Wir sind damit sehr einverstanden und kommen natürlich gern jedem Diskussions- und Berichtswunsch in der Deputation nach.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Fiskalerbschaften des Landes Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Leidreiter, Timke und Gruppe BIW.
Erstens: In wie vielen Fällen wurde das Land Bremen im Jahr 2017 als gesetzlicher Erbe oder Miterbe berufen, weil keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben des Erblassers vorhanden waren, und wie hat sich die Zahl dieser Fiskalerbschaften seit dem Jahr 2010 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie hoch war der Erlös, den das Land Bremen im Zeitraum zwischen 2010 und 2017 durch Fiskalerbschaften erzielte, und welche Kosten standen diesen Einnahmen im genannten Zeitraum gegenüber? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Drittens: In wie vielen Fällen machte das Land Bremen als gesetzlicher Erbnehmer zwischen 2010 und 2017 von der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB Gebrauch, und wie hoch war der finanzielle Verlust, den die Gläubiger der Erblasser infolgedessen erlitten? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Im nachgefragten Zeitraum vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2017 gab es eine steigende Anzahl von zu bearbeitenden Nachlassfällen. Im Jahr 2010 belief sich die Zahl der Fiskalerbschaften auf 159 Fälle, im Jahr 2011 belief sich die Zahl der Fiskalerbschaften auf 138, im Jahr 2012 belief sich die Zahl der Fiskalerbschaften auf 117, im Jahr 2013 belief sich die Zahl der Fiskalerbschaften auf 148, im Jahr 2014 belief sich die Zahl der Fiskalerbschaften auf 228, im Jahr 2015 belief sich die Zahl der Fiskalerbschaften auf 205, im Jahr 2016 belief sich die Zahl der Fiskalerbschaften auf 225, und im Jahr 2017 belief sich die Zahl der Fiskalerbschaften auf 204 Fälle.
Zu Frage zwei: Im Folgenden werden die jährlichen Einnahmen aus Fiskalerbschaften sowie die diesen Einnahmen gegenüberstehenden Ausgaben für Forderungen, die aus der Erbmasse zu begleichen waren, sowie die mit der Aufgabenerledigung entstehenden Kosten der Freien Hansestadt Bremen, die sich im Wesentlichen auf Kosten des mit dieser Aufgabe betrauten Personals beziehen, dargestellt.
Im Jahr 2010 hat die Freie Hansestadt Bremen Einnahmen in Höhe von 411 000 Euro erzielt. Dem standen Ausgaben für Forderungen gegen die Erbmasse in Höhe von 142 000 Euro sowie Kosten der Freien Hansestadt Bremen in Höhe von 51 000 Euro entgegen. Im Jahr 2011 wurden Einnahmen in Höhe von 238 000 Euro erzielt, denen Ausgaben in Höhe von 93 000 Euro und Kosten in Höhe von 51 000 Euro entgegenstanden. Im Jahr 2012 wurden Einnahmen in Höhe von 560 000 Euro erzielt, denen Ausgaben in Höhe von 127 000 Euro und Kosten in Höhe von 52 000 Euro entgegenstanden. Im Jahr 2013 wurden Einnahmen in Höhe von 389 000 Euro erzielt, denen Ausgaben in Höhe von 221 000 Euro und Kosten in Höhe von 52 000 Euro
entgegenstanden. Im Jahr 2014 wurden Einnahmen in Höhe von 850 000 Euro erzielt, denen Ausgaben in Höhe von 146 000 Euro und Kosten in Höhe von 52 000 Euro entgegenstanden.
Im Jahr 2015 wurden Einnahmen in Höhe von 859 000 Euro erzielt, denen Ausgaben in Höhe von 287 000 Euro und Kosten in Höhe von 56 000 Euro entgegenstanden. Im Jahr 2016 wurden Einnahmen in Höhe von 1,014 Millionen Euro erzielt, denen Ausgaben in Höhe von 467 000 Euro und Kosten in Höhe von 58 000 Euro entgegenstanden. Im Jahr 2017 wurden Einnahmen in Höhe von 1,046 Millionen Euro erzielt, denen Ausgaben in Höhe von 382 000 Euro und Kosten in Höhe von 123 000 Euro entgegenstanden.
Zu Frage drei: Da der Fiskus regelmäßig Zwangserbe überschuldeter oder wertloser Nachlässe wird, werden die Nachlassgläubiger einzelfallbezogen über den Sachverhalt und die Zahlungsfähigkeit oder -unfähigkeit informiert. Daten bezogen auf die Dürftigkeitseinrede werden statistisch nicht erfasst. Die finanziellen Verluste der Gläubiger sind für den Fiskus als Zwangserben nicht feststellbar. – So weit die Antwort des Senats!
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Straftaten unter Rauschgifteinfluss". Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herrn Remkes, Herr Timke und Gruppe BIW.
Erstens: Wie viele Tatverdächtige standen 2017 zum Zeitpunkt der Begehung einer Straftat unter dem Einfluss von Rauschgift, und wie hat sich die Zahl solcher Fälle seit 2014 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven aufführen und Gewaltdelikte gesondert ausweisen!
Zweitens: Wie viele Tatverdächtige – absolut und in Prozent aller Tatverdächtigen – wurden 2017 nach ihren Festnahmen auf vorangegangenen Rauschgiftkonsum untersucht, unter welchen Voraussetzungen wird eine solche Untersuchung angeordnet, und wie hat sich deren Zahl seit 2014 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!
Drittens: Welche Drogen sind bei den Untersuchungen aus Frage zwei in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils nachgewiesen worden? Bitte Zahl der Befunde nach Art des Rauschgiftes ausweisen, bei polytoxikomanem Konsum die beteiligten Substanzen getrennt aufzählen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Fragen eins und zwei: Das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei weist für die Stadt Bremen für das Jahr 2014 893 Tatverdächtige unter Rauschgifteinfluss aus. Im Jahr 2015 waren es 976, im Jahr 2016 1 079 und im Jahr 2017 1 136. Davon waren im Jahr 2014 104 Gewaltdelikte, im Jahr 2015 145, im Jahr 2016 150 und im Jahr 2017 152.
Für die Stadt Bremerhaven waren für das Jahr 2014 169 Tatverdächtige unter Rauschgifteinfluss ausgewiesen. Im Jahr 2015 waren es 222, im Jahr 2016 160 und im Jahr 2017 232. Davon waren im Jahr 2014 23 Gewaltdelikte, im Jahr 2015 23, im Jahr 2016 25 und schließlich im Jahr 2017 54. In diesen Fällen wird grundsätzlich eine Untersuchung durchgeführt. Die Anordnung einer Blutentnahme erfolgt auf Grundlage des Paragrafen 81 Strafprozessordnung. Sie unterliegt dem Richtervorbehalt.
Zu Frage drei: In den Jahren 2015 bis 2017 war in Bremerhaven jeweils der weitaus größere Anteil festgestellter Rauschmittel Cannabis mit circa 70 Prozent, gefolgt von Kokain, Amphetamin, Heroin und sonstigen Rauschmitteln. Wobei sich Amphetamin und Heroin im einstelligen Prozentbereich bewegen. Zwischen 20 Prozent und 30 Prozent der Untersuchungen hatten ein negatives Ergebnis. Für Bremen liegt keine statistische Erfassung vor. – So weit die Antwort des Senats!
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Abschiebung in den Libanon". Die Anfrage trägt die Unterschriften des Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.
Erstens: Wie viele Personen sind in den Jahren 2017 und 2018 aus dem Land Bremen in den Libanon abgeschoben worden, nachdem sich die Bundesregierung mit den dortigen Behörden im vergangenen Jahr auf die Rückführung libanesischer Staatsangehöriger und dort registrierter Palästinenser geeinigt hatte, und wie viele solcher Abschiebungen sind für das laufende Jahr noch geplant?
Zweitens: Bei wie vielen der bislang aus Bremen in den Libanon abgeschobenen Personen handelte es sich um Straftäter, und wie viele dieser Straftäter waren kriminellen Clans zuzuordnen?
Drittens: Wie hoch ist nach Einschätzung des Senats die Gesamtzahl der Personen, die aufgrund der deutsch-libanesischen Vereinbarung aus dem Land Bremen in den Libanon abgeschoben werden könnten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen eins bis drei: Entgegen dem Bericht der Zeitung „DIE WELT“ am 20. Januar 2018 ist keine aktuelle Einigung oder Vereinbarung der Bundesregierung mit dem Libanon erfolgt. Rückführungen in den Libanon gestalten sich nach wie vor ausgesprochen schwierig und unterliegen hohen Hürden.
Die Freie Hansestadt Bremen hat weder 2017 noch 2018 Personen in den Libanon abgeschoben. Derzeit werden in fünf Bremer Einzelfällen Gespräche mit der libanesischen Botschaft geführt. Es handelt sich um Straftäter. – So weit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben gerade von Schwierigkeiten gesprochen. Können Sie die noch einmal etwas näher erläutern? Welche Schwierigkeiten gibt es dabei, Personen in den Libanon abzuschieben? Geht es um Passersatzpapiere, oder woran liegt das?
Es ist kompliziert. Als ich die Mitteilung in der Zeitung „DIE WELT“ am 20. Januar 2018 gelesen habe, habe ich noch am gleichen Tag
meine Mitarbeiter gebeten, erstens beim Auswärtigen Amt nachzufragen, weil uns diese Vereinbarung nicht bekannt gewesen war, und zweitens habe ich das LKA Bremen gebeten, mit den Berliner Kollegen Kontakt aufzunehmen, um deren Erfahrungen zu antizipieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Es gibt keine Vereinbarungen, die Bundesregierung bemüht sich, aber es läuft überhaupt nicht rund. Das LKA Berlin hat uns auch bestätigt, dass es sich um Einzelfälle handelt. Wenn man sich die bundesweite Statistik ansieht, kann man in der Tat die Zahl der Abschiebungen an zwei Händen abzählen. Es ist die Situation seit Jahren, dass der Libanon nicht kooperiert und ohne eine tragfähige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Libanon muss man mit jedem Verfahren an die Botschaft herantreten, ob die bereit sind, sich des Themas anzunehmen. Wir haben in wenigen Fällen erste Anzeichen erhalten, dass man sich möglicherweise des Themas annimmt, aber dieser Zustand ist nach wie vor in allen Facetten unbefriedigend.
Herr Senator, dieses Thema ist ja nicht neu. Ich kann mich an eine sehr lebhafte Debatte in einer Fragestunde erinnern, in der wir dasselbe gefragt haben und Sie immer gesagt haben, wir können das nicht, aber es ist doch so, dass in Nordrhein-Westfalen, speziell in Essen, tatsächlich Abschiebungen von libanesischen Straftätern stattfinden, die dort als Mehrfachstraftäter registriert waren und die dann ausgewiesen wurden beziehungsweise abgeschoben werden. Warum ist das in Bremen nicht mit gleicher Intensität möglich?
Nordrhein-Westfalen ist etwas größer, und die Zahl der in Betracht kommenden Personen ist auch deutlich größer. Ich vermute, auch wenn Sie sich die Zahlen von NordrheinWestfalen anschauen, können Sie diese an einer Hand abzählen. Wir versuchen es zurzeit in fünf konkreten Fällen. Wir haben alles eingeleitet, uns an das Innenministerium gewandt und um Unterstützung nachgesucht. Ich hoffe, dass wir hier und dort vielleicht in diesem Jahr die Chance haben, auch einmal eine Abschiebung in den Libanon durchzusetzen. Es liegt jedoch nicht am guten Willen, sondern es liegt an dieser Situation, die wir nicht allein aus Bremen heraus verändern können.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Abbrecher bei der Polizei". Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Hinners, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.