Im Leben gibt es ganz viele Brüche, die diskutieren wir jetzt aber nicht, denn der Präsident hat ja zur Eile gemahnt.
Es geht darum, dass wir frühzeitig die Richtung vorgegeben haben, indem wir einen gemeinsamen Rahmenbildungsplan für Kinder im Alter von null bis zehn Jahren gefordert haben. Ausfluss der Überlegungen, diese Brüche zu vermeiden und die frühkindliche Bildung zu verstärken, ist, dass der Kita-Bereich mit dem heutigen Tag in Bremen gesetzlich in den Bildungsbereich überführt werden soll.
Das wollen wir, denn es ist eine Chance für die Kinder und für diejenigen, die mit Bildung befasst sind, weil es sich zumindest mittel und langfristig – kurzfristig wird man vielleicht eher ein Ruckeln verspüren, wie es immer von entsprechenden Transaktionen ausgeht – unmittelbar auf die Bildungsbiografie der Kinder von der Krippe über die Kita bis hin zur Grundschule auswirken soll.
Zunächst sind die Fragen gestellt worden: Warum die große Eile, und warum jetzt dieses Gesetz? Es ist ganz schlicht und einfach – ich habe es in den unterschiedlichsten Gremien in den letzten Wochen gesagt – nicht vorstellbar und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zumutbar, dass die Beschäftigten nach
der Geschäftsverteilung des Senats einem anderen Ressort zugeordnet sind, aber dafür keine Rechtsgrundlage existiert. Die Rechtsgrundlage soll heute mit der zweiten Lesung des Gesetzes geschaffen werden. Es ist auch dringend notwendig, dass wir die Rechtssicherheit herstellen, weil die Beschäftigten für die Bescheide und für alles das, was auch als hoheitliche Aufgaben zu erledigen ist, eine Rechtsgrundlage brauchen. Es muss die Rechtssicherheit hergestellt sein.
Es sind verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen worden. Wenn wir jetzt beim Fußball wären, dann würde ich sagen, das Spiel ist drei zu eins für die Meinung ausgegangen, dass das Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt. Die Juristen der Häuser Soziales und Jugend, die Juristen des Hauses Kinder und Bildung, der Senator für Justiz und Verfassung und letztlich Herr Professor Dr. Schneider, der Direktor des Deutschen Instituts für Föderalismusforschung, haben zur Rechtslage ausgeführten, dass das zur Abstimmung anstehende Gesetz eindeutig verfassungsgemäß sei. Professor Dr. Münder steht mit seiner Meinung, dass es sich um ein verfassungswidriges Gesetz handele, vollständig allein da.
Ich war von dem letzten Gutachten von Herrn Professor Dr. Schneider sehr beeindruckt – ich weiß nicht, wie es Ihnen ergangen ist –, weil er die Materie sehr tiefgreifend aufgearbeitet hat und zu klaren Schlussfolgerungen gekommen ist. Wir wissen nicht, wenn die LAG ihre Drohung wahr machen und den Staatsgerichtshof anrufen würde – ich gehe nicht davon aus –, wie das Verfahren ausgehen würde. Professor Dr. Schneider hat uns jedoch die Sicherheit gegeben, dass die Rechtsauffassung des Hauses Justiz und der beiden Häuser Bildung und Soziales fundiert seien und dass er diese Rechtsauffassung als Direktor des Deutschen Instituts für Föderalismusforschung unterzeichnen könne.
Das sind aber nur die Bereiche Rechtslage und Rechtssicherheit. Ich glaube, für die Kinder im Lande Bremen ist die tatsächliche Praxis viel spielentscheidender. Der Erfolg der Umsetzung der Abteilung, die den Kita-Bereich bearbeitet, von der Senatorin für Soziales zur Senatorin für Bildung wird sich in der Praxis zeigen, denn die Rechtslage und die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes – nach dem vorliegenden Gutachten von Professor Dr. Schneider gehe ich davon aus – sowie der dauerhafte Bestand der Regelung sind lediglich der eine Bereich.
Es sind sicherlich noch viele Punkte abzuarbeiten, denn es ist nicht möglich, den Kita-Bereich einfach einmal von dem einen in das andere Ressort zu verlagern, denken Sie nur einmal an die vielen Einrichtungen mit den betroffenen Kindern, Eltern und Erziehern! Es muss noch sehr viel gearbeitet werden, und zwar sowohl in der zuständigen Senatskommission als auch in den zuständigen Gremien. Das ist der entscheidende Test für das Gesetz, wenn es sich dann letztlich als rechtssicher erweist.
Ich gebe all denen, die in den Beratungen der Deputation und des Jugendhilfeausschusses gesagt haben, dass die Beteiligung als sehr wichtig anzusehen ist, völlig recht. Ich habe Gespräche mit der LAG der Wohlfahrtsverbände geführt, und ich habe verstanden, dass die unmittelbare Einbeziehung derer, die eben auch Kita-Leistungen erbringen, also KiTa Bremen, die Wohlfahrtsverbände und die Kirchen,
in diesem Prozess sehr wichtig ist. Die Bitte unserer Fraktion an den Senat ist, die Senatskommission ist das eine, und das Zusammenwachsen der beiden Ressorts ist das andere, die Vereinheitlichung der Verwaltungsprozesse ist der dritte Punkt, aber der wichtigste Punkt ist, dass die Praktiker, die am Ende dafür sorgen müssen, dass sowohl das Aufnahmeverfahren als auch das Kinderjahr 2016/2017 gelingt, von Anfang an sehr intensiv einbezogen werden.
Der Staatsrat hat das im Jugendhilfeausschuss mehrfach zugesagt. Er hat versichert, dass die Träger in alle Prozesse unmittelbar einbezogen werden. Die bildungspolitischen Sprecher der Deputation haben sich gestern auch noch einmal zusammengesetzt und bekräftigt, dass sie den Prozess intensiv begleiten wollen. Ich glaube, auf diese Weise kann der Prozess, den Kita-Bereich zum ersten Mal in der Geschichte Bremens durch das Bildungsressort bearbeiten zu lassen, gelingen. Vor uns liegt allerdings noch sehr viel Arbeit, denn die zweite Lesung des Gesetzes ist erst der Startschuss, aber noch nicht das Ende. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Monat haben wir das Gesetz in erster Lesung beraten. Damals habe ich gesagt, dass die neue Geschäftsverteilung des Senats und die Absicht des Gesetzes aus unserer Sicht ein Schnellschuss sind, der die Absicht hat, Aktivität zu simulieren, und dass wir Ihnen keinen Blankoscheck ausstellen.
Ich habe auch gesagt, dass wir Ihre Analyse teilen, dass eine stärkere institutionelle Verzahnung notwendig ist und wir uns nicht grundsätzlich gegen das Anliegen sperren. Ich habe allerdings auch gesagt, dass es für uns auf das „Wie“ ankommt, dass der Prozess handwerklich ordentlich vollzogen werden muss, dass er mit Ressourcen unterlegt sein muss und dass er ein inhaltliches Konzept haben muss.
Weiterhin ist es notwendig, dass die Umsetzung des Prozesses in einem größeren Zeitrahmen erfolgt und dass eine weitgehende fundierte Beteiligung stattfin
det. Es ist ein Monat vergangen, und in der Zwischenzeit hat sich bei mir nicht der Eindruck verstärkt, dass ein Konzept oder ein Plan vorliege, im Gegenteil, für mich sieht alles nach weiterem Aktionismus aus, denn Parolen wie zum Beispiel „vom Kind her denken“ reichen aus meiner Sicht nicht aus, das Ganze konzeptionell zu unterlegen.
(Beifall DIE LINKE – Abg. Frau Ahrens [CDU]: Aber jetzt wird es zukünftig wenigstens eine Beteiligung geben, wenn wir Glück haben!)
Immerhin liegt jetzt ein weiteres ausführliches Rechtsgutachten vor. Nach meiner laienhaften Beurteilung haben mich die juristischen Argumente überzeugt. Die weitere Beurteilung obliegt wahrscheinlich dann den Gerichten. Die politischen Fragen sind allerdings noch lange nicht beantwortet. Mir wurde bisher noch nicht plausibel erklärt, wie mit zwei Landesjugendämtern und drei kommunalen Jugendhilfeträgern neue Brüche vermieden werden sollen. Der Jugendhilfeausschuss hat mit großer Mehrheit, im Übrigen auch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, einen Bericht angefordert –
nein, nicht einstimmig –, und zwar zu den möglichen potenziellen Brüchen in der Jugendhilfe im Jugendhilfesystem und im Bildungssystem. Dieser Bericht soll im November vorgelegt werden. Ich finde, es wäre der Ernsthaftigkeit der Debatte zugutegekommen, wenn der Bericht abgewartet worden wäre, bevor eine gesetzliche Änderung Fakten schafft.
Das jetzige Gesetz ist mit einer heißen Nadel gestrickt, der Senat ist durch die Geschäftsverteilungen vorgeprescht und muss sich nun erst einmal eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen. In diese Lage hat sich der Senat selbst manövriert. Trotz allen guten Willens bei der Angelegenheit glaube ich, dass es ein Verfahren im Galopp darstellt, das überstürzt und eben bis jetzt konzeptionell nicht ausreichend fundiert ist. Man hätte sich dafür mehr Zeit nehmen sollen. Jetzt ist die Eile damit begründet, dass die Phase der Anmeldung bewerkstelligt werden muss und es einer gesetzlichen Grundlage bedarf, aber, mit Verlaub, in diese Situation haben sie sich selbst gebracht.
Mir sind die Bedenken auch noch nicht genommen worden, dass die Phase der Anmeldung ordnungsgemäß vonstattengeht; ich habe da immer noch Zweifel, denn das erfahrene Personal hat sich nach meiner Information woandershin beworben und steht nicht zur Verfügung.
Wir stellen Ihnen immer noch keinen Blankoscheck aus, aus unserer Sicht steht das Verfahren auf dem Kopf. Erst hätten das Konzept erarbeitet, Ressourcen zur Verfügung gestellt, Gesetzesgrundlagen geschaffen werden und dann vollzogen werden sollen. Jetzt
läuft es andersherum. In dieser Art finde ich das, ehrlich gesagt, wenig seriös, sondern eher ein bisschen dilettantisch.
Wenn Sie Ihren eigenen Beschluss aus dem Jugendhilfeausschuss ernst genommen hätten, dann hätten Sie den Bericht abgewartet. Das gilt im Übrigen auch für den Antrag der CDU. Wir hätten uns fachlich fundiertere Prozesse genau zu diesen Fragen der Brüche in der Jugendhilfe – dazu gibt es durchaus Meinungen, die man hätte einbeziehen können – gewünscht. Dazu verzichten Sie beide übrigens mit Ihren Anträgen, deswegen lehnen wir beide Anträge ab. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die weltbeste Bildung für Bremen? Das ist das Ziel der Freien Demokraten. Eine bessere Bildung für die Bremer Schüler wollen wir alle; auch die SPD versprach auf ihren Wahlplakaten eine Verbesserung der Bildung in Bremen, aber was tun die Koalitionspartner, um dieses Ziel zu erreichen? Wieder einmal, wie in Bremen seit Jahrzehnten üblich, verfallen sie in einen Aktionismus, ändern Strukturen, anstatt erst einmal über pädagogische Inhalte und Ziele nachzudenken.
Wir alle sind uns einig, dass es richtig ist, das Bildungsressort durch das der Kinder zu ergänzen, die Kindergärten noch näher an die Schulen heranzurücken. Hierzu hat in den letzten Jahren bereits eine beeindruckende Entwicklung stattgefunden, und ja, Frau Dr. Bogedan, es ist sehr wünschenswert, dass die Familien eines Tages den Übergang von Kindergarten zu Schule kaum noch bemerken,
dass die riesigen Einschulungsfeiern eines Tages vielleicht – hoffentlich! – überflüssig werden. Den Weg zu diesem Ziel können wir jedoch auf keinen Fall gutheißen. Warum lässt man sich nicht Zeit, um ein vernünftiges Konzept zu entwickeln?
Über die rechtlichen Bedenken wurde hier bereits ausgiebig gesprochen. Die Freien Demokraten teilen sie in jedem Punkt und können nicht verstehen, wie man über diese Bedenken hinwegsehen kann.
Das Kind soll im Mittelpunkt unseres Bildungswesens stehen. Natürlich sind wir uns hierüber einig, das ist ja auch nichts Neues. Was macht aber Rot-Grün? Die neue Struktur trennt das Kind in zwei Teile: ein Bildungskind und ein soziales Kind. Das heißt doch nicht, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen. Diese Entwicklung kann doch nicht zu dem Ziel führen, das Beste für das Kind zu tun. In der Vergangenheit konnte man es bereits bei den Schulkindern beobachten, welche Probleme eine Trennung mit sich bringt. Jetzt soll das auch für Kindergartenkinder gelten?
Als Schulleiterin habe ich viele Beispiele für diese Problematik erlebt. Ich denke da an, nennen wir ihn einmal, Johann. Er verhält sich zunehmend aggressiv, schlägt andere Kinder und stört den Unterricht. Er erzählt, dass Papa betrunken nach Hause kommt und die Kinder schlägt. Es entwickeln sich massive Lernprobleme, Integrationsprobleme und zunehmend Aggressionen. Die Eltern sind nicht zu Gesprächen bereit. An wen wendet man sich, welcher behördliche Mechanismus kommt jetzt, wo gibt es Hilfe?
Ich könnte von zahlreichen anderen Kindern erzählen, deren Schicksale ich nicht vergessen kann. Wir gehen falsch mit ihren Problemen um, es gibt zu weite Wege. Zu viele Personen werden angesprochen, die sich aber nicht engmaschig abstimmen.
In England und Skandinavien gibt es andere Systeme, die sehr viel effektiver sind. Hier aber wird das Kind im Stich gelassen, der Familie wird nicht geholfen, die Schule kann ihren Bildungsauftrag nicht erfüllen. Sie alle brauchen Antworten, wie das Bildungsangebot konkret aussehen soll. Die Aufteilung des Kindes auf zwei Ressorts dient nicht dem Wohl des Kindes.
Das Kind muss im Mittelpunkt stehen, darüber sind sich doch alle einig. Es muss als Ganzes im Mittelpunkt stehen, und es darf nicht geteilt werden. Alle Bildungs- und Hilfsangebote für ein Kind gehören unter ein Dach. Bremens Kinder haben ein Recht auf eine bessere Bildung, das erreichen wir nicht mit zwei Jugendämtern. Aus diesen Gründen wird die Fraktion der FDP dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, fordert die CDU seit zwei Legislaturperioden, die Sozialisations- und Lernprozesse sowie die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung gemeinsam in einem Ressort zusammenzufassen.
Wir wollten die vom SGB VIII festgelegte Prämisse, vom Kinde aus zu denken, ganz bewusst in eine Ressortzuständigkeit legen, um die langjährigen Probleme bei den Schnittstellen endgültig zu lösen.