Protokoll der Sitzung vom 15.03.2018

Hingegen ergehen Ausweisungsverfügungen nach § 53 Aufenthaltsgesetz gegen Ausländer im ausländerrechtlichen Verfahren, wenn ihr Aufenthalt unter anderem die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.

Eine gesonderte statistische Erfassung der Asylverfahren je nach Gestaltung der Abschiebungsregelung findet nicht statt. Asylverfahren werden nur insgesamt nach Eil- und Hauptsacheverfahren erhoben. Die Eingänge dieser Verfahren haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

2013 hatte das Verwaltungsgericht 2 108 Eingänge, davon in Asylverfahren 206 Eingänge im Haupt- und 83 im Eilverfahren. 2014 waren es 2 062 Eingänge, davon in Asylverfahren 217 Haupt- und 163 Eilverfahren, 2015 waren es 2 498 Eingänge, davon in Asylverfahren 401 Haupt- und 322 Eilverfahren, 2016 waren es 3 699 Eingänge, davon in Asylverfahren 1 208 Haupt- und 527 Eilverfahren und in 2017 waren es 3 772 Eingänge, davon in Asylverfahren 1 487 Haupt- und 329 Eilverfahren.

2017 wurden 898 Hauptsacheverfahren erledigt, sodass zum 31. Dezember 2017 1 433 Hauptverfahren in Asylverfahren beim Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen anhängig waren. Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor.

Zu Frage zwei: Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren 19 Richter (18,35 Arbeitskraftanteile) am Verwaltungsgericht tätig. Der Arbeitskraftanteil der Richter in Asylsachen beträgt 5,5. Zum Abbau der Bestände im Übrigen haben zwei weitere Richter zum 1. Februar und 1. März 2018 ihren Dienst am Verwaltungsgericht aufgenommen.

Zu Frage drei: Im genannten Zeitraum wurde die Zahl der Richter um 3 und die Zahl der Mitarbeiter in den Serviceeinheiten um 2 erhöht. Das Sachmittelbudget wurde um circa 50 000 Euro ausgeweitet. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nur als informative Frage: Wie lange dauert in der Regel hier in Bremen ein Asylverfahren?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wie lange das Asylverfahren selbst dauert, kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen. Wir werten die Statistiken quartalsweise aus, das wird ja vom BAMF betrieben. Wie lange die Asylverfahren beim Verwaltungsgericht im Moment dauern, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Das müsste mein Kollege im Rechtsausschuss dann gegebenenfalls noch einmal nachholen, oder wir lassen es Ihnen so zukommen.

(Abgeordneter Remkes [BIW]: Das wäre schön, um einen Bericht würde ich bitten!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Zenner! – Bitte, Herr Kollege!

Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, es habe Ende 2017 etwa 1 400 im Asylbereich anhängige Verfahren gegeben. Es sind circa fünf Richterstellen für Asylverfahren vorgesehen, zwei weitere Personen sind eingestellt worden. Meine Frage: Gehen Sie davon aus, dass es mit diesen zwei Richterstellen für den Überhang von 1 400 Verfahren – das ist ja eine recht hohe Zahl, bis man sich da durchgearbeitet hat – ausreichend ist, oder ist das erst einmal ein Testlauf? Wie würden Sie es einschätzen, werden diese Verfahren aufgrund der Tatsache, dass zwei weitere Richter eingestellt wurden, beendet?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Zenner, ich vertrete gerade wegen der größeren Sachen hier, nicht weil ich die Antwort selbst geschrieben hätte. Das Justizressort wird das aber – davon gehe ich ganz fest aus – vernünftig prognostiziert haben und deshalb die Einschätzung vertreten, dass diese zwei Richterstellen neben den bereits getroffenen Verstärkungsmaßnahmen nach gegenwärtigen Prognosen ausreichen, um in, ich sage einmal, vertretbarer Zeit den Aktenbestand wieder auf ein normales Maß zurückzuführen. Ich gehe aber fest davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen im Justizressort und, wie ich vermute, auch Sie im Rechtsausschuss sich genau ansehen, ob diese Prognosen zutreffen, und, sollten die Prognosen nicht zutreffen, entsprechende Schritte daraus ableiten.

Spitzenbelastungen dieser Art ergeben sich aus dem nachvollziehbar erhöhten Zuzugsaufkommen in den Jahren 2015 und 2016, und wir gehen im Moment davon aus, dass die Zahlen in den nächsten Jahren auch wieder deutlich rückläufig sein werden. Da wir Richter ja nicht befristet einstellen, ist es immer ein Abwägungsprozess, wie sehr man zu einem bestimmten Zeitpunkt aufbaut.

Ich will noch sagen, dass es nach meiner Überzeugung eine relevante zweite Steuerungsgröße gibt, und daran bin ich noch ein bisschen näher als am Verwaltungsgericht: Die Bescheidqualität des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist im Moment nicht so gut, dass sie vor einer Klage abschreckend wirken würde. Es ist natürlich so, dass gerade in den Bereichen, in denen es um Existenzen geht, die Leute ohnehin eher bereit sind, den Rechtsweg zu beschreiten, aber die Fehlerquote beim BAMF ist im Moment noch so hoch, dass das noch einen zusätzlichen Anreiz darstellt, die Verwaltungsgerichte anzurufen. Deshalb muss man nach meiner festen Überzeugung auch an der Bescheidqualität des BAMF arbeiten, um zu einer wirksamen Entlastung der Verwaltungsgerichte zu kommen.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte!

Sie hatten ausgeführt, im Vorverfahren seien die Bescheide fehlerhaft oder jedenfalls erheblich angreifbar. Die Frage ist: Was hat Bremen bislang für die Qualität der Bescheide unternommen, um damit auch eine Verringerung von Verwaltungsgerichtsverfahren möglich zu machen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Zenner, Sie wissen ja sicherlich, dass es sich beim BAMF um eine Bundesbehörde und nicht um eine bremische Behörde handelt.

(Abgeordneter Zenner [FDP]: Das ist mir schon klar!)

Die Länder sind unisono dabei, den Bund aufzufordern, die Qualität der Arbeit an dieser Stelle zu erhöhen, weil nämlich im Moment die Länder – nicht nur Bremen, sondern alle Länder! – an den Verwaltungsgerichten die Last dafür tragen, dass eine Bundesbehörde dort nicht die nötige Qualität abliefert.

Ich will zur Ehrenrettung des BAMF sagen, dass da in relativ kurzer Zeit enorm Personal hat aufgebaut werden müssen, und dieses Personal musste auch erst qualifiziert werden. Das ist auch sicherlich kein einfaches Geschäft.

Wenig Verständnis habe ich allerdings dafür, dass das BAMF im Moment in erheblichem Umfang qualifiziertes Personal abbaut und gleichzeitig wieder neue Personen einstellt. Es werden gerade 800 qualifizierte Entscheider freigesetzt, und gleichzeitig werden 600 neue Leute für den gleichen Job eingestellt, und zwar nur deshalb, weil mit befristeten Verträgen gearbeitet wird. Das ist wenig sinnvoll und erhöht die Qualität beim BAMF sicherlich nicht.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordne- ter Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Da ist ja jetzt Herr Seehofer zuständig!)

Wird bestimmt besser jetzt!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Lehrer-Wohnort Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Kohlrausch, Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit hat der Senat darüber Kenntnis, wie viele Lehrer in Bremen wohnen, aber in Niedersachsen als Lehrer tätig sind?

Zweitens: Welche Gründe sind nach Kenntnis des Senats häufig Ursache für die Auswahl des Arbeitsortes außerhalb des Landes Bremen?

Drittens: Inwieweit gibt es Initiativen, um diese Lehrkräfte für den Schuldienst in Bremen zu gewinnen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hat keine Kenntnis darüber, wie viele Lehrkräfte in Bremen wohnen, aber beruflich in Niedersachsen tätig sind. Eine solche Erhebung wäre mit den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten nur schwer vereinbar.

Zu Frage zwei: Da grundsätzlich Wahlfreiheit bezüglich Arbeitsplatz und Wohnort besteht, könnten hier nur Mutmaßungen angestellt werden. Spezielle Untersuchungen zum Verhalten von Lehrkräften im Land Bremen sind dem Senat nicht bekannt.

Zu Frage drei: Die Senatorin für Kinder und Bildung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Lehrkräfte unabhängig von ihrem Wohnort für den bremischen Schuldienst zu gewinnen.

Die ganzjährige Ausschreibung für Lehrkräfte wird an herausgehobener Stelle auf der Homepage veröffentlicht und aktiv beworben. Funktionsstellen werden darüber hinaus zusätzlich im offiziellen Stellenportal des Landes veröffentlicht. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber erhalten auf www.bildung.bremen.de unter der Rubrik „Lehrkräfte gesucht“ Informationen über die Vorteile einer Tätigkeit als Lehrkraft im Land Bremen.

Außerdem soll künftig systematisch auf Berufsorientierungsmessen sowie durch die Entwicklung einer speziellen App für den berufsorientierenden Bedarf von Jugendlichen für den Lehrerberuf im Land Bremen geworben werden. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie mir sagen, wie viele Versetzungsanträge es von Bremen nach Niedersachsen oder von Niedersachsen nach Bremen gibt?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, das kann ich natürlich auswendig nicht sagen. Wenn Sie das gefragt hätten, hätten wir hier auch darauf antworten können.

Zusatzfrage? – Bitte!

Könnten Sie das eventuell nachliefern?

Bitte, Frau Senatorin !

Das können wir gern in der nächsten Deputationssitzung nach den Osterferien besprechen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Verkaufen statt verpachten im Sondervermögen Fischereihafen?“. Sie ist unterzeichnet von den Abgeordneten Prof. Dr. Hilz, Steiner und Fraktion der FDP.