Herr Brückmann, Sie können genauso gut lesen wie ich. Sie haben doch die Stellungnahmen der Altenpflegeschulen gelesen, die sich bereit erklärt haben
jetzt kommt endlich wieder ein bisschen Stimmung auf –, auszubilden. Wir wissen alle, dass das Problem bei der Umsetzung darin liegt,dass die Auszubildenden selbst erst eine Heimeinrichtung finden müssen, die bereit ist, diese Ausbildung durchzuführen. Genau das ist der Knackpunkt;denn das führt dazu,dass sich erst einmal gar nichts tun wird. Wir haben das Problem, dass es für die Heime selbst – dafür ist die Hessische Landesregierung verantwortlich,niemand sonst – bei weitem billiger ist,ungelernte Pflegekräfte anzustellen, als eine gute Grundausbildung über die Altenpflegehilfe zur Verfügung zu stellen.
Es ist ein Grundsatzproblem, das wir in diesem Bereich haben. Darauf haben Sie keine Antwort. Frau Lautenschläger wird Ihnen das gleich vorführen;sie wird nämlich nur über die Bundespolitik reden. Aber hier geht es darum, dass die Landesregierung in der Lage sein müsste, Anreize für die Heime zu schaffen, genau denjenigen, über deren Ausbildung wir hier jetzt reden, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Wir reden außerdem über Fördermaßnahmen des Landesarbeitsamts, bei denen es darum geht, eine Gleichstellung der Altenpflegehilfe mit der Krankenpflegehilfe zu erreichen. Hier hätten Sie längst alles Mögliche tun können.
Lassen Sie mich zum Abschluss auf einen weiteren Aspekt eingehen. Es ist in diesem Hause nicht üblich, Themen übergreifend oder Tagesordnungspunkte übergreifend zu diskutieren. Aber diesen einen Punkt möchte ich in dem Zusammenhang wirklich noch ansprechen. Herr Ministerpräsident Koch spricht in seinem so genannten Existenzgrundlagengesetz, über das wir morgen früh reden werden, von „sozial begleitenden niedrigen
Löhnen für erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosenund Sozialhilfe“ sowie der „Schaffung eines generellen Niedriglohnsektors in Deutschland“. Wenn wir jetzt über die Situation in den Pflegeheimen reden, sprechen wir über einen bereits existierenden Niedriglohnsektor. Die Bezahlung des Personals in der Altenpflege – das gilt sowohl für die Fachkräfte als auch für die ausgebildeten Hilfskräfte und erst recht für die lediglich angelernten Hilfspersonen – ist ein Hohn.
Das Problem in unserer Gesellschaft ist doch nicht, dass die Sozialhilfe zu hoch ist, sondern es besteht darin, dass die Gehälter für soziale Dienstleistungen zu niedrig und die Lohnnebenkosten zu hoch sind. Hier müssen wir ansetzen. Wir haben hier einen großen Bereich, der aufgrund der demographischen Entwicklung immer wichtiger wird. Aber die Sozialministerin stellt sich hierhin und guckt nach Berlin.
Danke schön, ich komme gleich zum Schuss. – Die Tatsache ist doch, dass zwei Drittel der Auszubildenden in der Altenpflege aus Weiterbildungsprogrammen der Arbeitsämter finanziert werden und dass es sich in der großen Mehrzahl um Frauen am Ende der Kindererziehungsphase oder um Frauen am Ende einer längeren Pflege von Angehörigen – anders gesagt: die aus der Erwerbslosigkeit kommen – handelt. Ich denke, daran wird noch einmal deutlich, wie zynisch Ihr Vorschlag zur Schaffung eines Niedriglohnsektors ist. Aber darüber reden wir morgen weiter. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir behandeln hier die zweite Lesung zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes, und Sie verlieren sich in bundespolitischen Ausführungen.
Ich möchte ganz konkret darauf eingehen. Frau SchulzAsche, wenn Sie von Lohnnebenkosten reden, muss man auch so fair sein, zu sagen, warum Sie von Lohnnebenkos
ten reden. Sie sagen: „Da muss etwas passieren“.Wir warten schon lange darauf, dass in diesem Punkt etwas passiert.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU – Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben sie 16 Jahre lang hoch getrieben!)
Meine Damen und Herren, schade ist auch, dass die gute Abstimmung im Ausschuss hier nicht wiedergegeben wird. Es ist mittlerweile so, dass hier ein Bild gezeichnet wird, das völlig an der Ausschussberatung vorbeigeht. Ich möchte deshalb gar nicht weiter auf das eingehen, was die Kollegin gesagt hat. Denn ich glaube, zwischen den Fraktionen besteht hinsichtlich des Gesetzentwurfes eine große Übereinstimmung. Dies gilt zumindest für uns. Das kam bei Ihrem Vortrag leider gar nicht herüber.
Zu dem Gesetzentwurf selbst möchte ich Folgendes sagen: Ich denke, die mittlerweile durchgeführte Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat viele positive Effekte gehabt. Sie hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf auf der richtigen Linie liegt. Es war ein sehr positives Feedback. Wir Liberale begrüßen in diesem Punkt sehr, genau wie die Pflegeverbände, die wir angehört haben, dass es mit der Ausbildung in der Altenpflege gelingen wird, mehr Nachwuchs für den Pflegebereich zu gewinnen.
Frau Kollegin Schulz-Asche hat einen wichtigen Punkt angesprochen.Es ist wichtig,dass wir die Qualität bei dem Nachwuchs in der Altenpflege erhöhen. Dann gehört dazu die Frage: Was verdienen diese Leute? – Frau Schulz-Asche, das sollte mit diesem Gesetzentwurf nicht geregelt werden, sondern hier sollte geregelt werden, welche Qualifikationen die Leute mitbekommen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das habe ich gerade gesagt!)
Wenn Sie sich bei den Pflegeverbänden umhören, werden Sie feststellen, dass viele Verbände darauf warten, dass diese Ausbildung richtig geregelt wird.Wir brauchen dort mehr Qualität. Es ist eben nicht so, dass alle Pflegeverbände und Pflegeinstitutionen auf Billigkräfte setzen. Ich kann Ihnen einige Verbände und einige Institutionen nennen,die darauf warten,dass sie gut ausgebildetes Personal bekommen, weil sie genau an diesem Punkt Probleme haben.
Insofern ist der einfachere Zugang zu diesem Berufsbild ein Riesenerfolg. Ich freue mich, dass wir uns in diesem Bereich durchgesetzt haben. Ich denke, es wird für die Gruppe der Hauptschüler eine interessante Aufgabe sein, sich in der Altenpflege zu beschäftigen.
Wir Liberale freuen uns außerdem darüber, dass insbesondere – das hat Frau Kollegin Dörr gesagt – Frauen mit Familienerfahrung weiter ermutigt werden, z. B. im Wege der Umschulung in die Altenpflege zu gehen. Die Bestimmung, dass das Führen eines Familienhaushaltes auf die Ausbildungszeit angerechnet wird, halten wir für enorm wichtig, um Frauen für die Altenpflege zu motivieren und zu gewinnen,
die nach der Familienphase den Wiedereinstieg in den Beruf suchen. Ich denke, das ist ein richtiger Weg.
Frau Kollegin Asche, ich möchte noch kurz einen Punkt erwähnen, den Sie ebenfalls angesprochen haben.
Schulz-Asche, Entschuldigung. Es ist ein bisschen schwierig, aber ich versuche mich bei den vielen Doppelnamen einzuleben. Das ist bei uns etwas einfacher, da haben wir relativ wenig Doppelnamen, nämlich keinen.
Eine Sache sollten wir als Konsens aus dem Ausschuss in die Beratung nehmen, nämlich dass Ausbildungsplätze bereitgestellt werden müssen.Wir brauchen Institutionen, die Ausbildungsplätze in der Altenpflege zur Verfügung stellen. Wenn wir es interfraktionell schaffen können, die Betriebe stärker zu motivieren, dann wäre das eine tolle Sache. Wir werden das versuchen. Wir haben schon eine Initiative unternommen. Vielleicht können wir uns dort verbünden. Ich denke, das wäre ein wirkliches Anliegen. Dann könnten wir auch ernsthaft über die Sache reden. Lassen Sie uns das gemeinsam tun. Unsere Unterstützung haben Sie auf jeden Fall. – In diesem Sinne vielen Dank.
Vielen Dank,Herr Rentsch.Alles in der Zeit.– Frau Fuhrmann für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch, Sie haben vorhin einen interessanten Aspekt eingebracht.
Herr Kohl hat mit tatkräftiger Hilfe der FDP dafür gesorgt, dass die Lohnnebenkosten in Deutschland so hoch sind, wie sie sind. Ich darf nur sagen: Im Jahre 1998 lag der Rentenversicherungsbeitrag bei 20,3 %. Momentan liegt er bei 19,5 %. Herr Kollege, so viel zum Thema Lohnnebenkosten.
Es ist erstaunlich, dass wir bei der Beratung eines Gesetzentwurfes, dem alle Fraktionen des Hauses zustimmen, so viel Streit haben können, dass mir Herr Gotthardt dazwischenrufen muss.
(Frank Gotthardt (CDU): Warum erzählen Sie dann so einen Kram? – Zuruf der Abg. Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Lieber Herr Kollege Gotthardt, wir reden heute über die Altenpflegeausbildung. Ich möchte eines voranstellen. Die SPD-Fraktion hat dem Gesetzentwurf in der ersten Lesung zugestimmt und wird ihm auch in der zweiten Lesung zustimmen,auch wenn – Frau Kollegin Schulz-Asche hat es schon angesprochen – dieser Gesetzentwurf wieder
so spät eingebracht wurde, dass er ohne sehr viel Toleranz dieses Hauses überhaupt nicht mehr rechtzeitig hätte verabschiedet werden können – Schlampigkeit –, auch wenn es beinahe geschafft worden wäre, erneut dafür zu sorgen, dass ein ganzer Jahrgang an ausgebildeten Altenpflegekräften in den Pflegeheimen gefehlt hätte – das ist schon einmal in dieser Regierungszeit passiert –, und auch wenn der Rahmenlehrplan,mit dem immerhin ab dem 01.08.gearbeitet werden soll, uns als Parlamentarierinnen und Parlamentariern heute in die Fächer gelegt worden ist. Ausweislich des Stempels hat er offensichtlich in den ministeriellen Schubladen Staub angesetzt. Es ist nämlich der 26. November letzten Jahres vermerkt. Ich sage nur: Das ist wieder das übliche Regierungschaos.
Meine Damen und Herren, wir werden diesem Gesetzentwurf gleichwohl zustimmen. Frau Ministerin, das tun wir nicht Ihnen zuliebe – das wird Sie nicht wundern –, sondern in der Verantwortung für die Schulen, für die jungen Menschen und vor allem für die Pflegebedürftigen in den Heimen.
Ich bin auch froh darüber, dass meiner Anregung aus der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf gefolgt wurde und die Altenpflegeschulen angehört worden sind, was Sie in Ihrer Regierungsanhörung nicht getan haben. Ich bin immer der Meinung: Diejenigen, die es durchführen, sollte man auch fragen. Die wissen nämlich oft ziemlich genau, wie es gehen sollte.