Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun ist jemand gekommen, um den es heute geht, nämlich Frau Bürgermeisterin Linnert.
Unter anderem! Wenn man so einen Geburtstag hat, dann kann man ja auch einmal eine Ausnahme machen, man wird nicht immer – –. Ich habe es schon hinter mir,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, ich gratuliere Ihnen im Namen des Hauses ganz herzlich zu Ihrem wunderbaren Geburtstag, und ich bin sicher, dass Sie ihn heute mit viel Empathie begehen werden. Wir werden Sie dabei unterstützen.
Die fünfte Anfrage steht unter dem Betreff „Unfälle mit älteren Autofahrern“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Remkes, Timke und Gruppe BIW.
Erstens: In wie vielen Fällen waren im Zeitraum zwischen 2013 und 2017 Personen im Alter von 70 Jahren oder mehr als Autofahrer in Unfälle verwickelt, und in wie viel Prozent dieser Fälle waren die Senioren die Hauptverursacher des Unfalls? Bitte die Zahlen getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie viele Personen wurden 2017 durch Unfälle, bei denen Autofahrer ab 70 Jahren Hauptverursacher waren, verletzt oder getötet, und wie hat sich die Zahl der Opfer seit 2013 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach verletzten und getöteten Opfern ausweisen!
Drittens: Welche Maßnahmen werden auf Landesebene ergriffen, um das Unfallrisiko von Senioren am Steuer zu senken, und wie bewertet der Senat die Forderung von Experten, verpflichtende Tests zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit von Autofahrern ab 70 einzuführen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Im Zeitraum 2013 bis 2017 ereigneten sich jährlich jeweils 2 726, 2 723, 2 872, 2 821 und 2 985 Unfälle, in die Personen im Alter von 70 Jahren oder mehr als Autofahrer verwickelt waren. In jeweils etwa zwei Dritteln der Fälle waren die verwickelten Senioren die Hauptverursacher.
Zu Frage zwei: Im Jahr 2017 wurden 301 Personen verletzt, zwei Personen wurden getötet. Im Jahr 2016 wurden 319 Personen verletzt, eine Person wurde getötet. Im Jahr 2015 wurden 406 Personen verletzt, fünf Personen wurden getötet. Im Jahr 2014 wurden 385 Personen verletzt, drei Personen wurden getötet. Im Jahr 2013 wurden 377 Personen verletzt, zwei Personen wurden getötet.
Zu Frage drei: Durch die Polizei werden verschiedene kostenfreie Seminare für Senioren angeboten, um sie sicherer im Straßenverkehr zu machen. Es gibt spezialisierte Verkehrsunfallsachbearbeiter, die Verkehrsunfälle mit der Beteiligung älterer Menschen bearbeiten. Sollten Eignungsbedenken bestehen, wird ein persönliches Gespräch am Wohnort der betreffenden Person angestrebt und auf
In Bremerhaven können Interessierte ihren Führerschein gegen ein kostenloses Busticket tauschen. In Bremen wird derzeit unter der Überschrift „ÖPNV statt Führerschein“ ein entsprechendes Konzept mit den beteiligten Kooperationspartnern erarbeitet.
Im Januar 2017 hat der 55. Verkehrsgerichtstag festgestellt, dass es derzeit keine Datengrundlage gibt, die zweifelsfrei die Notwendigkeit für einen generellen, obligatorischen und periodischen Fahreignungstest im Alter validiert. Er hat empfohlen, Instrumente zur verbesserten Einschätzung der eigenen Fahrkompetenz zu entwickeln und diese wissenschaftlich zu evaluieren. Vorgeschlagen wird eine qualifizierte Rückmeldefahrt, deren Ergebnis ausschließlich dem Betroffenen mitgeteilt wird. Falls sich herausstellt, dass solche Instrumente auf freiwilliger Basis nur unzureichend in Anspruch genommen werden, ist die Teilnahme obligatorisch zu machen.
Bis zur Einführung möglicher Eignungstests favorisiert der Senat weiterhin die Aufklärungs- und Schulungsangebote, die intensiviert und weiterentwickelt werden müssen. – So weit die Antwort des Senats!
Diese Vorstellung, dass ab dem 70. Lebensjahr vermehrt Unfälle von Autofahrern produziert werden, ist offensichtlich durch die Statistik insgesamt nicht nachzuweisen. Solche Effekte sind durchaus eher in einem noch weit höheren Alter zu sehen, aber insbesondere dieser Alterskreis um 70 Jahre weist keine höheren Unfallzahlen auf als die jüngeren Jahrgänge. Wir haben im Gegenteil das Problem, dass solches gerade von den Versicherungen für höhere Versicherungsprämien ausgenutzt wird. Ist Ihnen das bekannt? Das ist ein eigenständiges Problem, und da sollten wir insbesondere darauf achten, dass solche Vorurteile nicht weiter verbreitet werden.
Ich teile Ihre Einschätzung. Ich glaube, wenn man sich mit diesem Thema ernsthaft beschäftigt, dann wird einem klar, dass es keine einfachen Antworten gibt. Wenn man sich die Situation in Europa anschaut, dann sieht man, dass wir eigentlich mit Frankreich und Österreich in einer
Minderheit der Länder sind, in denen es noch eine uneingeschränkte Fahrerlaubnis gibt. Inzwischen schreibt die Mehrzahl der inzwischen über 20 Länder eine medizinische Überprüfung ab einer gewissen Altersgrenze vor.
Alle Experten sagen mir aber, das ist sehr trügerisch, denn ich glaube, jeder kennt es aus dem eigenen Bekanntenkreis: Es gibt Personen, die 50 Jahre alt sind, mit denen würde man nie in ein Auto steigen,
und es gibt andere, die mit 70 Jahren auch noch beim Ironman mitlaufen. Das zeigt einfach, dass es immer sehr auf die persönliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen ankommt. Diese misst sich nicht an Jahreszahlen, und deshalb sind auch alle Experten der Meinung, dass man auch mit diesen Systemen, die bisher entwickelt worden sind, nur minimale Effekte erzielt.
Wir müssen also an diesem Thema weiterarbeiten, und es gibt auch zahlreiche Initiativen, die diesen Umstieg auch interessant machen. Das muss man begleiten, und ich sage, in den Fällen, in denen wirklich klar ist, dass eine Person nicht mehr fahren kann, gibt es auch die Möglichkeit, dann noch den Führerschein zu entziehen.
Ich teile das meiste von dem, was Sie gesagt haben, aber gilt das auch für die Sehstärke? Jeder, der einen Führerschein macht, muss ja seine Sehstärke nachweisen, aber diese lässt ja bekanntlich im Alter nach. Sollte man in dem Fall vielleicht nicht doch über Augenuntersuchungen nachdenken?
Diese Frage habe ich als Brillenträger auch meinen Verkehrsexperten gestellt. Ihre Antwort war, dass es zwischen dem Sehtest und dem Unfallrisiko keinen Zusammenhang gibt – jedenfalls können wir gegenwärtig keinen Zusam
menhang feststellen –, weil es auch beim Autofahren, so heißt es hier, vor allem auf die kognitiven Fähigkeiten und die Verarbeitung der Blickbewegungen ankommt. Also, die Frage der Brillenstärke allein hilft uns nicht weiter.
Ich habe jetzt nicht auf die Brillenstärke abgestellt, sondern auf die Frage, ob es überhaupt Untersuchungen zur Überprüfung der Sehstärke gibt und daraus ableitend Erfordernisse, gegebenenfalls eine neue oder eine andere Brille zu tragen. Gibt es bei dieser Korrelation zwischen dem Alter und der Sehstärke Überlegungen, entsprechende Veränderungen im Alter herbeizuführen?
Bisher kenne ich dazu keine Vorschläge, weil uns auch die Unfallstatistik zeigt, dass es dort keinen engen Zusammenhang gibt. Jeder, der am Verkehr teilnimmt, ist natürlich auch ansonsten daran interessiert, eine Brille zu tragen, mit der man halbwegs etwas sieht,
so etwas braucht man ja auch im Alltag, auch wenn man nicht Auto fährt. Es wäre aber zu einfach, wenn man sagen würde, ab einem Alter von 65 oder 70 Jahren kontrollieren wir einmal obligatorisch die Brillen. Es reicht nicht! Alles, was wir dazu an Fragen zusammengetragen haben – und auch die Debatte beim Verkehrsgerichtstag zeigt das sehr deutlich –, so einfach, wie man sich das vorstellt, ist die Welt nicht.
Wird denn nach einem Verkehrsunfall, bei dem eine ältere Person oder ein Brillenträger als Verursacher angesehen wird, die Sehstärke überprüft?
Ich glaube, wenn kein Anhaltspunkt dafür gegeben ist, wird das nicht der Fall sein. Wir haben ja auch extra Verkehrssachbearbeiter für ältere Menschen eingesetzt, und wenn sich die Zahl der Blechschäden bei einer Person verstärkt zeigt, dann reagiert die Polizei auch darauf. Dann geht auch einmal jemand zu ihm, spricht mit ihm und fragt natürlich auch, ob er die Zeitung noch lesen kann.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Berittene Polizei“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.