Die zweite Frage ist: Wer führt eigentlich die Begutachtung durch? Es tatsächlich ja so, dass ein Allgemeinmediziner nicht gleich ein Allgemeinmediziner ist, sondern natürlich weitere zusätzliche Qualifikationen notwendig sind. Aus unserer Sicht ist es gerade in diesem Bereich der psychischen Belastungen erforderlich, dass der Senat noch einmal genau prüft - auch das würde ich mir wünschen -, ob die Sensibilität und die Ausbildung bei allen, die diese Begutachtungen durchführen, vorliegt. Machen wir uns nichts vor, natürlich ist eine Abschiebung eine psychische Belastung für eine Person, und natürlich muss mit Empathie seitens der Behörden vorgegangen werden, obgleich natürlich das Ziel gesetzlich vorgegeben ist.
Die Rolle des Migrationsamts ist hier schon häufig angeklungen. Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist deswegen wichtig, die Punkte Aktenlage und Facharzt noch einmal zu besprechen, weil das Migrationsamt auf der Basis der Berichte der Gesundheitsämter seine Entscheidung fällt. Es entscheiden Verwaltungsbeamte, die sich auf das ihnen Vorgelegte verlassen müssen. Insofern brauchen wir in diesem Prozess sowohl für die Gesundheitsämter als auch für das Migrationsamt, das am Ende die Entscheidung zu treffen hat, eine Verlässlichkeit.
Deswegen würden wir dringend empfehlen, dass diese gesamte Kette noch einmal einer deutlichen Überprüfung unterzogen wird und dass vielleicht an den Stellen, die hier durch alle Fraktionen benannt worden sind, nämlich Aktenlage und Facharztprinzip, noch einmal sehr genau geprüft wird, ob man nicht in der Zukunft noch einmal Dinge verbessern kann. - Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für die Ernsthaftigkeit in dieser
Frau Kollegin Dehne, in dem Fall ist es ja so gelaufen, dass die Ausländerbehörde bereits Abschiebehindernisse verneint hat, bevor das Gesundheitsamt eine Stellungnahme dazu abgegeben hatte. Das heißt, die Ausländerbehörde ist da quasi ohne Einschätzung des Gesundheitsamts schon zu einer Konklusion gekommen und hat die Duldung abgelehnt. Erst später, in einer zweiten Runde sozusagen, wurde das Gesundheitsamt hinzugezogen. Das hat dann eben auf Basis der Aktenlage die genannte Stellungnahme abgegeben.
Frau Kollegin Dehne, ich bin mir sehr wohl bewusst, welche Behörden welche Kompetenzen haben und dass die Ausländerbehörde am Ende über die Abschiebung entscheidet, aber das Gesundheitsamt kann sehr wohl in Stellungnahmen, die nach unserer Vorstellung nach persönlicher Begutachtung stattfinden müssen - zumindest bei psychischen Erkrankungen, bei vielen anderen wahrscheinlich auch -, sagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit mit suizidalen Handlungen zu rechnen ist, dann ist eine Gefahr für Leib und Leben erfüllt, und dann ist diese Person nicht reisefähig.
Es geht ja nicht nur um die unmittelbare Transportfähigkeit, sage ich einmal, und es kann auch nicht das Prinzip „Aus den Augen, aus dem Sinn“ gelten. Es geht darum, ob die Erkrankung sich wesentlich verschlechtert und somit eine Gefahr für Leib und Leben daraus entsteht. Dabei geht es nicht nur um die drei Stunden des Flugs, sondern es geht um den gesamten Zustand der Person. Wenn das Gesundheitsamt das so klar erkennt, wie es das aus den vorliegenden Attesten, die es nach Aktenlage beurteilt hat, hätte erkennen können, dann wäre aus meiner Sicht eine andere Konklusion nötig gewesen, denn es reicht nicht, die Person während des Flugs ruhigzustellen, sondern es geht um eine Gesamtbewertung, und das hat aus meiner Sicht an dieser Stelle nicht stattgefunden, einmal abgesehen von den anderen fachlichen Mängeln persönlicher Begutachtung!
Ich möchte auch weiter ausführen, wir hatten ja den Bericht, in dem gesagt wurde, dass bei psychiatrischen Erkrankungen Begutachtungen nicht allein nach Aktenlage erfolgt sind. Das ist die Antwort auf den Bericht vom September. Ich weiß aber, weil ich die entsprechenden Unterlagen gesehen habe, dass neben dem jetzt diskutierten Fall
auch noch am 20. Februar und am 27. Februar vom Gesundheitsamt Bremerhaven bei psychiatrischen Erkrankungen mit attestierter Suizidgefahr Bewertungen nach Aktenlage vorgenommen wurden.
Ich freue mich ja, dass dieses Thema ernst genommen wird, dass sich auch die Senatorin dafür eingesetzt hat und jetzt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt Bremerhaven getroffen wurde, eben bei derartigen Erkrankungen keine Begutachtung mehr nach Aktenlage vorzunehmen. Das ist richtig, das ist notwendig.
Ich fordere Sie aber auch auf, sich dafür einzusetzen, dass die Begutachtungen, die bereits nach Aktenlage erfolgt sind, von denen ich mindestens drei kenne - es sind wahrscheinlich noch mehr! -, dass diese Fälle auch wieder aufgerollt werden, denn es wurde seit dem Jahr 2016 nach meiner Kenntnis genauso gehandhabt, und das ist der Schwere der Erkrankung nicht angemessen. Da wurde - ich sage es noch einmal! - Suizidgefahr vorgetragen. Das ist nicht irgendetwas, das bedeutet Gefahr für Leib und Leben, und dem müssen die Behörden sorgfältigst nachgehen, um tatsächlich eine reelle Selbstgefährdung auszuschließen.
Ich bin trotzdem froh, und wir begrüßen ganz ausdrücklich, dass das Gesundheitsamt Bremerhaven sich jetzt dem Standard des Gesundheitsamts Bremen angepasst hat, sage ich einmal, beziehungsweise den gleichen Standard jetzt wieder übernommen hat. Das Gesundheitsamt Bremen macht das seit dem Jahr 2000. Es gibt eine ausführliche Richtlinie für Reisefähigkeitsgutachten durch das Gesundheitsamt, die sehr gut und fachlich anerkannt ist.
Ich finde, es ist aufgrund der Folgenschwere dieser Beurteilung eine Mindestanforderung, diese Beurteilung mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen, das heißt, durch Fachärzte, und das heißt aus meiner Sicht, nicht nur Fachärzte für öffentliches Gesundheitswesen, die zwar einen sechsmonatigen psychiatrischen Anteil in der Ausbildung haben, aber noch lange keine Psychologen, geschweige denn Traumapsychologen sind! Deswegen ist es aus unserer Sicht und aus Sicht vieler Menschen, die in diesem Bereich tätig sind und sich seit Jahren, insbesondere in Bremerhaven, für die Verbesserung der Standards engagieren, notwendig, dass Fachärzte - am besten Traumapsychologen - bei derartigen Diagnosen die Menschen begutachten, dass es ein muttersprachliches Dolmetschen und eben die Hinzuziehung weiterer Menschen gibt,
zum Beispiel eine externe Begutachtung, und Suizidgefahr endlich ernst genommen wird! - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir als Parlamentarier haben ja nicht nur eine Aufgabe als Haushaltsgesetzgeber, sondern wir sind ja auch Kontrolleure. Wir haben eine Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive und gegenüber der Verwaltung. Diese üben wir teilweise in den Deputationen aus, wir üben sie aber auch hier im Parlament aus. Ich habe mich natürlich sowohl in der Gesundheitsdeputation als auch hier mit dem vorliegenden Fall beschäftigt. Ich erkenne da erst einmal ein Spannungsfeld. Bisher wurde noch nicht so deutlich gesagt, aus welchen beiden Ebenen dieses Spannungsfeld besteht.
Wenn wir von Abschiebung sprechen, dann sprechen wir auf der einen Seite auch von der Durchsetzung des Rechtsstaats.
Das muss auch einmal ganz deutlich gesagt werden. Auf der anderen Seite gibt es Menschen, denen es sowieso nicht gut geht, die dann auch noch eine psychiatrische Erkrankung haben und eventuell sogar noch suizidgefährdet sind. Das macht es für alle Akteure, die auf der Verwaltungsebene zu handeln haben, äußerst schwierig, und sie bewegen sich in diesem Spannungsfeld.
(Abg. Frau Leonidakis [DIE LINKE]: Herr Kollege Bensch, die Abschiebung schließt das Gesetz sogar aus!)
Bleiben Sie doch einmal ganz ruhig und ganz entspannt! Nachdem der Senat darauf geantwortet hat, kann ich nur sagen, die Verwaltung ist mehr als bemüht, sich in diesem Spannungsfeld an Recht und Gesetz und an die Menschenwürde zu halten. Deswegen sage ich dem Senat auch: Gut so! Wir haben die Augen auch darauf, und nun bitte ich einmal darum, ein bisschen verbal abzurüsten! Ich will Ihnen jetzt nicht unterstellen, dass es Ihnen noch um andere Dinge geht als nur um den Fall, das mache ich nicht. Ich will auch keine heiße Debatte darüber führen, aber es muss trotzdem gesagt werden, wir alle sind jetzt sensibilisiert genug, und
wir schauen uns ganz genau an, wie sich das entwickelt. Sie haben uns doch alle an Ihrer Seite, wenn es darum geht, dass da offenkundig irgendetwas nicht stimmt, das ist doch auch deutlich geworden, meine sehr geehrten Damen und Herren! Deswegen wünschen wir uns jetzt eine Versachlichung der Debatte, dass wir unserer Kontrollfunktion weiter nachkommen, und dann ist es gut! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat kann ich es in drei Punkten zusammenfassen. Zunächst als Vorbemerkung, wir haben eine Bürgerschaftsanfrage gehabt, wir haben eine Diskussion in der Deputation gehabt, wir haben schon im Juli des letzten Jahres eine Große Anfrage beantwortet, und wir haben in der Stadtverordnetenversammlung mindestens eine Debatte zu diesem Thema gehabt.
Weitere Vorbemerkung: Die Entscheidung darüber, ob abgeschoben wird oder nicht, trifft die Ausländerbehörde. Das, was die Gesundheitsämter dazu beitragen, ist ein ärztliches Gutachten, und auf dieser Grundlage wird dann die Entscheidung über eine Abschiebung oder Nichtabschiebung vorgenommen.
Zweitens, auch Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt hat, ich glaube, in keiner Debatte zu verstehen gegeben, dass sie eine Entscheidung nach Aktenlage für den richtigen Weg hält, sondern sie hat immer deutlich gemacht, auch gerade wenn wir möglicherweise von psychischen Erkrankungen sprechen, muss eine persönliche Inaugenscheinnahme durch entsprechend fachärztlich Ausgebildete vorgenommen werden. Also, auch da der deutliche Hinweis, dass es nicht nur ein Allgemeinmediziner sein kann!
Drittens, wir haben auf dieser Grundlage eine Verabredung mit dem Gesundheitsamt Bremerhaven getroffen, dass abweichend von der ursprünglichen Vorgehensweise, nämlich nach Aktenlage zu entscheiden, nun auch immer bei möglicherweise erkennbaren psychischen Erkrankungen eine fachärztliche Begutachtung vorgenommen wird.
Ich glaube, dass damit die Intentionen, die Sie hier heute auch formuliert haben, mit besonderem Nachdruck Berücksichtigung gefunden haben und wir jedenfalls - da schließe ich mich auch Herrn Bensch an - natürlich dabei sind, das auch weiterhin zu beobachten, wie denn dann auch die einzelnen Entscheidungsabläufe sind und ob das Ganze auch so gehandhabt wird, wie wir es besprochen haben. Natürlich legen wir auch Wert darauf, aber ich glaube, dass wir eine Regelung gefunden haben, die allem Genüge tut. - Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 19/1178 auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Kulturelle Filmförderung im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. Juli 2017 (Drucksache 19/1146)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Frau Staatsrätin, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gerade erst von der Oscar-Nominierung erfahren. Leider ist kein deutscher Beitrag dabei. Darum ist jetzt kurz vor der
Berlinale eine gute Gelegenheit, sich einmal mit der Tätigkeit der nordmedia zu beschäftigen. Daneben gibt es noch etwas anderes.