Matthias Güldner
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem Zitat von Jean-Claude Juncker, vom gestrigen Tag. Man muss ihn nicht immer zitieren, aber in diesem Fall, finde ich, trifft er es so, als ob er den Antrag gelesen hätte. Er sagte den sehr schönen Satz: „Wir müssen den dummen Nationalismus entschlossen bekämpfen“. Ich finde, das ist wie für diesen Antrag bestellt, weil er das Letzte und vielleicht auch der Gipfel des Zynismus ist, zu dem Sie fähig zu sein scheinen.
Das, was Sie hier vorschlagen, womit Sie spalten wollen, womit Sie provozieren wollen, womit Sie Verunsicherung in die Gesellschaft treiben wollen, um dann hinterher von dieser Verunsicherung zu profitieren, dass Sie in Ihrer Überschrift sagen, das sei für die gesellschaftliche Integration, meint genau das Gegenteil, meine Damen und Herren.
Man ist in dieser Legislaturperiode manchmal geneigt, das so skurrile, esoterische, das von der AfD, also von dem Rest der AfD, der übrig geblieben ist, kommt, gar nicht ernst zu nehmen. Und das ist eine große Gefahr, das passiert einem auch mit Herren, die mit Dackel-Krawatte im Bundestag sitzen, dass
manche denken: Das ist alles ein skurriler Scherz, den man nicht ernst nehmen muss.
Ein guter Freund von mir hat für die ARD eine Dokumentation über die extreme Rechte in der AfD gedreht und dort viele Aufnahmen gemacht. Der hervorragende Film ist auch gesendet worden und mein Freund hat gerade den Grimme-Preis dafür bekommen. Wen sieht man bei dem Treffen der rechten Flügel und der Rechtsextremen in der AfD durch das Bild spazieren? Das ist der Abgeordnete Herr Tassis aus Bremen.
So viel zu der Frage, ob das harmlos oder ob das nicht harmlos ist, was hier verkündet wird. Auch dieser Antrag passt ganz genau in diese rechtsextreme Seite, die Sie in der AfD und das ja nicht allein, sondern mit vielen Ihrer Kollegen vertreten, Herr Tassis.
Wir haben gestern über den Schulkonsens gesprochen und das schließt jetzt alle mit ein, auch die, die mit dem Schulkonsens nicht einverstanden waren, die aber auch sachliche Vorschläge vorgelegt haben, wie sich Schule verbessern und verändern soll. Da haben wir über Monate hart gerungen, um zu schauen, was wir für Schule machen müssen, wie wir Schule in Bremen besser machen können und haben einen politischen Prozess gehabt.
Ihnen fällt zu diesem Thema, wie Bildung in Bremen besser werden kann, ein Fahnenappell auf dem Hof ein, bei dem Sie die Flagge hochziehen und die Hymne singen wollen. Das ist Ihr Beitrag zur Bildungspolitik und vielleicht muss man das draußen noch ein bisschen weiter verbreiten, dass das die gehaltvollen Beiträge der AfD zu den eigentlichen politischen Problemen in diesem Lande Bremen sind, meine Damen und Herren.
Ich habe mir im Internet noch einmal Videos angesehen, in denen Mitglieder Ihrer Partei die erste Strophe des Deutschlandliedes offen singen – alle wissen was gemeint ist. Wenn Sie jetzt fordern, dass auf dem Schulhof, in fest geschlossenen Reihen angetreten und die Fahne hochgezogen werden soll, meinen Sie dann damit, dass man die erste oder dritte Strophe singen soll? Das müssen Sie erklären, angesichts Ihrer Parteifreunde, die offen und im Internet für jeden nachvollziehbar die erste
Strophe singen und sich damit ganz klar, zur nationalsozialistischen Tradition bekennen. Die wissen, was sie tun und die sind in dieser Frage wirklich völlig schmerzfrei! Dass Sie in dieser Ecke verortet werden, mein lieber Herr Tassis, können Sie auch mit solchen Anträgen nicht verhindern.
An die Menschen draußen kann man nur appellieren: Ihr wollt, dass die Politik sich verändert, Ihr seid unzufrieden, Ihr seid in vielen Momenten vielleicht gekränkt und sagt, dass Ihr es denen einmal zeigen wollt? Dann zeigt es ihnen im demokratischen Spektrum, zeigt es ihnen nicht durch ein Bekenntnis zu einer Partei, die sich jeden Tag offen, immer weiter in Richtung einer NPD-Tradition entwickelt, die in diesem Lande ganz viele Menschen nicht gewählt hätten.
Bisher ist es der AfD in Teilen gelungen, so zu tun, als ob sie eine bürgerliche Alternative wäre, die sie aber nicht ist, sondern sie ist ein ganz eindeutig rechtsextremes Projekt geworden und die meisten Mitglieder bekennen sich auch dazu, so wie man es in diesem Film sehr gut sehen konnte, der Abgeordnete Tassis und die ganze Bremer AfD.
Deswegen finde ich, dass dieses Haus hier nicht nur diesen Antrag, sondern auch diesen Anlauf der AfD auf dieses Haus, der ja für manche schon sicher scheint, in diesen zweieinhalb Wochen noch versuchen sollte, zu verhindern. Vielleicht gelingt es ja, das wäre für den Zusammenhalt dieses Hauses sehr schön.
Zu Beginn meiner parlamentarischen Tätigkeit habe ich solche Reden, über den Abgeordneten Tittmann der DVU halten müssen und da galt im Übrigen das Gleiche. Man ist zunächst einmal versucht, sich zurückzulehnen und zu sagen: Das alles ist einfach eine skurrile Veranstaltung, die politisch nicht weiter bedeutend ist, aber auch die DVU, die hier teilweise in Fraktionsstärke saß, war ein rechtsextremes Projekt, das eine vollkommen eindeutige Zielrichtung hatte und sich ebenso eindeutig an nationalsozialistische Inhalte anlehnte, insofern schließt sich auch da der Kreis.
Ich finde, dass der Zusammenhalt in diesem Parlament, der bei allem Streit der untereinander demokratisch wichtig und unverzichtbar ist, die sehr, sehr wichtige Funktion hat, solche Tendenzen zu verhindern. Ich wünsche mir, dass das erhalten
bleibt, dass wir hier über die Fraktionsgrenzen hinweg zusammenarbeiten können.
Mein Herz schlägt in diesem Moment – weil ich damals, in meiner ersten Legislaturperiode auch als Letzter auf der Liste, gerade noch so, bei einem sehr schlechten Ergebnis der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hineingekommen bin – für all diejenigen, die vielleicht keinen so aussichtsreichen Platz haben und die jetzt mit ganz viel Herzblut bangen und auf ihren Wiedereinzug in das Parlament hoffen. Denen drücke ich ganz besonders die Daumen, weil sie wahrscheinlich ganz besonders viel Herzblut haben, dass sie es am Wahltag schaffen. Dann steht einer großen Karriere nichts im Wege, wenn das am 26. Mai Erfolg hat.
Ihnen allen alles Gute für die nächste Legislaturperiode und für die weitere Zeit. – Ich bedanke mich!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle in dieser Debatte noch einmal daran erinnern, dass dieser Schulkonsens der vier hier vertretenen Parteien und Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich auf Willen der überwiegenden Mehrheit der Schulen zustande kommt, und zwar nach meinen Schulbesuchen, die ich sehr vielfältig in den letzten vier Jahren übernommen habe, aber auch nach der Befragung der Evaluationskommission, die den vorhergegangenen Schulkonsens untersucht hat. Sie haben uns fast schon händeringend gebeten, diese ewigen Strukturveränderungen, Strukturdebatten, die nach jeder Wahl stattfinden und in vielen Bundesländern immer noch stattfinden, zu beenden und eine klare Planungssicherheit für ein Schulsystem, auf das wir uns hier geeinigt haben, zu schaffen.
Das ist also etwas – –. Der Wille kommt aus den Schulen heraus, wir haben ihn aufgenommen, wir haben ihn nicht überhört, sondern wir haben ihn gehört und wir haben gesagt: Ja, da setzen wir uns von links bis CDU – und das finde ich an dieser Stelle noch einmal sehr bemerkenswert, dass das in diesem Herbst gelungen ist – zusammen und verlängern das noch einmal um zehn Jahre, damit man ganz klare Hinweise darauf hat, wie die Schulstruktur auch in den nächsten zehn Jahren aussieht.
Das ist also nicht irgendeine Fantasiegeschichte, das ist keine Wahlkampfmaßnahme, das ist eine Maßnahme, die sich die Schulen ausdrücklich wünschen. Ich finde, das kann bei diesem Schulkonsens gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der Schulkonsens der ersten zehn Jahre von 2008 bis 2018, der zwischen der Regierung und der CDU abgeschlossen worden ist, war auch richtig. Ich finde, das war schon eine Grundlage, die damals sehr viele Reformbewegungen und -maßnahmen begründet hat und die auch einen Zusammenhalt und einen Zusammenhang in der Bildungspolitik hergestellt hat. Bei aller Unterschiedlichkeit, die immer wieder vorkommt, die vollkommen normal ist, die auch heute in der Debatte noch eine Rolle spielen wird, aber zumindest nach draußen in die Schulen, an die Schülerinnen und Schüler, an die Eltern ein klares Votum sendet, dass wir uns
auch zusammentun können, wenn es um elementare Dinge geht. Das ist ein Wert, dieser erste Schulkonsens, der im Übrigen von sehr vielen Bundesländern nachgeahmt worden ist.
Wir hatten bei Bündnis 90/Die Grünen unglaublich viele Nachfragen von den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern, die gesagt haben: Was habt ihr da? Ihr habt doch nicht etwa mit SPD und CDU gemeinsam einen Konsens geschlossen? Was ist da los in Bremen? Dann haben wir das erklärt, und siehe da, sie haben es auch gemacht oder haben es zumindest versucht. Das ist ein Erfolgsmodell aus Bremen gewesen, das viele andere nachgemacht haben.
Für die FDP ist es kein Ruhmesblatt, zu diesem Erfolgsmodell nicht dazuzugehören, sondern im Gegenteil, es ist eine Merkwürdigkeit, die sie aber vielleicht heute noch einmal erklären werden.
Der zweite Schulkonsens, den wir heute abgeschlossen haben, der den Schulen in den Strukturen immerhin bis zum Jahr 2028 eine Sicherheit bieten soll, geht aber natürlich weit darüber hinaus. Ich denke, das ist auch sehr bemerkenswert. Er hat ganz klare Aussagen zur Ressourcenausstattung. Er hat ganz klare Aussagen, die in Haushaltsberatungen finanzpolitisch zu übersetzen sind, die von den Parteivorsitzenden unterschrieben und jetzt vom Parlament beschlossen sind. Seine Wertigkeit kann in Haushaltsberatungen nicht unterschätzt werden. Er hat in diesen und in vielen anderen Fragen mehr ganz klare Aussagen: in der Frage der Ausstattung mit 105 Prozent Lehrerstunden für die Schulen, um auch eine Reserve für Krankheit und andere Ausfälle zu haben, in der Frage des Erreichens der Pro-Kopf-Versorgung sozusagen materiell der Stadtstaaten Berlin und Hamburg und sie auf unsere Finanzierung der Schulen zu übertragen, in der Frage, Schulsozialarbeit an jeder Schule bereitzustellen, in der Frage der Doppelbesetzung in sozial schwierigem Umfeld, in der Frage der Stärkung der Inklusion durch Bereitstellung weiterer Ressourcen für die Sonderpädagogen und für die ganzen Begleitsysteme.
Ich gehe davon aus, wenn diese Papiere von vier Parteivorsitzenden und heute von diesem Haus mit diesem Antrag auch noch einmal bestätigt und bekräftigt beschlossen sind, dass dann in zukünftigen Haushaltsberatungen, in zukünftigen Beschlüssen in der nächsten Wahlperiode dieses Haus an diesen
Beschlüssen gar nicht vorbeigehen kann, sondern sie entsprechend umzusetzen hat.
Bei der Umsetzung in die Realität haben wir das größte Problem. Ich glaube, es ist wesentlich einfacher, diesen Schulkonsens zu formulieren, diese Forderung zu formulieren, uns auf diese Forderung zu einigen, selbst in diesem weiten politischen Spektrum, als sie dann auch tatsächlich in die Realität umzusetzen. Da wird eine Feinabstimmung nötig sein, die hier im Konsens natürlich noch gar nicht vorgenommen worden ist. Wir haben im Schulkonsens teilweise Zeiträume beschrieben, in denen dann bestimmte, auch finanzielle, Dinge umgesetzt sein sollen. Diese Zeithorizonte sind zu konkretisieren, und das heißt auch, dass in Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und folgende konkrete Schritte in diese Richtung gegangen werden müssen, wenn die Parteien, wenn die Fraktionen ihre eingegangenen Verpflichtungen erfüllen wollen.
Die Beschäftigung mit der FDP habe ich etwas über die Frage Ihres Antrags und warum Sie nicht beim Schulkonsens mitgemacht haben, ausgedehnt. Ich habe mir einmal Ihr Wahlprogramm angeschaut. Ich weiß nicht, wie viele Leute das machen. Draußen ist ein zentraler Punkt in der Bildungspolitik, den Sie fordern, noch gar nicht angekommen. Sie selbst haben es auf keiner Diskussion, auf der ich war, zumindest erwähnt, und ich verstehe auch, wenn Sie es nicht gemacht haben, warum Sie es nicht gemacht haben. Es steht nämlich im Wahlprogramm der FDP: Es sind ab sofort die Schulsprengel der Grundschulen aufzuheben und ab Klasse eins ein freier Wettbewerb über die ganze Stadt Bremen auszurufen, wer welches Kind im Grundschulalter ab Klasse eins in welche Grundschule schickt. Also ein freier Wettbewerb in der ganzen Stadt, alle Grundschulen anwählen zu können. Das ist eine vollkommen irrsinnige Forderung!
Diese Schulsprengel sind ein wertvolles Ding. Ich sage es ungern, das ist wirklich etwas, das nicht nur das Unglück der einzelnen Schüler in den Familien, das wir jetzt in wenigen Einzelfällen beim Übergang von Klasse vier nach fünf haben, auf die Klasse eins, auf die ganz Kleinen, verlagern würde, nämlich dass irgendjemand sich einbildet, eine ganz bestimmte Grundschule irgendwo in dieser Stadt gefunden zu haben und das Kind mit seinen sieben Jahren dahin muss. Wenn es dann das, weil es überangewählt ist, nicht bekommt, verfällt es für
sein ganzes restliches Leben in Traurigkeit, das ist Inhalt Ihres Vorschlags. Inhalt Ihres Vorschlags ist auch, dass die Kinder dann morgens mit dem Auto über zehn, zwanzig Kilometer in andere Stadtteile zu den Grundschulen gefahren werden müssten – auch etwas, das ehrlich gesagt in der heutigen Zeit vollkommen verrückt ist.
Als ich das gesehen habe, war ich richtig froh, dass Sie den Schulkonsens nicht unterschrieben haben, denn das passt nun überhaupt nicht zu dem Geist des Schulkonsenses aller anderen und zu all dem, was darin steht. Für mich macht es zusammen mit Ihrem Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, Sinn, dass Sie einfach nicht dabei sind. Dann haben Sie ein Alleinstellungsmerkmal, aber das unsinnigste Alleinstellungsmerkmal, das ich bisher in dieser bildungspolitischen Debatte gesehen habe.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen bekennen uns zu dem, was wir unterschrieben haben, bekennen uns heute zu dem Antrag, bekennen uns zu der Schwierigkeit und zu der herausfordernden Aufgabe der Umsetzung in den nächsten Jahren, die kein Selbstläufer ist, für die hart politisch gekämpft werden muss, für die auch Verwaltungen Verfahren entwickeln müssen, wobei Verwaltungen noch einmal extrem herausgefordert sind.
Das sieht man beim IQHB, bei diesem Institut, dass es natürlich nicht so ist, einfach auf den Schalter zu drücken, und dann haben wir ein Institut, das die Qualität verbessert, sondern dass es sehr komplexe Herausforderungen sind. Dafür ist auch für eine Verwaltung die Unterstützung von vier, von fünf Fraktionen und Parteien in diesem Hause sehr wichtig, weil sie weiß, sie wird politisch getragen, es wird politisch von ihr gefordert, es ist ein klarer Auftrag. Gehen wir daran, ihn umzusetzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Als ich 1993 in den bremischen öffentlichen Dienst eintrat und an meinem Schreibtisch keinen Computer vorfand, erfuhr ich, dass es verboten war, im bremischen öffentlichen Dienst mit PCs zu arbeiten. Wohlgemerkt PCs, die nicht untereinander vernetzt waren, mit dem Internet oder sonst irgendetwas, sondern einfach die alten Schreibmaschinen-PCs.
Dann habe ich vorgeschlagen, dass ich meinen eigenen PC von zu Hause mitbringe, auch das war zu dem Zeitpunkt noch untersagt. Ich habe es trotzdem gemacht und so konnte ich dann anfangen zu arbeiten. Diese Regelung hat sich auch sehr schnell überholt. Ich sage das aber bewusst noch einmal, damit wir merken, erstens in welcher Geschwindigkeit und mit welcher Dynamik dieser Prozess ist und zweitens, dass diejenigen, die glauben, dass es eine Frage wäre, ob wir die Digitalisierung in den Schulen haben wollen oder nicht, die falsche Frage stellen. Es ist keine Frage ob, sie ist schon längst da, sondern es ist die Frage, wie wir sie gestalten. Darauf kommt es auch heute bei diesem Thema an.
Deswegen war es auch vor der letzten Bundestagswahl vollkommener Unfug, wenn Sie erlauben, dass ich das einmal so bezeichne, dass die FDP mit Digital first – Bedenken second, in den Wahlkampf
gezogen sind. Das Gegenteil wäre auch Unfug. Das sind aber gar nicht die Fragen. Wir müssen jetzt gestalten und für Bremen diese Digitalisierung mit Hilfe des DigitalPakts Schule, der noch unsicher war, als wir diesen Antrag formuliert haben, voranbringen und können, digitale Mündigkeit und digitale Kompetenz mit dem geschlossenen DigitalPakt Schule und der Verwaltungsvereinbarung gestalten, die uns heute vorliegt.
Das beinhaltet viel Hardware, viel Vernetzung mit WLAN, viel Technik. Das beinhaltet aber auch Lehrpläne, didaktische Konzepte und neue Formate, das ist ganz, ganz wichtig. Lassen Sie mich einen Gedanken, der bei diesem Thema ganz selten geäußert wird, voranstellen: Es gibt uns auch die Chance, mit den jungen Menschen, mit den Schülerinnen und Schülern auf Augenhöhe in Beziehung zu treten, ihre Kompetenzen, die in vielen Bereichen vorhanden sind, für die Entwicklung der digitalen Konzepte in der Schule zu nutzen. Dort sind die Schülerinnen und Schüler eine ausgezeichnete Quelle, da können wir sie ernst nehmen, auf Augenhöhe sehr gut mit ihnen zusammenarbeiten und auf ihre Ressourcen zurückgreifen. Das finde ich, ist ein sehr guter Effekt dieser Digitalisierung, dass die Schülerinnen und Schüler uns teilweise schon meilenweit voraus sind.
Wir müssen, das sagen die Worte digitale Mündigkeit und digitale Konzepte, in diesem Zusammenhang auch die kritischen Seiten beleuchten. Wir müssen die Schülerinnen und Schüler in den Stand versetzen über Dinge wie Datenschutz, Urheberecht, Gesellschaftsmodelle, Hintergründe der Konzerne und der Plattformen, Gewinn- und Geschäftsmodelle informiert zu sein, denn das sind oft die Dinge, die Schülerinnen und Schüler nicht können. Sie wissen, wie man mit den Geräten umgeht, wahrscheinlich einhundert Mal besser als wir. Wenn man sich umschaut: Die Hintergründe dessen, was auf den Plattformen geschieht und wer im Hintergrund alles lenkt und wie das Ganze zusammenhängt, müssen unbedingt Teil des Unterrichts und Teil der Lehrpläne werden, denn sie gehören auf jeden Fall zu dieser digitalen Kompetenz und zu dieser digitalen Mündigkeit hinzu.
Zum DigitalPakt Schule wäre es ein Missverständnis, ein eklatantes Missverständnis, wenn man sich den so vorstellen würde, als wäre er so eine Art allinclusive-Paket, bei dem der Bund die Vollpension liefert und das Land müsse sich nur noch in die
Hängematte legen und müsse nichts dazu beitragen. Das Land muss am LIS enorme Anstrengungen unternehmen, mit seinem Zentrum für Medien, in der Lehrerausbildung, in der ganzen Entwicklung der Inhalte und der Curricula. Das Land muss sich auch finanziell beteiligen, denn in der Verwaltungsvereinbarung die wir heute hier liegen haben, sind die Anteile des Bundes und der Länder genau beschrieben. Es ist also kein all-inclusive-Paket, bei dem der Bund uns etwas spendiert, und wir sagen, wunderbar, das nehmen wir jetzt und setzen uns an die Bar. Sondern das ist gerade für das Land ein Auftrag, eigene Ressourcen in Angriff zu nehmen, eigene Aktivitäten zu entfalten. Vieles davon ist in diesem Antrag beschrieben, den wir gemeinsam auf den Weg bringen, ist in den diversen Konzepten der Kultusminister und des Senats und auch in der Verwaltungsvereinbarung beschrieben, die wir heute mit dem Bund schließen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Es ist eine große Herausforderung, die vor uns liegt, es ist eine große Herausforderung für die Schulen. Wir Grünen haben zu diesem Thema in jüngster Zeit zwei Veranstaltungen angeboten, in denen wir noch einmal Modelle vorgestellt haben, wie Schulen schon heute, vor dem DigitalPakt Schule und vor diesen ganzen Beschlüssen, unglaublich weit auf dem Weg sind, das im Unterricht mit Hilfe der Lehrerinnen und Lehrer und mit Hilfe der Schülerinnen und Schüler zu verwirklichen.
Das ist wunderbar zu sehen. Herr Präsident, lassen Sie mich diesen letzten Dank an die Schulen noch aussprechen, ich glaube, sie haben es verdient. – Dafür, für dieses Engagement haben, die Schulen, haben das LIS, großen Dank verdient und allen, die in Zukunft daran arbeiten werden, das jetzt in die Fläche zu bringen, danken wir vorab schon einmal recht herzlich. – Vielen Dank!
Ist Ihnen bekannt, dass seit mindestens vier Wochen alle Stellenausschreibungen der Bremischen Evangelischen Kirche, und zwar jedweder Art, diesen Anforderungen genügen und dass dieses Kriterium längst herausgenommen worden ist?
Gehen Sie, wie ich, davon aus, dass das Problem sich dann insoweit erledigt hat, wenn diese Formulierung nicht mehr benutzt wird?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, eine wichtige Erkenntnis ist in dieser Debatte schon mehrfach gesagt worden, die auch mir am Herzen liegt. Dass wir es nicht mit einer beliebigen Grundeinkommensdebatte zu tun haben, sondern dass wir es mit Kindergrundsicherung zu tun haben, und Kinder ganz groß geschrieben. Das bedeutet, die Bedürfnisse der Kinder müssen im Mittelpunkt stehen, die Bedürfnisse der Kinder sind das, woran wir uns politisch orientieren und nicht die Auseinandersetzung über theoretische Konstrukte, sondern es geht darum, wie wir Kinder besser vor Armut schützen. Das machen wir. Das machen wir auch übergreifend, aber das machen wir mit begrenztem Erfolg, wie wir immer wieder feststellen. Die 35 000 Kinder in Bremen und die zwei bis zweieinhalb Millionen in ganz Deutschland, bei denen wir es nicht schaffen, die sollten unser Maßstab sein. Ich glaube, darum geht es.
Ich will noch einmal begründen, warum es sinnvoll war, diesen Weg mit der Anhörung und auch mit der Antwort auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu gehen. Kein Bundesland und auch keine einzelne Fraktion im Bundestag kann diese Frage der Kindergrundsicherung allein herbeiführen. Wir brauchen eine Mehrheit im Bundestag, dort regiert zurzeit die Große Koalition. Im Bundesrat, da haben wir allerbunteste 16 Landesregierungen, die zusammengesetzt sind, und weder die Regierungen unter Beteiligung der LINKEN noch die Regierungen mit grüner Beteiligung oder sonst jemand
kann im Moment allein einen Beschluss herbeiführen, der im Bundesrat und Bundestag eine Mehrheit hätte. Deswegen ist die Antwort, die die Sozialdeputation gegeben hat, zu sagen, das ist genau die Zielrichtung und darin sind auch genau die wichtigen Punkte. Zu den essenziellen Inhalten komme ich gleich noch einmal, aber wir müssen in ein Verfahren gehen, in dem wir über die Arbeits- und Sozialminister, die Jugend- und Familienministerinnen und Familienminister und über die Landesregierungen und über den Bundestag eine Mehrheit, eine übergreifende Einigung auf ein bestimmtes Konzept erreichen.
Nur wenn es diese Mehrheit gibt, ändert sich tatsächlich etwas. Es hat also überhaupt keinen Sinn, dass jetzt jeder seinen eigenen Weg geht, sondern in diesen Verhandlungen und Gesprächen liegt parteiübergreifend die Lösung. Das ist schlichtweg die Antwort zusammengefasst, die heute auch auf dem Tisch liegt, auf diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Das ist der Weg, wie wir tatsächlich zu einer Veränderung kommen. Es geht im Kern, da unterscheiden wir uns, glaube ich, doch von einigem, was ich gerade gehört habe, zwar auch um eine Zusammenfassung von bestehenden Leistungen, aber es geht keineswegs darum, alle Leistungen zusammenzufassen und zu pauschalieren und in einem Betrag zu bündeln. Es gibt nach wie vor in den Sozialgesetzbüchern – denken Sie an die Eingliederungshilfe, denken Sie an Gesundheitsvorsorge, denken Sie an Sprachförderung, an ganz viele andere Dinge – Leistungen, die wir auch weiter bräuchten, wenn wir eine Kindergrundsicherung hätten. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Draußen denken viele Menschen, da packe ich jetzt alles in ein Paket, gebe denen dann 500, die einen sagen 600 und so weiter, und dann ist alles abgegolten.
Es ist eine ganz wichtige Errungenschaft, und das haben wir bei der Diskussion über das bedingungslose Grundeinkommen so oft, dass das verwechselt wird, in der wir bestimmte Sozialleistungen auf keinen Fall abschaffen wollen, sondern wir wollen sie gerade erhalten, und wir werden sie auch zukünftig noch brauchen. Das ist ein ganz wichtiges Essential, um auch eine grüne Zustimmung zu einer solchen Kindergrundsicherung zu bekommen.
Ein zweites Essential ist, dass wir Fehlsteuerungen, die wir im Moment über die Freibeträge haben, umkehren müssen in eine Steuerungswirkung zugunsten der ärmeren Familien und ihrer Kinder.
Das ist eine ganz wichtige Geschichte. Im Moment ist es ja umgekehrt, je mehr ich verdiene, desto mehr kann ich an Leistungen durch die Freibeträge herausbekommen. Wenn man dann noch bedenkt, dass bestimmte Leistungen von vielen Menschen gar nicht abgerufen werden. Das ist eine solche Schieflage in dem System, dass ganz deutlich ist, dass wir auch einen sozialen Ausgleich brauchen, der sagt, die Bedürfnisse und die Bedarfe der Kinder in den armen Familien, sind das, was im Mittelpunkt steht. Diese Leistung kann mit steigendem Einkommen dann entweder abschmelzen oder besteuert werden, da gibt es unterschiedliche Modelle. Darauf kann man sich einigen. Es muss aber auf jeden Fall der Effekt eintreten, dass die, die es besonders brauchen, auch besonders begünstigt werden in diesem System.
Ein weiteres Essential ist, dass wir einen gewissen Ausgleich erreichen, den haben wir schon, aber den noch weiter verstärken zwischen Erwachsenen, die Kinder haben, also zwischen Eltern, und denen, die keine haben. Die Mehrbelastungen, die Familien haben, die Kinder großziehen und die damit eine gesellschaftliche Leistung für das gesamte Land erbringen, Sie können es ökonomische Leistung nennen, Sie können es soziale, gesellschaftliche Leistung nennen, sind jedenfalls eine Leistung, die für alle erbracht wird, dass die auch in einem solchen System anerkannt und ausreichend berücksichtigt wird.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Dieses Essential ist eine Festlegung von Punkten, die wir in diesen Verhandlungen, die wir auf Bundesebene meines Erachtens, wie ich erwähnt habe, führen müssen, weiter vorantreiben müssen. Bleibt unter dem Strich der Zwang zu Verhandlungen im Bundesrat und Bundestag. Das heißt nicht, dass wir ewig Zeit haben, sondern Kinder sind heute arm, Kinder leiden heute Not, und das heißt die Aufforderung an alle, sich zu arrangieren, auch bei den schwierigen Mehrheitsverhältnissen dann auch tatsächlich bald zu einem solchen Konzept zu kom
men. Wir Grünen haben ganz viele Vorschläge unterbreitet und sind bereit, uns an diesem Prozess zu beteiligen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank an die Kollegin Aulepp, dass Sie noch einmal klargestellt haben, wie bei solchen Themen am Ende des Tages nicht nur Forderungen, sondern Beschlüsse zustande kommen, die sich praktisch für die Kinder auswirken. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Leonidakis, besagt ja, sich auf Bundesebene einzusetzen und dem Bundesrat einen Vorschlag zu unterbreiten.
Das kann man machen. Damit ist aber überhaupt nichts gewonnen. Das ist eine Nullleistung gegen die Kinderarmut. Erst wenn in diesen Gremien etwas beschlossen wird, und das ist eine sehr komplexe Verhandlung und Mehrheitsbeschaffung, dann wird es tatsächlich Verbesserungen geben. Sie haben gehört, dass die anderen Fraktionen auch sehr stark an diesen Verbesserungen interessiert sind. Dann erst, wenn es in diesen Gremien
beschlossen und nicht nur vorgelegt und dann abgelehnt wird, dann ist tatsächlich für die Kinder etwas erreicht.
Ich wollte zu einem zweiten Punkt etwas sagen, der noch nicht angesprochen worden ist: Es gibt diese Zweiteilung, die direkten Leistungen für Kinder, die jetzt neu geordnet werden sollen, und den Aufbau der so genannten kinderbezogenen Infrastruktur. Unter diesem komplizierten Wort versteht man Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Jugendarbeit und so weiter. Das ist eine Säule, von der ich glaube, dass wir in Bremen sehr viel vorzuweisen haben. Wenn man sich in Bremen den Ausbau der Kindertagesbetreuung und den Ausbau vieler Leistungen in dieser so genannten kinderbezogenen Infrastruktur anschaut, dann ist auf dieser zweiten Säule in relativ kurzer Zeit ziemlich viel gemacht worden.
Jetzt fand ich es sehr interessant, dass in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema ein interessanter Satz steht, Zitat: „In dem Maße, wie dies geschieht, also die Infrastruktur ausgebaut wird und indirekte Kinderförderung ausgebaut wird, könnte die direkte Förderung durch die Kindergrundsicherung reduziert werden.“ Erst einmal ein großes Lob von mir, ich finde, es ist ein vernünftiger Gedanke, dass man nicht sagt, es muss immer alles gemacht werden und von allem viel, sondern es hat auch etwas miteinander zu tun, und es gibt ein Wechselverhältnis zwischen der Säule der Kindergrundsicherung und der Ebene der Infrastruktur.
Nur, wenn ich das an dieser Stelle einmal so sagen darf, ich glaube, die Phantasie haben Sie auch alle, ich habe sie jedenfalls ganz lebhaft: Wenn wir an dem Punkt wären, an dem jemand sagt, jetzt haben wir Kitaplätze und Schulen und so weiter ausgebaut, und dann vorschlägt, die Kindergrundsicherung zu reduzieren, dann glaube ich, gäbe es, das sage ich ganz, ganz vorsichtig und mit aller Zurückhaltung, eine sehr schwierige Diskussion darüber, ob dieser Punkt tatsächlich erreicht wurde, wie hoch die Messlatte sein müsste und ob man nicht noch viel mehr tun müsste. Also, ob es jemals zu dieser Anrechnung der indirekten und der direkten Kinderförderung käme, da habe ich sehr große Zweifel. Ich fände es eigentlich gut, aber ich kenne die Diskussion darüber, wenn man sagt, man hat an der einen Stelle etwas gemacht, dann kann man an der anderen Stelle vielleicht auch ein bisschen weglassen. Meistens ist es am Ende nicht
so gekommen. Sie waren eigentlich immer bei denjenigen, die gesagt haben, das geht am Ende so gar nicht.
Ich will einen Punkt noch einmal sagen zu dem, was Sie angeführt haben, Herr Schäfer: Ich finde nicht, dass man bei dem Thema den Faktor Eltern außen vor lassen kann. Es gibt einen Faktor Eltern bei der Frage wie es den Kindern geht. Das ist vollkommen logisch. Wenn man selbst Elternteil ist und mit vielen anderen Eltern zu tun hat, kann man das jeden Tag im Alltag beobachten. Ich würde das mit meinen Worten auf folgende Formel bringen: Ich finde, wir müssen eine Regelung haben, die die Mitwirkung der Eltern am Kindeswohl fördert und Fehlanreize vermeidet. Das ist die kluge Anforderung an eine solche Kindergrundsicherung, die die Kinder im Fokus hat, die aber im Hintergrund auch immer die Eltern mitbedenkt, weil die Kinderförderung weder finanziell noch von ihrer Lebenswirklichkeit tatsächlich ohne das Agieren der Eltern denkbar ist.
Insofern finde ich, dass man die Eltern in dem Zusammenhang erwähnen sollte und dass die Eltern auch eine Rolle spielen. Man darf sie aber nicht gegen die berechtigten Interessen der Kinder auf Kindergrundsicherung ausspielen, sondern muss sie zusätzlich mit in das Konzept aufnehmen. Der Vollständigkeit halber noch an die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion: Ich habe das mit Interesse gelesen, fand einige Dinge, für die ich jetzt keine Zeit habe, die noch weiter auszuführen, eher merkwürdig und eher so ein bisschen begrifflich schwerfällig. Ob die Kinder nun eigenständig gehandhabt werden, aber das Geld von den Eltern verwaltet wird oder ob es in der Familie aufgeht, das finde ich nicht den entscheidenden Durchbruch. Wir haben es zur Kenntnis genommen, auch in der Kurzfristigkeit, sind aber unter dem Strich der Meinung, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Ersten: Wie beurteilt der Senat die Streichung von Bundeshilfen für Ganztagsschulen und Horte im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2019?
Zweitens: Welche Auswirkungen hat diese Haushaltsentscheidung der Bundesregierung auf die bremischen Pläne zum Ausbau der Ganztagsbetreuung?
Drittens: Wie wirkt sich diese Entscheidung auf den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab 2025 aus?
Frau Senatorin, Sie haben geantwortet, dass die zugrunde liegende Annahme und die entsprechende Medienberichterstattung nicht zuträfen. Ist es nicht gleichwohl doch so, dass in dem Haushalt für 2019 ein in den Entwürfen noch vorgesehener Betrag für die Unterstützung der Länder im Bereich Ganztag und Horte jetzt nicht mehr enthalten ist?
Wie beurteilen Sie denn die Gespräche in der Sache? Wenn der Bund sagt, der Haushaltsposten ist zwar nicht mehr vorhanden, aber wir könnten auf anderem Wege sicherstellen, dass das Geld gezahlt werden kann, hängt es ja an der Einigung zwischen Bund und Ländern in der Sache. Können Sie da berichten, wie weit der Stand ist, dass die Ganztagsbetreuung schon im Jahr 2019 doch gefördert werden kann?
Die Bundesministerin Giffey hat am 8. November im Haushaltsausschuss gesagt, dass es aus ihrer Sicht weder die Absicht noch die Möglichkeit gebe, die Gelder schon im Jahr 2019 zu verausgaben. Der Bremer Senat, so habe ich Sie verstanden, hat da eine andere Ansicht und geht davon aus, dass das doch noch gelingen kann, im Jahr 2019 schon zu starten, habe ich das richtig verstanden?
Das heißt, dass die Botschaft, die heute vom Senat gegeben wird, ist, dass wir heute wesentlich weiter sind als vom Stand Anfang November in den Haushaltsberatungen des Bundes, weil wir sagen könnten, erstens ist der Bund immer noch im Rennen sich auch zu beteiligen, im Jahr 2019 dabei zu sein und zweitens gäbe es auch die technische Umsetzung, wenn es dann zu der Einigung kommt, diese auch im Jahr 2019 umzusetzen. Ist das die Botschaft?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es liegt mir im Interesse dieses Themas daran, jetzt die Schärfe aus der Auseinandersetzung, wenn es irgendwie geht, wieder herauszunehmen. Ich finde, das Anliegen der Fraktion DIE LINKE, die Thematik, das, worüber Sie reden, ist genau das, was ich sowohl in meinen Gesprächen mit den betroffenen jungen Geflüchteten als auch mit den entsprechenden Organisationen und so weiter natürlich auch immer wieder feststelle: Dass wir je nach Altersgruppe spezifische Probleme haben.
Sie können es mir wirklich glauben, dass wir diesen Vorschlag jetzt nicht einfach vom Tisch gewischt haben, sondern dass wir uns sehr ernsthaft damit auseinandergesetzt haben. Wir sind in der Abwägung aller Aspekte am Ende zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesen Weg, der ja im Übrigen ein bisschen von dem abweicht, was die Bayern machen, das ist ja nicht identisch, dass wir diesen Weg so nicht mitgehen wollen.
Der erste Punkt, der zwar, da es diese Regelung in Bremen noch nicht gibt, natürlich noch nicht ausgeurteilt, aber sehr wahrscheinlich ist: Wir werden kein Recht, keinen Rechtsanspruch auf Schulbesuch nur für Geflüchtete über 18 Jahre hinbekommen, sondern man muss natürlich davon ausgehen, dass das dann alle Menschen über 18 Jahre betreffen würde. Wir würden also eine Lex nur für Geflüchtete allein rechtlich gar nicht schaffen können. Sie haben ja sehr stark auf die Zielgruppe abgehoben, sowohl aus dem Antrag als auch aus der Rede geht hervor, dass es um diesen Personenkreis geht. Wir können aber keinen Rechtsanspruch nur für diese Zielgruppe verabschieden. Das ist im Prinzip unmöglich.
Jetzt ist die Frage, und die Frage haben Sie ja auch zu Recht gestellt, Frau Vogt, was die Alternativen sind. Denn wenn man keine hätte, würde man vielleicht doch schauen, ob man diesem Vorschlag beitreten würde.
Ich finde, dass wir in ganz vielen Einzelfällen, ich kenne jedenfalls eine ganze Reihe davon, auch für
über 18-jährige Geflüchtete jeweils individuelle Lösung gefunden haben. Die sind in vielen Fällen noch im Schulsystem, die sind entweder in der Berufsorientierung mit Spracherwerb, die sind im beruflichen Schulsystem, die sind, wenn sie einen bestimmten Jahrgang begonnen haben, auch noch im Schulsystem. Die können auch noch einmal Klassen wiederholen.
Es gibt eigentlich gar keinen Mechanismus – und das wird, denke ich einmal, die Senatorin auch noch einmal erläutern – der sagt: Du hast heute den 18. Geburtstag, jetzt wirst du der Schule verwiesen. Dieses gibt es so nicht, sondern die individuellen Angebote an die Geflüchteten im Schulbereich, aber auch im berufsbildenden Bereich und in vielen anderen Bereichen, den Weg fortzusetzen, die sind heute schon da, und ich finde, in Bezug auf die Erwachsenenschule muss man an dieser Stelle einmal festhalten: Wir sind ganz stark dafür, dass die Erwachsenenschule gestärkt wird, dass sie mehr Personal erhält, –
dass sie mehr Ressourcen erhält, dass sie Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter erhält, dass sie stärker in die Lage versetzt wird, eben auch die Menschen zu beschulen, und zwar unabhängig vom Status als Geflüchtete, die über 18 Jahre alt sind. Dafür ist die Erwachsenenschule da, und dafür brauchen wir keine gesetzliche Änderung, meine Damen und Herren.
Das ist gut so.
Ich glaube also, dass in ganz vielen Fällen die Annahme, dass die jungen Menschen mit dem 18. Geburtstag aus unserem System postwendend herausfallen, so nicht stimmt, sondern dass diese vielfältigen Angebote von den Schulen, von der Berufsbildung, von Betrieben, von der Arbeitsagentur, von sehr vielen Trägern eben Maßnahmen auch in diese Altersgruppe hinein fortzusetzen, bisher in sehr vielen Fällen individuelle Lösungen ermöglicht haben. Es ist auch eine Frage der Nachfrage: Ist überhaupt in der Frage des Schulsystems die entscheidende Lösung für dieses Problem?
Ich bin zum Beispiel in einem dieser netten Tandems, die der Stadtjugendring ins Leben gerufen
hat, sozusagen mit einem jungen Afghanen verbandelt, der macht jetzt ein freiwilliges soziales Jahr macht, weil er gesagt hat: Das ist wunderbar. Ich habe zwar einen Schulabschluss, aber mein Deutsch reicht auf gar keinen Fall, um mich erfolgreich für einen Ausbildungsplatz zu bewerben.
Was mache ich? Ich mache ein freiwilliges soziales Jahr im Kindergarten, wo ich ein Jahr lang jeden Tag den ganzen Tag Sprachpraxis in Deutsch habe, was mich im Vergleich zu einem Deutschunterricht in der Schule vielleicht doch sehr viel weiter bringt und nach dem Jahr in die Lage versetzt, einen Ausbildungsplatz anzustreben und vielleicht auch zu bekommen.
Ich will sagen, es gibt individuell ganz, ganz viele Möglichkeiten, in diesen Jahren weiterzukommen, Schulabschlüsse zu machen, eine Ausbildung zu machen und dann seinen Weg hier zu gehen. Da sind wir uns völlig einig, dass das eine zentrale Frage der Integration ist. Das wird von meiner Fraktion geteilt. Wir haben jetzt nur in diesem ganz konkreten Fall, dass wir den von Ihnen konkret vorgeschlagenen Weg nicht nur wegen der rechtlichen Bedenken nicht mitgehen wollen, und deswegen empfiehlt die Deputation, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Genauso habe ich mir das im Prinzip vorgestellt. Eine sozialpolitische, kinder- und elternfreundliche Regelung, den Kindergarten, was noch vor ein paar Jahren völlig undenkbar gewesen wäre, komplett beitragsfrei zu stellen, ist in der Version der LINKEN ein Krippenfernhaltekonzept.
Mit dieser Einstellung kommt man zu gar keinen Fortschritten, zu überhaupt nichts in diesem Bereich, denn man versucht einfach nur, immer alles irgendwie schlecht und negativ darzustellen, selbst wenn es etwas ist, wie Sie ja selbst gesagt haben, was man ganz lange gefordert hat.
Das kann nicht zum Ziel führen. Ich habe auch im Vorfeld dieser Diskussion genau davor gewarnt. Ich war mir ziemlich sicher, dass die Frage, ob wir wirklich für diese vielen, vielen Eltern der Drei- bis Sechsjährigen, die betroffen sind, jetzt eine Abschaffung der Beiträge einführen, zu einem Jubel führt.
Nein, die Reaktion ist, es gibt auch noch einen Hort und es gibt auch noch eine Krippe, und die kosten ja immer noch etwas. Insofern ist das alles nichts. Das kann meines Erachtens so nicht funktionieren, wenn man auch noch einmal einen kleinen Deut daran denkt, dass diese Dinge finanziert werden müssen. 25 Millionen Euro!
Nun bekommen wir, wenn es so kommt, Geld vom Bund. Das könnten wir auch für Gruppengrößen, für Ausbildung, für Qualitätssteigerung, für Sprachförderung, für ganz, ganz viele andere Dinge verwenden. Wir verwenden es hier dann zum Teil für die Refinanzierung der Beitragsfreiheit, das ist eine bewusste Entscheidung, hätten wir aber auch ansonsten vom Bund bekommen und damit hätten wir natürlich auch ganz andere Dinge machen können. Wenn man diese Beitragsfreiheit für die Kindergartenkinder nur als etwas Negatives sieht, dann liegt man auf einer Linie, bei der wirklich niemandem bewusst ist, dass hier noch einmal 25 Millionen Euro im Jahr zusätzlich für die Entlastung der Eltern ausgegeben werden. Natürlich ist es in den Krippen so, dass wir jetzt auf absehbare Zeit noch Beiträge erheben.
Meine Vorhersage wäre, jetzt einmal in den Tag hineingesprochen, dass das nicht ganz lange dauern wird, sondern dass irgendwann auch die Krippen und die Horte beitragsfrei sein werden, wenn man es denn finanzieren kann. Das wird wahrscheinlich so kommen.
Aber zu sagen, dass das ein Krippenfernhaltekonzept ist, muss, wenn man dafür eine Begründung hat, diese von sozialer Art sein. Man muss damit
meinen, dass Leute aus sozialen Gründen abgehalten werden, das Kind in die Krippe zu schicken. Wenn 56 Prozent, das heißt, alle Transferbezieher, alle niedrigen Einkommen bis weit hinein in die niedrigen mittleren Einkommen, von Beiträgen freigestellt sind, dann kann dieses Argument. dass das soziale Ursachen haben könnte, schlicht und ergreifend nicht gelten.
Dann ist es auch eine Errungenschaft, dass der Kindergarten jetzt beitragsfrei ist und kein Krippenfernhaltekonzept, das muss an dieser Stelle, glaube ich, ganz eindeutig einmal gesagt werden. Es gibt noch ein paar Details zu klären, weil wir es hier nicht mit einer Gesetzesvorlage zu tun haben, sondern nur mit dem Konzept, die wichtigen Sachen stehen darin, aber es muss noch umgesetzt werden, es müssen noch die entsprechenden gesetzlichen Änderungen folgen.
Ich hatte spontan die Frage, wie sich das auf die Geschwisterkindregelung auswirken wird. Ist ein Geschwisterkind, was keinen Beitrag mehr zahlt, weil es in den Ü3-Bereich geht, dann trotzdem anrechenbar auf eine Geschwisterkindregelung in der Krippe oder im Hort? Das sind alles so Fragen, die wir dann noch in der Ausarbeitung, in den Gesetzeswerken klären müssen. Das sind also doch noch relativ viele Details.
Ich weise an dieser Stelle auch noch einmal, gerade auch bei dieser sozialpolitischen Errungenschaft, darauf hin, dass wir eine Regelung haben, bei der der dritte Geburtstag der Stichtag für die Beitragsfreiheit ist. Das bedeutet, das muss man zumindest einmal gesagt haben und wissen, dass in einer Gruppe, sei es Ü3 oder U3, Kinder sind, die Beiträge zahlen, und Kinder sind, die keine Beiträge zahlen.
Das ist eine schwierige Situation, meines Erachtens aber nicht zu verhindern, weil die Alternative, dass wir das zwischen Krippe und Kita getrennt hätten, natürlich den Run der noch kleinen Kinder auf die Kita, der Dritt- und Viertquartalskinder, so erhöht hätte, den wir gerade in die andere Richtung umdrehen wollen. Das wäre eine Lenkungswirkung gewesen, die ich für wesentlich schwieriger gehalten hätte. Deswegen ist, glaube ich, dieser Punkt hinnehmbar, dass wir Kinder in der gleichen Gruppe haben, die zahlen und die nicht zahlen, weil die Alternative noch wesentlich schwieriger gewesen wäre.
Insofern sind in diesem Bereich viele Dinge noch zu klären. Wir müssen vor allen Dingen dafür sorgen, das wird dann Gegenstand der Haushaltsberatungen für 2020/2021 sein, dass wir den Teil des GuteKita-Gesetzes, den wir vom Bund bekommen, plus Eigenanstrengungen der Freien Hansestadt Bremen dann auch weiterhin in die Qualität investieren werden, also in die Ausbildungsfrage, in die Fachkräftefrage.
Wenn wir jetzt die Nachfrage durch Beitragsfreiheit noch weiter steigern, bleibt der Fachkräftemangel trotzdem bestehen. Der ist heute schon in hohem Umfang dafür verantwortlich, dass wir zwar baulich neue Gruppen realisiert bekommen, sie aber nicht füllen können, weil wir die entsprechenden Fachkräfte nicht haben. Also auch das Problem muss mit dem Geld von Bremen und dem Geld des Bundes nachdrücklich in Angriff genommen werden. Diese beiden Linien müssen wir weiter verfolgen. Die passen auch gut zusammen, und insofern haben wir da noch eine ganze Menge vor uns, aber heute sind in diesem Konzept die wesentlichen Meilensteine festgelegt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Diese Große Anfrage ist ja keine Gesamtbilanz der Inklusion, sondern kümmert sich in den wesentlichen Punkten um die Situation der Fachkräfte, der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in diesem Bereich. Dennoch muss man, glaube ich, vorab ein paar einleitende Worte zu dem Stand der Inklusion dennoch verlieren.
Ich glaube, dass die Vorwürfe, die immer wieder gegen die Inklusion im Raum stehen, die Inklusion sei entweder eine rein ideologische Veranstaltung oder sei eine rein dogmatische und formalistische Umsetzung einer UN-Resolution, völlig an dem tatsächlichen Tatbestand dessen, was wir heute in Bremen vorfinden, vorbeigehen. Sondern wir haben es erlebt, es ist eine Abstimmung mit den Füßen der Eltern in Richtung der allgemeinbildenden Schulen für ihre Kinder gewesen, im besten Sinne für ihre Kinder. Das ist genau das Gegenteil dessen, was in den Vorwürfen erhoben wird, das finde ich, ist ein großer Erfolg für diesen Grundgedanken der Inklusion, dass die Eltern auf diese Art und Weise reagiert haben.
Deshalb, weil es ein so großer Erfolg ist, bringt es natürlich auch Herausforderungen mit sich, denen wir uns stellen müssen und da muss man sagen, dass die Situation der Fachkräfte eine der größten Herausforderungen ist. Es gibt natürlich auch bauliche Fragen der Barrierefreiheit, viele andere Themen, aber die Fachkräfte sind nun einmal das Wesentliche dessen, wenn man die Inklusion in dieser Art und Weise wie Bremen das gemacht hat, als Vorreiter bundesweit, umsetzen will.
Die ursprüngliche Annahme, wenn man das Fachpersonal aus den Förderzentren, die nach und nach geschlossen wurden, in die allgemeinbildenden Schulen umsetzt, dass wir dann einen ausreichenden Bestand an Fachkräften dort in den allgemeinbildenden Schulen für die Inklusion hätten, diese Annahme ist ein Stück weit durch die sehr stark steigende allgemeine Schülerzahl und durch die ansteigende Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf natürlich konterkariert worden. Wir sind schlichtweg mit dieser Umsetzung der Inklusion in eine Phase gekommen, indem beide Zahlen, also die Schülerzahl insgesamt als auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, dramatisch jedes Jahr angestiegen sind. Deswegen müssen wir, und das wird in der Antwort des Senats
ja auch deutlich, mit zahlreichen Maßnahmen der Ausbildung und Weiterbildung hier dagegen arbeiten.
Wir haben durchaus eine ganze Reihe von Stellen, die von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an unseren Schulen nicht besetzt sind, das wird hier im Einzelnen aufgelistet, weil wir da auch nichts zu verbergen haben. Es wird aber auch gesagt, was dagegen getan wird. Seit 2011 werden 60 Studienanfänger pro Jahr in dem Lehramt für Sonderpädagogik und Inklusive Pädagogik für Grundschulen ausgebildet. In diesem Wintersemester 2018/19 hat das Gleiche für die Oberschulen und Gymnasien begonnen, auch hier werden 30 Bachelor- und 30 Master-Studienplätze vorgehalten. Was ich von Anfang an für eine besonders effektive Maßnahme gehalten habe, die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in diesem Bereich mit insgesamt bisher 108 Lehrkräften, die dort weitergebildet worden sind und dem Versprechen, diese Maßnahme in Bremen und Bremerhaven auch weiter fortzusetzen. Das sind die Maßnahmen, die zentral gegen den Mangel an Fachkräften in der Sonderpädagogik eingesetzt werden und die bisher auch auf diesem Wege sehr weit vorangekommen sind, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben also einen gewissen Wettlauf, den man konstatieren muss zwischen den Schülerzahlen und zwischen dem, dass wir die entsprechenden Fachkräfte immer intensiver und immer weiter ausbilden müssen, deswegen auch die Ausweitung der Ausbildung der Inklusiven Pädagogik auch auf die Oberschulen und das gymnasiale Lehramt und auch die Fortsetzung der Weiterbildung.
Es gibt ein paar andere Fragen, die in diesem Zusammenhang interessant sind und die wir in unserer Großen Anfrage auch gestellt haben. Zum Beispiel die Frage, die Evaluation, die uns alle im Vorfeld des Schulkonsenses begleitet hat. Die Evaluation der Expertengruppe zu den ersten zehn Jahren des Schulkonsens, hatte als einen, mich persönlich am meisten, überzeugenden Punkt aufgeführt, dass wir alle diejenigen, die mit der Inklusion zu tun haben, in der Behörde, in den Schulen und darum herum, im LIS und so weiter, dass wir die eigentlich zu einer gemeinsam stehenden Arbeitsgruppe zusammenbringen müssen, die sich permanent um diese Fragen kümmert und sie vor allen Dingen auch abstimmt, um zu verhindern, dass die einen Inklusion so verstehen und die anderen so und die Dritten wieder anders, sondern dass es hier ein abgestimmtes Konzept geben muss. Das hat die
Expertengruppe in der Evaluation sehr deutlich gemacht.
Hier ist in der Antwort des Senats vom August 2018, das ist ja schon eine ganze Weile her, seit die hier im Hause vorliegt, gesagt worden, dass im September diese AG losgehen würde und ich würde mich freuen, wenn die Senatorin uns den aktuellen Stand, ob es dort schon erste Ergebnisse gibt, und wie die Arbeit dieser AG angelaufen ist, wenn Sie uns den hier im Anschluss berichten könnte.
Es gibt einen letzten Punkt, den ich ansprechen möchte, das ist die Situation, die aus vielen Schulen berichtet wird, nämlich dass die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen die allgemeinen Lehrkräfte ersetzen, indem sie die Vertretungen dort organisieren müssen. Hier wird gesagt, dass die Schulleitungen angewiesen sind, dass dies nur im äußersten Notfall zu geschehen hat. Und man hört aus den Schulen und man ahnt das natürlich auch, da die Schulen auch unter dem Druck sind, den Stundenausfall zu minimieren, also zwei Dinge gleichzeitig auf die Schulleitung einwirken, wenig Stundenausfall und möglichst keine Sonderpädagogen zur Vertretung einzusetzen, dass wir hier einen Konflikt haben, dass das nicht so ist, dass das gar nicht stattfindet, sondern dass es in vielen Fällen sehr wohl stattfindet und die sonderpädagogischen Verfügungszeiten dann noch weiter einschränkt. Auch hier brauchen wir, glaube ich, eine Beschäftigung mit dem Thema, weil wir die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bei den Förderkindern brauchen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, genauso wie ich es mir hier angewöhnt habe, das, was Sie verwundert hat, transparent, offen, auch mit Problemen umzugehen. Die Probleme, die sich uns stellen. Genauso wenig kann ich mich damit abfinden, dass Sie, und jetzt gerade zuletzt die Kollegin Kohlrausch, Dinge pauschal abqualifizieren und als negativ darstellen, die so nicht sind. Weder stimmen Lobes- und Jubelarien über das ausschließlich gute Funktionieren der Inklusion in Bremen, noch stimmt es, und noch kann man es wirklich so sagen, was hier gefallen ist, es würde den Schulen aufgedrückt und Inklusion mit dem Holzhammer. Ich finde, das Elternverhalten hat ganz deutlich gezeigt, dass wir zwar in Einzelfällen immer wieder auch Beschwerden von Eltern haben, wo es Probleme gegeben
hat. Denken wir nur an die nicht besetzten Assistentenstellen und viele andere Dinge. Aber im Großen und Ganzen ist doch das Bild, dass die Inklusion nicht nur akzeptiert ist, sondern dass sie inzwischen selbstverständlicher Bestandteil unseres Schulwesens geworden ist.
Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie sich dazu bekennen würden, weil auch das ist eine ehrliche Darstellung der Situation, wie wir sie im Moment an unseren Schulen haben.
Deswegen habe ich es auch gesagt. Ich möchte gern noch zum Gymnasium Horn auch ein paar Worte verlieren, weil das so ein zentraler Punkt ist, an dem sich die Diskussion noch einmal entzündet hat. Ich habe in dem Zusammenhang gar nichts davon gehalten, die ganze Schule quasi als das Gymnasium Horn macht dies, das Gymnasium Horn macht das, das Gymnasium Horn ist inklusionsfeindlich oder die ganze Schule an den Pranger zu stellen. Ich habe sowohl im persönlichen Gespräch und ich war wirklich dort und habe auch versucht, noch einmal meinen Teil dazu beizutragen, dass wir dieses Thema dort gütlich geregelt bekommen. Viele andere haben das vielleicht in noch viel größerem Maße versucht.
Die Haltung, die es dort in der Schulleitung gab, am Anfang zu sagen, im Grunde genommen wollen wir das jetzt hier so nicht und damit eindeutig, was der Kollege Güngör zitiert hat, alle abzuschrecken, die gewissenhafte, wohlmeinende Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind, an so eine Schule zu gehen. Sie haben natürlich auch ein Berufsethos und dass es sie da nicht hinzieht, wenn sie die Wahl haben, an eine Schule, wo man das zum Ausdruck bringt, ist doch vollkommen klar. Dann hinterher, wenn man kein Personal findet, zu sagen, wir hätten die Kinder aber gern behalten, weil wir sie inzwischen so lieb gewonnen haben, das finde ich wirklich ein Stück aus dem Tollhaus. Das kann man gar nicht deutlich genug sagen.
Das hat weder der Inklusion und schon gar nicht den Kindern oder den Eltern oder sonst jemanden genützt. Das war wirklich ein Ding, so stelle ich mir Schulleitung in Bremen nicht vor. Ich erlebe sie auch in aller, aller Regel ganz anders, konstruktiv und wirklich mitwirkend am gemeinsamen Wohl
der Schülerinnen und Schüler. Das war hier nicht der Fall und das muss man in dieser Debatte auch einmal ganz deutlich benennen. Sonst kommt man, und das ist in der Debatte so gewesen, auf völlig falsche Zuschreibungen, wie diese Geschichte sich wirklich entwickelt hat. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich eine ganz merkwürdige Sache, wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, wäre es vielleicht sogar ein bisschen lustig: Diejenigen, die früher immer vor G8 als Turbo-Abi gewarnt haben, stehen jetzt hier, liebe Christina Vogt, lieber Mustafa Güngör, und verteidigen unser jetziges Schulsystem. Und die, die es unbedingt haben wollten und gar nicht abwarten konnten bis G8 als Turbo-Abi endlich kam, die sagen, nun könnten wir es doch eigentlich wieder abschaffen. Das ist wirklich eine extrem merkwürdige Situation, –
in die diese Debatte heute gekommen ist. Sie verkennt völlig, und auch der Vergleich mit Niedersachsen verkennt völlig, dass wir unterschiedliche Schulsysteme haben. Es kann heute jedes Kind im Lande Bremen Abitur in 13 Jahren machen und zwar in ausreichender Art und Weise. Es gibt wahrscheinlich in der Fraktion der CDU und auch in der Fraktion der FDP ganz viele Leute, die es verwerflich finden, dass Sie hier stehen und plötzlich dieses allseits von Ihnen immer geliebte Turbo-Abi wieder abschaffen wollen, warum auch immer. Es gibt die Möglichkeit, dass die Kinder sich anders orientieren und ich glaube, dieser Vorschlag verstößt auch gegen den Schulkonsens, so wie wir ihn beraten haben. Von daher glaube ich an Ihre Unterschrift unter diesen Schulkonsens für die nächsten zehn Jahre und dass wir das anders entscheiden, als das heute bei Ihnen anklang.
Eine ähnliche Situation finde ich bei dem Vorschlag, die Oberschulen und die Gymnasien in mehr Berufsorientierung und mehr akademische Vorbereitung zu unterteilen. Wir haben an die 60 Prozent Kinder, die an die Oberschulen gehen und Abitur machen und die Mehrheit derjenigen, die in Bremen Abitur machen, kommen aus den Oberschulen und haben die Möglichkeit, damit an unseren Hochschulen zu studieren. Es macht also gar keinen Sinn, wenn ich auf die Oberschule gehen und studieren kann und wenn ich auf das Gymnasium gehen und eine Berufsausbildung machen kann, was im Übrigen sehr viele machen. Ganz viele waren auf dem Gymnasium, haben dort Abitur gemacht und machen dann eine duale Ausbildung, die heutzutage in vielen Bereichen auch extrem herausfordernd, fast schon hätte ich gesagt, akademisiert ist. Von daher macht so eine Zweiteilung in Berufs - und akademische Vorbereitung keinen Sinn. Ich glaube, dass die große Mehrheit dieses Hauses das genauso sieht und es deswegen auch so nicht kommen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das haben Sie unterschrieben oder Ihr Parteivorsitzender hat es unterschrieben. Die Schulstruktur bleibt so wie sie ist. Das haben wir die letzten zehn Jahre so gehabt. Und für die nächsten zehn Jahre hat Ihr Parteivorsitzender das unterschrieben.
Jetzt kommen wir zu dem Punkt, der eigentlich in Ihrem Antrag steckt, nämlich die Frage der Berufs- und Studienvorbereitung.
Ich kann auch sehr gut zuhören. Der eigentliche Punkt, der darin steckt und an dem wir, sagen wir einmal sachlich, praktisch ganz viele Punkte haben, die in der Tat nachdenkenswert sind, bei denen wir aber, und der Kollege Güngör hat es gesagt, auch schon auf dem Weg sind, ganz viel umzusetzen, ist die Frage: Gibt es eine ausreichende Berufs- und Studienvorbereitung an den Schulen? Ich sage Ihnen, was mich persönlich stört: Mich persönlich stört, wenn allgemeinbildende Schulen, die möglicherweise eine eigene Oberstufe haben, selbst in Konkurrenz wähnen zu den berufsbildenden Schulen und für eine duale Berufsausbildung, die wir dringend brauchen, nicht ausreichend informiert und berät.
Wenn man mit dem Blick auf die eigenen Oberstufenschüler den Berufsschulen am Tag der Ausbildung noch nicht einmal ein richtiges Forum bietet, um die Schüler wenigstens an diesem einen Tag – –, aber es gibt ja noch viele andere Möglichkeiten, über die Möglichkeiten des dualen Systems ordentlich zu informieren.
Ich bin ein großer Freund und Anhänger des dualen Systems und wünsche mir, dass wir ganz viele Schülerinnen und Schüler sowohl aus den Oberschulen und als auch aus den Gymnasien finden, die dieses duale System mit seiner unglaublich anspruchsvollen Ausbildung, die wir in Deutschland haben und die auch immer anspruchsvoller wird, bestücken und die dort erfolgreich bestehen. Dazu gehören Informationen, Vorbereitung, Begleitung, Mentoring, dazu gehört die Möglichkeit, auch den Ausbildungsgang einmal zu wechseln, dazu gehören Praktika und Hospitation. Dazu gehören eine ganze Bandbreite von Dingen, von denen es schon sehr viele an bremischen Schulen gibt, wo man aber auch noch Luft nach oben hat, wenn man das Ziel haben will, dass diese Ausbildung tatsächlich erfolgreich ist, dass die jungen Leute bei der Ausbildung bleiben und dass sie die duale Ausbildung erfolgreich schaffen.
Das sind ganz im Kleinen viele Stellschrauben, die wir hier drehen, an denen man möglicherweise auch in Zukunft noch drehen muss. Die Ansagen an die allgemeinbildenden Schulen, dass die duale
Berufsausbildung, was die Arbeit angeht, ein Kernbestand unserer Zukunft ist und dass sie da auch hervorragende Chancen haben, das halte ich für eine ganz wichtige Ansage. Das ist nicht studierfeindlich, das ist nicht akademikerfeindlich, denn ich glaube, die Orientierung in Richtung auf die Hochschulen und auf die Universität, die kommt bei vielen Jugendlichen von ganz allein, das müssen wir nicht noch zusätzlich fördern.
Also, da stecken Aspekte in Ihrem Antrag, bei denen ich sagen würde, da haben Sie Themen angesprochen, die schon laufen. Dann haben Sie Punkte aufgegriffen, die gerade in dieser grundsätzlichen Orientierung auf die duale Ausbildung durchaus noch besser laufen können und über die man in vielen Bereichen reden kann. Ich glaube, Sie haben dem Antrag keinen Gefallen getan, ihn mit dieser G8- oder G9-Frage und mit der Separierung, wonach die Oberschulen für das Berufsfeld zuständig sind und die Gymnasien für die akademische Ausbildung, zu verbinden. Da werden wir nicht mitgehen, weil das unserer bildungspolitischen Auffassung vollständig widerspricht. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwas Verfassungswidriges wird ja nicht verfassungskonformer, indem man sich hier hinstellt und sagt, dass man die Verfassung erfüllt, sondern dieser Antrag widerspricht nicht nur den Buchstaben, sondern auch dem Geist der Bremer Landesverfassung, –
abgesehen davon auch der Bildungspolitik aller demokratischen Fraktionen hier in diesem Hause. Die Botschaft ist ja ganz klar. Es geht um Separieren und Ausgrenzen und darum, die geflüchteten Kinder und Jugendlichen von allen anderen zu trennen. Welchen Vorteil verspricht sich die AfD davon, wenn sie einen solchen Antrag stellt? Ich will es einmal mit einem Bild zusammenfassen: Sie haben vor, ein bisschen Dynamit in die Gesellschaft zu legen, sich dann umzudrehen und, wenn es explodiert, sich laut darüber zu beklagen, dass die Flüchtlinge schuld sind.
Das ist einmal kurz zusammengefasst der Inhalt dieses Antrages, denn Sie wissen genau, das bei uns praktizierte System sieht ja in Bremen im Wesentlichen vor, dass es zu Beginn eine Teilintegration gibt, dass die Schüler in Vorkursen sind, in denen sie aber schon gleichzeitig auch in Regelklassen integriert sind, und sie nach den Vorkursen dann in die Regelklassen kommen. Bremerhaven macht das schon ein bisschen eher, jedenfalls steht der integrative Gedanke im Zentrum.
Warum wohl? Denn der Gedanke, dass es für irgendjemanden auf beiden Seiten nützlich sei, diese beiden Gruppen getrennt zu beschulen, getrennt zu halten, keine Kontakte zu ermöglichen, keine Freundschaften, keine Kommunikation, sie nicht zusammenzubringen, kann, sagen wir einmal, wenn es überhaupt eine Logik gibt an diesem Antrag, nur die Logik haben, diese Gruppen in der Gesellschaft gegeneinander zu stellen, um Konflikte zu schüren, und nicht, um Konflikten vorzusorgen.
Die Integration in die Regelklassen, die wir pflegen, hat genau den gegenteiligen Impetus, hat genau das gegenteilige Ziel, nämlich für die Zeit, in der diese Schülerinnen und Schüler im Lande sind, das kann einmal länger sein, das kann einmal kürzer sein, das kann in vielen Fällen auf Dauer sein, eben Integration, Zusammenhalt, gesellschaftlichen Austausch, aber auch durchaus die nützlichen Erwägungen in Richtung einer Fachkräfteausbildung und andere Dinge in einem System zusammenzufassen, das die Menschen zusammenbringt und nicht versucht auseinander zu treiben.
Das, was Sie hier im Übrigen über Ihre Zitierung der Landesverfassung und den Leistungsabfall in den Schulen im ganzen Text behaupten, wenn man ihn einmal durchliest, ist von einem mehr als unterschwelligen Gestus geprägt, den man am Ende des Tages – auch wenn man Ihren Antrag nicht besonders hoch hängen will und nicht besonders aufwerten will – aber einfach nur unter dem Strich als schlichtweg rassistisch bezeichnen kann.
Das ist der Duktus dieses Antrages, und anders kann man ihn, glaube ich, nicht interpretieren. Es gibt eine Einigkeit, dass dieses Auseinandertreiben, Separieren, Segregieren kein Modell für die Fraktionen hier im Hause ist, sondern dass das Modell ist, in den unterschiedlichen Varianten, wie es in Bremen, Bremerhaven an verschiedenen Schulen gelebt wird, auf die Integration unserer Kinder mit den geflüchteten Kindern zu setzen, auf das Zusammenkommen und dadurch auch die Bildung insgesamt auf beiden Seiten zu stärken. Deswegen lehnt dieses Haus Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte die Debatte noch einmal als Gelegenheit benutzen, auf einen Vorgang aus der Bildungsdeputation hinzuweisen. Wir hatten gerade gestern Abend wieder eine Veranstaltung, bei der erneut von einigen die Behauptung aufgestellt wurde, dass Bremen grundsätzlich über alle Besoldungsgruppen und über alle Erfahrungsstufen schlechter bezahlt für Lehrerinnen und Lehrer als Niedersachsen. Weil das so oft behauptet wird, und weil es so stark in der Öffentlichkeit immer wieder steht, haben wir im März 2017 die Behörde gebeten, das einmal aufzuschreiben und sehr differenziert in einer Vorlage, die ich nach wie vor mit mir herumtrage, einmal für alle Altersstufen, für alle Besoldungsgruppen, für alle möglichen Fallkonstellationen, ledig, Kinder, geschieden und so weiter, aufzulisten. Dabei ist herausgekommen, dass diese Behauptung einfach nicht stimmt, sondern dass es eine sehr differenzierte, leicht abweichende Besoldung gibt, dass Bremen in einigen Fällen besser bezahlt als Niedersachsen, dass Niedersachsen in einigen Fällen besser bezahlt.
Das ist jedenfalls nicht die Ursache, warum wir diesen Antrag stellen, dass wir generell das Gefühl haben, dass wir ein Defizit haben bei der Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer, sondern, es ist der Grund, dass wir gerade an den Grundschulen – und da bin vollständig einverstanden mit meiner Kollegin Sybille Böschen – einen Nachholbedarf haben, die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer
eindeutig gleichzustellen mit denen, die in den weiterführenden Schulen unterrichten. Das ist der Hintergrund dieses Antrages. Die Grundschulen sind – und auch da sind wir absolut einer Meinung – der Beginn nicht nur der Wissensvermittlung und auch nicht nur die Basis des späteren Lernerfolges, sie sind auch der Beginn des sozialen Umgangs mit Lernen, deswegen sind sie so wichtig.
Mein Sohn ist vor zwei Wochen eingeschult worden und hat den einzigen Mann in dieser Grundschule als Klassenlehrer erwischt. Das zeigt auch, die Kollegin Böschen hat es angesprochen, dass wir immer noch das Problem, auch männliche Lehrer für die Grundschulen zu gewinnen, nach wie vor nicht gelöst haben und dass wir zumindest den Lehrerinnen und Lehrern in den Grundschulen, die dort so verdienstvolle, wichtige und qualifizierte Arbeit leisten, auf die es so sehr ankommt im weiteren Bildungsverlauf, dann eine gleiche Bezahlung mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den weiterführenden Schulen in der Sek I und der Sek II anbieten müssen. Das ist der Hintergrund.
Mir geht es auch so, wenn es quasi einen Kollateralnutzen dieser Initiative gibt, dass die Attraktivität Bremens für Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrern steigt, so haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nichts dagegen, sondern im Gegenteil, selbstverständlich gibt es diesen Wettbewerb zwischen den Bundesländern. Das ist so ein bisschen wie bei dem Bürgermeister-Wettbewerb mit den Gewerbegebieten. Jeder beklagt sich darüber, dass es ihn gibt und jeder versucht, seine eigenen Gewerbegebiete so attraktiv zu machen, dass die Unternehmen möglichst bei ihm ansiedeln, und so ist es natürlich bei den Fachkräften auch. Am Ende haben wir natürlich als Bremen den Auftrag, für die Fachkräfte so attraktiv zu sein, dass wir auch über genug Bewerbungen verfügen, um dann tatsächlich auch unsere Klassen bestücken zu können und um qualifizierte Lehrkräfte zu haben.
Zum Änderungsantrag der CDU! Uns ging es so, wir haben das eher als eine Bestärkung und Differenzierung dieser Initiative gesehen haben, wir hätten damit leben können, das zu integrieren. Es gibt zwei Probleme mit dem Änderungsantrag. Das eine ist, einige der Punkte sind in unserer Initiative auch schon enthalten; zum Beispiel, dass die Einfügung in das Besoldungsgefüge in Bremen geprüft und aufgezeigt werden soll, steht in unserem eigenen Antrag auch darin. Das andere ist, eine Reihe von weiteren Punkten ist unglaublich schwer und langwierig zu erfüllen. Jetzt alle Bundesländer da
hingehend abzufragen, wie in den einzelnen Konditionen bis hin zu den Arbeitsbedingungen und so weiter die unterschiedlichen Ausgangslagen bei den Lehrkräften sind, ist eine relativ aufwendige Übung. Wir haben kein Interesse daran, dass diese Initiative, die so gedacht ist, dass sie auch zügig umgesetzt werden kann, weiter verzögert wird und dass es Gründe gibt, die dann vorgeschoben werden könnten, weil man bestimmte Abfragen, bestimmte Statistiken und gewisse Informationen noch nicht liefern kann, dann mit dieser Initiative nicht zügig voranzugehen.
Deswegen ist unsere Idee, den Senat zu bitten, das schnell und fachgerecht zu prüfen und dann zu einer Lösung zu kommen, die auch tatsächlich zeitnah umgesetzt werden kann, sodass diese Besoldungserhöhung dann bei den Grundschulen, bei den Lehrerinnen und Lehrern auch ankommt. Ich glaube, dass sowohl bei den Lehrerinnen und Lehrern an den Grundschulen – die Grundschulen als Ganzes, indem sie diese Wertschätzung auch erfahren – und vor allen Dingen natürlich bei den Kindern in den Grundschulen durchweg positiv gesehen wird, dass wir sie hier aufwerten durch eine Maßnahme, die schon länger eigentlich fachlich geboten war, die aber immer wieder natürlich auch hinterfragt wurde wegen der Haushaltsnotlage, in der Bremen sich befindet.
Jetzt gibt es eine Perspektive, dass wir das in einer so realistischen Art und Weise angehen könnten, dass wir an den Grundschulen dann dieses Zeichen auch setzen können, deswegen sollten wir es auch tun. Wenn Sie es dennoch unterstützen trotz Ihres Antrags, den Sie eingebracht haben, den wir nachher ablehnen werden, dann freuen wir uns, weil wir glauben, eine breite Basis für diese Initiative tut dieser Sache gut. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Debatte gar nicht unnötig lange oder kompliziert gestalten. Sehr verehrte Frau Kohlrausch, wir sind in der Sache, um die es Ihnen geht, völlig einer Meinung mit Ihnen. Externe Expertinnen und Experten, externe Menschen sollen im Unterricht präsent sein. Ich hatte es ursprünglich einmal so verstanden, dass es auch mehr in die Richtung Unternehmen, Betriebe, vielleicht auch Handwerksbetriebe, vielleicht auch Beschäftigtenvertreter, also die reale Welt, zum Beispiel auch aus der Wirtschaft, aber auch aus anderen Bereichen, geht.
Da sind wir absolut einer Meinung mit Ihnen. Das ist eine gute Sache, weil es jederzeit eine Bereicherung ist, wenn Menschen, die nicht jeden Tag in der Schule sind, dort hinkommen und den Schulunterricht und die Projekte, die dort durchgeführt werden, bereichern. Das ist eine hervorragende Sache. Ich denke, die ganze Koalition hat damit nicht nur kein Problem, sondern findet es vollständig richtig, Schule auf diese Art und Weise zu bereichern. Das zu der grundsätzlichen Frage Ihres Antrages, sehr verehrte Frau Kollegin.
Eigentümlich an dem Antrag ist nur, das festzustellen, und da könnte man eigentlich enden, weil das natürlich heute auch schon möglich ist. Sie haben ja selbst Beispiele genannt, beim Schwimmen, aber auch bei vielen, vielen anderen Dingen. Es findet ja täglich statt. Es geschieht, nicht nur weil wir es, wie gerade gesagt, gut finden, dass die Schulen so bereichert werden durch Externe, sondern auch weil es die Möglichkeiten gibt, diese einzubeziehen.
Jetzt gehe ich einmal davon aus, wenn es sich zum Beispiel um Vertreter von Unternehmen, Betrieben oder andere Personen handelt, dass diese Personen in der Schule gar keine Beschäftigung haben wollen, sondern dass sie temporär dort hineinschauen und mit Schulklassen zusammenarbeiten und dass man dann gemeinsame Projekte gestaltet. Sie haben ehrenamtliche Arbeit erwähnt. Alle diese Kontakte, von dem reinen Kontakt einer Schulklasse zu diesen externen Experten bis hin zu dem Modell, dass die Bademeisterinnen und Bademeister der Bremer Bäder den Schwimmunterricht gestalten, all das ist möglich, alles das ist selbstverständlich heute gelebte Alltagspraxis, und deswegen sind wir in der Sache ganz an Ihrer Seite.
In dem von Ihnen vorgeschlagenen Antrag, dass es dazu noch einer neuen Regelung oder was auch immer bedürfe, da sind wir ganz und gar nicht an Ihrer Seite. Wir glauben, dass das heute ausreichend befriedigend geregelt ist und dass wir diese Praxis gern gemeinsam fortsetzen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, lieber Kollege Rohmeyer, finde ich es absolut notwendig, dass man einmal sagt – und das haben Sie so nicht getan, sondern Sie haben ja ein ganz düsteres Bild in Ihrem Märchen gemalt – dass wir an mehreren Stellen in Bremen in den Grundschulen und auch in den weiterführenden Schulen eine hervorragende musische Förderung und Bildung haben, sodass das, was so ein bisschen herüberkommt, dass nur Ihr Antrag – da geht es ja technisch darum, die Verknüpfung einer Grundschule in Osterholz mit einer Oberschule im Zugang, also eine weitere Ausnahme von der Regel der freien Schulanwahl – dass nur dieser die musische Bildung in Bremen voranbringen könnte, angesichts der Reichhaltigkeit der Landschaft und angesichts der Reichhaltigkeit dessen, was an den Schulen gemacht wird, wirklich in der Bedeutung so großartig aufgeblasen wird, dass man glaubt, die Koalition verhindert es Instrumente zu lernen, verhindert Gesang, verhindert musische Bildung.
Das Gegenteil ist der Fall, und das muss zu Ihrem Antrag auch einmal gesagt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie fordern ja nichts anderes, als zu den beiden schon existierenden Ausnahmen von dem Anwahlverfahren eine dritte hinzuzufügen. Warum ist das schwierig? Darauf sind Sie leider nicht eingegangen, dass das nicht subjektiv, weil die Koalition sich hier der musischen Bildung verweigert, sondern objektiv schwierig ist.
Nein, das hat mit kleinkariert gar nichts zu tun.
Der Kollege Güngör hat darauf hingewiesen, welches Verfahren wir beim Sport haben. Ich hätte mir jetzt von den Kollegen vom Bruch und Rohmeyer, von der CDU insgesamt, gewünscht, einmal dieses Verfahren beim Sport darzustellen, nämlich dass die Landesverbände der verschiedenen Sportarten aufgrund von Kaderzugehörigkeit nach festgelegten Kriterien eine Empfehlung abgeben können, wer an der Ronzelenstraße in die entsprechenden Kaderklassen beim Sport kommt.
Wie dieses Verfahren auf Grundschulkinder übertragen werden soll, die in der Grundschule musiziert haben. Also wollen Sie einen Wettbewerb ausrichten und die Besten kommen dann auf die gewünschte Oberschule? Oder nach welchen Kriterien soll eigentlich die Umsetzung stattfinden? Sie können ja nicht nur Vorschläge ganz allgemeiner Art machen, Sie müssen ja auch sagen, wie es umgesetzt werden soll. Nach welchen Kriterien soll das umgesetzt werden? Da habe ich heute, wie auch im Antrag vermisst, wie Sie das tatsächlich machen wollen.
Bei Französisch geht es, weil da sehr frühzeitig im Gesetz eine Ausnahme für die Freiligrathstraße im Zugang zum Gymnasium Horn gemacht worden ist.
Die Antwort unserer Fraktion – die es grundsätzlich sehr wichtig und sehr sympathisch findet, die Profile jedweder Art, vor allen Dingen aber auch die musischen Profile in der Grundschule und in der Oberschule zu stärken – ist, dass wir, wenn wir das generelle Anwahlverfahren nicht einfach an beliebigen Punkten in die Luft sprengen oder für nichtig erklären wollen, dann eine grundsätzliche Lösung brauchen, wie wir in Zukunft von den Grundsätzen, die ja rechtsfest in diesem Anwahlverfahren festgestellt sind, abweichen können, um solche Dinge möglich zu machen. An dieser Diskussion wollen wir uns sehr gerne beteiligen. Wir haben
auch hohe Sympathie für die Frage, Profile in den Schulen, die dann auch nach vier Jahren in die Oberschule hinein fortgesetzt werden, zu stärken und damit auch das Zusammenwachsen von Grundschulen und Oberschulen zu stärken, aber auch diese ausgewählten Profile stark zu machen.
Wir sind aber ebenfalls der Überzeugung, dass man hierfür eine grundsätzliche Regelung im Anwahlverfahren haben muss, weil wir jetzt durch das Hinzufügen immer weiterer Tandems von Grundschule und Oberschule am Ende die diskriminierungsfreie Anwahlmöglichkeit, die wir im Moment stadtweit haben, an unseren Oberschulen natürlich irgendwann abschaffen, weil dann so viele Plätze dort schon in den speziellen Beziehungen Grundschule/Oberschule besetzt sind, dass andere Schüler, die nicht über diese Privilegierung verfügen, dort nicht mehr zum Zuge kommen. Das ist ja zusammengefasst das Problem, das wir mit diesem Antrag hatten. Wir beteiligen uns sehr gerne an der weiteren Suche nach einer Lösung, die rechtlich ziemlich kompliziert sein dürfte. Ich finde aber, dass vollkommen jenseits dieses Vorstoßes, den Sie da gebracht haben, die wirklich exzellente musische Förderung vor allen Dingen an der GSO, und zwar von allen Kindern, die an die GSO kommen, völlig unabhängig, von welcher Grundschule sie kommen, nach wie vor stattfindet, hoch gelobt wird und dass wir hier sozusagen einen sehr positiven Punkt in unserer Schullandschaft haben, den wir an dieser Stelle auch nicht kaputtreden sollten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es schließt ganz gut an die gerade gehörte Debatte an, jetzt dieses Thema aufzurufen, denn die Frage: Rechtsstaat – haben wir einen, haben wir keinen und wie stehen wir zu ihm? Es hat mir sehr gut gefallen, was der Kollege Röwekamp dazu gerade ausgeführt hat, weil wir uns als Partei auch unbedingt als Partei des Grundgesetzes und des Rechtsstaats sehen und das als Handlungsanleitung in sehr, sehr vielen Zweifelsfragen verwenden.
Es geht also um den Fall, über den wir heute reden und ich habe das Gefühl, obwohl wir nicht so viel Zeit haben, dass ich am Anfang für diejenigen, die es nicht miterlebt haben und das sind ja einige unter uns, noch einmal schildern muss, um was es hier eigentlich geht.
Seit 1992 – und dieses Thema habe ich mir ausdrücklich bewusst vorgenommen zu nennen – gibt
es in der Stadt Brechmitteleinsätze. Um es bewusst zu nennen, um auch deutlich zu machen, dass es nicht um eine parteipolitische Schuldzuweisung irgendeiner Art geht – denn 1992, wie sich die Älteren erinnern können, regierte hier eine Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen – und ich finde, es gehört absolut dazu, zu sagen, dass der Startpunkt des Brechmitteleinsatzes in Bremen genau in diese Zeit gefallen ist und dass es gar nicht darum geht, mit Fingern auf andere zu zeigen, sondern dass hier sehr viele über einen langen Zeitraum beteiligt waren.
Man muss sich das so vorstellen, dass zunächst in dieser ganzen Zeit Verdächtige, die in das Polizeigewahrsam mitgenommen wurden, gebeten werden, freiwillig einen Brechmittelsirup, das so genannte Ipecacuana einzunehmen. Eine ganze Zeitlang wurden auch Injektionen eingesetzt, die man dann aber in den 1990er Jahren eingestellt hat. Wenn man sich dagegen gewehrt hat, wurde dieses Brechmittel mittels einer Magensonde dem gefesselten Verdächtigen zwangsweise eingeführt. Dass das schon per se, schon von der Beschreibung her, eine Methode ist, die sowohl die Bremer Ärzteschaft, als auch hinterher – das nehme ich jetzt einmal vorweg, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – als eine Brechmittelfolter, als eine Folterbehandlung und als etwas bezeichnet hat, das ganz klar vom Rechtsstaat aus verboten ist, in dieser Weise mit Verdächtigen umzugehen. Das nehme ich an dieser Stelle vorweg, man kann es sich aber, wenn man die Berichte liest – ich habe sehr viele der Berichte aus dieser Nacht, um die es hier geht gelesen – auch im Detail sehr gut vorstellen.
2001 kam bei einer solchen Praxis in Hamburg ein Mensch namens Achidi John zu Tode. Wir hatten in dieser Bürgerschaft eine sehr, sehr zugespitzte Debatte, weil diese Grüne Fraktion beantragt hatte, nach diesem Tod die Brechmittelpraxis in Bremen einzustellen, was damals von der großen Koalition die regiert hat, in diesem Hause abgelehnt worden ist.
Ende des Jahres 2004 und über den Jahreswechsel 2005 war es dann der Verdächtige Laye-Alama Condé, der in Bremen in den Polizeigewahrsam gebracht und dieser Behandlung unterzogen wurde. Während der Behandlung, gegen die er sich wehrte, fiel er ins Koma, es wurde ein Notarzt hinzugezogen, er wurde in das Krankenhaus eingewiesen und Anfang des Jahres 2005 ist er an den Folgen seiner Verletzungen gestorben.
Erst daraufhin wurde der Brechmitteleinsatz ausgesetzt und nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2006 dann endgültig auch formal eingestellt. Wir werden nachher noch einmal darauf zurückkommen, was dieses Urteil – das ja einerseits einem Kläger aus Deutschland eine Entschädigung für diese erlittene Folter, wie der Gerichtshof es bezeichnet hatte, zugesprochen hat – was das eigentlich bedeutet für die ganzen Fälle, die auch in Bremen bis dahin durchgeführt wurden.
Die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Falles finde ich erwähnenswert. Ich verstehe immer, dass der Senat eine große Zurückhaltung hat, sich zur dritten Gewalt zu äußern. Das hat er auch in der Antwort auf diese Große Anfrage gemacht. Aber man muss zumindest einmal erwähnen, dass zwei Freisprüche eines Bremer Landgerichts vom Bundesgerichtshof mit einer so derben und wirklich ganz fundamentalen Wortwahl zurückgewiesen und wieder nach Bremen zurückgeschickt wurden, dass man doch sagen kann, dass es so etwas sehr selten gegeben hat. Es musste dann ein drittes Verfahren geben, das endete dann mit einer Einstellung des Verfahrens. Dagegen hat der Bundesgerichtshof keine Mittel und deswegen ist es auch dabei geblieben.
Seitdem, und das merkt man auch daran, dass wir heute, im Jahr 2018, diese Große Anfrage debattieren, die auf einem Antrag fußt, den die Fraktion der Grünen im Jahr 2014 beschlossen hatte, um sie als Antrag hier einzubringen und in einem sehr, sehr langen Prozess wurde daraus dann eine Große Anfrage. Das ist den parlamentarischen Gepflogenheiten in einer Koalition geschuldet und im Mai 2018 diskutieren wir jetzt die Antwort. Seitdem haben wir eine intensive Debatte. Es sind heute viele Menschen da, die diese intensive Debatte vor allen Dingen, an erster Stelle mit geführt haben und bei denen wollte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal bedanken, dass Sie dieses Gedenken, dass Sie dieses Thema hochgehalten haben. Ich glaube, alle Versuche falsch zu verstehen was diese Initiative damit will und warum sie es tut, sind gescheitert. Das liegt auch daran, dass sie dieses Thema mit großer Sachlichkeit behandeln und dafür noch einmal vielen Dank an dieser Stelle!
Warum habe ich mit dem Gewaltmonopol begonnen? Ich finde, es gibt einen Trend weltweit, man kann ganz klar davon ausgehen, dass in Diktaturen und Gewaltherrschaften ein Gewaltmonopol, das
sich auf rechtsstaatliche Basis bezieht, so nicht funktioniert. Ich finde aber, wenn man sich einmal umschaut in unserer Welt, dann ist es auch in Demokratien immer mehr der Trend, diese Rechtsstaatlichkeit und dieses Gewaltmonopol nicht ganz so ernst zu nehmen. Nur ein kleines Beispiel: Es gibt auf den Philippinen einen demokratisch legitimierten, sauber gewählten Präsidenten, der sich rühmt, Anordnungen für extralegale Erschießungen zu mehreren Tausend in Auftrag zu geben und auch durchführen zu lassen.
Ich komme in der ersten Runde zum Schluss.
In Meinungsumfragen steht er mit etwa 80 Prozent an der Spitze aller Präsidentschaftskandidaten für die nächste Wahl. Ich glaube, dass das zeigt, dass die Bedrohung für den Rechtsstaat, für Menschenrechte und für den Umgang mit dem Gewaltmonopol auch in Demokratien immer ein Anlass zur Sorge sein muss und dass in diesem Fall, der einen ganz anderen Kontext hat, der nicht vergleichbar ist, wir auch dieses Thema, wie gehen wir mit unserem Gewaltmonopol in diesem Rechtsstaat um, thematisieren müssen.
Ich würde dann in der zweiten Runde darauf kommen, welche Schlussfolgerungen wir aus der Antwort des Senats und aus unseren Erkenntnissen zu diesem Fall ziehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an erster Stelle einmal für die sehr sachliche, nachdenkliche Debatte bedanken. Ich hatte darauf gehofft und ich finde, dass eine solche Debatte ein Beitrag der gesamten Bremischen Bürgerschaft zur Würdigung, zum Gedenken an diesen Fall und an die Konsequenzen ist und die ganze Bürgerschaft damit dazu beiträgt, dieses Geschehen aufzuarbeiten. Ich finde, dass so eine Debatte auch schlichtweg dem Tod eines Menschen,
der in unserem Gewahrsam zu Tode kommt, würdig ist und dafür will ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken.
Ich möchte damit fortfahren, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es außerordentlich positiv für mich ist, dass wir die Stärke unseres Gemeinwesens in Bremen dadurch beweisen, dass wir in der Lage sind, solche Geschehnisse aufzuarbeiten und auch selbstkritisch zu würdigen. Es wurden bereits der Polizeipräsident Lutz Müller und der Innensenator Mäurer erwähnt, aber auch die ehemaligen Bürgermeister Böhrnsen und Scherf in unterschiedlicher Form, der Bürgermeister Böhrnsen indem er sich hier auch noch einmal formal als Bürgermeister bei der Familie entschuldigt hat, und in etwas ungewöhnlicher, aber trotzdem sehr direkter Form auch der ehemalige Bürgermeister Scherf in einem Buch „Das letzte Tabu“ in dem er über sehr viele Sachen spricht, aber unter anderem auch über diesen Fall. Dass sich so Viele an so vielen Stellen jenseits von Politik, jenseits von Initiativen noch einmal dazu einlassen und nicht sagen, lassen wir doch den Kram weg, davon will ich nichts mehr hören, das ist lange her, sondern sich explizit damit beschäftigen und explizite Statements dazu machen, halte ich wirklich für ein, für unser Gemeinwesen sehr positives, – auch für die Zukunft und den Umgang mit Gewaltmonopolen, im Umgang der Rolle des Staates – außerordentlich positives Zeichen.
So gehört es dazu, dass in dieser Antwort des Senats – auch dafür will ich mich beim Senat ausdrücklich bedanken – diese Debatte, die wir hier im Jahr 2001 geführt haben, an die ich mich noch extrem lebhaft erinnern kann, nämlich ob, wenn in Hamburg an derselben Methode ein Mensch stirbt, man dann nicht in Bremen jetzt einmal zumindest vorübergehend, am besten ganz diese Methode einstellen müsste und dieses Haus hier damals entschieden hat, das nicht zu tun, dass der Senat in seiner Antwort schreibt: Diesen Umstand bewertet der Senat als tragisch und bedauerliche Fehleinschätzung. Ich finde, man muss einen guten, einen starken Senat haben, um in der Lage zu sein, einen solchen Satz in eine solche Antwort zu schreiben. Dafür vielen Dank!
Es gibt einen weiteren Hinweis in den Aufarbeitungen, unter anderem von Bürgermeister Scherf, den ich noch einmal aufgreifen wollte. Der sagte zur Begründung – und das spielt ein bisschen auf Dinge an, die hier auch schon genannt worden sind – man habe sich in einem System von Handlungsanweisungen verstrickt. Das ist ein Satz, der mich
schon seit langem sehr beschäftigt, denn hier wurde nach Konsequenzen gefragt. Was bedeutet er? Er sagt, er war Justizsenator, er war Bürgermeister, er hatte sehr viele Rolle, in einem System von Handlungsanweisungen verstrickt. Wo sind die denn hergekommen, die Handlungsanweisungen? Die Handlungsanweisungen sind ja teilweise von Fachleuten gemacht worden – die Justizurteile wurden angesprochen – teilweise aber natürlich auch politisch gesetzt worden. Da kann man fragen: Merken wir das heute immer, wenn wir uns in ein System von Handlungsanweisungen verstricken? Das ist ein Satz, der ganz weit in die Zukunft über diesen Fall hinausgeht, der sagt: Leute passt einmal auf, auch wenn ihr den ganzen Tag beschäftig seid und Leute auf euch einreden, ihr müsst das unbedingt achten, auch wenn Volkes Stimme vielleicht an der einen oder anderen Stelle dieses fordert. Denkt noch einmal nach, schaut euch noch einmal die Lage an und seid in der Lage, euch aus so einer Verstrickung zu befreien, sei sie nun selbst gewählt oder sei sie nun von außen auferlegt. Ich finde, dass dieser Satz uns noch einmal unglaublich stark zum Nachdenken anregt.
Ich finde, die Konsequenzen sind in der Antwort des Senats nur teilweise befriedigend. Ich finde es überhaupt nicht befriedigend, dass nichts von all diesen Dingen dokumentiert ist, und dass wir heute, wo wir dieses Urteil aus Europa haben, nicht mehr in der Lage sind festzustellen, um wem es denn ging, wer nun dieser Behandlung unterzogen worden ist, wer sie überlebt hat und wen wir heute vielleicht noch ausfindig machen könnten, um das, was wir der Familie des toten Laye-Alama Condé übermittelt haben, uns auch bei denen zu entschuldigen und vielleicht auch noch einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht, wenn wir – so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – Folter angewendet haben, im Nachhinein nicht, wenn wir uns Mühe geben, diese Leute ausfindig zu machen, dann auch über eine Entschädigung reden müssten.
Weil es sich um einen ganz massiven Vorgang handelt, der höchstrichterlich in Europa so bestätigt worden ist. All das, sagt der Senat, wäre retrospektiv weder möglich noch wünschenswert. Das sieht meine Fraktion deutlich anders. Wir sehen es als möglich an und wir sehen es auch als absolut wichtig und wünschenswert an, dass man dies tut. Man hat 10 000 Euro an die Familie gezahlt. Der Polizeiarzt musste 20 000 Euro zahlen als Auflage des Gerichts. Alle anderen, die das entweder knapp oder
wie auch immer überlebt haben, die aber dieser Folter unterzogen worden sind, die gehen dort leer aus.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich finde eine wichtige Konsequenz ist, dass wir noch einmal alle beteiligten Stellen bitten sollten, diese Frage des Gedenkortes – sei es nun der Beirat, sei es nun die Kunst im öffentlichen Raum – alle, die in der Vergangenheit beteiligt waren, in Erwägung zu ziehen. Ich weiß, dass es in vielen Fraktionen Bedenken dagegen gibt. Ich finde es vollständig richtig, einen Gedenkort nicht nur an dieses Geschehen oder nicht nur an die Person Laye-Alama Condé, sondern einen Gedenkort, wie wir mit staatlicher Gewalt – wie wir wissen unrechtmäßiger brutaler staatlicher Gewalt – umgehen, wie wir diesen Fall für die Zukunft reflektieren. Die genauen Umstände dieses Gedenkortes, finde ich, sind Gegenstand von Diskussionen. Darüber kann man sehr gut reden, aber dass wir an diesem Thema dranbleiben, dass wir dem Beirat auch signalisieren, dass dieses Haus das unterstützen würde, würde ich für meine Fraktion sehr gern hier noch einmal als Konsequenz anbringen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Hat der Senat auf den vergangenen einschlägigen Messen und Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Didacta, um Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer aus anderen Bundesländern geworben, und wenn ja, wie?
Zweitens: Hat der Senat bei Fachschulen für Erzieherinnen/Erzieher und/oder bei Hochschulen mit Lehramtsstudiengängen im nordwestdeutschen Raum für den Erzieherberuf/Lehrerberuf in Bremen geworben, und wenn ja, wo, wann und wie?
Drittens: Wird der Senat die unter erstens und zweitens genannten Aktivitäten in Zukunft verstärken, um mehr Fachkräfte für bremische Kindertagesstätten und Schulen anzuwerben, und wenn ja, wie?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine etwas ausführlichere Debatte zu dem Thema Inklusion, was ich sehr gut finde, weil es in unserer Stadt einfach ein Thema ist, das sehr viele Menschen bewegt und auch Emotionen auslöst. Wir können uns heute mit einer gewissen Ausführlichkeit diesem Thema hier widmen. Deswegen möchte ich ein bisschen weiter ausholen und nicht nur etwas zu der Großen Anfrage oder den Anträgen sagen. Ich will kurz noch einmal daran erinnern, welchen Hintergrund die Debatte eigentlich hat.
Es gibt am Ende des Tages unterschiedliche politische, gesellschaftliche, philosophische Traditionen, die dahinter stecken. Zum einen gibt es die Tradition der Aussonderung von Abweichungen, generell muss alles, was abweicht, irgendwie ausgesondert und an den Rand gedrängt werden. Dem steht eine humanistische Tradition gegenüber, die die Wertschätzung jedes Menschen, unabhängig von äußeren und inneren Merkmalen, zum Inhalt hat, und im Kern geht es natürlich in dieser Frage Inklusion auch immer um diesen Widerspruch zwischen diesen beiden Traditionen. Ich finde es gut, mein Eindruck ist, dass der ganz überwiegende Teil dieses Hauses sich der zweiten, der humanistischen Tradition verpflichtet fühlt. Das ist schon einmal eine sehr gute Grundlage für diese Diskussion.
Auf dieser Basis gibt es unterschiedliche Traditionen in Ländern, und da kommen wir schon ein bisschen näher an die Schwierigkeiten, die wir teilweise auch in der Praxis in Deutschland haben. In Italien gibt es, aus welchen Gründen auch immer, die ich historisch nicht erforscht habe, eine sehr, sehr lange Tradition des gemeinsamen Unterrichts, des gemeinsamen Seins sozusagen, in der Bildung, in der Gesellschaft, wo diese Tendenz, Menschen mit Abweichungen auszusondern, schon sehr lang erfolgreich bekämpft wurde. Man hat dort eine lange Tradition, gemeinsam voranzugehen, gerade auch in der Bildung.
In Deutschland gibt es eine ganz andere Geschichte mit sehr viel mehr Brüchen und Widersprüchen. Wenn Sie sich einmal im Lichte der Frage, über die wir heute sprechen, die Situation im Dritten Reich, in der Nachkriegszeit überlegen, die Reformbestrebungen, die danach kamen: Es ist vielleicht schon relativ bemerkenswert, dass das, worüber wir heute im engeren Sinne als Inklusion in den Schulen diskutieren, eine Reformbestrebung ist, die weit im 21. Jahrhundert durchgedrungen ist, nicht etwas, was in den Sechziger-und Siebzigerjahren auf der Agenda stand, sondern etwas, was jetzt erst, in den letzten paar Jahren, dann wirklich in den Schulen angekommen ist, und dies auch noch einmal nach Bundesländern sehr unterschiedlich.
Meines Erachtens sind diese Brüche, diese massiven Unterschiede ein Punkt, der die gewisse Unsicherheit im Umgang mit diesem Thema erklärt. Es erklärt, warum es notwendig ist, sich permanent neu darüber zu verständigen, nachzujustieren, es legt einen hohen Erklärungs- und Kommunikationsbedarf nahe. Das heißt, wir sind in einem Prozess, in dem es viele individuelle Problemlösungen gibt und wir es vielfach wegen der Punkte, die ich gerade erläutert habe, auch noch mit einer gewissen Überforderung zu tun haben. Das müssen wir erst einmal wissen, wenn wir nicht schwarz oder weiß malen, Dinge verurteilen, sie gut oder schlecht heißen, denn das ist ein Prozess, in dem wir mittendrin sind, und das ist ein sehr, sehr junger Prozess, der nicht ausgereift und über Jahrzehnte eingespielt ist und von dem man sagen kann, klar, das wissen wir doch alle, das haben wir schon immer so gemacht, und deswegen ist es kein Problem! Daher kommt meines Erachtens auch diese Aufladung, die diese Debatte manchmal hat.
Es gilt meiner Ansicht nach in den nächsten Jahren, dieses System einerseits zu stabilisieren und es andererseits gleichzeitig weiterzuentwickeln.
Auch das ist eine Balance, die schwierig ist, weil wir Fundamente weiterentwickeln müssen und gleichzeitig aber auch Ruhe und Stabilität in dieses System der Inklusion hineinzubringen versuchen müssen. Das kommt in den Anträgen, die heute von der CDU und von der LINKEN vorliegen, und der Großen Anfrage der Grünen zum Ausdruck. Es kommt auch in dem Abschlussbericht der Expertenkommission zur Evaluation der Schulreform zum Ausdruck, denn viele Dinge, die auch in den Anträgen der CDU und der LINKEN angesprochen worden sind, tauchen auch in diesem Bericht wieder auf. Wir haben uns alle in verschiedener Form mit diesen Fragen beschäftigt.
Meines Erachtens sind wir aber in einer Phase, in die wir gerade in der letzten Woche eingetreten sind, der Beratung für einen neuen Schulkonsens, in der wir noch nicht alle Fragen, die aufgeworfen werden, heute schon abschließend beantworten können. Meine Hoffnung wäre, dass wir sie mit in die Beratung über die Verlängerung des Schulkonsenses hineinnehmen und dort mit einem möglichst breiten Konsens über diese Fragen wieder herauskommen, weil es nämlich genau diesen Zielen – einerseits Stabilisierung, andererseits Weiterentwicklung des inklusiven Schulsystems – sehr dienen würde. Dazu müssen wir Grundlagen, die wir haben, etwa den Entwicklungsplan Inklusion aus dem Jahr 2010 – immerhin auch schon acht Jahre alt – und die Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik aus dem Jahr 2013 anschauen, sie im Lichte der Praxis auswerten und in der tatsächlichen Umsetzung unsere Schlüsse daraus ziehen, nachjustieren und das dann in Beschlüsse, die uns dann für die nächsten zehn Jahre weiterführen, einspeisen.
In Bezug auf die einzelnen Punkte muss man noch einmal festhalten, dass die Expertenkommission uns vorhält, dass es in Bremen eine extreme Vielfalt unterschiedlicher Ansätze gibt, die Inklusion umzusetzen. Für mich gibt es von diesem Begriff „Vielfalt“ eine positive und eine negative Seite. Es gibt auch die positive Seite, auf der sich Vielfalt abbildet, weil Schülerinnen und Schüler, die ja vielfältig sind, im Fokus stehen, also in einer schülerzentrierten Abarbeitung des Themas Inklusion an der jeweiligen Schule ist Inklusion, finde ich, positiv besetzt, denn Vielfalt bedeutet, dass man es weitgehend Schulen überlassen hat oder überlässt, wie sie Inklusion umsetzen und sozusagen tastend vorankommen, wie sie die entsprechenden Verordnungen und Entwicklungspläne interpretieren und auslegen. Da kann Vielfalt auch – und das hat die