Protokoll der Sitzung vom 20.06.2018

Die noch von der Koalition vorgebrachten Anpassungen halten wir für richtig und glauben insgesamt, dass wir es hier mit einem guten Gesetzentwurf zu tun haben, der uns weiterbringen wird. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Wie viele Woh- nungen kann man eigentlich von zwei Vollzeitstel- len finanzieren?)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Tschöpe das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem es mir nicht gelungen ist, Robert Bücking auszusitzen, stehe ich

jetzt hier. Frau Neumeyer, es ist schön, wenn man denselben Redebeitrag zweimal im Parlament halten kann. Das erspart sowohl Aufschreibe- als auch Denkarbeit. Sie haben einen Redebeitrag gehalten, nachdem Sie sich mit Frau Reusch von Airbnb unterhalten haben. Das war bei der Einbringungsrede. Da haben Sie dasselbe gesagt, was Sie, nachdem Sie Frau Reusch noch einmal offiziell angehört haben, gesagt haben.

(Abgeordnete Neumeyer [CDU]: Davon bin ich auch überzeugt gewesen!)

Sie hat doch genau dasselbe erzählt. Schauen wir doch einfach mal, welche Märchen Sie erzählt haben. Dass Bremen nicht reagiert hätte auf das großherzige Angebot von Airbnb, in Zukunft die Citytax einzuziehen. Wenn Sie sich das steuertechnisch anschauen, dann stellen Sie fest, der Übernachtungsgast zahlt eine Steuer. Einziehen muss sie der Hotelier und es ist völlig unproblematisch, dass Airbnb im Rahmen einer Bevollmächtigung und eines zivilrechtlichen Vertrages den sogenannten Gastgebern das als Serviceleistung anbietet. Da muss Bremen übrigens überhaupt nicht mitwirken. Wer dann erzählt, Bremen führt keine Gespräche, hat, glaube ich, das ganze System in gewisser Hinsicht nicht verstanden, Frau Neumeyer.

(Beifall SPD, DIE LINKEN – Abgeordnete Neumeyer [CDU]: Sie haben es doch selbst gehört.)

Es ist übrigens schön, die Anhörung hat es ja auf Ihren Antrag gegeben. Sie hat mit denen stattgefunden, die sich auch bei Herrn Bücking und bei mir alle gemeldet haben, mit denen wir auch vorher gesprochen haben. Das ist Airbnb gewesen. Die haben ein handfestes wirtschaftliches Interesse. Das ist eine Vereinigung von Menschen, die über Airbnb vermieten, die haben ein handfestes wirtschaftliches Interesse. Und das ist eine unabhängige Agentur gewesen, die nicht über Airbnb vermittelt, sondern über eine eigene Internetseite, die haben auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse. Das haben sie in dieser Anhörung geltend gemacht. Das fand ich auch nicht schlimm. Die haben gesagt, wir wollen in Zukunft weiterhin mit unserem Geschäftsmodell Geld verdienen. Das ist legitim. Das ist legal. Jetzt ist aber die Frage, was wollen wir eigentlich mit diesem Gesetz? Und die Frage ist: Welche Argumentation macht man sich zu Eigen?

Wenn Sie nach Berlin schauen und feststellen, dass der Berliner Senat übereinstimmend sagt, mit dem Zweckentfremdungsgesetz, das in Berlin erlassen

wurde, haben wir 8 000 Wohnungen in den regulären Mietmarkt zurückgeführt, kann ich Ihnen nur sagen, wir sind achtmal so klein wie Berlin. Wir hätten tausend Wohnungen, die zurückgeführt werden würden. Wir sind vielleicht nicht der touristische Hotspot. Dann rechne ich das noch einmal herunter und bin ungefähr bei 300 Wohnungen, die wir in den Mietmarkt zurückführen. Jetzt mache ich sogar noch einen Sicherheitsabschlag, Frau Neumeyer, dann bin ich bei 200 Wohnungen. Eine Wohnung in Bremen besteht durchschnittlich aus drei Zimmern, dann bin ich bei 600 Zimmern. Wenn ich die dem Markt in Form von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen würde, müsste ich in Bremen eine Subvention von 75 Millionen Euro aufwenden. Wenn Sie sagen, das ist eine Kleinigkeit und das rechtfertigt nicht ein vernünftiges Gesetz, dann ist das eine Wertungsfrage. Ich habe eine andere Wertung.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Frage der Abgeordneten Neumeyer?

Selbstverständlich.

Bitte, Frau Kollegin Neumeyer.

Haben Sie in dieser Anhörung auch gehört, dass von den Leuten, die da waren, die auf diesen Plattformen sind, auch Zimmer an Studenten und Monteure vermietet werden oder haben Sie davon noch nichts gehört?

Selbstverständlich, Studenten werden aber im Regelfall nicht tageweise untergebracht und werden im Regelfall auch nicht wochenweise untergebracht, sondern Studenten sind monatsweise untergebracht. Das Gesetz regelt keine monatsweise Unterbringung.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Gestatten Sie eine weitere Frage?

Selbstverständlich.

Bitte, Frau Kollegin Neumeyer.

Sie taten ja gerade so, als würde nur an Touristen vermietet werden. Das ist nicht der Fall. –

(Abgeordnete Grotheer [SPD]: Nein!)

In seinem Vortrag eben, ja. Also das ist richtig, dass Sie wissen, dass es auch an Studenten vermietet wird.

Wenn Sie in das Gesetz schauen, dann stellen Sie fest, in § 1 soll die tageweise beziehungsweise wochenweise Vermietung zu Beherbergungszwecken geregelt werden. Das ist mir bekannt. Wenn jemand wochen- oder tageweise mietet, dann ist es mir völlig egal, zu welchem Zweck der nach Bremen kommt. Ich heiße alle Willkommen.

Frau Neumeyer, lassen Sie mich einen Punkt noch einmal erläutern. Sie stellen das jetzt so dar, dass der Senator für Justiz rechtliche Bedenken geäußert hat. Der Senator für Justiz hat auf Ihre Frage, ob die angekündigte Altfall-Regelung mit Stichtag 31. Dezember rechtlich zulässig ist gesagt: Ja. Daraufhin haben Sie gefragt, wird das auf jeden Fall vor dem höchsten deutschen Gericht halten? Da hat er gesagt: Nein.

Frau Neumeyer, ich war mir relativ sicher, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hält. Das Bundesverfassungsgericht hat eine andere Auffassung gehabt. Ich war mir relativ sicher, dass die DFL-Kostentragungspflicht vor dem Oberverwaltungsgericht hält. Hat sie auch. Vor dem Verwaltungsgericht hat sie das nicht. Ich war mir im Übrigen relativ sicher, dass viele Gesetzgebungsverfahren, die wir in Rot-Schwarz im Bund gemacht haben, dass die halten. Da hat das Bundesverfassungsgericht an vielen Stellen gesagt: Mhm, weiß nicht.

(Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: War vielleicht schlecht gemacht!)

Es ist so, dass die Rechtsprechung in Deutschland, Gott sei Dank, unabhängig ist.

(Beifall SPD)

Sind Sie sicher? Jeder, der Jura studiert hat, kann sagen: Auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man vor nichts sicher, man kann sich nur ausreichend rüsten. Und das haben wir getan.

Lassen Sie mich abschließend erklären, auf was der Änderungsantrag eingeht. Der geht nämlich auf das ein, was in dieser Debatte aufgrund ihrer Anhörung tatsächlich an Diskussionen stattgefunden

hat. Das war die Frage „Stichtagsregelung Altfall“. Ich habe etwas dazu gesagt. Rechtlich überhaupt kein Problem. Ich sage aber auch ganz ehrlich: Der Kollege Bücking hat mich noch einmal davon überzeugt und gesagt, wenn jetzt irgendjemand nicht mitbekommen haben soll, dass wir das als Bürgerschaft schon im Dezember beschlossen haben, dann lass uns doch an dieser Stelle pro Anbieter sein. Lass uns sagen diejenigen, die in den letzten drei, vier Monaten Investitionen getätigt haben, die sollen auch noch von dieser Altfall-Regelung partizipieren. Da habe ich gesagt, Robert, ich will nicht der herzlose Jurist sein.

(Heiterkeit)

Wenn es Dir, Robert, eine Herzensangelegenheit ist, dann machen wir das genau so. Der Antrag liegt Ihnen vor. Dann ist in der Tat darüber diskutiert worden, –

(Glocke)

ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident – ob man lieber ein Zimmer von jeder Genehmigung freistellen soll oder ob man die Hälfte der Wohnung flächenmäßig freistellen soll.

Da kann man lange darüber reden. Ich weise nur darauf hin, dass Flächenberechnungen – –. Wer sich im Wohnungsbau und im Mietrecht auskennt, weiß, dass das ein unglaublich bürokratisches Verfahren ist. Ich finde es vernünftig, wenn wir sagen, ein Zimmer sollen die Leute, ohne dass sie irgendetwas anmelden sollen, vermieten. Sie haben eine andere Position, haben gesagt, Sie würden das lieber über die Fläche machen. Man kann darüber reden. Ich glaube, wir sollten etwas Unbürokratisches wählen und nichts Bürokratisches.

Herr Präsident, die letzte Geschichte, glauben Sie mir das! – Das war die Frage: Dürfen wir eigentlich in selbstgenutzten Wohnungen auch noch eine Begrenzung festlegen, wann Leute oder wie lange Leute vermieten? Der Senator für Justiz hat gesagt, überhaupt kein Problem, könnt ihr machen, aber ihr müsst deutlich machen, welchen Rahmen ihr wählt. Wir haben gesagt, wir nehmen 90 Tage. Das sind 30 Tage mehr als in Berlin. Vielleicht ist das eine sachliche Begründung genug, weil wir auch ein bisschen kleiner sind. – Ich danke Ihnen!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bücking.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Zustandekommen von Gesetzen ist wirklich ein geheimnisvoller Vorgang.

(Abgeordnete Grotheer [SPD]: Eigentlich nicht.)

Wir diskutieren, wir wägen ab, wir rechtfertigen. Das ist überhaupt keine Frage. Trotzdem, zwischen den Koalitionspartnern ist das oft ein weiter Weg. Nebenbei passieren noch alle möglichen Arabesken, so zum Beispiel, dass Herr Tschöpe davon spricht, er habe ein großes Herz. Das hat natürlich bisher noch keiner gemerkt.

(Heiterkeit)

Das ist, finde ich, eine wichtige Botschaft für uns alle und das sollten wir uns merken und darauf zurückkommen.

Zur Sache selbst: Ich habe es letztes Mal schon gesagt, aber sonst wurde hier auch nichts Neues gesagt, deswegen darf ich das wiederholen: Es war natürlich ein weiter Weg bis wir zu einer Verabredung gekommen sind, die wir gemeinsam verantworten können. Ich will das am Beispiel dieser Anhörung versuchen darzustellen, denn das ist das Einzige, was neu ist in dieser Debatte gegenüber der Letzten. Die kluge Frau Wenzel, so hieß sie, glaube ich, von bed & breakfast, hat berichtet, dass sie schon seit 20 Jahren ein kleines Geschäft betreibt, also längst vor der Erfindung dieser Plattform-Ökonomie. Sie sagt: Ein großer Teil meiner Kundschaft sind Menschen, die in Bremen eine Fortbildung besuchen, die Monteure sind, die Universitätskongresse und Vergleichbares besuchen. Sie sagte, dass von diesen Kunden eher kürzere Zeitspannen nachgefragt werden. Natürlich haben sowohl Herr Tschöpe als auch ich uns in dem Moment gefragt, ob wir dieses Geschäftsmodell beschädigen. Wir sind, das möchte ich ausdrücklich sagen, gemeinsam der Meinung, dass man das nicht machen soll, denn eine Stadt braucht solche Angebote.

Jetzt hat diese Frau nach wie vor die Möglichkeit, Wohnungen nicht öfter als Neunzigmal und Zimmer 365 Tage im Jahr zu vermitteln. Daran ändert sich gar nichts. Wir haben einen Punkt benannt, an dem wir sagen: In Bezug auf das einzelne Objekt, die einzelne Wohnung, fängt es an, sich zu verändern. Das habe ich beim letzten Mal schon versucht zu erklären: Wenn wir sagen, nicht mehr als 90 Tage – Hamburg sagt 182, Berlin hatte sich auf 60

Tage festgelegt, aber die sind da jetzt unter Gerichtsdruck und müssen das wieder korrigieren – dann ist das die Spanne. Letztlich ist es so, dass die jeweiligen kommunalen Gesetzgeber die Frage zu beantworten versuchen, wo eine Veränderung stattfindet. Wo verändert sich die Ökonomie einer Wohnung, eines Wohnungsvermieters, in die Richtung, dass er sie zu dem Zweck der Fremdenvermietung vorhält. Das haben wir jetzt so befunden. Wir hoffen, dass das rechtsfest ist. Wir wissen, dass das umkämpft ist, dass das vor die Obergerichte geraten wird und dann klargestellt wird.

Dies war unsere gemeinsame Einschätzung und wir denken, dass wir sie zusammen verantworten können. Die Zimmervermietung ist, glaube ich, eine Bremer Originalität. Das ist in anderen Gesetzen nicht so geregelt, da ist eher die Rede von Prozentanteilen, der Hälfte und dergleichen mehr. Nach Auffassung von Herr Tschöpe ist die Berechnung aufgrund von Schrägen, Balkonen und Fluren und wie man damit umgeht kompliziert. Ein Zimmer ist greifbar, das ist pragmatisch. Damit kann man leben.

Aus diesem Grunde haben wir uns entschieden, an diesen Grenzlinien regulierend in den Markt einzugreifen. In dem Gespräch mit den Referentinnen der Anhörung hatten wir nicht das Gefühl, dass eine Wortmeldung in die Richtung ging, wonach man überhaupt keine Regulierung bräuchte. Alle Damen sagten: Ja, dieses Geschäftsfeld kann das gut gebrauchen. Es ging darum, wie weit man eingreift. Das habe ich versucht zu erläutern. Bis zu den Punkten konnten wir uns verständigen. Wir haben den Eindruck, dass man das zusammen verantworten kann. Kein Student weniger wird in dieser Stadt die Möglichkeit haben ein Zimmer zu finden. Im Gegenteil, wir glauben, dass die Voraussetzungen dafür, dass die Studenten ein Zimmer finden, durch die Regelungen, die wir jetzt gefunden haben, eher besser werden, weil dann mehr Zimmer diesen Typs auf dem normalen Markt angeboten werden.