Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft beantragt.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 19/1269 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Genehmigungsverfahren verkürzen - Musterbauordnung als Vorbild nehmen Antrag der Fraktion der CDU vom 13. Juni 2017 (Drucksache 19/1102)
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das passt ja jetzt im Anschluss ganz gut, weil wir nun zu einem Thema kommen, wie wir es vielleicht schneller erreichen, dass endlich gebaut wird.
Als ich am 21. April 2017 den „Weser-Kurier“ aufschlug, staunte ich nicht schlecht. „Die SPD treibt Die Grünen beim Wohnungsbau“, titelte Herr Hinrichs. Wirklich überrascht war ich aber erst, als ich mir das Zitat von Frau Aulepp durchlas. Sie brauchen jetzt keine Angst zu haben, Frau Aulepp!
Sie sagte demnach, es würde nicht reichen, nur auf Baugenehmigungen zu verweisen, es müsse auch gebaut werden. Recht hat sie!
Diese Aussage, Frau Aulepp, kann ich nur unterstreichen, und ich freue mich, dass auch die SPD mit mir endlich dieser Meinung ist, dass eine Baugenehmigung, Frau Dr. Schaefer, noch kein Dach über dem Kopf bedeutet!
(Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ja, aber es gibt auch viele, die schon ein Dach über dem Kopf haben! In neu gebauten Wohnungen, Frau Neumeyer!)
Wie wir leider feststellen müssen, kann es in Bremen durchaus auch manchmal etwas länger dauern, bis aus einer Baugenehmigung ein fertiger Bau wird. Eine Baugenehmigung erlischt laut Paragraf 73 der Landesbauordnung erst nach drei Jahren, wenn nicht mit dem Bauvorhaben begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Dann kann die Geltungsdauer laut Absatz 2 nochmals um drei Jahre verlängert werden. Eine Baugenehmigung kann also in Bremen bis zu sieben Jahre gültig bleiben. Die Musterbauordnung ermöglicht diese extreme Zeitspanne aus Absatz 2 nicht. Hier besteht lediglich die Möglichkeit, die Baugenehmigung zusätzlich um ein Jahr zu verlängern.
Der Senator hat angekündigt, prüfen zu wollen, ob man diese Zeit auf zwei Jahre reduzieren kann. Ich frage mich die ganze Zeit, warum man etwas prüfen muss, was die Musterbauordnung bereits reguliert und andere Länder, wie Hamburg, ebenfalls übernommen haben. In die Musterbauordnung wird doch nicht einfach etwas ungeprüft hineingeschrieben und von anderen Ländern ungeprüft übernommen. Die Argumentation, dass der Markt wegen des Baubooms wie leer gefegt sei, kann ich nicht ganz verstehen und auch nicht so stehen lassen. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, in Hamburg würde weniger gebaut als in Bremen?
Zu unserer Kleinen Anfrage vom 25. April 2017 führt der Senat aus, dass die Baubehörden zukünftig das eingeräumte Ermessen kritischer ausüben und in der Regel eine kürzere Verlängerungszeit von einem Jahr aussprechen werden. Warum können Sie der Verwaltung keine konkreten Vorgaben machen? Der Senat sollte sich nicht hinter der Verwaltung verstecken und auch den Bauherren klare Vorgaben machen. Da der Senat derzeit einige Änderungen der Landesbauordnung vorbereitet, sollten wir den Senat auffordern, auch diese Änderung zu berücksichtigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bauherren sollen dazu bewegt werden, bereits genehmigte Bauvorhaben schneller zu realisie
ren, das ist der Kern dieses Antrags der CDU. Es soll verhindert werden - das ist die zweite Zielrichtung -, dass mit entsprechenden Baugrundstücken spekuliert wird.
Die derzeitige Situation allerdings sieht vor, dass Baugenehmigungen und Teilgenehmigungen erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wird. Dazu gibt es ein ganz aktuelles Beispiel aus dem Bremer Norden, nämlich In den Wellen, dort lag eine Baugenehmigung vor, sie ist allerdings längst erloschen, und alle weiteren Versuche sind in einer sehr schwierigen Diskussionsphase.
Die Situation in den anderen Bundesländern ist völlig unterschiedlich. Beispiele: In Niedersachsen entspricht die Regelung der jetzigen in Bremen, aber Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben Regelungen getroffen, die der Musterbauordnung und dem Ziel dieses Antrags entsprechen. Berlin hat eine Regelung, dass mit dem Bau spätestens nach drei Jahren begonnen werden muss, allerdings der Bau auch spätestens nach sieben Jahren abgeschlossen sein muss. Eine Verlängerung ist mit bis zu drei Jahren für den Beginn des Bauvorhabens vorgesehen.
Die derzeitige Regelung hat laut Senat folgenden Vorteil: Kurzfristige und wiederholte Verlängerungsanträge für dasselbe Vorhaben werden in den Fällen vermieden, in denen die Realisierung aus nachvollziehbaren Gründen verschoben wird. Dies gilt insbesondere bei gewerblichen Vorhaben. Aufgrund der starken Marktnachfrage im Wohnungsbau soll das eingeräumte Ermessen bei der Verlängerung der Geltungsdauer bis zu drei Jahren kritischer ausgeübt werden und in der Regel eine Verlängerungsfrist von einem Jahr ausgesprochen werden.
Zusammenfassend: Bremen sollte sich an der Musterbauordnung orientieren. Die Baubehörde möchte laut Antwort des Senats vom 24. Mai dieses Jahres auf die Kleine Anfrage der CDU inhaltlich ohnehin zukünftig so agieren. Komplexere Regelungen, wie beispielsweise in Berlin, wären für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen kaum verständlich. Wir Freien Demokraten stimmen daher dem Antrag zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Genehmigungsverfahren verkürzen - Musterbauordnung als Vorbild nehmen“, vom Inhalt dessen, was hier im Antrag vonseiten der CDU formuliert worden ist, dass wir, auch gerade im Bereich von möglichen Spekulationen von Investoren und Bauherren, die Grundstücke erworben haben und nicht jetzt bauen, finde ich das einen richtigen Ansatz. Darüber müssen wir auch nachdenken, und ich finde, das ist auch sehr lobenswert. Wir wissen natürlich auch, dass in vielen Bereichen, zum Beispiel auch über die Grundsteuer C und andere Instrumentarien, diskutiert wird. Das finde ich von meiner Seite aus auch eine wichtige Frage, wie wir auch diese Instrumente einsetzen können.
Zum hier vorliegenden Antrag würde ich einmal sagen, ich glaube, es wäre ein Weg. Wir werden ja sowieso noch intensiv über die Landesbauordnung diskutieren. Hier gibt es Punkte, auf die ich jetzt gar nicht im Einzelnen eingehen will, die ich auch kritisch sehen würde, wie Sie es formuliert haben. Trotzdem wäre es aber doch der richtige Weg, jedenfalls für mich, diesen Antrag in die Baudeputation zu überweisen und auch die Fragen im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Darstellung einer zukünftigen Landesbauordnung mit aufzunehmen. Ich glaube, das wäre ein richtiger Weg, und ich glaube auch, so, wie es hier vorgelegt wird, wird es dem gerecht. - Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In aller Kürze, das meiste ist ja schon gesagt worden! Es gibt Fälle von Spekulationen, und es gibt viele andere Fälle, in denen Nachbarn geklagt haben oder ein Grundstück aus anderen Gründen blockiert ist. Es hat deswegen eine gewisse Rationalität, manchmal mehr Zeit zu geben, und es hat eine gewisse Rationalität zu sagen, nicht zu viel Zeit zu geben.
Ehrlich gesagt, der Vorstoß der CDU verspricht ein bisschen viel, nämlich dass man jetzt Spekulationen beendet und auf diese Weise wirklich Bebauungen auslöst. Ich bin mir nicht so richtig sicher, ob man zahlreiche Fälle findet, in denen Eigentümer einer Baugenehmigung sagen, weil sie jetzt abläuft, dass sie jetzt aber doch bauen, wenn sie eigentlich nicht die Absicht haben, es zu machen. Vielleicht verkau
fen sie dann, und dann macht es jemand anders. Solche Fälle mag es alle geben. Also, man kann es verkürzen - es ist im Übrigen im großen Teil der Republik Praxis -, aber die damit verbundenen Erwartungen würde ich eher bescheiden formulieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dem Antrag der CDU, dass Baugenehmigungen nur noch um ein Jahr verlängert werden sollen - es bezieht sich ja auf die Verlängerung und nicht auf die Baugenehmigung, das fand ich in Ihrem Antrag ein bisschen missverständlich ausgedrückt -, stimmen wir zu. Wir sehen da durchaus Handlungsbedarf.
Die Sachlage ist relativ übersichtlich, sie wurde hier auch schon entsprechend dargestellt. Ich fand es auch sehr interessant, auch noch einmal die Vergleiche zu anderen Bundesländern zu ziehen. Insbesondere die Stadtstaaten Berlin und Hamburg leisten sich keine Fristverlängerung um drei Jahre. Das finde ich auch nicht nur eine Frage von, wie soll ich es sagen, angenommener Spekulation, darum geht es nicht. Es kann ja durchaus sein, dass auf andere Baupreise oder auf andere Handwerkerangebote gewartet wird, keine Ahnung, das kann ja alles sein. Trotzdem haben wir hier nicht die Unterstellung der Spekulation zu bewerten, sondern die Tatsache, dass wir nicht von der Stelle kommen und das zu lange dauert.