Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

(Beifall)

Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Rentnerinnen und Rentner bei der Abgabe einer Steuererklärung unbürokratisch entlasten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Gottschalk, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Liess!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat das in Mecklenburg-Vorpommern und in Hessen als Pilotprojekt gestartete Amtsveranlagungsverfahren für Rentnerinnen und Rentner, bei dem auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichtet werden kann?

Zweitens: Wann ist mit einem Abschluss des Pilotprojekts zu rechnen, und wie bewertet der Senat die Möglichkeit, dass der Erkenntnisgewinn aus dem Pilotprojekt für eine bundeseinheitliche Gesetzgebung angewendet werden kann?

Drittens: Welche Folgen hätte eine Umsetzung des Pilotprojekts für das Land Bremen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen gestarteten Pilotprojekte zur Amtsveranlagung von Rentnerinnen und Rentnern werden vom Senat ausdrücklich begrüßt.

Die Pflicht, sich steuerlich zu erklären, fällt Rentnerinnen und Rentnern mit steigendem Alter zunehmend schwerer. Schon allein die Sorge um Steuererklärungsfristen, vor allem aber das Ausfüllen von Steuererklärungsvordrucken wird von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern immer wieder als belastend beschrieben. Die elektronische Kommunikation steht bei dieser Personengruppe nicht im Vordergrund. Außerdem ist es oftmals nicht einsehbar, warum eine Steuererklärung abgegeben werden muss, obwohl die relevanten Daten bei der Steuerverwaltung bereits vorliegen.

Die Amtsveranlagung kann daher diejenigen Rentnerinnen und Rentner von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entlasten, die ausschließlich Renteneinkünfte beziehen, die sogenannten „Nur“-Rentner. Kommen weitere relevante Einkünfte hinzu, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, oder sollen weitere Abzugsbeträge als die elektronisch vorliegenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geltend gemacht werden, muss wie bisher eine Steuererklärung abgegeben werden.

Zu Frage zwei: Der Bund hat betont, dass die Pilotprojekte mit dem Ziel des Erkenntnisgewinns für eine mögliche bundeseinheitliche Gesetzgebung durchgeführt werden sollen. Welches konkrete Verfahren Grundlage für die künftige Gesetzgebung sein wird, soll nach Abschluss der Evaluierungen entschieden werden.

Weil im Jahr 2017 die Teilnahme an der Amtsveranlagung noch sehr gering war, hat Mecklenburg

Vorpommern sein Pilotprojekt in diesem Jahr offensiv beworben und ein Anschreiben an alle Rentnerinnen und Rentner verschickt. Hessen hat sein Pilotprojekt im März 2018 für das Steuerjahr 2017 gestartet. Mit einer Auswertung der Erkenntnisse ist nach Einschätzung des Senats im Jahr 2019 zu rechnen, der genaue Zeitpunkt ist dem Senat allerdings nicht bekannt.

Wegen des ausdrücklichen Interesses des Bundes und auch der anderen Länder an den Pilotprojekten schätzt der Senat die Möglichkeit, dass die Erkenntnisgewinne in eine bundeseinheitliche Gesetzgebung einfließen werden, also hoch ein.

Zu Frage drei: Die Umsetzung der Erkenntnisse aus den Pilotprojekten hätte im Land Bremen zur Folge, dass sowohl die Rentnerinnen und Rentner als auch die bremische Steuerverwaltung von Bürokratieaufwand entlastet würden.

Weil in den „Nur“-Rentnerfällen die Steuern anhand der vorhandenen elektronischen Daten festgesetzt werden und bei Hinzutreten weiterer relevanter Einkünfte wie bisher eine Steuererklärung abzugeben ist, sind Steuerausfälle für das Land Bremen nicht zu erwarten. – So weit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Neuregelung der stationären Notfallversorgung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Welt, Frau Dehne, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Welt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, G-BA, von Mitte April 2018 hinsichtlich der Neuregelung der stationären Notfallversorgung?

Zweitens: Welche Krankenhäuser in Bremerhaven und Bremen bieten derzeit eine stationäre Notfallversorgung „rund um die Uhr“ an und welche möglichen Auswirkungen hat der Beschluss auf die Krankenhäuser im Land Bremen?

Drittens: Sind von diesem Beschluss Krankenhäuser im Umland von Bremen und Bremerhaven betroffen und wie könnte in der gemeinsamen Krankenhausplanung mit Niedersachsen vorteilhaft darauf reagiert werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht vor, dass Krankenhäuser bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen, um für die vorgehaltenen Notfallstrukturen gestaffelte Vergütungszuschläge zu erhalten. Sofern ein Krankenhaus keiner Notfallstufe zugeordnet werden kann und keine der weiteren Voraussetzungen – wie zum Beispiel die Vorhaltung spezieller Notfallstrukturen für Kinder und Schwerverletzte – erfüllt, nimmt das Krankenhaus nur im entgeltrechtlichen Sinne nicht an der gestuften Notfallversorgung teil.

Krankenhäuser, die keine Zuschläge erhalten, erbringen dennoch Notfallleistungen und erhalten hierfür die entsprechende Vergütung. Diejenigen Krankenhäuser aber, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden durch zusätzliche Vergütungszuschläge unterstützt. Bei Nichtteilnahme eines Krankenhauses an der Notfallversorgung insgesamt ist wie bislang auch ein finanzieller Abschlag vorgesehen. Die allgemeinen Hilfeleistungspflichten eines Krankenhauses bleiben von der Teilnahme/Nichtteilnahme an der – gestuften – Notfallversorgung zu jeder Zeit unberührt.

Unter qualitativen Gesichtspunkten begrüßt der Senat das beschlossene Stufensystem, da erstmals qualitätssichernde Standards für stationäre Notfallstrukturen gesetzt werden. Die Vergütungszuschläge bei Teilnahme an der gestuften Notfallversorgung führen nach Ansicht des Senats dazu, dass die Finanzierung der vorgehaltenen Notfallstrukturen insgesamt zielgenauer und auch gerechter als bislang erfolgt. Unabhängig davon muss gewährleistet sein, dass die Notfallversorgung der Bevölkerung auch in einem gestuften System flächendeckend sichergestellt ist.

Zu Frage zwei: Nach den Regelungen des Bremischen Krankenhausgesetzes sind alle Plankrankenhäuser im Land Bremen grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Notfallversorgung im Rahmen ihres Versorgungsauftrags zu gewährleisten. Die Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven sind jedoch aufgrund ihrer Größe und ihres Behandlungsspektrums unterschiedlich stark in die stationäre Notfallversorgung der Bevölkerung einbezogen.

Nach den Ergebnissen der Auswirkungsanalyse des GKV-Spitzenverbandes sind zehn von 14 Plankrankenhäusern im Land Bremen zuschlagsberechtigt und können damit an der gestuften Notfallversorgung teilnehmen. Hierbei handelt es sich um Krankenhäuser, die in der Vergangenheit alle Notfälle versorgt haben, die nachts sowie am Wochenende in den Krankenhäusern eingeliefert oder selbst vorstellig geworden sind. Obwohl die Auswirkungsanalyse eine Reihe von Unsicherheiten beinhaltet, geht der Senat davon aus, dass die stationäre Notfallversorgung der Bevölkerung durch die Krankenhäuser im Land Bremen auch in Zukunft sichergestellt ist. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass diejenigen Krankenhäuser eine Zuschlagsberechtigung erhalten, die schon in der Vergangenheit maßgeblich für die stationäre Notfallversorgung waren.

Zu Frage drei: Die Folgen für die Krankenhäuser im Land Bremen durch eine mögliche Nichtteilnahme von Kliniken im niedersächsischen Umland können derzeit nicht sicher bestimmt werden. Die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse des GKVSpitzenverbandes für Niedersachsen zeigen jedoch, dass die zuschlagsberechtigten Krankenhäuser in Niedersachsen in der Vergangenheit rund 98 Prozent der Notfälle versorgt haben, die nachts sowie am Wochenende in den Krankenhäusern eingeliefert oder selbst vorstellig geworden sind. Darüber hinaus bedeutet eine fehlende Zuschlagsberechtigung nicht, dass grundsätzlich keine Notfallleistungen mehr erbracht werden müssen. Aus diesen Gründen ist nach jetzigem Erkenntnisstand nicht davon auszugehen, dass die Krankenhäuser im Land Bremen durch einen etwaigen Wegfall von Notfallstrukturen im niedersächsischen Umland überproportional stark in Anspruch genommen werden.

Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse wird ein grundlegender Informationsaustausch zwischen den Planungsbehörden in Bremen und Niedersachsen erfolgen, um Veränderungen in den Notfallstrukturen rechtzeitig identifizieren und geeignete Maßnahmen einleiten zu können. – So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe aus der „Nordsee-Zeitung“ erfahren, dass die AMEOS-Klinik in Debstedt Geestland erwägt, aufgrund dieser Entscheidungen und anderer Sachen natürlich, die Notfallversorgung einzustellen. Das will ich jetzt

gar nicht weiter hinterfragen. Der Gesundheitsminister spricht aber ja sehr konkret von 600 Kliniken, die betroffen sein werden. Das sind die Zahlen, die in den Medien genannt werden. Meine Frage: Gibt es eine Liste der betroffenen Kliniken?

Wir haben auch noch einmal Kontakt mit dem Bundesministerium aufgenommen. Es gibt dort keine Liste. Das Bundesministerium hatte sich auf eine Darstellung bezogen, die der GKVSpitzenverband erarbeitet hat. Diese sah vor, dass nach dessen Einschätzung 631 Kliniken in Deutschland keine Zuschlagsberechtigung bekommen sollen. Sie ist aber vor Kurzem noch einmal überarbeitet worden und jetzt liegt die Zahl bei 538 Kliniken. Das heißt also, das Ganze ist durchaus noch im Schwange. Ich gehe davon aus, dass wir auch mit der Konkretisierung und der genauen Festlegung, wer nun nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen kann, durchaus noch ein bisschen Zeit brauchen.

(Abgeordneter Welt [SPD]: Also 531, wenn ich noch einmal nachfrage! 531 haben Sie jetzt eben gesagt. Das ist relativiert, aber das ist ja letztendlich dann auch irgendwo eine Liste. Wenn da eine Beschrei- bung vorliegt, würde ich darum bitten, das viel- leicht noch einmal den Mitgliedern der Gesund- heitsdeputation vorzustellen oder die Liste dann weiterzureichen! Präsident Weber: Herr Kollege Welt, Sie haben jetzt keine Zusatzfrage mehr, nicht? (Abgeordneter Welt [SPD]: Nein! – Heiterkeit)

Für das Land Bremen und die betreffenden Kliniken kann ich Ihnen diese Liste natürlich zusichern, sofern wir sie haben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das Thema Notfallversorgung beschäftigt uns ja alle. Wir, die CDU, haben auch einen Antrag eingereicht, die Koalition hat jetzt einen Antrag angekündigt et cetera. Trifft es denn zu, dass mittlerweile im Bundesrat auf Initiative des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministers eine Initiative zu einer Prüfung von sogenannten Portalpraxen auf den Weg gebracht wurde? Er ist übrigens von der FDP.

(Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Heiner Garg!)

Ja, genau! Ich wollte Sie einmal ein bisschen wecken, deswegen! So, wie ich erfahren konnte, hat Bremen dem auch zugestimmt.

Ob das schon im Bundesrat oder ob es in einem Ausschuss war, kann ich jetzt nicht genau differenzieren, aber ich weiß, dass wir dem im Prinzip aufgeschlossen gegenüberstehen. Das kann ich Ihnen auch zusichern. Ich habe heute Morgen noch einmal mit der Senatorin telefoniert, die ja gestern Abend am Kamingespräch der Gesundheitsministerkonferenz teilgenommen hat. In der Runde ist das Thema auch noch einmal ausdrücklich erörtert worden und es bestand eigentlich auch ein Konsens zwischen den Ländern, dass man eine Lösung finden muss. Ob das nun die Portalpraxis ist oder nicht, kann ich Ihnen jetzt nicht so genau sagen, aber auf jeden Fall muss in diesem Bereich etwas getan werden, keine Frage!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage befasst sich mit dem Thema „ESkateboards im öffentlichen Straßenraum?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Sprehe, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Sprehe!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Hat der Senat Kenntnis darüber, ob und wann die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrates von September 2016 zur Straßenzulassung von Elektroskateboards umsetzen wird und diese damit erstmals legal im öffentlichen Straßenraum bewegt werden dürfen?

Zweitens: Wie viele Straf- und Bußgeldverfahren wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise wie viele Unfälle im Zusammenhang mit Elektroskateboards im Land Bremen sind dem Senat seit dem 1. Januar 2016 bekannt geworden?