Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Mitteilung des Senats vom 15. August 2017 (Drucksache 19/1185)

Dazu als Vertreter des Senats - -

Es war Staatsrat Schulz angekündigt, aber der ist noch nicht da!

Gut, dann würde ich es mir ersparen vorzutragen, was unter Paragraf 29 geschrieben steht, und vorschlagen, dass wir in die Aussprache eintreten.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident! Dieser Senat macht einen ja in vielerlei Hinsicht öfter einmal sprachlos. Dass er selbst gelegentlich sprachlos ist, erleben wir auch jetzt. Es ist aber insbesondere eine Form von Ignoranz des Fachressorts Wirtschaft gegenüber dem Parlament.

(Beifall CDU, FDP)

Auch wenn sie teilweise machen, was sie wollen - anhören, was wir als Parlament diskutieren, das sollte sich der Senat durchaus jederzeit leisten.

Meine Damen und Herren, wir haben eine Große Anfrage gestellt, die jetzt nach langer Zeit das Plenum erreicht hat. Die Antwort zeigt, dass der Senat handelt. - Ich hätte den Wirtschaftssenator an dieser Stelle tatsächlich aufrichtig gelobt. - Anfang des Jahres ist eine bundesweite Regelung in Kraft getreten, deren Umsetzung zum Zeitpunkt unserer Großen Anfrage in Bremen noch nicht erfolgt war. Im Juni 2017 haben wir diese Große Anfrage eingereicht. Im Juli 2017 ist eine Allgemeinverfügung im bremischen Amtsblatt erschienen - an dieser Stelle wäre jetzt das Lob erfolgt -, und im August wurde unsere Große Anfrage beantwortet.

Das Wort „Multikopter“ klingt für den einen oder anderen vielleicht nicht so vertraut wie das Wort „Drohne“. - Grüß Gott, Herr Staatsrat! - Es gibt sehr viele Bezeichnungen für das, was mittlerweile um uns herumschwirrt. Gelegentlich nimmt man in den Medien wahr, dass künftig Onlinehändler oder Paketzusteller, deutsche oder internationale Unternehmen, per - ich benutze einmal das Wort - Drohne direkt vor die Haustür liefern, wo auch immer man wohnt. Nach den Erfahrungen, die Bremen gemacht hat, wäre man ja froh, wenn Pakete überhaupt zugestellt werden.

Dies betrifft aber auch einen anderen sehr wichtigen Bereich, der mich ganz besonders interessiert, weshalb wir auch den Schwerpunkt hierauf gelegt haben. Dabei geht es um die Kreativwirtschaft. Es gibt viele Kreativschaffende, Künstlerinnen und Künstler der Filmszene, Fotografen, aber auch Sachverständige, Gutachter, viele, die mittlerweile die technischen Möglichkeiten, die Multikopter bieten, nutzen.

Wir stellen fest: Wo großer Nutzen ist, gibt es auch Missbrauch. Vier Beispiele sind in der Antwort des Senats aufgelistet: Ein unsachgemäßer Gebrauch am Flughafen Bremen hat zu einem Einsatz eines Polizeihelikopters geführt. Dies war ein schwerer Eingriff in den Luftverkehr. Verursacher wurden nicht ermittelt. Genauso gab es einen Eingriff über der Breminale. Dazu laufen vier Ordnungswidrigkeitsverfahren. Interessant ist eher der Vorfall, bei dem über die Justizvollzugsanstalt geflogen und versucht wurde, Drogen einzuschmuggeln.

Das zeigt, es gibt einen enormen Regelungsbedarf. Diese Aufgabe haben wir vor uns, aber wie will man Regeln für etwas schaffen, das mittlerweile in jedem Supermarkt und in Technikabteilungen zu erwerben ist?

Es gibt Regelungen auf Bundesebene, es gibt jetzt eine Regelung auf bremischer Ebene. Die EU wird Multikopter bis zu einem Ladegewicht von 150 Kilo im ersten und zweiten Quartal 2018 regeln. Das müssen wir dann auf nationales und bremisches Recht anwenden,.

Eine weitere Hürde, der Datenschutz, kommt hinzu. Wie bei allem, was reglementiert wird, ist auch hier der Eingriff in die Privatsphäre einzelner Menschen zu beachten. Dazu gibt es eine ausführliche Stellungnahme. Ich empfehle die Lektüre.

In der heutigen Debatte sollte deutlich werden, dass dies eine Entwicklung ist, die wir von Bremen aus ohnehin nicht aufhalten werden. Kein Hersteller eines Multikopters wird auf die bremische Gesetzeslage Rücksicht nehmen. Wir haben hier wichtige Berufszweige in der Kultur- und Kreativszene, im Ingenieurwesen, in der Überwachung zum Schutz der inneren Sicherheit. Wir sollten, wenn wir jetzt in die nächsten Jahre gehen und versuchen, diese Regelungswut, die ich eben versucht habe zu beschreiben und die auf uns zukommt, in bremisches Recht umsetzen, nicht überreglementieren. Wir sollten Maß und Mitte wahren, wir sollten auch unsere eigenen kreativen Berufstätigen, die Berufsfelder, die in Bremen darauf künftig angewiesen sind, nicht nach Niedersachsen vertreiben, denn aus der Antwort geht auch hervor, dass es in Niedersachsen in Teilen sehr pragmatische Regelungen gibt.

Wir müssen über die Allgemeinverfügung, die im bremischen Amtsblatt im Juli erschienen ist, die einen allgemeinen Aufstieg an bestimmten Orten erlaubt, künftig auch die Bereiche regeln, wo zurzeit Aufstiegsverbote bestehen. Mir ist von einem Medienschaffenden folgender Fall berichtet worden: Er sollte Luftbildaufnahmen einer Gastronomie machen - ich nenne hier keine Namen -, direkt an der Weser gelegen, wunderschönes Freigelände mit Kastanien und einem bayrischen Biergarten. - Gut, da fragt man sich, was der an der Weser zu suchen hat. - Sie durften dort keinen Multikopter aufsteigen lassen, denn unterirdisch befindet sich ein Wasserkraftwerk. Jetzt kann der eine oder andere, der ortskundig ist, erahnen, wo das sein könnte. Bei Kraftwerken ist allgemein geregelt, dass dort ein Aufstieg verboten ist.

(Abg. Mustafa Öztürk [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich weiß genau, wo es ist! - Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Da gab es vorher so ein schönes Wehrschloss!)

Ja, liebe Frau Dr. Schaefer, aber in dem Fall ist es so: Der Gastronomiebetrieb, der Marketing machen will, um Gäste anzulocken, um Umsatz zu machen, um Steuereinnahmen für Bremen zu generieren, konnte keinen Auftrag erteilen, und ein Unternehmer, der in Bremen seine Dienste angeboten hat und hier Steuern gezahlt hätte, konnte keinen Auftrag übernehmen, weil es hier eine unsinnige Regelung gibt. Das meine ich mit Maß und Mitte. Sie können weiter vom früheren Wehrschloss träumen, aber das ist eben Vergangenheit, liebe Frau Dr. Schaefer.

(Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Leider!)

Leider, aber es ist so, wie es ist. Manchmal schreitet die Zeit einfach voran.

„Maß und Mitte“ bedeutet, wir müssen schauen, was diese Regelungen künftig für bremische Kreative und für bremische Unternehmen bedeuten, was wir als Gesetzgeber dabei beachten müssen.

(Glocke - Abg. Dr. Buhlert [FDP] meldet sich zu ei- ner Zwischenfrage)

Ich freue mich, dass der Wirtschaftsstaatsrat zumindest einen Teil dieser Debatte mitbekommen hat, denn die Luftfahrtbehörde der Freien Hansestadt Bremen ist ja dem Senator für Wirtschaft unterstellt. Ich hatte Sie gelobt, als Sie noch nicht da waren, weil der Senat, nachdem wir unsere Große Anfrage im Juni eingereicht haben, im Juli gehandelt hat.

(Glocke - Zuruf: Kennen Sie eigentlich den Wirt- schaftssenator noch? Ich sehe nur die Staatsräte!)

Herr Präsident?

Es tut mir leid, Sie können die Frage nicht mehr beantworten, weil Ihre Redezeit vorbei ist.

Das tut mir leid für Herrn Dr. Dr. Buhlert, aber er kann sich ja sicherlich anderweitig zu Wort melden.

Übrigens: Die Steuern werden in Bayern bezahlt.

(Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Herr Weber trauert auch dem Wehrschloss nach! - Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Biersteuer ist Ländersteuer! - Weitere Zurufe)

Das boykottiere ich!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe freimütig, dass es schon Themen gab, denen ich mich mit größerer Leidenschaft gewidmet habe als dieser Anfrage.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Es wird gefragt, wie es mit dem gewerblichen Einsatz von Multikoptern im Land Bremen aussieht. „Multikopter“ ist ein anderes Wort für Drohne. Das ist hier gesagt worden.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Männliche Bienen?)

Ja, die männliche Biene! Ich habe mich auch schon gefragt, wo eigentlich die anderen sind. Wir reden jetzt aber ausschließlich über unbemannte Flugobjekte, die von irgendwo gesteuert werden.

Jeder weiß, dass man in fast jedem Baumarkt und in jedem Elektronikladen Drohnen für die Freizeit bekommt. Man kann damit durch die Gegend düsen, man kann Luftaufnahmen machen. Der Einsatz ist, was die Gewichtsklasse angeht, nach oben relativ unbegrenzt. Wir wissen auch, dass mittlerweile unbemannte Flugobjekte in der Größenordnung von richtigen Flugzeugen über Krisengebiete fliegen und dort das machen, was man sonst mit bemannten Kampfflugzeugen tut. Der Bereich ist also ausgesprochen weit gefächert.

Jetzt kommen wir einmal zu der Anfrage. Sie sagt uns vielerlei. Erstens ist eine ganze Reihe von Regeln eingezogen worden, wann und wo man eine solche Drohne fliegen lassen darf. Das betrifft einerseits diejenigen, die das als Freizeitvergnügen betreiben, und andererseits auch diejenigen, die irgendwie einen sinnvollen gewerblichen Einsatz organisiert haben. In den Fällen, in denen Drohnen praktisch für hoheitliche Aufgaben - Klammer auf, Polizei und sonstige Dinge, Klammer zu - genutzt werden, sind diese Regeln so wahrscheinlich nicht gültig. Wenn man Drohnen gewerblich oder in der Freizeit nutzen will, muss man jedenfalls Genehmigungen beantragen, und man muss Regeln einhalten.

Die Antwort auf die Große Anfrage besagt, dass diese Regeln, insbesondere die Aufstiegsregeln, mittlerweile so sind, dass es eigentlich kaum einen

Ort gibt, an dem man eine Drohne gewerblich oder freizeitlich starten kann, ohne irgendeine Regel zu verletzen; denn Wohngebiete, Kraftwerke, hoheitliche Gebäude, all das sind Gründe, warum das Fliegen nicht erlaubt ist. Daher begibt man sich unglücklicherweise, wenn man eine Drohne steigen lässt, auf unsicheres Terrain. Darüber, ob das wirklich so sein muss, kann man noch einmal reden.

Ansonsten finde ich es vernünftig, dass es zumindest eine Kennzeichnungspflicht für die Drohnen gibt, die in der Freizeit genutzt werden, sodass man den Besitzer ausfindig machen kann, wenn das Ding irgendwo dagegen knallt.

Die Antwort sagt auch etwas zu der Gefährdung, die von Drohnen bisher ausgegangen ist. Mit zwei Unfällen und 15 Vorfällen in den letzten vier Jahren liegen diese Multikopter oder Drohnen jetzt nicht an der Spitze der gefährlichen Spielzeuge. Ich bin relativ sicher, dass Tennisschläger oder Golfschläger ein wesentlich höheres Gefährdungspotenzial haben, wenn man sich einmal die Anzahl der Unfälle ansieht.

Interessant ist aber die Frage - damit kommen wir zur eigentlichen Fragestellung -, wo und wann diese Multikopter eigentlich in Bremen eingesetzt werden. Darauf hat diese Vorlage unglücklicherweise gar keine Antwort. Im Jahr 2013 sind 22 und im Jahr 2016 sind 131 Genehmigungen beantragt worden. Die Zahl hat sich ziemlich genau versechsfacht. Wofür genau diese Genehmigungen genutzt wurden, wird offensichtlich gar nicht erfasst. Das finde ich optimierungsbedürftig, denn natürlich ist es neue Technologie und sicherlich gibt es auch die ein oder andere Chance, auch wenn ich nicht glaube, dass das der Kern einer digitalisierten Welt sein wird. Aber es ist interessant zu erfahren, wofür das gebraucht und was eigentlich damit gemacht wird, und dieser Frage muss man sich auch stellen. Ich finde, die Antwort zeigt, dass das in Bremen noch niemand so genau weiß. Wenn man sagt, wir müssten uns darum kümmern und wir müssten das unterstützen, dann ist es erforderlich, dass man im Zuge der Genehmigungspflicht auch einmal abfragt, was damit gemacht wird, und auch festhält, welche Firma angefragt hat. Denn welche Firmen diese Multikopter momentan tatsächlich nutzen, ist aus der Antwort auf die Anfrage auch nicht ersichtlich. Darin steht, diese Informationen lägen nicht vor.

Meine Bitte lautet also: Wenn wir wirklich wissen wollen, was mit den Dingern passiert, müssten wir

in einem Jahr noch einmal eine Anfrage stellen. Danach wissen wir es vielleicht.

Scherzhaft habe ich mir überlegt, dass man die Frage nach dem Sport in den Schulen vielleicht auch noch in eine Strategie einbeziehen sollte. Wenn man mehr unbemannte Flugobjekte braucht, braucht man mehr Pilotinnen und Piloten. Deswegen sollte man vielleicht E-Sport in den Sportunterricht integrieren. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Reinken.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! So richtig Stoff für eine kritische Diskussion findet sich in der Anfrage und auch in den Antworten nicht, sondern eher eine ganze Reihe von Punkten, die einem sozusagen noch einmal den Sachstand erläutern und bei denen sich einige Fragen zur Weiterentwicklung stellen. Deswegen eignet sich das, lieber Kollege Rohmeyer, wahrscheinlich auch nicht dazu, symbolhaft über die Technikfeindlichkeit des Ressorts oder Ähnliches zu referieren.

(Abg. Rohmeyer [CDU]: Wer hat denn das behaup- tet?)