Protokoll der Sitzung vom 07.12.2017

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1163, auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.

Gewalt und Sexualdelikte gegen Kinder und Frauen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 14. Juni 2017 (Drucksache 19/1118)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 15. August 2017 (Drucksache 19/1184)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Schulz.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Yazici.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Ihnen vorliegenden Großen Anfrage möchten wir auf ein sehr wichtiges Thema hinweisen, nämlich Gewalt und sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Frauen. Ein Thema, das sehr, sehr lange tabuisiert worden ist. Erst in den Anfängen der 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts haben Frauenhäuser damit begonnen, das Thema überhaupt öffentlich zu machen. Wir kennen eine Studie aus dem Familienministerium, wonach jede Frau im Alter ab 16 Jahren mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt oder sexuelle Gewalt erfahren hat. Die Zahl liegt bei 40 Prozent. Das ist eine erschreckende Zahl. Als Risikofaktoren werden immer wieder Trennungen, Trennungsabsicht oder auch Gewalterfahrung in der Kindheit oder in der Jugend angegeben. Jede Erfahrung von Gewalt, ob psychischer oder physischer Art, ist eine Verletzung der Integrität, der Würde der Frau, und wir müssen hier mit entsprechenden Maßnahmen diesen Frauen eine entsprechende Unterstützung anbieten.

(Beifall CDU, BIW)

Gewalt gegenüber Kindern und Frauen wird überwiegend in der Partnerschaft ausgeübt, und das macht es auch so schwierig, einzugreifen und auch entsprechende Hilfsangebote anzubieten, weil die Partnerin den Partner auch nicht teilweise anzeigen möchte oder auch aufgrund von Scham gar nicht erst um Hilfe ersucht bei der Polizei. Die geschädigten Frauen geben häufig an, dass sie nicht das erste Mal Gewalterfahrungen machen, und meine Gespräche mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Bremen zeigen, dass Frauen, die Gewalterfahrungen erlebt haben, so schlimm sich das auch anhört, sich bewusst oder unbewusst immer wieder einen Partner suchen, der schlägt. Da ist tiefenpsychologisch von Fall zu Fall zu schauen, was

das bedeutet. Es zeigt aber die enorme Bedürftigkeit dieser Frauen auf sowie die Notwendigkeit, hier einzugreifen und auch entsprechende passgenaue Hilfemaßnahmen anzubieten.

Das Gleiche gilt auch für Kinder, die Gewalt in der Familie erfahren. Sie erleben das als Normalität und geben es selbst dann weiter von Generation zu Generation. Das ist ein Teufelskreis, meine Damen und Herren! Frauen fühlen sich hilflos und wissen nicht so recht, wie sie mit dem Erlebten umgehen sollen. So berichten viele Mitarbeiter in Bremen. Viele sprechen mit niemandem über die erlebte Gewalt, und wenn sie sich einmal jemandem anvertrauen, dann meist im familiären Umfeld, und diese Personen sind dann selbst auch ein Stück weit hilflos und wissen nicht wohin mit dem, was sie erfahren haben. Das zeigt noch einmal, dass staatliche Einrichtungen und Hilfsorganisationen angehalten sind, noch mehr ihre Angebote auch in die Öffentlichkeit zu tragen, damit möglichst viele Menschen auch von den guten Angeboten, die wir auch in Bremen haben, in Kenntnis gesetzt werden.

Die Unkenntnis hat auch etwas mit einem großen Problem zu tun im Bereich der Sanktionierung der Täter. Es gibt eine bedauerliche Tendenz, dass es bei sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Frauen nur sehr selten zu einer Anklage kommt, geschweige denn zur Eröffnung einer Hauptverhandlung. Die Anzeigebereitschaft ist sehr gering. Die Aufklärungsrate ist sehr gering. Das ist insbesondere dem Umstand geschuldet, weil bei dieser Tatzeit eben nur Täter und Opfer anwesend sind, und die Frauen entscheiden sich dann manchmal aus Angst oder manchmal auch, weil sie mit dem Partner, der geschlagen hat, wieder in einer Beziehung stehen, dagegen, vor Gericht oder bei der Polizei entsprechend auszusagen.

Das Dunkelfeld ist auch deshalb so schwierig zu ermitteln, weil die Statistiken gar nicht erst vorliegen beim Senat. Das können wir auch aus diesen Antworten ersehen, meine Damen und Herren! Es werden bei der Statistik ausschließlich häusliche Gewalt, nur Ehepartner oder Lebenspartner geführt, und der gesamte andere Bereich Gewalt in Beziehungen wird völlig ausgeklammert. Ein riesiger Bereich, den wir nicht erfassen können.

Ein weiteres Problem ist, wie überhaupt dies Angebot von den Opfern angenommen wird. Auch darüber haben wir keinerlei Erkenntnisse, und auch da müssten wir eigentlich entsprechende Anstrengungen unternehmen, um Erkenntnisse darüber zu

erlangen, wie diese Angebote überhaupt angenommen werden.

Ein letzter Punkt ist mir ein besonderes Anliegen. Frau Müller hat es eben in Bezug auf die jungen Männer angesprochen. Wir haben in Bremen wirklich kaum, so gut wie überhaupt keine Angebote für Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Seriöse Studien sprechen von etwa 20 Prozent der Opfer. Das ist nicht wenig. Viele Männer trauen sich genauso wenig wie Frauen, über diese Verletzungsoffenheit auch zu sprechen, weil die Gesellschaft Männer ja eher dazu erzieht, stark und kräftig zu sein. Deswegen sollten wir hier Anstrengungen unternehmen, noch weitere Angebote für Männer, die von Gewalt betroffen sind, in Bremen anzubieten. Hier ist Nachholbedarf, meine Damen und Herren!

(Beifall CDU - Glocke)

Ganz entscheidend ist natürlich die Sensibilisierung der Gesellschaft für diese Phänomene, um diese Verletzungsoffenheit und Hilfslosigkeit der Männer, Frauen und Kinder auch sichtbar zu machen, und auch diesem Ansinnen diente diese Große Anfrage. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU, BIW)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Yazici, ehrlich gesagt, ich habe mich tatsächlich gefragt, was Sie mit dieser dritten Anfrage in diesem Jahr zu diesem Thema bezwecken. Sie haben zu Beginn ausgeführt, dass Sie versuchen, damit das Thema aus der Tabuzone zu holen. Das finde ich richtig. Darin unterstütze ich Sie gern, weil ich finde, es ist ein Thema, über das man sehr deutlich reden muss, denn der Zustand, so wie wir ihn kennen, wie Sie ihn beschreiben, ist absolut nicht akzeptabel.

Wenn ich mir jetzt aber die Große Anfrage, die Sie gestellt haben, anschaue, dann frage ich mich doch an der einen oder anderen Stelle, was wollen Sie jetzt eigentlich? Sie fragen sowohl nach Gewalt an Kindern als auch nach Gewalt an Frauen. Das sind zwei sehr unterschiedliche Systeme, weil bei Gewalt, bei Kindesgewalt, wissen Sie, gibt es gesetzliche Grundlagen für ein Hilfesystem, gibt es eine finanzielle Absicherung. Wenn wir uns die Gewalt an Frauen anschauen, dann handelt es sich hier

sehr häufig, Sie haben es ausgeführt, um häusliche Gewalt.

(Abg. Hinners [CDU]: Bei Kindern auch!)

Bei Kindern auch, natürlich.

Da gibt es diese gesetzliche Abfolge so nicht. Wir haben es bei der Gewalt an Frauen, insbesondere auch bei häuslicher Gewalt, in Bremen mit Beratungssystemen zu tun, darüber haben wir schon häufig gesprochen. Wir sind, glaube ich, alle der Meinung, dass diese Beratungssysteme abgesichert werden sollen. Glücklicherweise konnten wir im Vorfeld der Haushaltsberatungen dafür sorgen, dass auch die Einrichtung Neue Wege, die auch Täterarbeit betreibt, das ist ja ein ganz wichtiges Element, hier entsprechend finanziell besser ausgestattet wird.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Was wir alle sicherlich beklagen, ist das riesige Dunkelfeld in dieser Angelegenheit, das heißt, die Frauen, die Kinder zeigen nicht an. Wir haben darüber gesprochen, woran das eigentlich liegt, und wir wissen, dass es oft auch an den Verfahren liegt. Dankenswerterweise gibt es ja eine Studie, die vom Innensenator und vom Justizsenator gemeinsam, glaube ich, in Auftrag gegeben wurde. Herr Hinners, wir haben darüber gesprochen, die IPoS-Studie zeigt auf, wo eigentlich auch Mängel hier im System existieren. Da muss man heran. Das alles bekomme ich jedoch mit Ihrer Anfrage nicht heraus. Frau Grönert hat vorhin kritisiert, Frau Dr. Müller, warum sie Anfragen und keinen Antrag stellt. Ich sage einmal, warum man nun drei Anfragen in einem Jahr, aber immer noch keinen Antrag stellt, erschließt sich mir auch nicht. Ich hätte nichts dagegen. Ich habe aber mitgenommen, dass in dieser IPoS-Studie durchaus Hinweise gegeben werden, wie sich das System, das Rechtssystem in Bremen verändern müssen.

Ich habe mitbekommen, ich bin selbst nicht im Rechtsausschuss vertreten, dass es auch da mittlerweile einige Maßnahmen gibt, die eingeleitet wurden. Das wird alles nicht ausreichen, denn natürlich haben wir es mit einer Situation zu tun, bei der eben immer noch die Hürde besteht, dass sowohl die Kinder als auch die Frauen hier ja meistens gegen Verwandte, gegen Partnerinnen, Partner - Entschuldigung, bloß nicht die Partnerinnen! - Anzeige erstatten. Das heißt, das Erste, was man machen muss, ist, natürlich diese Menschen zu stärken. Wie bekommen wir es hin, dass sowohl die

Kinder, die Jugendlichen als auch die Frauen gestärkt werden? Aus meiner Sicht ist da die Gesellschaft gefordert. Dazu gehört, dass man eben öffentlich wirklich auch deutlich macht, dass Gewalt an Schwächeren überhaupt kein Mittel ist.

Ich finde diese Kampagne #MeToo gut, die jetzt noch einmal sehr deutlich zeigt, wie häufig Übergriffe stattfinden. Da kann ich mir einiges vorstellen, dass auch in Bremen vielleicht Aktionen gemacht werden, um diese Gewalt und diese Übergriffigkeit entsprechend negativ darzustellen.

Wir brauchen aber natürlich neben den Beratungseinrichtungen auch Möglichkeiten, Anlaufstellen, wo dann denen, die jetzt unter diesen Gewaltfolgen leiden, entsprechend geholfen wird. Ich glaube, es gibt eine Menge zu tun, und ich denke, dass es hier keine einfache Lösung gibt. Bei Ihren Fragen, die Sie hier in der Großen Anfrage gestellt haben, habe ich mich aber manchmal auch gefragt, in welche Richtung das eigentlich geht.

Wenn man sich die Anfragen anschaut, die Antworten, dann müssten diese eigentlich wissenschaftlich ausgewertet werden. Also da einfach nur einmal auf diese Tabellen zu schauen und daraus Schlüsse zu ziehen, insbesondere, wenn es um die Herkunft der Täter geht - -. Sie fragen ja sehr dezidiert eben nach ausländischer Herkunft und vieles mehr. Ich traue es mir gar nicht zu, daraus Schlüsse zu ziehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich, weil, da müsste man meines Erachtens echt eine wissenschaftliche Arbeit daransetzen, um das dann auch sachgerecht zu entwickeln. Wenn mit Sicherheit dabei dann herauskäme, dass auch weitere Handlungsnotwendigkeiten in Bremen bestehen, wäre ich die Letzte, die sich dagegen verschließen würde. Nur, ganz ehrlich, bei Ihrer Großen Anfrage habe ich bisher nicht herausbekommen, in welche Richtung das eigentlich gehen soll. Von daher, wie gesagt, es ist richtig, das Thema nicht zu tabuisieren, darüber zu sprechen, und es ist gut, wenn wir viele gewinnen, die darüber vielleicht früher noch nicht nachgedacht haben, wenn sie es denn jetzt auch machen, aber dafür solch einen, entschuldigen Sie das Wort, Datenfriedhof zu produzieren, die Notwendigkeit hat sich mir, ehrlich gesagt, nicht erschlossen.

(Beifall SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Leonidakis.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Yazici, das Thema ist wichtig, keine Frage. Gewalt an Kindern oder Frauen ist zu verurteilen, und da ist jede Maßnahme zu ergreifen, die man auch ergreifen kann.

Ob diese Anfrage und die Antworten wirklich wichtig sind, das stelle ich hier einmal infrage. Die Antworten sind auf über 170 Seiten aufgeführt, seitenweise Tabellen. Die Verwaltung hat sich hier ja wirklich Mühe gegeben, aber die Aussagekraft der Antworten ist, gelinde gesagt, beschränkt. Das hat allerdings auch etwas mit den Fragen zu tun. Die Antworten zur PKS generell lassen relativ wenige Rückschlüsse zu, weil die Vergleichsgröße bei der PKS meistens fehlt. Gegenüber Frauen und Kindern haben wir dann den Vergleich zu Männern nicht, also können wir nicht sagen, welche Straftaten besonders häufig gegenüber Frauen und Kindern begangen werden. Teilweise können wir keine Entwicklung feststellen, weil nur ein Gesamtzeitraum abgefragt oder angegeben wird. Wir haben keinen Vergleich zu anderen Städten et cetera, et cetera. Also die Aussagekraft, das, was man daraus an Rückschlüssen ziehen kann, ist sehr begrenzt möglich.

Bei dem Bereich der Sexualstraftaten sind uns schon ein paar Sachen aufgefallen beim Durchlesen. Sie haben ja vor drei Jahren eine Anfrage gestellt, die deutlich gemacht hat, dass die Verurteilung von Sexualstraftaten oder Vergewaltigungen quasi bei nur fünf Prozent liegt und 80 Prozent der Verfahren eingestellt werden, also der Verfahren, die zur Anklage gebracht werden. Bei fünf Prozent, das hat Herr Kollege Fecker damals gesagt - -. Herr Fecker!

(Abg.Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich habe immer ein Ohr für Sie, Frau Kollegin!)

Dass bei einer Quote von fünf Prozent von Verurteilungen man quasi von Straffreiheit sprechen kann. Das ist richtig, und das ist zu ändern.

(Beifall DIE LINKE)

Das kann man nicht hinnehmen, und das Innenressort hat daher damals als eine Maßnahme die frühzeitige Videowahrnehmung in Aussicht gestellt, das in Angriff zu nehmen. Jetzt haben wir einmal danach, nach diesem Versprechen, die Statistik durchgescannt, und man muss sagen, dass die Zahlen jedenfalls nicht nahelegen, dass die frühe Videovernehmung zu einem Erfolg geführt hätte. Wenn

man jetzt schaut, im Jahr 2014 wurden 20 Prozent der Anzeigen auf Vergewaltigung zur Anklage gebracht, 2015 wurden nur zehn Prozent der Anzeigen zur Anklage gebracht, und 2016 waren es zwölf Prozent. Also die Anzahl der zur Anklage gebrachten Anzeigen auf Vergewaltigung ist sogar noch gesunken.

Das Gleiche gilt für die polizeilichen und richterlichen Videovernehmungen, diese sind auch gesunken. Also hier muss man wirklich verstärkt zu diesem Instrument greifen aus unserer Sicht. Zumindest die Zahlen legen nicht nahe, dass es hier einen besonderen Erfolg gibt. Immerhin scheint es aber weniger Verfahrenseinstellungen gegeben zu haben. Das ist immerhin begrüßenswert. Jedenfalls bei den Anzeigen, die zur Anzeige gebracht wurden. Eventuell kann man daraus schließen, dass die Reform des Sexualstrafrechts endlich Wirkung entfaltet, denn das Nein ist Nein im Sexualstrafrecht, das war überfällig, und das war nötig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn das der Erfolg dessen ist, dann begrüßen wird das.

Ich habe allerdings ein Problem mit der Art und Weise Ihrer Fragestellung, denn bei mir hat sich zumindest beim Lesen der Eindruck aufgedrängt, dass es vielleicht nicht immer um die Frauen geht. Denn was genau für einen Unterschied macht es für eine Frau, ob ihr Vergewaltiger einen deutschen Pass oder vielleicht einen slowakischen oder einen anderen Pass hat. Ich weiß nicht, was für einen Unterschied das für die Frau machen soll. Auf dutzenden Seiten, irgendwie 50 Seiten oder so, werden dann die Staatsangehörigkeiten aufgeführt. Was Sie aber nicht gefragt haben, Herr Yazici, oder liebe Fraktion der CDU, ist, welche Staatsangehörigkeit eigentlich die Opfer haben, die Frauen! Wie kann man eigentlich Frauen mit ausländischer Herkunft vor Gewalt, vor sexualisierter Gewalt schützen? Das wäre eine sehr interessante Frage gewesen, denn hier handelt es sich um eine sehr besonders vulnerable Gruppe. Das hätte mich tatsächlich interessiert. Das haben Sie gar nicht erst abgefragt.

(Beifall DIE LINKE - Zurufe CDU)

Ich möchte einen kleinen Bereich aus dem Bereich der sexualisierten Gewalt herauspicken. Das geben zwar die Zahlen jetzt oder diese Statistik gar nicht erst her, aber im Bundestag wurde im Jahr 2016 ein