Protokoll der Sitzung vom 22.02.2018

Das ist ja eine völlig hypothetische Frage. Das kann kein Mensch ausschließen, genauso wenig, wie Sie das Gegenteil belegen können, weil es sich um in der Vergangenheit liegende Ereignisse handelt. Das ist sozusagen ein hypothetischer Kausalverlauf, den Sie hier anzustrengen versuchen, das führt hier zu nichts.

Der entscheidende Punkt ist: Ich würde ausschließen, dass wir die Sicherheitsvorkehrungen in den bremischen Bädern so aufstellen können, dass dadurch ausgeschlossen ist, dass irgendeine Form von Straftat noch möglich ist. Ich würde generell ausschließen, dass man in der Lage ist, Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, die hundertprozentige Sicherheit und den Ausschluss jeglicher Straftaten zum Gegenstand haben. In der Tat, das würde ich ausschließen. Mit einem Restrisiko von Straftaten muss man in einer freien Gesellschaft leben.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte!

Eine letzte! Dann werden Sie also die jetzt vorgelegten Zahlen nicht zum Anlass nehmen, in Bremen das Sicherheitskonzept zu überdenken? Sagen Sie doch einfach Ja oder Nein!

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich mache erstens nicht das Sicherheitskonzept der bremischen Bäder,

(Abg. Timke [BIW]: Das ist eine städtische Gesell- schaft!)

zweitens sind die bremischen Bäder natürlich aufgerufen, ihre jeweiligen Sicherheitskonzepte regelmäßig zu überprüfen und darauf zu reagieren, wenn es Problemstellungen gibt. Ich gehe fest davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen bei den bremischen Bädern das auch tun.

Ich habe darauf hingewiesen, dass entsprechend geschultes Fachpersonal vorhanden ist. Natürlich sind Schulung und Fortbildung ein kontinuierlicher Prozess, und ich kann auch nicht ausschließen, dass es in Zukunft Situationen gibt, in denen die Bremer Bäder entscheiden, eine andere Aufstellung ihres Personals vorzunehmen. Ich habe aber jedenfalls keine Kenntnis darüber und halte es gegenwärtig von dieser Stelle aus auch nicht für erforderlich, dass wir da eingreifen und grundsätzlich jetzt privates Security-Personal in den Bremer Bädern beschäftigen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Selbstmorde in der JVA Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Remkes, Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Remkes!

Wir fragen den Senat:

1.: Wie viele Häftlinge haben sich 2017 in der Justizvollzugsanstalt Bremen das Leben genommen, wie viele versuchte Selbstmorde wurden registriert und wie hat sich die Zahl dieser Taten seit 2012 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach versuchten und vollendeten Suiziden ausweisen!

2.: Wie lange befanden sich die Suizidanten zum Zeitpunkt ihrer Tat bereits in Haft? Bitte die Haftdauer im Betrachtungszeitraum 1. Januar 2012 bis

31. Dezember 2017 getrennt nach versuchten und vollendeten Selbstmorden ausweisen!

3.: Was wird unternommen, um die Selbsttötung von Häftlingen in der JVA Bremen zu verhindern und welche Maßnahmen werden speziell mit Blick auf bekanntermaßen suizidgefährdete Personen ergriffen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2017 hat sich ein Gefangener der JVA Bremen das Leben genommen. Über Suizidversuche wird das Justizressort im Rahmen von Berichtspflichten über besondere Vorkommnisse informiert. So wurde in 2017 über einen Gefangenen berichtet, der mit seinem Suizid drohte.

Im Jahr 2012 gab es keinen Suizid und 4 Suizidversuche. Im Jahr 2013 gab es keinen Suizid und keinen Suizidversuch. Im Jahr 2014 gab es keinen Suizid und einen Suizidversuch. Im Jahr 2015 gab es einen Suizid und drei Suizidversuche Im Jahr 2016 gab es keinen Suizid und zwei Suizidversuche.

Zu Frage 2: Im Jahr 2012 betrug die Haftdauer bis zum Suizidversuch 7 Tage, im zweiten Fall 14 Tage, im Fall 3 und im Fall 4 jeweils 4 Wochen. Im Jahr 2014 betrug die Haftdauer bis zum Suizidversuch 14 Tage.

Im Jahr 2015 betrug die Haftdauer bis zum Suizidversuch im Fall 2 und 3 jeweils 8 Monate und 49 Monate im Fall 1. Bis zum Suizid vergingen 3 Tage. Im Jahr 2016 betrug die Haftdauer bis zum Suizidversuch im Fall 1 einen Tag bzw. 3 Monate im Fall 2. Im Jahr 2017 betrug die Haftdauer bis zum Suizidversuch 17 Monate und bis zum Suizid 4 Tage.

Zu Frage 3: Konkrete Maßnahmen der Suizidprävention in der JVA Bremen betreffen 3 Ebenen: In der JVA Bremen findet bei jedem Neuzugang unverzüglich, spätestens innerhalb der ersten 24 Stunden nach Zugang, ein Suizidscreening statt. Gegebenenfalls wird der psychiatrische Konsiliardienst einbezogen.

Wird Suizidalität festgestellt, so gibt es differenzierte Maßnahmen, die von täglichen Ansprachen, psychologischen Gesprächen, Gemeinschaftsunterbringung über die Unterbringung im besonders

gesicherten Haftraum beziehungsweise im Suizidpräventionsraum bis hin zur ambulanten beziehungsweise stationären psychiatrischen Behandlung zur Krisenintervention reichen. Die Kommunikation mit fremdsprachigen Gefangenen wird über Dolmetscher sichergestellt.

Das gesamte Vollzugspersonal ist geschult, nicht nur die Fachdienste. Es gibt regelmäßige Fortbildungen, so zum Beispiel jüngst eine Fortbildungsveranstaltung zu aktuellen Fragen der Suizidprävention im Justizvollzug. - So weit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage trägt die Überschrift „Emergency Alert System – Eine Lösung für Bremen und Deutschland? Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Grotheer, Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD

Wir fragen den Senat:

1.: Wie beurteilt der Senat die US-amerikanische Einrichtung Emergency Alert System, mit der Hinweise bei aktuellen Sonderlagen und Katastrophen sowie gefährlichen Wetterphänomenen an die Bevölkerung in Bremen per Radio, Fernseher und SMS weitergegeben werden?

2.: Welche Systeme dieser Art bestehen bereits, und hält der Senat die Einrichtung eines ähnlichen Systems für die Bevölkerung in Bremen und gegebenenfalls sogar in Deutschland für sinnvoll, und aus welchem Gründen?

3.: Gedenkt der Senat, diesbezüglich initiativ zu werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Ein System, welches eine schnelle Warnung der Bevölkerung gewährleisten kann, in dem es so konzipiert ist, dass es unmittelbar auf die Medien durchgreift und so alle Bürgerinnen und Bürger über die verschiedenen Informationskanäle erreicht werden, erachtet der Senat für sinnvoll.

Auch in Deutschland gibt es ein entsprechendes Warnsystem. Schon im Jahr 2001 wurden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Zusammenarbeit mit den Ländern das satellitengestützte Warnsystem SatWas und seit 2012 das modulare Warnsystem MoWaS eingeführt und fortentwickelt. Darüber hinaus stellt das BBK kostenlos die Warn-App NINA zur Verfügung. Der Senator für Inneres hat die Warn-App NINA am 30. Oktober 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Warn-App kann im App Store für Android oder IOS heruntergeladen werden.

Über diese Systeme werden alle Warnungen des Deutschen Wetterdienstes, der Feuerwehren und, sofern die Regelungen getroffen sind, auch der Polizeien verteilt. In Bremen wird das Warnsystem von der Feuerwehr bedient und so die Bevölkerung gewarnt. Das System wurde zuletzt genutzt, um über den Bombenfund in der Überseestadt zu informieren und um amtliche Warnungen des Deutschen Wetterdienstes vor Sturmböen für das Land Bremen zu verbreiten.

Da Bremen und Deutschland über ein adäquates Warnsystem verfügen und dies in Zusammenarbeit des Bundes und der Länder stetig weiterentwickelt wird, ist eine Initiative Bremens nicht erforderlich. - So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Diese Systeme funktionieren so, dass man sich mit einem Smartphone gegebenenfalls diese App herunterlädt - also ich habe sowohl „Katwarn“ als auch NINA heruntergeladen -, setzen aber voraus, dass man entweder diesen Apps den Zugriff auf den aktuellen Standort erlaubt, aber davor warnt jeder Datenschützer, oder wahlweise Orte angibt, an denen man sich aufhält. Wenn man also Bremen angibt, dann bekommt man für Bremen alle Warnungen, das ist richtig.

Das amerikanische System funktioniert aber eben so, dass es über die Telefonprovider normal als SMS verschickt wird, also die Leute über einen ganz anderen Weg erreicht. Da würde ich dann auch erreicht, weil es über meinen Provider verschickt würde, wenn ich mich einmal an einem ganz anderen Ort in Deutschland aufhalte. Das ist also eine grundsätzlich andere Herangehensweise. Denken Sie nicht darüber nach, ob das nicht vielleicht sinnvoller sein könnte, als sozusagen ein Abholsystem zu installieren?

Bitte, Herr Staatsrat!

Beides ist richtig. Was Sie beschrieben haben, ist in der Tat die Wirkungsweise des Systems NINA - wir haben hier auf NINA rekurriert -, für das ich mich selbst entscheide, das ich herunterlade, mit meinen Daten füttere und dann entsprechend die Informationen erhalte wie bestellt. Davon zu unterscheiden sind die Systeme SatWas und MoWaS, also das satellitengestützte beziehungsweise das modulare Warnsystem, die die Warnmeldungen unabhängig von irgendwelchen E-Mails des Bundes und der Länder verteilen. Diese Systeme verteilen die Meldungen im Moment im Wesentlichen noch an die klassischen Bereiche, aber dieses modulare System ist ausbaufähig, das heißt, dass im Moment weit über 100 Nachrichten- und Medienagenturen an dieses System angeschlossen sind.

Der Unterschied zum amerikanischen System ist, dass wir nicht unmittelbar durchgreifen, sondern dass wir vermittelnde Stationen haben. Wir greifen also anders als die Amerikaner nicht unmittelbar auf die Rundfunkempfänger zu, sondern leiten die Informationen an die Radio- und Fernsehsender weiter, die dann ihrerseits die Informationen weitergeben. Wir schalten uns also nicht selbst in das Programm ein, sondern steuern die Informationen weiter.

Angeschlossen an MoWaS sind auch die Sirenen, die wir noch haben - es sind deutlich weniger geworden -, aber auch diese werden genutzt. Die Information läuft in den Lagezentren der Polizei und der Feuerwehr auf, sodass wir gegebenenfalls in der Lage wären, dann ergänzende eigene Warnmeldungen weiterzugeben, und die Konzeption von MoWaS sieht auch vor, dass weitere Geräte angeschlossen werden können, die dann entweder vermittelt über einen Betreiber oder direkt aus den Lagezentren bedient werden können. Das können in der weiteren Entwicklungsstufe so interessante Dinge sein wie Rauchmelder, das heißt, möglicherweise erhält man dann die Warnmeldungen demnächst von der Wohnzimmerdecke - jedenfalls wenn man ein entsprechendes Gerät hat, das angeschlossen ist -, aber es kann auch das Handy über den Provider sein, das diese Informationen dann weitergibt. Das ist als Ausbaustufe in MoWaS durchaus vorgesehen und befindet sich sozusagen in der regelmäßigen Prüfung, welche weiteren Schritte übernommen werden können.

Ich glaube, im Moment gibt es einen Provider, der sich schon angeschlossen hat, aber das ist ein Entwicklungsprozess.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass interfraktionell vereinbart wurde, dass im Anschluss an die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 7 und 8 der Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden soll.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes Antrag des nicht ständigen Ausschusses „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ vom 22. Januar 2018 (Drucksache 19/1487) 2. Lesung