Protokoll der Sitzung vom 09.07.2003

Sie sagen damit in schöner Offenheit: Eignung und Leistung,die bisher entscheidend für eine Beförderung waren, interessieren uns nicht mehr. Uns geht es hauptsächlich um ein Näheverhältnis zum Dienstherrn. Weiter wollen Sie unbeeinflusst durch die Personalvertretung offensichtlich handverlesene Leitungskräfte heranziehen, die Ihnen besonders ergeben sind. Sie wollen, mit einem Wort, den parteipolitischen Durchmarsch in Dienststellen und Schulen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Hofmann (SPD) – Rudi Haselbach (CDU): Machen Sie nur so weiter!)

Das sind keinerlei Verfassungsgründe. Sie haben es ja auch vermieden, darauf hinzuweisen, welche Verfassungsgründe das sein sollen, die offensichtlich 43 Jahre lang im hessischen Personalvertretungsrecht nicht zum Tragen kamen, jetzt aber plötzlich geltend gemacht werden müssen. – Das wäre auch eine merkwürdige Situation.

Für uns ist dieser Gesetzentwurf keine vernünftige Diskussionsgrundlage. Es gibt auch noch einige andere Dinge, z. B. dass das stärkere Recht dem schwächeren weichen muss – das ist auch eine etwas absurde Vorstellung von rechtsstaatlichen Prinzipien.

(Rudi Haselbach (CDU): Sie müssen das richtig lesen!)

Es gibt noch einige andere Dinge, die ich jetzt hier gar nicht ansprechen will. Ich kann Sie auch nur auffordern, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen, eine vernünftige Diskussion auch mit den Gewerkschaften zu führen, die eigene Vorstellungen vorgelegt haben. Natürlich gibt es im gewissen Umfang Hemmnisse, die abgebaut werden müssen.Darüber kann man sicherlich reden.Andererseits sind natürlich viele Entscheidungen von Personalräten auch mit einer gewissen Lästigkeit verbunden. Diesen Lästigkeitsfaktor können wir den Personalräten aber nicht nehmen, wenn wir sie nicht in ihrer Substanz angreifen wollen. Das ist nun einmal so. Das muss auch so bleiben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Weil das so ist, sehen wir in dem Gesetzentwurf keine vernünftige Diskussionsgrundlage.Wenn er von Ihnen weiter verfolgt werden wird, dann wird er auf unseren heftigen Widerstand treffen. Ich bin sicher, nicht nur bei uns, sondern auch bei den Gewerkschaften, den Dienststellen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen Sie ein ganz schlechtes Zeugnis ausstellen, weil Sie Duckmäuser heranziehen wollen. Wir wollen selbst bestimmte, selbständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das trennt uns.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Ich frage, ob die Regierung hierzu das Wort wünscht. – Herr Staatsminister Bouffier, bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zunächst einmal ein Zitat für die Landesregierung vortragen:

Der Gesetzgeber verfolgt ein legitimes Ziel, wenn er die Mitbestimmungsrechte des Personalrats und das Beteiligungsverfahren den Erfordernissen einer effizienten, modernen und kostengünstigen Verwaltungstätigkeit anpassen will. Das Rechtsstaatsprinzip wie auch das Demokratieprinzip verpflichten staatliche Organe auf eine effiziente, d. h. möglichst optimale Verwirklichung des Rechts- und Sachauftrags der Verwaltung in der zeitlichen, finanziellen und quantitativen Dimension.

(Günter Rudolph (SPD): Warum machen Sie das nicht?)

Das ist die Leitentscheidung des Personalvertretungsrechts aus den letzten Jahren vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof, und daran richten wir uns aus. Genau das ist auch die Position der Landesregierung.Wenn es darum geht, die Verwaltung zeitlich, finanziell, quantitativ und qualitativ möglichst optimal zu gestalten, ist das der Auftrag, den eine Regierung hat.

Wir sind der Auffassung, dass das derzeitige Rechtskonstrukt an einigen Punkten verbesserungsbedürftig ist. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf der CDULandtagsfraktion, so wie Herr Kollege Rudi Haselbach das hier vorgetragen hat.

Ich will das einmal so formulieren, verehrte Kollegen: Sie haben gesagt,eine moderne Verwaltung kann letztlich nur erfolgreich sein, wenn sie mit den Mitarbeitern geführt wird. Das kann gar nicht anders sein, das ist absolut richtig. Genau das tun wir. Die Frage, welche Rolle nun das Beteiligungswesen einnimmt – deshalb habe ich das zu Beginn zitiert –, ist eine wichtige Frage, aber sie ist keine ausschließliche. Sie ist insbesondere keine Nebenregierung.

Der individuelle Schutz der einzelnen Mitarbeiterin und des einzelnen Mitarbeiters wird zunächst einmal – ich denke, dabei liegen wir nicht weit auseinander – in besonderer Weise durch das Beamtenrecht, soweit es um Beamte geht, und durch das Tarifrecht, soweit es um Tarifbeschäftigte geht, gewährleistet. Das bedeutet, der individuelle Schutzcharakter ist dort im Wesentlichen gegeben, und darüber hinaus gibt es auch Beteiligungsfragen, die ich nicht in Abrede stellen will. Ich will das, im Hinblick auf die knappe Zeitvorgabe, in einigen wenigen Strichen hier beleuchten.

Beschleunigung von Verfahren. Meine Damen und Herren, wir müssen uns doch ernsthaft fragen: Ist es sinnvoll, wenn wir bei Schulleiterbestellungen Beteiligungsverfahren mit einer Dauer von im Schnitt zwischen neun und zwölf Monaten haben? Ist das eigentlich sinnvoll?

(Brigitte Kölsch (CDU): Nein!)

Muss das sein? – Ich sage Ihnen, das halte ich nicht für sinnvoll.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Deshalb glaube ich, dass wir hier vernünftigerweise Veränderungen vornehmen, z. B. an der Einigungsstelle. Ich verstehe es beispielsweise nicht, wie Sie kritisieren kön

nen, dass man eine – wie ich finde – nicht kluge Situation beendet,

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

wenn es denn zum Verfahren bei der Einigungsstelle kommt. Wieso ist es denn so geregelt, dass aus dem ganzen Lande die Menschen erst zu einer Sitzung in Wiesbaden zusammenkommen, um sich darüber zu unterhalten, wer Vorsitzender werden soll? Danach fahren die alle wieder weg, und dann machen sie einen neuen Termin, bei dem sie erst die Sache behandeln.

Das ist doch nicht sinnvoll. Das hat aus meiner Sicht nichts mit konstitutiven Rechten der Personalvertretung zu tun.

Deshalb halte ich es für klug, wenn wir die Frage der Einigungsstelle in der Weise regeln, wie es hier vorgesehen ist.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Zweites Beispiel. Wenn ein Personalrat seine Zustimmung versagt, dann finde ich es vernünftig, dass man ihn fragt:Warum eigentlich? – Ich weiß gar nicht, was man dagegen haben kann.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie fragen ja auch!)

Herr Kollege Rudolph, im Übrigen ist das auch die Rechtslage im Bund und in den allermeisten Ländern.

(Günter Rudolph (SPD): Dazu habe ich gar nichts gesagt!)

Sie haben vorhin darauf hingewiesen, das sei alles auch verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Natürlich. Aber ich gehe auf jeden Punkt ein, den Sie vorgetragen haben.

(Günter Rudolph (SPD): Da habe ich gar nichts dagegen!)

Was kann man eigentlich dagegen haben? Wenn eine Mitarbeitervertretung sagt, wir stimmen hier nicht zu,

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Aber das steht nicht im Gesetzentwurf!)

dann halte ich es für vernünftig, dass sie auch sagen, warum sie nicht zustimmt, und dass man nicht noch eine Sitzung anberaumen muss, um die Gründe herauszubekommen.

Drittes Beispiel: Mehrfachbeteiligungen. Was finden Sie so gut daran, dass dasselbe Thema von mehreren Personalräten mehrfach erörtert wird? Das halte ich nicht für sinnvoll. Ich bin gern bereit, mit Ihnen en détail darüber zu diskutieren,ob man es da oder dort machen muss.Aber dass sich zwei untere Personalräte mit demselben Vorgang beschäftigen,halte ich nicht für vernünftig.Das führt zu diesen langen Zeiträumen, die wir doch alle nicht für vernünftig halten können.

Der Kollege Haselbach hat auf das Thema der Abordnung bei den Lehrern hingewiesen. Insbesondere in diesem Bereich ist das ein schwieriger Punkt.Aber wenn Sie einmal die Förderstufe betrachten, dann ist es pädagogisch sinnvoll, dass ein Lehrer auch zwei Jahre an einer Schule tätig sein kann.Auch das halten wir für richtig.

Herr Minister Bouffier, die Redezeit der Fraktionen ist abgelaufen – zu Ihrer Kenntnis.

Herr Präsident, ich bitte um Nachsicht. Es sind mehrere Punkte angesprochen worden,ich behandele das jetzt vergleichsweise schnell.

Ich will darauf hinweisen, dass es klug ist, wenn wir versuchen, in diesem Gesetz zu klären, in welchen Fragen eine Beteiligung zwingend – konstitutiv – und in welchen sie fakultativ ist. Gerade bei den Problemen der neuen Verwaltungssteuerung und anderen Dingen gibt es eine Fülle offener Fragen: Wo muss ich wen wie beteiligen? – Ich finde es vernünftig, dass das geregelt wird.

Man kann ja sagen, man solle es anders regeln.Aber dass man es nicht regelt und letztlich nur den Ausweg der Justiz hat, das ist nicht vernünftig.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist falsch, d’accord!)

Also, Sie stimmen zu? Das ist doch vernünftig.

(Günter Rudolph (SPD): Nein, nein!)

Letzter Punkt, auf den ich hier eingehen will und den Sie auch angesprochen haben. Herr Kollege Rudolph, zur Regelung der Freistellungen haben Sie gesagt, hier solle niemand überproportional geschwächt werden. Ich habe Ihnen das Beispiel mitgebracht:

Bei den Personalratswahlen des Polizeipräsidiums Südhessen hat eine Gewerkschaft 623 Stimmen bekommen, und die anderen haben genau 618 Stimmen bekommen. Das ist ein Unterschied von fünf Stimmen. Dort stehen vier Freistellungen zu, also vier Personen, die von der Diensttätigkeit freigestellt werden, um sich der Gewerkschafts- bzw. der Personalratsarbeit zu widmen. Und dann haben die, die fünf Stimmen mehr bekommen haben, alle vier Freistellungen für sich in Anspruch genommen – mit einfacher Mehrheitsentscheidung.

Dazu muss ich Ihnen sagen, das hat mit Gerechtigkeit eigentlich nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Das ist ungefähr so, als wenn die CDU-Fraktion mit ihrer absoluten Mehrheit beschlösse, im Präsidium des Hessischen Landtags gibt es einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten – vielleicht noch einen zweiten Vizepräsidenten –,allein von uns.Wir hätten die Mehrheit,das so zu beschließen. Dann würden Sie alle zu Recht sagen, das ist nicht vernünftig.