Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Worte von Herrn Fecker, aber auch die des Staatsrats bringen mich jetzt doch noch einmal an das Rednerpult.
Videoüberwachung gibt es ja, und ich streite überhaupt nicht ab, dass die Videoüberwachung im Sinne der Aufklärung von Straftaten durchaus von Nutzen ist. Aber sie ist im Moment richterlich angeordnet, und das aus gutem Grund. Mit dem Titel „Sicherheit im Rechtsstaat“ wird suggeriert, dass man sich diese Maßnahmen im Polizeigesetz zur Abwehr von terroristischen Anschlägen oder Attentaten vorstellt. Wir wissen allerdings aus Erfahrung, dass das nicht möglich ist. Ich habe das hier schon zehnmal gesagt: Anis Amri hat höhnisch lächelnd in die Videokamera gewinkt, das hat ihn aber nicht daran gehindert, mit dem Lkw auf dem Breitscheidplatz zwölf Menschen umzubringen und weitere Menschen zu verletzen.
Das gehört zur Wahrheit dazu. Das muss man auch sagen, und dann muss man sich überlegen, ob die Videoüberwachung das Instrument ist. Ich habe hier mehrfach gesagt, ich erkenne an, dass sie bei der Aufklärung von Straftaten tatsächlich hilft, aber ich finde die bisherige Praxis, dass Richter anordnen müssen, wo und in welchem Zeitraum videoüberwacht wird, in dem Sinne absolut ausreichend. Diesbezüglich brauchen wir meiner Meinung nach keine Änderung im
Bei der Fußfessel ist eigentlich auch alles von allen Leuten zwanzigmal gesagt. Sie ist definitiv wirkungslos, wenn es darum geht, Anschläge zu verhindern. Auch da gibt es die bekannten Fälle, die ich hier schon mehrfach erwähnt habe, nicht nur den Attentäter, der in Rouen den Priester umgebracht hat. Die Fußfessel bindet ja auch Polizeikräfte. Wenn aber etwas wirkungslos ist, frage ich mich, warum hierdurch Polizeikräfte gebunden und warum dann nicht lieber andere Maßnahmen ergriffen werden. Wirkungslose Mittel, die im Sinne der Gefahrenabwehr sein sollen, brauchen wir nicht zu beschließen und auch nicht im Polizeigesetz zu verankern.
Herr Staatsrat, ich habe gesagt, dass es bei der Telekommunikation sehr große Unterschiede gibt, und ich habe nicht gesagt, dass es keine Telekommunikationsüberwachung bei der Polizei gibt. Es gibt sie, aber eben im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren und auch durch richterliche Anordnung. Schwierig finde ich tatsächlich den Grauzonenbereich. Dazu sagen Sie nicht die ganze Wahrheit, denn das Landesamt für Verfassungsschutz kann zwar Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen beantragen bzw. durchführen, aber auch die Nachrichtendienste unterliegen einer gewissen staatlichen Kontrolle. Das können sie nicht willkürlich machen. Sie müssen zumindest vorher festsetzen, in welchen Bereichen sie welche Bestrebungen oder welche staatsgefährdenden Menschen oder Kreise vermuten, und dann unterliegt das auch einem gewissen Verfahren, ebenso wie die Telekommunikationsüberwachung in Strafverfahren.
Schwierig finde ich aber die Ausweitung auf den Bereich der Gefahrenabwehr, weil man nämlich - das wissen Sie auch -, um die MessengerDienste überwachen zu können, den sogenannten Staatstrojaner braucht. Dabei werden oft Privatrechte eingeschränkt bzw. es werden auch andere Menschen davon betroffen sein. Im Bereich der Gefahrenabwehr ist es eben nicht so wie im Ermittlungsverfahren, dass jemand im Fokus steht, ein Gefährder ist und man vermutet, dass er eine Straftat plant - was übrigens im Sinne des Terrorismus auch ein Straftatbestand ist. Hier kann es durchaus ausufern. Ein Staatstrojaner übermittelt natürlich auch Daten von Personen, die mit dieser Person überhaupt nichts zu tun haben. Das finde ich absolut gefährlich. Man muss sich zehnmal überlegen, ob man das wirklich will, denn das ist ein Bereich, in dem die
Wir haben zwei Möglichkeiten, MessengerDienste abzuhören. Ob das im Bereich der Gefahrenabwehr sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, und habe mich dazu auch ganz deutlich positioniert. Es muss nicht sein, daher halte ich diesen Antrag nicht für zustimmungsreif. - Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will noch einmal auf die aus meiner Sicht falsche Darstellung der Möglichkeiten des Einsatzes einer Fußfessel eingehen. Es wird immer gesagt, man verhindere damit keine Straftaten. Gefahrenabwehrrechtlich bietet sich aber folgende Möglichkeit, die in einigen Bundesländern auch genutzt wird: Wenn verurteilt Sexualstraftäter, die in der Vergangenheit insbesondere schlimme Straftaten an Kindern begangen haben, entlassen werden, kann man ihnen die Auflage erteilen, sich nicht in die Nähe von Kindergärten und Ähnlichem zu begeben. Das kann man nicht kontrollieren, wenn man sie nicht observiert. Wenn man ihnen aber eine Fußfessel anlegt und eine entsprechende Speicherung dort vornimmt, wo die Fußfessel überprüft wird, dann ist sofort das Signal vorhanden: Dieser Mensch hält sich nicht an die Auflagen.
Erfahrungsgemäß begehen Sexualstraftäter nicht gleich beim ersten Mal, wenn sie Kontakt mit potenziellen Opfern aufnehmen, die Tat, sondern sie gehen, wenn sie nicht ganz blöd sind, zunächst einmal an einen möglichen Tatort oder an das potenzielle Opfer heran, um herauszufinden: Wie funktioniert das hier? Über eine Fußfessel würde man also an dieser Stelle sehr wohl Straftaten verhindern können. - Vielen Dank!
(Beifall CDU - Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Aber den Sexualstraftäter hat es nicht daran gehindert, ein Kind zu missbrauchen und zu töten!)
Wer der Ziffer eins des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/1113 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Schäfer [LKR], Abg. Tassis [AfD], Abg. Frau Wendland [parteilos])
Wer den übrigen Ziffern des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Drucksachen-Nummer 19/1113 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwei Möglichkeiten: Entweder ich rufe Tagesordnungspunkt 11 „Straftaten zum Nachteil älterer Menschen“ auf - das ist eine Große Anfrage mit zwei Mal fünf Minuten Redezeit -, oder Herr Weiß legt mir jetzt 19 Tagesordnungspunkte vor, die alle ohne Debatte behandelt werden.
(Zurufe: 19? - Wir können auch beides machen! - Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Wir müssen nicht immer früher aufhören!)
Wir können auch beides machen. Dann schlage ich vor, dass wir in den Tagesordnungspunkt 11 eintreten. Wir haben heute noch nicht allzu viel geschafft.
(Zuruf von Abg. Frau Vogt [DIE LINKE] - Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, weil ihr immer so viel Redezeit beantragt! - Unruhe)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten heute Morgen, als wir begonnen haben, 106 Punkte auf unserer Tagesordnung. Wir arbeiten weiter daran, dass es weniger werden.
Straftaten zum Nachteil älterer Menschen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 31. Mai 2017 (Drucksache 19/1088)
Der Senat hat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage mündlich zu wiederholen. Ich gehe davon aus, dass der Senat darauf verzichtet, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können.