Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil sich bis hinein in die Rede des Bürgermeisters der falsche Eindruck eingeschlichen hat, wir würden hier neue Forderungen der FDP erheben, die kurzfristig wegen eventuellem Erstarken eventuell jetzt attraktiver Positionen erhoben werden. Nein, die FDP verfolgt diese Position schon seit Langem und das aus gutem Grund: Wir wollen, dass wir eine Informationsquelle haben, die verlässlich ist, wir wollen Kultur fördern, auch das ist eben gerade untergegangen bei Ihnen, Herr Sieling. Wir haben in unserem Antrag explizit gesagt, insbesondere die Landesrundfunkhäuser und Landesrundfunkanstalten sollen zur Förderung der lokalen Kultur bestehen bleiben. Die Jugendangebote der ARD und der Landesrundfunkanstalten sollen unangetastet
bleiben. Das heißt, es geht auch über das, was Sie behaupten, hinaus, nämlich über das reine Informationsangebot. Wir wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dazu stehen wir, weil wir ihn brauchen, weil wir solche Informationsquellen in unserer Zeit und auch in Zukunft brauchen werden. Wir rennen da niemandem hinterher, aber wir sagen schon seit Langem, dass wir diese Änderung des Rundfunkauftrages brauchen, weil wir davon zutiefst überzeugt sind, dass der Rundfunk nur dann eine Zukunft hat, wenn er auf einem Konsens basiert. Und das, was wir vorschlagen, ist das, was wir denken, was ein gesellschaftlicher Konsens für einen öffentlichen Rundfunk sein könnte. Sie sind da anderer Auffassung. Das nehme ich zur Kenntnis und so stimmen wir dann eben auch ab. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 19/1580 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/1719 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen!
(Abgeordneter Öztürk [SPD, fraktionslos], Abge- ordneter Tassis [AfD], Abgeordnete Wendland [parteilos])
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 19/1781, Kenntnis.
Arbeitsassistenzen anhand der tatsächlichen Notwendigkeit gewähren! Antrag der Fraktion der CDU vom 19. September 2017 (Drucksache 19/1240)
Arbeitsassistenzen anhand der tatsächlichen Notwendigkeit gewähren! Bericht der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 14. März 2018 (Drucksache 19/1590)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den letzten Monaten wurde das Thema Arbeitsassistenzen auf verschiedenen Ebenen bereits heftig diskutiert. Auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dessen Bedeutung für die in Bremen aufgeworfenen Fragen nicht unterschätzt werden darf, hat noch zusätzlichen Schwung in die Debatte gebracht. Es geht um die Bewilligung und um die Finanzierung einer notwendigen Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf, durch die aber überhaupt erst eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden
Die Klärung der Bedeutung von notwendig scheint doch schwerer zu sein, als manche Menschen glauben. Das Amt für Versorgung und Integration Bremen, das die Anträge auf eine Arbeitsassistenz bearbeitet, richtet sich in der Feststellung der Notwendigkeit nach einer Vorschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. In dieser steht, dass eine Assistenz in der Regel für höchsten die Hälfte der Arbeitszeit notwendig sein sollte. Das bedeutet, dass der Gestaltung und Ausrüstung des Arbeitsplatzes eine große Bedeutung zukommt. Er soll so hergerichtet werden, dass schwerbehinderte Menschen die Hälfte ihrer Arbeitszeit ohne Assistenz auskommen könnten. Hier, so sagt das Amt für Versorgung und Integration Bremen, ist besonders auch der Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Er muss eben entsprechend in die Arbeitsplatzgestaltung investieren.
Das ist grundsätzlich auch richtig so. Viele schwerbehinderte Arbeitnehmer sind dankbar für einen Arbeitsplatz, an dem sie möglichst selbständig handeln können und wollen doch auch selbst gar nicht ständig jemanden um sich herumlaufen haben. So ist es auf jeden Fall hilfreich, den Arbeitsplatz möglichst passgenau zu gestalten. Doch offensichtlich lässt sich das nicht immer so hinbekommen. Wenn das Amt für Versorgung und Integration Bremen in solchen Fällen dann trotzdem darauf drängt oder auf einen anderen, womöglich minderwertigeren Arbeitsplatz verweist, nur weil es dort möglich wäre mit weniger Assistenz auszukommen, dann werden eindeutig Grenzen überschritten.
Auch behinderte Menschen haben das Recht, ihrer Ausbildung gemäß zu arbeiten, so sie denn einen Arbeitgeber gefunden haben. Dazu muss man ihnen dann eben die notwendige Unterstützung in Form einer Arbeitsassistenz gewähren. Diese Gewährung wird manchmal eben doch mehr als die Hälfte der Arbeitszeit umfassen. Ich bitte Sie einmal darum, sich kurz vorzustellen, welch ein Kraftakt und Zeitaufwand es für stark bewegungseingeschränkte Menschen sein muss, morgens, oft mit Unterstützung eines Pflegedienstes, fertig zu werden, um dann endlich, meistens mit einem Rollstuhl, am Ziel anzukommen und einen achtstündigen Arbeitsalltag vor sich zu haben. Wer dazu die
Fähigkeit und die Energie hat, dem sollte das Leben nicht noch zusätzlich allzu schwer gemacht werden.
Grundsätzlich wissen wir ja auch, dass die mit der Ausgleichsabgabe eingenommenen Gelder wiederum zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben ausgegeben werden sollen. Dieser Topf ist in Bremen mit einigen Millionen Euro gut gefüllt und wo wären ein paar tausend Euro davon besser eingesetzt als für Betroffene, die eben doch für mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit eine Assistenz nötig haben, weil sich ihr Arbeitsplatz, aus welchen Gründen auch immer, nicht so herrichten lässt, dass es mit der Hälfte ginge.
Doch mit der ausreichenden Bewilligung einer Assistenz ist ja noch lange nicht alles geklärt. Schwerbehinderte sind anschließend selbst dafür zuständig, eine Assistenz zu finden und anzustellen oder das über einen Dienstleister zu regeln. Das kostet erneut eine Menge Zeit und Kraft. Es kommt erschwerend hinzu, dass die Finanzierung einer gefundenen Arbeitsassistenz weitere Schwierigkeiten und Papierkriege mit sich bringt. Somit gibt es nicht nur Probleme bei der bedarfsdeckenden Bewilligung, sondern auch bei der Kostendeckung.
Manche Betroffene geben dann einfach irgendwann auf oder fangen gar nicht erst an, weil sie es kräftetechnisch und auch finanziell gar nicht schaffen, immer wieder um ihr Recht zu kämpfen. Wer jetzt beim Zuhören denkt, dass da sowieso zu viel Aufwand gemacht wird, der missachtet das Recht auf Teilhabe ebenso, wie die Tatsache, dass ein arbeitender Mensch immer auch Geld erwirtschaftet.
Bremen will nun, trotz der bestehenden Unklarheiten, keine eigene Verwaltungsvorschrift zur Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz auf den Weg bringen. Das bedauere ich sehr. Es sei bei der Gewährung nach Notwendigkeit schon jetzt alles möglich und keine Grenze gesetzt – soweit die Theorie. In der Praxis klappt das nach meinem Kenntnisstand jedenfalls bis heute nicht zufriedenstellend. Positiv sei allerdings zu bemerken, dass Bremen sich davon verabschiedet, dass eine Assistenzkraft höchstens halb so teuer sein darf, wie das Einkommen des Arbeitnehmers hoch ist, und dass Bremen sich auf Bundesebene für den Erlass einer klärenden Verordnung einsetzt. Die Fraktion der CDU hält aber natürlich trotzdem an ihrem Antrag
fest, denn bis zur Klärung auf Bundesebene werden in Bremen eindeutigere Vorgaben gebraucht, als wir sie bisher haben. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Worum geht es? Es geht darum, dass Menschen, die es schwerer haben als solche ohne Beeinträchtigung, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Anstellung finden. Und das ist gut und aller Ehren wert und wir müssen dafür sorgen, dass das möglichst auch geschehen kann, und dass sie eben, wenn sie blind sind, wenn sie Bewegungseinschränkungen haben, wenn sie psychische Krankheiten haben oder psychische Behinderungen haben, wenn sie tiefgreifende Entwicklungsstörungen haben, wie Autisten, dass sie dann einen Arbeitsplatz finden, an dem sie ihre Arbeit ausüben können, an dem sie möglichst auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind, an dem sie ihren täglichen Tagesablauf strukturieren, an dem sie ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten können, an dem sie ihren Wert feststellen und mitnehmen, dass sie ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft sind.
Deswegen war es auch richtig, dass die Union gesagt hat: Wir müssen das überprüfen und wir müssen überlegen, eine eigene Bremer Regelung zu finden, denn es ist schön, auf eine Bundesregelung zu warten, aber wir tun das ja auch in anderen Fällen nicht, wo wir einen Klärungsbedarf sehen. Ich will gar nicht unterstellen, dass hier in Bremen in vielen Fällen falsch entschieden wird. Aber es würde klarer und eindeutiger entschieden werden, wenn wir solche Regelungen hätten, denn es geht eben darum, Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dass das aufwendig ist, auch dadurch aufwendig wird, dass man als Behinderter selbst Arbeitgeber wird und auch noch selbst die Person suchen muss, das muss man zugestehen. Aber das können wir leider nicht abschaffen, Frau Grönert.
Ich glaube, an der Stelle muss man dabei bleiben, weil es natürlich aufwendig ist, und dieser Aufwand betrieben wird, weil die Menschen ja selbst die Person aussuchen sollen, mit der sie tagtäglich zusammenarbeiten und das noch über die Hälfte
der Zeit hinaus und das finden Sie und ich, beide, auch gut und richtig, dass das dann so ist und dafür ist es auch hilfreich, wenn der betroffene Mensch selbst aussucht, wer sein Assistent oder seine Assistentin ist. Insofern unterstützen wir den Antrag der Fraktion der CDU und freuen uns, wenn es gelingt, dass mehr Menschen, die Beeinträchtigungen haben, in den ersten Arbeitsmarkt kommen und dass die Mittel des Amtes für Versorgung und Integration auf diese und auf andere Weise sinnvoll eingesetzt sind, das kann ich aus der ganzen Erfahrung nur bestätigen, die ich mit Menschen mit Beeinträchtigungen habe und den Berichten, die mir immer wieder vorgestellt werden. – Herzlichen Dank!