Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie entscheiden heute über einen Meilenstein bremischer Finanzpolitik. Die finanzielle Ausstattung der Seestadt Bremerhaven durch das Land Bremen war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Diskussionen, meist auch emotionaler Diskussionen. Einher gingen diese Diskussionen zumeist mit allerlei unqualifizierten Äußerungen und Angriffen, insbesondere gegenüber Bürgermeisterin Linnert.

Wir haben vor einigen Monaten diskutiert, ob dieses Gesetzeswerk noch vor der Wahl zustande kommen würde. Damals, so hörte man immer wieder, habe es einflussreiche Kreise in Bremerhaven gegeben, die kein Interesse an einer Lösung vor der Wahl gehabt haben sollen. Wenn dem denn so gewesen sein sollte, dann haben auch diese nun verstanden, wie wichtig dieses Gesetz für beide Städte und die Aufstellung der kommenden Haushalte ist.

Mit diesem Gesetz geben wir beiden Kommunen ihre Handlungsfähigkeit wieder.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

All denjenigen, die gelegentlich etwas abwertend in Richtung Seestadt schauen, habe ich in der damaligen Debatte schon geraten, die Nase nicht zu hoch zu tragen, denn auch die Stadt Bremen hätte die Einhaltung der Schuldenbremse voraussichtlich nicht mehr mit eigenen Kräften geschafft. Eine Novelle der Finanzzuweisung ist im Interesse beider Kommunen gewesen, und hiervon profitieren auch beide Kommunen. Insbesondere die Entschuldung durch das Land sorgt wieder für mehr Flexibilität bei der Aufstellung der jeweiligen Stadthaushalte.

Diese heutige Entscheidung, meine Damen und Herren, geht aber auch mit einer hohen Verantwortung einher. Die finanziellen Spielräume müssen genutzt werden, um die Zukunft zu gestalten, denn die Schuldenbremse gilt auch für die Kommunen. Wie im Land Bremen auch, müssen dort die Handlungsspielräume genutzt werden, um strukturelle Verbesserungen und notwendige Investitionen zu tätigen und Folgekosten zu vermeiden. Wir alle wissen, dass es die Kommunen dabei ungleich schwerer haben, als die Länder.

Verantwortliche Haushaltspolitik, meine Damen und Herren, ist deswegen auch in Zukunft angesagt. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Anmerkung. Liebe Frau Bürgermeisterin Linnert, Sie haben in dieser Frage nie aufgegeben, Sie haben keinen Konflikt, auch keinen öffentlichen Konflikt gescheut. Man sagt immer so schön, der Erfolg hat viele Väter und Mütter, der Misserfolg ist ein Waisenkind. Das stimmt. Wir haben interessiert zur Kenntnis genommen, wer sich für dieses Gesetz feiern lässt. Sehr spannend! Ich rate Ihnen, Frau Linnert, nehmen Sie es sportlich.

Die Menschen wissen genau, wer den Kurs und das Tempo vorgegeben hat, wer im Beiboot saß, und

wer immer noch an der Kaje steht. Markige Worte sichern Schlagzeilen, die Sacharbeit aber sichert die Zukunft Bremens und Bremerhavens. Dafür auch Ihnen ganz persönlich noch einmal meinen herzlichen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Viele Aufgaben sind mit diesem Gesetz erledigt, aber nicht alle. Wir werden weiterhin im Haushalts- und Finanzausschuss im Detail über die Verteilung zwischen Bremen und Bremerhaven diskutieren. Da gibt es noch den ein oder anderen, ich schaue einmal zu Frau Sokol, den ein oder anderen Restanten, wie es so schön heißt. Das werden wir nach der Wahl, nach der Sommerpause weiter angehen. Heute erst einmal der Zeitpunkt, wo man sich über das Ergebnis im Sinne beider Städte unseres Landes freuen kann. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren etwas, das etwas sperrig kommunaler Finanzausgleich zwischen den Stadtkommunen Bremen und Bremerhaven und dem Land Bremen genannt wird. Ich will kurz sagen, worum es geht: Die Kommunen finanzieren sich aus unterschiedlichen Quellen, eigenen Steuereinnahmen, Zuweisungen, aber sie finanzieren sich auch aus einem sogenannten kommunalen Finanzausgleich. Das heißt, in der Vergangenheit hat man 16 Prozent der Steuereinnahmen genommen und gesagt, das teilen wir nach einem bestimmten Schlüssel auf die beiden Kommunen auf.

Diese Summe hat man jetzt erhöht. Man nimmt jetzt circa 3 Komma irgendetwas Milliarden Euro Steuereinnahmen, sagt 21,43 Prozent – wie man auf diese Zahl kommt, ist mir bisher noch rätselhaft, aber das ist jetzt so –, diese Summe nehmen wir, und die verteilen wir zwischen den Kommunen Bremen und Bremerhaven. So weit so gut. Dann hat man gesagt, dass die Lebensverhältnisse in Bremen und Bremerhaven unterschiedlich sind. Wenn es darum geht, das Schlusslicht zu sein, Anzahl von langzeitarbeitslosen Menschen, Alleinerziehende, arme Kinder und so weiter, ist Bremerhaven immer noch ein kleines bisschen schlechter als Bremen.

Deswegen hat man durchaus zu Recht gesagt: Wir können nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner nehmen, da wohnen so viele, da wohnen so viele, dann bekommen sie das anteilig, sondern müssen auch berücksichtigen, wie die soziale Situation der Menschen in der jeweiligen Kommune ist und das in unsere komplizierte Rechnung einbinden. Das hat man gemacht und dass man eine solche Gewichtung macht, ist richtig.

Was ist dabei unter dem Strich das Ergebnis? Das, was zu verteilen war, ist von 570 auf 710 Millionen Euro angestiegen, Bremerhaven bekommt ungefähr 58 Millionen Euro mehr, die Kommune Bremen knapp 300 Millionen Euro. Die Gewichtung, von der ich gesprochen habe, erkennt man an der Frage: Was heißt das pro Kopf in Bremen und Bremerhaven?

Pro Kopf in Bremen heißt das, dieser kommunale Finanzausgleich gibt den Kommunen ungefähr 1 400 Euro pro Kopf in Bremen und knapp 2 000 Euro pro Kopf in Bremerhaven. Das ist schon etwas. Das ist ein Beitrag dazu, soziale Ungleichheit zwischen diesen beiden Kommunen auszugleichen, und deswegen ist es eine gute Idee, solche Gewichtungen zu berücksichtigen.

(Beifall DIE LINKE)

Wie es manchmal im Leben jedoch so ist, es stellt sich die Frage: Selbst wenn man solche hohen Summen bewegt und von finanziellen Spielräumen spricht, die dadurch entstanden sind, bin ich ehrlich gesagt skeptisch, ob dadurch tatsächlich Spielräume entstanden sind. Mein Eindruck ist, dass wir zu wenig Geld gerechter verteilt haben, dass es unter Berücksichtigung der Schuldenbremse aber unter dem Strich zu wenig Geld bleibt. Das habe ich mir nicht ausgedacht, auch, wenn irgend ein schlauer Mensch gesagt hat, dass es der Opposition immer zu wenig ist. Es gibt ein ganz interessantes Indiz dafür, dass selbst nach dieser Finanzzuweisung Bremerhaven noch nicht in der Lage ist, alle seine Aufgaben vernünftig zu organisieren.

Sie müssen in Bremerhaven vier Schulen bauen und dafür ungefähr 114 Millionen Euro investieren. Das haben sie nirgendwo im Sparstrumpf, und das gibt offensichtlich auch der jetzt laufende und nach oben korrigierte Haushalt nicht her. Deswegen haben sie darüber nachgedacht, diese vier Schulen, die 114 Millionen Euro kosten, in irgendeiner Weise in einem sogenannten Public-Private-Partnership-Projekt zu realisieren.

Das ist natürlich in vielfältiger Hinsicht schwierig. Ganz abgesehen davon, dass sie noch gar keinen Investor gefunden haben, sondern nach Aussagen des Bürgermeisters von Bremerhaven nur ausgerechnet haben, was es denn kosten würde, weist das auch auf folgende Umstände hin:

Erstens, im Rahmen der Schuldenbremse könnten sie diese 114 Millionen Euro als Kredit nicht ordern, sie dürfen es nicht. Zweitens, sie brauchen die Schulen aber. Drittens, um aus dieser Verlegenheit herauszukommen, suchen sie sich einen privaten Investor, der für sie die Schulen baut und dem sie dann jedes Jahr so viel bezahlen, als hätten sie die Kredite aufgenommen und die Schulen selbst gebaut. Das ist etwas, was uns allen in Bremen und Bremerhaven und sonst wo noch bevorsteht, nämlich dass wir zwanghaft nach Wegen suchen, dringend notwendige Investitionsprojekte über Umwege zu finanzieren, weil es aus dem laufenden Haushalt nicht geht.

Ich bitte, dieses als Indiz dafür zu nehmen, dass meine These, dass wir zu wenig Geld gerecht verteilt haben – was nicht schlecht ist – stimmt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Eckhoff.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke gerade noch über die Conclusio des Beitrags von Klaus-Rainer Rupp nach, denn Tenor ist, wir haben das einstimmig im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Ich will vielleicht am Ende meines Beitrags noch etwas zu der Conclusio sagen, die eine Forderung sein könnte.

Ich möchte zunächst einmal auch anfangen und sagen, es ist gut, dass wir ein Ergebnis haben. Ich würde es anders ausdrücken als der Kollege Fecker, der hier jetzt schon fast Verschwörungstheorien aufgebaut hat nach dem Motto, ich baue eine Randfigur auf, dann kann ich den anschließend auch demontieren, das ist ein

(Abgeordneter Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Warum haben Sie den Antrag denn damals ge- stellt?)

schönes rhetorisches Mittel. Wir haben den Antrag gestellt damals, um Druck zu machen, weil der Druck notwendig war, lieber Herr Fecker,

(Beifall CDU, FDP)

weil zwölf Monate überhaupt nicht gesprochen wurde, weil Gutachten in der Schreibtischschublade lagen und man keine Einigkeit hatte. Trotzdem, und vielleicht beruhigt Sie das dann wieder etwas, möchte ich mich dafür bedanken, dass ein Ergebnis erzielt wurde. Man hat lange dafür gebraucht. Man hat fast die gesamte Legislaturperiode Anlaufzeit gehabt, aber ich finde gut, dass es ein Ergebnis gibt, und ich finde gut, dass der Senat sich mit dem Magistrat in Bremerhaven verständigt hat. Über die Bewertung auf dem Weg dahin, lieber Herr Fecker, gibt es unterschiedliche Interpretationen. Wie sagte, glaube ich, einmal ein bekannter deutscher Politiker: „Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“

Vor diesem Hintergrund haben wir das Ergebnis hier heute zu bewerten, und ich glaube, dass dieses Ergebnis, und da ist das wichtig, lieber Klaus-Rainer Rupp, was auch der Bürgermeister von Bremerhaven letzte Woche bei uns im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt hat: „Diese Vereinigung gibt Bremerhaven das erste Mal seit Jahrzehnten wieder Gestaltungsspielräume über seinen Haushalt.“ So war die wörtliche Aussage. Wenn das aus Bremerhaven dort so geäußert wird, finde ich, sollten wir dieses Ergebnis auch hier insgesamt im Land als positiv betrachten.

(Beifall CDU, FDP)

Es gibt gerade Bremerhaven eine neue Perspektive. Aus diesem Grunde möchte ich mich nicht nur bei der Finanzsenatorin für das Engagement in den letzten Monaten bedanken und für das Ergebnis, das heute vorgelegt wird, sondern auch beim Magistrat und natürlich auch insbesondere beim Bürgermeister Neuhoff, der auch mit viel Negativschlagzeilen in seine neue Aufgabe gestartet ist. Ich muss sagen, dafür ist es wirklich ein großartiges Ergebnis, worüber sich Magistrat und Senat miteinander verständigt haben. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten!

(Beifall CDU, FDP)

Ich glaube aber auch, ein Punkt wird uns in der Zukunft politisch immer wieder beschäftigen, egal in welchen Konstellationen, und das hat Klaus-Rainer Rupp gerade indirekt angesprochen. Das ist diese Verteilung von 35 Prozentpunkten nach weiterzuentwickelnden Bedarfskriterien, weil ich glaube, das wird immer eine politische Diskussion zwi

schen Bremerhaven und Bremen sein. Wie diskutiert man das? Wie sehen diese Bedarfskriterien tatsächlich genau aus? Ich glaube, so grundsätzlich die Einigung auch ist und so langfristig sie auch tatsächlich halten mag, die politische Auseinandersetzung gerade über diesen Punkt wird uns erhalten bleiben.

Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, gab es zwei oder drei Punkte, die wir uns noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss auch auf die Berichtsliste haben setzen lassen. Ich will nur das vielleicht beeindruckendste Beispiel noch einmal nennen. Das ist tatsächlich die Beendigung des Zuständigkeitsmixes und der Mischfinanzierung sowie die klare Definition von Aufgabenträgern und Mittelzuweisungen, die uns bisher fehlen, dass die drei Gebietskörperschaften teilweise einander in einem intransparenten Maße Aufgaben auf- oder entweder teilweise gar nicht oder überfinanziert bekommen.

Das schöne Beispiel, das man dort immer wieder lesen konnte, war das Vermessungs- und Katasterwesen in Bremerhaven, die sich hauptsächlich aus Länderzuweisungen finanzieren. Bei denen weiß aber eigentlich keiner genau, nehmen sie gerade eine Aufgabe für die Stadt Bremerhaven wahr, nehmen sie gerade eine Aufgabe für das Land wahr, nehmen sie gerade eine Aufgabe für die Stadt Bremen im Überseehafengebiet in Bremerhaven wahr, oder nehmen sie Aufgaben wahr, die durch die privaten Bürgerinnen und Bürger bezahlt werden müssten.

Ich glaube, das ist solch ein Punkt, bei dem man in der Zukunft noch ein bisschen Arbeit hineinstecken muss, um dort eine klare Kosten-Nutzen-Analyse einzuführen, damit wir auch über die Verwendung der Mittel, die wir zuweisen, dort beitragen oder entsprechend dann auch informiert sind.

Eine Bemerkung, und da bin ich wieder bei dem Beitrag von Klaus-Rainer Rupp, vielleicht auch zum Ende, denn das ist tatsächlich die Frage von Schulbauten. Wir haben dieses im Haushalts- und Finanzausschuss kurz andiskutiert. Es wurde uns das PPP-Modell aus Bremerhaven vorgestellt, aber wir müssen zur Wahrheit auch sagen, dass wir auch in Bremen eine ähnliche Situation haben werden. Hier brauchen wir auch eine Menge an neuen Schulen, und wenn wir in Bremerhaven von vier Schulen sprechen, dann wissen wir auch, dass wir in Bremen auch eine zahlreiche Anzahl von Standorten haben werden.

Ich glaube tatsächlich, dass wir an dieser Stelle schon noch einmal für die nächste Legislaturperiode reden müssen, dass wir wahrscheinlich ein Landesprogramm brauchen, um tatsächlich diesen Schulbau auch zu finanzieren. Ich kann mir vorstellen, dass wir als CDU das auch in der nächsten Legislaturperiode hier noch einmal als Forderung entsprechend einbringen werden, weil diese Aufgabe sich tatsächlich beide Kommunen wahrscheinlich nicht erlauben können, und vor diesem Hintergrund setzen wir uns zumindest dann für ein entsprechendes Landesprogramm ein. Das ist denn vielleicht auch die Conclusio aus Ihrer Kritik, Herr Rupp. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert für den Senat.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass es hier heute gelingt, dieses Gesetz über die Finanzzuweisungen an die Gemeinden Bremen und Bremerhaven in erster und zweiter Lesung zu beschließen. Es ist schon angeklungen, dass es doch ein länger dauerndes, hartes Stück Arbeit ist, und ich glaube, dass wir das noch erreicht haben, dafür haben am Ende zwei Faktoren eine Rolle gespielt.

Erst einmal hat schon die Bürgerschaftsdebatte im November eine Wirkung entfaltet, das kann niemand ernsthaft bestreiten. Zudem ist die Einsicht auf allen Seiten gereift, auch bei denjenigen, die sich einigen mussten und die verstanden haben, dass es ziemlich schlecht ist, wenn wir es in dieser Legislaturperiode nicht schaffen, ein Finanzzuweisungsgesetz zu bekommen, das den neuen Anforderungen Rechnung trägt und die Frage löst, wie wir die 400 Millionen Euro Sanierungsbeitrag für Bremen verteilen.

Man stelle sich einmal vor, wie jemand – viele Menschen werden sich auch nach der Wahl wiedersehen – eine Finanzplanung für die Jahre 2020/2021 machen will. Weder das Land noch die beiden Gemeinden wissen, was ihnen zur Verfügung steht, und dann muss man, mit ganz schneller Hand, ein Finanzzuweisungsgesetz verabschieden. Das ist keine gute Option, zumal man bei solchen Dingen möglichst versucht, viel Fachlichkeit und wenig Zeitdruck und Getöse walten zu lassen.

Insofern bin ich zufrieden. Die konkreten Zahlen will ich Ihnen jetzt nicht in epischer Breite darlegen, nur einige will ich nennen. Ich will aber vorher sagen, von welchen Leitlinien wir uns als Senat haben leiten lassen, als es darum ging, den kommunalen Finanzausgleich neu zu gestalten. Wir haben Ziele verabredet, beispielsweise, dass der neue Finanzausgleich einfacher, transparenter und verständlicher sein soll, dass beide Gemeinden durch eine bessere Finanzausstattung gestärkt werden sollen, dass die unterschiedliche Steuerkraft zwischen der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven teilweise ausgeglichen werden soll. Auch das ist eine Anregung der Bürgerschaftsdebatte im November.

Wir haben den Bürgschaftsantrag berücksichtigt, nämlich dass es eine einheitliche Finanzierung des nicht unterrichtenden pädagogischen Personals in den Schulen geben soll. Es gibt eine verbesserte Sicherung gegen Einnahmeausfälle und Zinsrisiken, weil die jetzt im Wesentlichen auf dem Land ruhen, das mehr Flexibilität hat. Die Schuldenbremse müssen beide Gemeinden, unabhängig von der Frage wie der Finanzausgleich aussieht, einhalten. Wir wollten eine Architektur wählen, die den Anreiz eigener Einnahmensteigerungen enthält.