Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Deutschendorf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich stelle nicht in Abrede, dass wir in Bremen einen Sanierungsstau bei den Straßen haben. Es wurde in Bremen – das ist auch schon angesprochen worden – wie in einer Mehrzahl der Großstädte unseres Landes seit Jahrzehnten zu wenig Geld für die Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur ausgegeben. Dazu kommt, dass die Infrastruktur, die Straßen in diesem Fall, auch heutzutage viel stärker belastet werden als es ursprünglich angenommen worden ist, bei ihrem ursprünglichen Bau. Wir haben eine Steigerung des Pkw-Verkehrs. Wir haben eine überproportionale Zunahme des LkwVerkehrs und auch der Tonnage, die transportiert wird. Darauf war die Infrastruktur ursprünglich nicht ausgelegt und das vergrößert die heutige Herausforderung.

Die Infrastruktur müssen wir gemeinsam als System und funktionsfähiges Netz erhalten und auch im Hinblick auf gegenwärtige und zukünftige Randbedingungen weiterentwickeln. Bremen braucht gute Straßen und Brücken, und das natürlich für alle Verkehrsträger. An dieser Stelle möchte ich kurz auf Herrn Buchholz eingehen. Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen: Ein Großteil der Mittel und Ressourcen, auch in Bremen, fließt innerhalb der Verkehrsinfrastruktur natürlich in die großen Brücken, die für uns von so großer Bedeutung sind. Dass man für eine moderne und auch lebenswerte Stadt aber natürlich auch über das Verhältnis nachdenkt und natürlich auch den Radverkehr nicht aus den Augen verlieren darf, sollte uns, glaube ich, doch allen klar sein, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Glocke)

Herr Staatsrat, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Rupp?

Bitte.

Herr Staatsrat, es kam die Frage auf, was es eigentlich für ein Aufwand ist, eine solche Liste oder eine solche Prioritätenliste zu erstellen. Ich habe einmal gerechnet: Wir haben 3 300 Straßenkilometer in Bremen und Bremerhaven sowie Gehwege und Radwege. Wenn ich ein Vollzeitäquivalent mit 1 600 Stunden pro Jahr nehme, komme ich auf ungefähr eine halbe Stunde Zeit zur Erfassung von Schäden und zur Beurteilung von Schäden pro Straßen- beziehungsweise Gehwegkilometer. Deswegen wollte ich Sie fragen, ob Sie eine Idee haben, wie viel man

denn tatsächlich braucht, um einen Kilometer Straße daraufhin abzuschätzen, welche Schäden vorhanden sind und welche Mittel man aufwenden muss, um diese zu beheben.

Herr Rupp, im Laufe meiner Rede gehe ich gern noch einmal darauf ein. Wenn Ihre Frage damit nicht zufriedenstellend beantwortet sein wird, können Sie gern noch einmal nachfragen. Es ist ein wichtiges Thema, damit haben Sie vollkommen recht.

Wenn ich kurz dort fortfahren darf, wo ich war: Ich glaube, es ist natürlich wichtig, Substanzverluste zu vermeiden, – auch das ist hier schon angeklungen – da dadurch gegebenenfalls natürlich hohe Folgekosten für die Neu- und Ersatzbauten entstehen. Ich glaube auch, dass wir uns insgesamt im Hause einig sind, dass wir mehr Mittel benötigen, um den Wertverlust der Infrastruktur aufzuhalten. Das ist ein Thema, das beispielsweise auch bei Verkehrsministerkonferenzen regelmäßig erörtert wird. Auch hier in Bremen gibt es dazu eine gemeinsame Basis, einen gemeinsamen Beschluss über alle Parteigrenzen hinweg – auch das ist eben schon einmal angeklungen. Im Verkehrsentwicklungsplan steht zudem, im Maßnahmenfeld Kfz, die Intensivierung der Straßenunterhaltung als gemeinsames Ziel.

Insofern ist der hier diskutierte Vorschlag für uns in keiner Weise ein neues Thema. Wir arbeiten beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und auch beim ASV intensiv an dieser Grundlagenarbeit und auch an Sanierungsstrategien mit dem Ziel, uns darauf vorzubereiten, den Verfall der Infrastruktur aufzuhalten und den Wertverlust aufzuhalten. Dazu, wie gesagt, haben wir Sanierungsstrategien in Arbeit. Wir sind bereits dabei. Es liegen erste Lösungsansätze vor. Daran werden wir weiter arbeiten müssen und auch darüber diskutieren.

Ein Bestandteil ist beispielsweise die genaue Erfassung und Kenntnis des Sanierungsstaus. Es gab zuletzt im Jahr 2013 eine Straßenzustandserfassung und wir bereiten aktuell die Ausschreibung für eine weitere Zustandserfassung vor. Hierbei werden die Straßen abgefahren und der Zustand festgestellt, wodurch wir eine solide Grundlage haben, auf der wir dann die weitere Strategie aufbauen können.

Herr Kollege, gestatten Sie noch einmal eine Frage?

Ja!

Herr Staatsrat, habe ich Sie gerade richtig verstanden: Sie machen erstens diese Zustandserfassung gar nicht selbst, sondern Sie geben sie in Auftrag?

Richtig!

Wir können zweitens relativ zeitnah mit einem Bericht rechnen, der sogar etwas mehr ist, als eine solche Prioritätenliste? Wann ist der Bericht zu erwarten?

Mir ist derzeit nicht bekannt, wie schnell wir mit der Zustandserfassung fertig sind, aber es ist durchaus mein Bestreben, auch in der Deputation innerhalb der nächsten drei Monate noch einmal ausführlich darüber zu diskutieren.

Wissen Sie schon --

Wenn es recht wäre, bitte kein Zwiegespräch! Herr Staatsrat, gestatten Sie noch eine Frage des Abgeordneten Herrn Rupp?

Ja!

Wissen Sie schon, wenn Sie jetzt eine Ausschreibung machen, wie viele Stunden Zustandserfassung Sie ausschreiben oder inwiefern das ansonsten bemessen wird?

Diese Zahl liegt mir jetzt nicht vor.

Meine Damen und Herren, das möchte ich hier auch noch einmal kurz ansprechen: In den vergangenen Jahren ist auch in dem Bereich des Erhalts der Infrastruktur ein wichtiger Beitrag zur Haushaltssanierung und Haushaltssicherung erbracht worden. Das ist nicht spurlos an den Brücken, Straßen und Wegen vorübergegangen. Insofern ist es jetzt, so sehe ich es, an der Zeit, ähnlich wie auch in anderen Politikfeldern bereits geschehen, einen großen Schritt nach vorn zu machen und hier ein größeres Paket zur Sanierung und zum Erhalt der Infrastruktur aufzulegen. Wir wirtschaften derzeit auf Grundlage des hier beschlossenen Haushaltes der Jahre 2018 und 2019. Darin sind bereits erste Schritte enthalten. Wenn ich auf die Erhöhung der Investitionen in die Brücken verweisen darf, das waren insgesamt fast drei Millionen Euro in Planung und Erhalt, um die dort erhöht worden ist.

Außerdem haben wir auch in diesem Jahr noch einmal die Mittel für den Unterhalt und die Instandsetzung der Straßen auf jetzt 13 Millionen Euro erhöht.

Herr Strohmann, wenn man sich die Linie anschaut, ist durchaus ein Anstieg der Mittel, die wir einsetzen, zu erkennen. Das Ganze ist natürlich auch zwingend erforderlich bei steigenden Ausschreibungsergebnissen. Das muss man an dieser Stelle durchaus sagen. Außerdem haben wir im Laufe dieses Jahres bereits zwei neue Stellen im Bereich für die Brückensanierung geschaffen und eine weitere auch zur Verbesserung der Planungsleistungen für die Sanierung der Straßen. Also, meine Damen und Herren, sind wir dabei und tun hier auch ganz praktisch etwas.

In Verbindung mit der neuen Straßenzustandserfassung haben wir damit eine Ausgangslage für eine Kraftanstrengung zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur, haben unsere Situation bereits heute verbessert und spätestens mit dem Haushalt 2020 sollten dann die Möglichkeiten für ein großes Sanierungsprogramm geschaffen werden, damit wir hier noch einmal eine richtige Schippe darauf legen können. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1709 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE, FDP, BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abgeord- nete Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Hospizbedarfe in Bremen ermitteln – Versorgung der Anspruchsberechtigten stärken! Antrag der Fraktion der CDU vom 19. September 2017 (Drucksache 19/1248)

Wir verbinden hiermit:

Hospizbedarfe in Bremen ermitteln – Versorgung der Anspruchsberechtigten stärken! Bericht der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration vom 25. Juni 2018 (Drucksache 19/1731)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Stahmann.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grönert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der CDU wurde vor einigen Monaten an die Deputation für Soziales, Jugend und Integration überwiesen, nach meiner Meinung mit dem Ziel, ihn jetzt etwas eleganter ablehnen zu können, als es damals möglich gewesen wäre. Das finde ich schade.

Das Thema Krankheit und Tod ist, das wissen wir alle, ein sehr sensibles Thema. Ich möchte heute darauf verzichten, noch einmal im Detail auf alle Angebote und Facetten der Versorgung von sterbenskranken Menschen einzugehen, weil ich das bereits während der ersten Debatte hinreichend gemacht habe. Nur so viel sei nochmals gesagt: Wir haben in Bremen zwei ausgelastete stationäre Hospize und auch ambulante Versorgungsangebote für unheilbar erkrankte Menschen, die aber ausbaufähig sind.

Als Anfang 2014 im Bremer Norden das zweite stationäre Hospiz eröffnet wurde, gab es in den Nutzerzahlen des bereits vorhandenen Hospizes Brücke keine Einbrüche. Für beide Hospize gibt es bis heute durchgängig Wartelisten. Nach wiederholter Aussage des Senats sind diese aber für ihn in keiner Weise ein Indikator für den Bedarf an Plätzen. Schwerstkranke Menschen, die sich auf eine der Wartelisten eingetragen haben, würden sich spontan umentscheiden und durch die finale Dynamik, so der Senat, würden immer wieder andere Bedürfnisse entstehen. Ich sage dazu, dass jemand, der keinen Hospizplatz bekommt, sich natürlich dringend nach einer anderen Lösung umschauen muss, weil er zum Beispiel aus dem Krankenhaus entlassen wird. Wenn sich dann 14 Tage später das Hospiz mit einem freien Platz meldet, dann finde ich es nicht verwunderlich, wenn Betroffene in so einer

sensiblen Lebensphase nicht schon wieder wechseln wollen oder es gar nicht mehr können.

Wer jetzt nun meint, dass es dann einfach so ist, dass nur manche das Glück haben, einen freien Hospizplatz zu bekommen, wenn sie ihn brauchen, der unterschätzt die Not und die Betroffenheit derer, die leer ausgehen. Gegen Wartezeiten ist im Prinzip zwar nichts einzuwenden, doch wenn die verbleibende Lebenszeit kurz ist und Menschen über Wartezeiten sterben, oder in den letzten Tagen oder Stunden notgedrungen mit zweit- oder drittklassigen Versorgungsoptionen zurechtkommen müssen, dann muss man fragen dürfen, ob Wartelisten nicht doch ein Indikator für den Bedarf sind.

(Beifall CDU, BIW)

Mit dem Hinweis gerade auf zweit- oder drittklassige Optionen kommen wir direkt zur Kurzzeitpflege. Wir haben in unserem Antrag ganz klar gefordert, dass der Senat dafür Sorge trägt, dass Menschen, die keinen Platz im Hospiz bekommen, nur noch auf Kurzzeitpflegeplätze mit gesicherter hospizlich-palliativer Versorgung verlegt werden. Dieser Sorge wird der Senat aber nicht nachkommen. In seiner Antwort äußert er sich nicht klar und es bleibt für ihn akzeptabel, wenn sterbende Menschen nur wegen fehlender Hospizplätze in die Kurzzeitpflege kommen, obwohl es dort keine angemessene hospizlich-palliative Versorgung für sie gibt und obwohl sie eigentlich lieber in ein Hospiz gegangen wären.

Das kann man den Pflegeheimen auch gar nicht anlasten, denn das Ziel von Kurzzeitpflegeplätzen ist es auch nicht, das Fehlen von Hospizplätzen zu ersetzen, sondern die Wiederherstellung von Menschen zu fördern, die möglichst bald wieder nach Hause gehen. Auch wenn sich auf Kurzzeitpflegeplätzen nach Kräften um die Menschen bemüht wird, kann ein Hospizplatz dadurch nicht annähernd ersetzt werden.

Wichtig ist mir unter anderem auch, dass die Sterbebegleitung in stationären Einrichtungen nicht nur auf dem Papier des SGB XI – Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung – seit 2015 ein gesetzlich verpflichtender Bestandteil der Pflege ist, sondern, dass die Wohn- und Betreuungsaufsicht auch einfordert, dass die Verpflichtung wirklich umgesetzt und gelebt wird. Da reicht mir der Hinweis des Senats, dass die Wohn- und Betreuungsaufsicht grundsätzlich die Möglichkeit