Frau Präsidentin, ich glaube, die Abgeordneten möchten in die Mittagspause gehen. Wir können gern noch einmal miteinander sprechen, aber wir befinden uns ja auch nicht im Haushalts- und Finanzausschuss. Wenn es großen Diskussionsbedarf zu Detailfragen gibt, dann sollten wir die Diskussion in einem anderen Gremium führen.
Herrn Hilz möchte ich im Hinblick auf seine Anmerkungen zu den ach so sprudelnden Steuereinnahmen Folgendes entgegnen: Die Planungen, die wir vorlegen, enthalten Betrachtungen über die letzten 20 bis 30 Jahre. Ich finde, Sie schauen sich diese Betrachtungen einmal an, legen ein Lineal an, und dann werden Sie feststellen, dass ab Beginn der Neunzigerjahre bis zum Jahr 2005, also circa 15 Jahre lang, die Steuereinnahmen Bremens fast nicht gestiegen sind. Sich dann hierhin zu stellen und zu sagen, na ja, dann muss man jetzt sehen, dass die sich jetzt endlich gut entwickelnden Steuereinnahmen nicht für Mehrausgaben verwendet werden, das finde ich schon ziemlich kühn.
Glückspiel! Natürlich entstehen geringere Einnahmen. Ob das Konzept der FDP dazu führt, dass dem Staat Mehreinnahmen zufließen, das wage ich zu bezweifeln.
Das Konzept der FDP zum Glücksspielbereich hat, jedenfalls nach meinen Kenntnissen, bisher nicht dazu geführt, dass es die Staatseinnahmen erhöht. – Danke!
Es ist vereinbart worden, bei dem Nachtragshaushaltsgesetz zuerst die erste Lesung durchzuführen, um im Anschluss daran über die Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss abzustimmen.
Wer das Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2015, Drucksache 19/148, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bei den Vorlagen zum Nachtragshaushalt 2015 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.
Wer der Überweisung des Nachtragshaushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2015, 19/148, des Nachtragsproduktgruppenhaushaltes und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Außerdem bitte ich Sie um ihr Einverständnis, dass die bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft noch eingehenden Anträge und Änderungsanträge zu dem Nachtragshaushalt 2015 unmittelbar an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss weitergeleitet werden.
Abg. Röwekamp (CDU) zur Geschäftsordnung: Frau Präsidentin, darf ich darum bitten, die Abstimmung zum Nachtragshaushalt auszuzählen!
Nein, ich habe widersprochen! Ich bitte, die Sitzung zu unterbrechen und den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss einzuberufen!
Wer dem Antrag zustimmen möchte, die Sitzung zu unterbrechen und den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss einzuberufen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2015, Drucksache 19/148, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!