser Menschen auf der Liste verstirbt, bevor ein Platz zur Verfügung gestellt wird, dann, meine Damen und Herren, haben wir einen Mangel an Plätzen und diesen Mangel können wir hier auch attestieren.
Ich finde, eigentlich sind wir uns in der Debatte ja auch alle einig, dass die Hospize eine Möglichkeit für Menschen darstellen, ihren Tod zu gestalten oder begleitet zu werden auf dem Weg dorthin. Wir sind uns auch einig, dass derartige Angebote ausgebaut werden müssen. Niemand in diesem Raum widerspricht dieser Erkenntnis. Wir werden deshalb dem Antrag der Fraktion der CDU, der das ja noch einmal in den Fokus nimmt und sagt, wir brauchen eine Bedarfsplanung, auch zustimmen.
Ich finde, es spricht auch überhaupt nichts gegen diesen -- Also die CDU hat hier doch einen ganz flauschigen Antrag –
gestellt. In Ordnung, ich formuliere das noch einmal anders: Die CDU hat hier doch einen Antrag gestellt, der Spielraum bietet und dem Senat die Möglichkeit eröffnet, auch noch zu gestalten. Darin heißt es, es soll ein Vorschlag vorgelegt werden, in dem möglichst realistisch ermittelt wird, wie möglichst allen ein Zugang zu diesen Versorgungsangeboten gewährleistet werden kann. Es steht nicht darin, bis Mitte 2018 darf niemand auf einer Warteliste stehen. Das steht dort nicht. Dort steht: Man soll sich auf den Weg machen, eine Bedarfsplanung zu entwickeln, die möglichst den Bedarf abdeckt und den Menschen einen Zugang zu diesen Angeboten ermöglicht. Ich finde, das ist eine Absichtsbekundung, die diesem Parlament gut anstehen würde und mit der wir diesen Senat beauftragen könnten. Ich finde darin nichts, was hier auf Widerstand stoßen müsste.
Was sagt die Koalition dazu? Die Koalition sagt: Es ist gut, dass wir darüber reden. Der Grundidee würde man soweit zustimmen. Man möchte auch regelmäßig darüber sprechen. Das haben wir heute alles gehört. Dagegen ist auch nichts zu sagen. Aber warum ringen sie sich nicht dazu durch, zu sagen, wir machen uns auf den Weg, eine derartige
Bedarfsplanung anzustoßen und auch in die Umsetzung zu bringen?
Als LINKE haben wir auf Bundesebene einmal gefordert, einen Rechtsanspruch zu formulieren. Einen Rechtsanspruch auf eine palliative Begleitung zum Tod. Wenn ein solcher Rechtsanspruch irgendwann einmal Realität werden würde, dann müssten wir auch eine Bedarfsplanung machen, genau so wie der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren irgendwann Realität geworden ist und alle dasaßen und gesagt haben: Darüber haben wir noch gar nicht nachgedacht. Wieso müssen wir uns im Zweifelsfall immer den Weg wählen, erst von der gesellschaftlichen Entwicklung überholt zu werden oder von Bundesgesetzen gezwungen zu werden?
Wieso können wir hier nicht einmal sagen, wir gehen voraus und führen eine derartige Bedarfsplanung durch?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema wird uns tatsächlich noch weiter begleiten. Es ist auch gut, wenn jetzt an der einen oder anderen Stelle auch in Bremerhaven Angebote mit einem Hospiz entstehen. Ich glaube, das ist ein guter Weg. Ich finde aber auch, er verdient politisch soweit unterfüttert zu werden, dass man eine realistische Bedarfsplanung erstellt und nicht darauf wartet, dass uns die Entwicklung überholt. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir haben uns in der Zuständigkeit aufgeteilt, Bremerhaven und Bauzuständigkeit. Ich möchte jetzt noch einmal auf ein paar Kommentare eingehen, die im Laufe dieser Debatte gefallen sind. Mir hat es gut gefallen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier mit einer Rednerin und einem Redner noch einmal dargestellt haben, dass die Situation nicht zufrieden stellend ist und wir einen handlungsfähigen Staat brauchen. Ich habe es auch so wahrgenommen, Sie haben sich entschuldigt dafür. Das finde ich eine Herangehensweise an einen derartigen Zustand, der der Sache angemessen ist. Man stellt fest, es gibt hier einen Missstand. Und genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion der SPD, habe ich bei Ihnen vermisst. Ich finde, das ist in der Lage angebracht.
Herr Pohlmann, die ersten beiden Dinge, die Sie gesagt haben, waren: Das ist Populismus und das ist der falsche Ort. Was ist denn das für eine Antwort? Was ist denn das für eine Antwort auf eine Situation, in der derzeit im Land Bremen 1 300 Anträge lange auf den Schreibtischen unbearbeitet Staub ansetzen?
In der Stadtgemeinde Bremen gibt es, wie gerade beschrieben, an der einen oder anderen Stelle Bewegung. Man hat gesagt, man geht auf 18 hoch. Das sind Stellen, die sind – ehrlich gesagt – ja auch nicht alle besetzt. Im Juni waren 15 davon besetzt. Und in Bremerhaven haben wir die Situation, dass von den acht Stellen, die es gibt, die schon für die Gesetzesreform nach 2016 nicht ausgereicht hätten, nur vier derzeit besetzt sind, also krankheitsbedingt nur vier derzeit arbeiten. Eigentlich müsste man ja bei 18 Prozent Zunahme ungefähr eineinhalb weitere Stellen haben, das heißt, wir haben in der derzeitigen Situation eine Lücke von über fünf Stellen. Dann einfach zu sagen, na ja, muss man mal sehen, wie man das hinbekommt, das war ja ein Anspruch aus einem Bundesgesetz, den man jetzt erfüllen muss, das kann nicht die Antwort sein. Hier müssen wir gezielt nachsteuern und die Verwaltung in die Lage versetzen, die Gesetze so umzusetzen, wie sie gedacht sind, um diese Verbesserung, die auf Bundesebene stattgefunden hat, auch hier vor Ort vollziehen zu können. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.
Es gäbe viele Bereiche, in denen mit Untätigkeitsklagen zu rechnen wäre. Stellen Sie sich einmal vor, die Kfz-Stelle würde sagen, wir machen zwei Wochen lang keine Kfz-Neuanmeldung. Dass so etwas passieren würde kann sich, glaube ich, niemand in Deutschland vorstellen. Die Proteste wären enorm. Es stünden sofort Rücktrittsforderungen im Raum und es würde vom Untergang des Abendlandes gesprochen werden. Das haben wir an dieser Stelle nicht. Die Menschen, die wohngeldberechtigt sind, haben anscheinend keine derartige Lobby. Wir möchten uns hier für diese Interessen stark machen, weil genau diese Menschen auf einen handlungsfähigen Staat und darauf angewiesen sind, dass ihre Ansprüche zeitnah geprüft und realisiert werden.
Vieles ist in dieser Debatte bereits gesagt worden. Es gibt eine Verantwortung des Landes, zu gewährleisten, dass diese Rechtsansprüche in den Kommunen durchgesetzt werden können, und deshalb brauchen wir an diesen Stellen mehr Personal, auch um die Kolleginnen und Kollegen in den Wohngeldstellen von dem Druck zu entlasten, den sie erleben und der auch Grund für den hohen Krankenstand ist. Deshalb brauchen wir hier Nachbesserung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Frühjahr hat mich die Bundesregierung wieder einmal überrascht, dieses Mal ausnahmsweise im positiven Sinne.
Eine Ministerin hat mich überrascht, die die EUKommission angeschrieben hat, in einer Debatte, in der es darum ging, eine Klage der EU im Hinblick auf die Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten abzuwenden. In dem Schreiben ging es um einen Maßnahmenkatalog, also um verschiedene Punkte, die einen Beitrag dazu leisten sollten, die Luftqualität in deutschen Städten zu verbessern und damit auch diese Klage oder mögliche Dieselfahrverbote abzuwenden. Das ist der Rahmen, in dem dieses Papier geschrieben wurde.
Ich möchte mich jetzt gar nicht auf das ganze Papier oder auf die Stickoxiddebatte insgesamt beziehen, sondern auf einen Punkt dieser Debatte, der da hieß: Man solle in fünf Städten Modellprojekte für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr durchführen. Zugegeben, der Vorschlag wirkt in diesem Zusammenhang etwas unabgesprochen und auch etwas überraschend, trotzdem war die gesellschaftliche Resonanz auf diesen Vorschlag gewaltig und deshalb glaube ich, gehört das auch in eine Debatte hier im Parlament.
Überall, auch hier in Bremen, wurde deshalb über die Chance eines kostenlosen ÖPNV debattiert. Wir wissen, dass besonders in den Großstädten der alltägliche Verkehr auf den Straßen zu einer großen Belastung führt, nicht nur einer immensen Belastung, was die Luftqualität angeht. Die Option, Autofahrerinnen und Autofahrer durch einen kostenlosen ÖPNV zum Umstieg auf Bus und Bahn zu animieren, ist daher eine charmante Idee.
Derzeit nutzen vor allen Dingen überdurchschnittlich viele Menschen mit geringem Einkommen öffentliche Verkehrsmittel, und die Kosten, die Ticketpreise, sind auch in Bremen in den letzten Jahren deutlich gestiegen, während die öffentlichen Zuschüsse stagniert sind. Ein Modell, durch das der kostenlose öffentliche Nahverkehr in Kommunen, gefördert durch den Bund, ermöglicht werden würde, wäre somit aus unserer Sicht ein guter Beitrag, um hier eine ökologische, aber auch eine soziale Verkehrswende hinzubekommen.
Wir stellen fest, das Thema ist dann auch in den Parteien verschieden diskutiert worden.
Die Grünen haben den Vorschlag eingebracht, über das 365-Euro-Ticket nachzudenken, ähnlich wie es in Wien stattfindet. Die SPD hat sich mit dem Vorschlag eingebracht, für Kinder einen kostenlosen ÖPNV anzubieten. Wir haben mit der CDU in der Verkehrsdeputation einen Antrag eingebracht, eine Anhörung zu der Ticketstruktur zu diskutieren und wir haben auf unserer Klausur auch ein Sofortprogramm erarbeitet, bei dem es uns, zumindest in einem ersten Schritt, darum geht, deutliche Ticketpreisreduzierungen zu ermöglichen, um dann langfristig in den kostenlosen Nahverkehr einzusteigen.
Ich zähle das hier auf, um ein bisschen dem Vorwurf entgegenzutreten, jetzt treten wir hier an und sagen, die Bundesebene soll es regeln. Das ist nicht unsere Initiative, die wir hier machen wollen, sondern wir wollen es miteinander verzahnen.
Es gibt diesen Vorstoß oder diesen Vorschlag auf Bundesebene und wir möchten ihn aufgreifen und in ein Modell umwandeln, das es aber den Kommunen ernsthaft ermöglicht, sich für ein solches Projekt zu bewerben, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, um ein Modellprojekt
durchzuführen. Dieses Modellprojekt wissenschaftlich zu begleiten, um auch die Herausforderungen, vor denen wir unbestreitbar stehen würden, zu evaluieren und aus dem gemeinsamen Erfahrungsschatz zu schöpfen und dann ernsthaft kostenlosen ÖPNV umzusetzen.
Wir wissen, ein kostenloser Nahverkehr lässt sich nicht über Nacht einführen. Das Ziel eines kostenlosen Nahverkehrs wäre es ja auch, mehr Nutzerinnen und Nutzer im kostenlosen Nahverkehr zu haben. Das heißt, wir brauchen natürlich einen Ausbau der Kapazitäten, wir brauchen Beschaffung von neuen Fahrzeugen, wir brauchen eine Anpassung der Netze. Wir müssten in dem Zusammenhang über Fragen wie Vorrangschaltung für Straßenbahnen, umfangreiche Kapazitätsanalysen der Netze diskutieren, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Das ist uns klar. Aber genau deshalb müssten wir jetzt in eine Debatte einsteigen, und das ließe sich mit Sicherheit durch ein Bundesprojekt auch gut begleiten, während wir hier auf kommunaler und auf regionaler Ebene Schritte gehen.
Derzeit werden 53 Prozent der verkehrsbezogenen Ausgaben im Haushalt der Stadt Bremen für den Automobilverkehr ausgegeben, während der Umweltverband hier benachteiligt ist. Auch durch die Bundesebene werden jährlich Milliarden an Steuergeldern zugunsten der Automobilbranche verwendet. Wenn ein Teil der Gelder in der Zukunft gezielt für den öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt wird, ist das für uns eine Umverteilung im Haushalt, zugunsten einer sozial-ökologischen Wende und damit machen wir uns auf den richtigen Weg. Ich glaube, dass wir hierzu sowohl in Bremen einen guten Beitrag leisten können, als auch einen Anstoß geben können, ein solches Bundesprogramm zu öffnen, auf solide Füße zu stellen und auch für andere Kommunen zugänglich zu machen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, auch von unserer Seite gibt es keinen Dissens zu diesem Antrag, deshalb werde ich mich hier jetzt auch auf wenige Punkte beschränken.
Ich begrüße die Initiative. Wir finden es gut, dass hier auch noch einmal auf den Anteil der Hafengebühren geschaut wird, mit dem eine Steuerung unter Umweltgesichtspunkten gemacht werden kann. Auch bei der Hamburger Initiative steht noch nicht so richtig fest, wie es dort weitergeht, auch mit diesem Malussystem, da gibt es ja noch ein paar offene Fragen.
Ich finde auch, dass man mit dieser Forderung, die nur eine Entlastung vorsieht, einen hoffentlich positiven Effekt hat. Bei der umgekehrten Steuerung aber zu sagen, dass man auch die Schiffe stärker in die Verantwortung nimmt, die zwar eigentlich bestimmte Standards erfüllen, sie aber bis zum Ende ausreizen, mit einem Malussystem vorzugehen, da wird sich zeigen, ob das rechtlich Bestand hat. Im Prinzip finde ich aber schon, dass man hier im Zweifelsfall nicht unbedingt immer nur mit Zuckerbrot arbeiten muss, sondern dass es auch richtig ist, dann an den Stellen einzuschreiten, an denen
Standards dann auch ausgereizt werden. Diese Möglichkeit, die natürlich auch besteht, wird jetzt hier nicht gezogen, aber das ist für uns trotzdem kein Grund, dem Antrag hier nicht zuzustimmen.
Die Frage des Landstromausbaus ist relativ komplex, und er ist auch nicht ganz so einfach zu realisieren. Die modernen Schiffe haben einen erheblichen Stromverbrauch. Man kann nicht einfach eine Steckdose im Hafen aufbauen, und dann hat man das Problem gelöst, das ist schon klar. Natürlich muss man dann schauen, wie man zum einen die Energiemengen zur Verfügung stellt und auch, wie der Strommix aussieht, sodass dann vor Ort auch ökologisch ein guter Strommix angeboten werden kann. Ansonsten hat man natürlich auch nicht besonders viel davon, wenn an anderer Stelle Kohle verbrannt wird, um dann das Schiff zu versorgen, das dann eben kein Öl verbrennt. Das bringt uns auch nicht richtig weiter. So gesehen begrüße ich auch hier, dass das Thema mit angeschnitten wird und auch langfristig ein Teil der Greenport-Strategie sein muss.