Protokoll der Sitzung vom 15.03.2018

Der Entwurf der FDP zielt nicht auf die Hunderassen ab, sondern auf die Halter, und ich finde diesen Gesetzentwurf durchaus verantwortlich und nachvollziehbar formuliert. Es ist tatsächlich dem in Niedersachsen sehr ähnlich. Es geht um die Sachkunde, um die persönliche Zuverlässigkeit, und das gilt im Prinzip für alle Hunde, wobei allerdings davon ausgegangen wird, dass jemand, der schon länger Hunde hält, diese Eignung auch hat, wenn er es tatsächlich verantwortlich betreibt. Das ist immer die Voraussetzung, und das muss eben auch überprüft werden, denn natürlich gibt es zwischen den verschiedenen Rassen Unterschiede. Das liegt ja nicht nur an der angeblich angeborenen Aggressivität, sondern auch an anderen physischen Voraussetzungen. Relativ kleine Schoßhunde wird man mit Sicherheit nicht als wesentlich gefährlicher als meinen Kater einstufen, aber beim Deutschen Schäferhund ist das natürlich etwas anderes.

Man kann aber auch sagen, okay, vielleicht ist es nicht gerecht, eine Rasseliste zu haben, aber zumindest bringt es mehr Sicherheit. Das, finde ich, ist genau der Punkt: Diese Rasselisten bringen eben nicht mehr Sicherheit, es ist eine Scheinsicherheit, und das ist wichtig,

(Beifall DIE LINKE, FDP)

es gibt viele Hundehalter, die einen Hund der in Bremen verbotenen Rassen völlig verantwortlich führen und ihren Hund nicht zur Aggressivität erziehen. Demgegenüber gibt es aber durchaus Hundehalter, die nicht gelistete Hunde komplett verderben und dadurch zu einer Gefahr machen, das gibt es eben auch, und genau das muss man sich eben differenziert ansehen. Insofern begrüßen wir den Antrag der FDP.

Wir werden den Antrag der Koalition, der auch noch die Tierärzte quasi schärfer bedrohen will, nicht mittragen.

(Glocke)

Wir sind eigentlich der Meinung, dass hier auch noch einmal perspektivisch diese Rasselisten gerade im Sinne der vergrößerten Sicherheit anders aufgestellt werden müssten, und wir deshalb ein anderes Gesetz brauchen. – Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Als nächster Redner hat das Wort zu einer Kurzintervention der Kollege Prof. Dr. Hilz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte wegen verschiedener Aspekte kurz intervenieren. Zum einen bleiben aus unserer Sicht CDU, SPD und Grüne hier eine Erklärung schuldig, warum Großhunde wie Rottweiler, Dobermann oder Schäferhund in Bremen ohne Vorkenntnisse und ohne Erfahrungen von jetzt auf gleich gehalten werden können, während andere Rassen verboten werden. Aus unserer Sicht ist hier der Sachkundenachweis ein großer Beitrag zu mehr Sicherheit in unserer Stadt.

(Beifall FDP)

Der zweite Punkt: Den Änderungsantrag, den die Koalition hier vorgelegt hat, werden wir selbstverständlich ablehnen, denn gerade mit der Passage, die Sie hier über Tierärzte in das Gesetz schreiben, schreiben Sie ein Misstrauen gegenüber den Tierärzten gesetzlich fest.

(Zuruf Abgeordneter Tschöpe [SPD])

Das, was darin steht, ist eine Selbstverständlichkeit. Selbstverständlich darf niemand falsch Zeugnis über diese Sachverhalte ablegen. Insofern ist es überflüssig und eine Verunglimpfung des Berufsstandes. Deswegen werden wir das selbstverständlich ablehnen!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wiewohl die Debatte zum Teil emotional war, ist sie im Kern nicht neu. Viele der Argumente sind verschiedentlich vorgetragen worden, und zwar nicht nur hier, sondern auch in der Vergangenheit schon.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt – auch darauf ist hingewiesen worden –, dass es ein legitimes Mittel ist, mittels einer Rasseliste der Gefährlichkeit, die von bestimmten Hunden ausgeht, entgegentreten zu wollen, genauso wie andere Mittel, wie sie hier in der Debatte erwähnt wurden, legitim wären oder sein könnten. Es ist in weiteren verfassungsrechtlichen Rechtsprechungen der Länder ausdrücklich bestätigt worden, dass auch

heute noch eine Rasseliste den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht darstellt. Insofern spricht aus Sicht des Senats nichts dagegen, bei dieser Regelung zu bleiben.

Man kann das auch anders regeln, die Niedersachsen haben es anders geregelt, Thüringen will es anders regeln, aber man muss in der Tat feststellen, dass die überwiegende Mehrheit der Bundesländer an der Regelung festhält, wie wir sie auch in Bremen haben. Aus Sicht des Senats ist es so, dass wir 2014 das Bremer Hundegesetz evaluiert haben, und im Rahmen der damaligen Evaluation sind die Argumente gegen Rasseliste, für Sachkundenachweis, für Chippen und so weiter alle abgewogen worden. Man hat sich seinerzeit entschieden, das Gesetz in seiner jetzigen Form zu entfristen, und aus Sicht des Senats gibt es gegenwärtig keinen Anlass, diese Position zu ändern. Die Sachlage hat sich seit 2014 nach unserer Bewertung nicht so grundlegend verändert, dass man heute zu einer anderen Einschätzung kommen müsste. Insofern ist aus unserer Sicht hier kein Änderungsbedarf erforderlich, jedenfalls nicht im Sinne des Antrags der FDP. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung

Als Erstes lasse ich über den Gesetzesantrag der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/1235 abstimmen.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die Innendeputation beantragt worden.

Wer dieser Überweisung des Gesetzesantrags mit der Drucksachen-Nummer 19/1235 an die Innendeputation seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!

(Dafür FDP, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Ab- geordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag auf Überweisung in die Innendeputation ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag in der Sache abstimmen.

Hier ist getrennte Abstimmung beantragt.

Zuerst lasse ich über den Artikel 1 §§ 4 und 5 abstimmen.

Wer den Artikel 1 §§ 4 und 5 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Schä- fer [LKR], Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BIW, Ab- geordnete Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt diesen Teil des Antrags ab.

Jetzt lasse ich über den restlichen Gesetzesantrag abstimmen.

Wer den restlichen Gesetzesantrag beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, BIW, Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den restlichen Gesetzesantrag ab.

Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß § 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Nun lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.