Protokoll der Sitzung vom 09.07.2003

Das ist ungefähr so, als wenn die CDU-Fraktion mit ihrer absoluten Mehrheit beschlösse, im Präsidium des Hessischen Landtags gibt es einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten – vielleicht noch einen zweiten Vizepräsidenten –,allein von uns.Wir hätten die Mehrheit,das so zu beschließen. Dann würden Sie alle zu Recht sagen, das ist nicht vernünftig.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Deshalb ist auch diese Regelung, wie sie ist, nicht vernünftig. Es kann dem einen oder dem anderen einmal einen Vorteil bescheren, das mag durchaus sein – da warne ich Neugierige.

Aber wenn Sie einmal alles zusammennehmen – ich habe vier oder fünf Punkte aufgelistet –,

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

dann haben Sie in der Regel dazu gesagt: Ja, das ist doch gar nicht so falsch.

Meine Damen und Herren, wenn das so ist, dann können wir das Tremolo herausnehmen.Hier geht es weder um einen parteipolitischen Durchmarsch in der Verwaltung,

(Günter Rudolph (SPD):Ach, ach!)

noch geht es darum, irgendjemanden zu bestrafen – sondern am Schluss muss es darum gehen, dass wir z. B. Schülerinnen und Schülern, aber auch Eltern garantieren können,das wäre mein Wunsch:Nach einem halben Jahr wisst ihr, wer euer Schulleiter ist. Das ist unsere Aufgabe, und nicht, dass wir uns ständig mit uns selbst beschäftigen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Dr.Franz Josef Jung (Rhein- gau) (CDU): Früher!)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf dem Innenausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann wird so verfahren.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Tagesordnungspunkt 8:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes – Drucks. 16/330 zu Drucks. 16/176 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Dörr das Wort.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Moment einmal, Berichterstattung! Ein Gesetzentwurf bedarf der Berichterstattung!)

Entschuldigung, zuerst die Berichterstattung. – Berichterstatterin ist Frau Fuhrmann von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Frau Fuhrmann.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich beim Geschäftsführer der GRÜNEN, denn er macht mir die Berichterstattung leicht,obwohl ich das Blatt nicht parat hatte.

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes, Drucks. 16/176.

Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 6. Plenarsitzung am 3. Juni 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung der hessischen Altenpflegeschulen durchgeführt sowie die zur Regierungsanhörung eingegangenen Stellungnahmen erhalten.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 3. Juli 2003 behandelt und ist einstimmig zu dem oben genannten Votum gelangt.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank für die Berichterstattung. – Das Wort hat Frau Dörr für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als ich dieser Tage im Sozialministerium war, habe ich eine interessante Broschüre gesichtet, nämlich einen Ratgeber für pflegende Angehörige: „Pflege zu Hause aktiv gestalten“. Beim Durchblättern habe ich festgestellt, dass es tatsächlich Hinweise und Hilfestellungen gibt, um Pflegesituationen so zu gestalten, dass Eigenständigkeit und Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen möglichst lange aufrechterhalten werden können.

Außer der Pflege zu Hause ist es auch notwendig, Regelungen für pflegebedürftige Menschen zu treffen, die sich in Einrichtungen befinden. Das Land Hessen ist diesem Anspruch bereits in den Neunzigerjahren gerecht geworden. Endlich gibt es auch eine bundeseinheitliche Regelung, die dem Problem Rechnung getragen hat.

Mit dem Altenpflegegesetz wurde dem Berufsbild der Altenpflegerin/des Altenpflegers eine gesicherte gesetzliche Grundlage gegeben, nämlich einheitliche Ausbildungsziele und -inhalte, Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ausbildungsvergütung sowie die Garantie der Refinanzierung dieser Kosten.

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes hat die Hessische Landesregierung die Gesetzgebung in Hessen auf den aktuellen Stand gebracht. Als Rechtsgrundlage haben wir nun auch den Erlass zu einem Rahmenlehrplan genommen, der den Mitgliedern des Sozialpolitischen Ausschusses mittlerweile auch vorliegt und der zum 1.August in einer Probephase umgesetzt werden soll, die etwa drei Jahre dauern soll, um zeitnah auf Veränderungen und Ergänzungen reagieren zu können.

Aber ich glaube, besonders wichtig ist die Festschreibung der Erleichterung des Zugangs zu einer Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Über diese Regelung wird nämlich Ausbildungsplatzsuchenden mit Hauptschulabschluss der Zugang zum Altenpflegeberuf über die Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer ermöglicht.

Sie wissen, dass die Bundesregelung sehr viel restriktiver damit umgeht, indem sie nur Bewerber mit Realschulabschluss zu dieser Ausbildung zulassen will. Ich glaube, das ist ein Stück weit realitätsfremd, und es belastet auch unseren Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sehr; denn wir wissen, dass in den Einrichtungen auch niederschwellige Angebote gemacht werden müssen – und auch schon gemacht werden –,für die das entsprechende Pflegepersonal benötigt wird.

Unsere Entscheidung, auch Hauptschulabsolventen zu der Ausbildung zuzulassen, unterstützt natürlich die Ausbildungsoffensive,die die Hessische Landesregierung derzeit startet. Ich glaube schon, dass unsere Entscheidung eine Auswirkung darauf haben wird.

Mir ist jedoch aufgefallen, dass das Bundesaltenpflegegesetz nicht einmal mehr eine mehrjährige Familientätigkeit als Zugangsvoraussetzung berücksichtigt. Das heißt, gerade Frauen, die jahrelang Kinder erzogen oder pflegebedürftige Personen zu Hause betreut haben, können über diese Regelung nicht mehr zu dem Pflegeberuf zugelassen werden. Aus frauenpolitischer Sicht halte ich es für nicht

akzeptabel, dass diese Regelung aus dem hessischen Gesetz, das wir im Jahr 2000 verabschiedet haben, genommen wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die schriftliche Regierungsanhörung und die schriftliche Anhörung durch den Sozialpolitischen Ausschuss haben durchweg positive Stellungnahmen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf erbracht. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege, Städte- und Landkreistag, die Verbände der Pflegekassen, die Landesseniorenvertretung, die Regierungspräsidien und die Altenpflegeschulen halten die vorgeschlagenen Änderungen für sinnvoll und dringend notwendig. Die Ergänzungswünsche der Regierungspräsidien zu rechtlichen Klarstellungen des Gesetzestextes wurden übernommen.

Auch Hinweise auf noch ungelöste Probleme in der Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer wurden aufgenommen. So werden derzeit über den Bundesrat Gespräche mit der Arbeitsverwaltung geführt, um die Finanzierung von Ausbildungen zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer über das Arbeitsamt zu regeln, und die Werbung für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflegehilfe wird natürlich verstärkt.

Frau Dörr, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag wird den Gesetzentwurf in zweiter Lesung annehmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause, sich diesem Votum anzuschließen. Der Sozialpolitische Ausschuss hat dies in seiner Beratung bereits getan.

(Beifall bei der CDU)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau SchulzAsche das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, die Tatsache, dass ich jetzt an der Reihe bin, bedeutet nicht, dass wir zur zweitgrößten Oppositionsfraktion geworden sind.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Danke schön. – Frau Dörr, ich fand das, was Sie gerade gesagt haben, ganz nett, auch Ihren Hinweis darauf, dass Sie neulich im Sozialministerium waren und dort eine Broschüre gefunden haben. Ich schließe daraus, dass im Sozialministerium zumindest noch jemand ist, der morgens die Tür aufmacht und sie abends wieder zuschließt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Na, na, na!)

Ansonsten ist unsere Sozialministerin damit beschäftigt, Bundespolitik zu machen. Ich erwähne das in diesem Zusammenhang, weil wir hier über einen Bereich sprechen, der in den nächsten Jahren an Bedeutung zunehmen wird, nämlich die ständig wachsende Zahl alter Menschen, die

der Hilfe bedürfen. Deswegen kann ich es mir auch nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass die Schlampigkeit im Sozialministerium und bei der Ministerin zum zweiten Mal mithilfe der Oppositionsfraktionen kompensiert wurde, damit rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahrs überhaupt eine Regelung vorliegt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es wirklich das zweite Mal ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gegenüber der Opposition mögen Sie dieses Verhalten für besonders clever halten. Gegenüber den Menschen, die in der Altenpflege arbeiten, ist es eine Unverschämtheit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Dörr, Ihnen wird auch während der Beratung des Sozialpolitischen Ausschusses nicht entgangen sein, dass alle Fraktionen dieses Hauses dem Gesetz zustimmen. Von daher weiß ich nicht, warum Sie uns gerade jetzt auffordern, dies zu tun. Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Wir haben aber – das hat auch die Anhörung ergeben – Bedenken, was die Umsetzung angeht. Ich möchte ausdrücklich noch einmal sagen: Hier geht es nicht um die Bundespolitik, sondern es geht um das, was die Hessische Landesregierung leisten kann, um den Pflegenotstand in diesem Land zu beseitigen.

(Uwe Brückmann (CDU): Das ist nicht losgelöst von dem, was im Bund geschieht!)

Herr Brückmann, Sie können genauso gut lesen wie ich. Sie haben doch die Stellungnahmen der Altenpflegeschulen gelesen, die sich bereit erklärt haben