Protokoll der Sitzung vom 16.05.2006

(Gerhard Bökel (SPD): Da bin ich dabei!)

Auch da könnte man das eine oder andere herausnehmen. – Ich glaube, dass wir gerade mit der Umsetzung dieser Richtlinie der Europäischen Union zu einem Paradigmenwechsel – so möchte ich es bezeichnen – in der Rechtsetzung kommen. Wir beschreiten damit einen anderen Weg.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich hoffe, dass die Seilbahnen in Hessen allzeit ohne Probleme ihren Betrieb aufnehmen können.Wer einmal in einem Skigebiet war, weiß, was es bedeutet, wenn solche Transportmittel nicht funktionieren und man mit den Skiern den Berg hochklettern muss.

(Jürgen Walter (SPD): Dann geht man halt in die Bar und trinkt etwas!)

Herr Walter, Seilbahnen können auch abstürzen. Vielleicht haben Sie davon auch schon etwas gehört.

(Jürgen Walter (SPD):Wir trinken Weißbier!)

Wir sollten vielleicht gemeinsam daran arbeiten,dass man mit diesen Bahnen sicher vorankommt.

Ich freue mich auf die intensive Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Gerhard Bökel (SPD): Ich finde, das hätten wir in die Föderalismuskommission einbringen müssen!)

Die nächste Wortmeldung stammt von Frau Kollegin Pfaff. – Frau Pfaff, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in erster Lesung den Gesetzentwurf für ein Hessisches Bahngesetz. Herr Staatssekretär Abeln hat es bereits dargelegt: Das Gesetzesvorhaben dient in allererster Linie dazu, eine Richtlinie der Europäischen Union über Seilbahnen für den Personenverkehr in Landesrecht umzusetzen.Außerdem sollen Änderungen, die sich mit der letzten Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes des Bundes ergeben haben, in das Eisenbahngesetz des Landes aufgenommen werden. Nicht zuletzt geht es darum, aus einem verbundenen Gesetz zwei eigenständige Gesetze zu machen.

Inhaltlich geht es beim Hessischen Seilbahngesetz vor allem darum, die Vorschriften für das Genehmigungsverfahren, den Bau und Betrieb von öffentlichen und nicht öffentlichen Seilbahnen zu konkretisieren und eine Genehmigungspflicht für nicht öffentliche Seilbahnen einzuführen, die es in Hessen bislang nicht gibt. Im Zentrum jedoch steht die Erhöhung der Sicherheitsstandards. Dazu sollen die Schutzmaßnahmen, die Betriebspflicht, die Versicherungspflicht, die Mitteilungspflicht, die Auskunftspflicht und die Prüfpflichten im Einzelnen geregelt werden. Ebenso sollen die Zuständigkeiten für die Aufsicht und die Kontrolle sowie die Sanktionen im Falle von Ordnungswidrigkeiten klarer gefasst werden. Nicht zuletzt soll eine Ermächtigung für insgesamt 13 Rechtsverordnungen geschaffen werden, mit denen die Umsetzung der einzelnen Vorschriften im Detail geregelt werden soll.

Das klingt zunächst einmal nach Bürokratie. Es kann sicherlich auch nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Umsetzung dieser Richtlinie verstärkt Bürokratie verbunden sein kann. Das kommt den aktuellen Bemühungen aller Parteien, die Bürokratie zu reduzieren, nicht gerade entgegen. Das Anliegen der Richtlinie der Europäischen Union besteht im Kern allerdings darin, in ganz Europa ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau für alle Seilbahnen und Schlepplifte des öffentlichen Personenverkehrs zu erreichen.Vor dem Hintergrund der zahlreichen Unfälle, die es in der Vergangenheit gegeben hat, bei denen Seilbahnkabinen abstürzten und Menschen zu Tode kamen, gehen unserer Ansicht nach alle Schritte zur Erhöhung der Sicherheit in die richtige Richtung, auch wenn damit möglicherweise ein begrenztes Mehr an Bürokratie verbunden ist. Einen Sicherheitsrabatt darf es bei hessischen Seilbahnen nicht geben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

In diesem Zusammenhang möchte ich kritisch anmerken, dass dieser Gesetzentwurf spät vorgelegt wurde. Die Seilbahnrichtlinie der Europäischen Union trat bereits am 20. März 2000 in Kraft. Das war also vor etwa sechs Jahren. Ich verstehe nicht, weshalb bei einer so sensiblen Angelegenheit erst nach sechs Jahren gehandelt wurde.

Wir können von Glück reden, dass es in Hessen bislang zu keinen größeren Unfällen mit Personenschäden gekommen ist, auch wenn es sich bei uns – das wurde vorhin schon dargestellt – nicht um große Kabinenbahnen wie in den Alpenländern handelt. Vielmehr geht es bei uns um Sessellifte, wie es beispielsweise in Rüdesheim einen gibt.

Ich möchte jetzt zu Art.2 des Gesetzentwurfs kommen.Er betrifft den Entwurf eines Hessischen Eisenbahngesetzes. Der Bund hat die ihm nach der konkurrierenden Gesetzgebung zustehende Gesetzgebungskompetenz genutzt und mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz den öffentlichen Eisenbahnverkehr ziemlich umfassend geregelt.

Das Land besitzt nur noch die Regelungskompetenz für die nicht öffentlichen Eisenbahnen,also den Schienenverkehr auf privaten Betriebsgeländen und den Anschluss dieses Schienenverkehrs an das öffentliche Netz.

Hierzu soll es eine ganze Reihe konkreter Bestimmungen geben, bei denen es insbesondere auch um Sicherheitsaspekte geht. Dabei konzentriert sich das auf die Aufgaben der Aufsichtsbehörde und auf Schutzmaßnahmen bei Überschwemmungen, Schneeverwehungen und Steinschlag. Dabei geht es um Bauten in der Nähe der Bahnanlagen und um weitere Sicherheitsstandards zur Vermeidung von Gefährdungslagen.

Gleichzeitig sieht der Entwurf dieses Artikelgesetzes eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung vor. Bisher vorgesehene Genehmigungsvorbehalte sollen durch Anzeigepflichten ersetzt werden. Das ist ein durchaus begrüßenswerter Vorgang.

Ich komme zu meinem Fazit.Die Entwürfe der beiden Artikelgesetze enthalten nach jetzigem Kenntnisstand keine tief greifenden materiellen Änderungen gegenüber der bestehenden Rechtslage. Es geht dabei um die Umsetzung des Rechtes der Europäischen Union und des Bundes. Mit Art. 3 Hessisches Bahngesetz soll das bisher geltende Recht aufgehoben werden. Darunter befindet sich auch das preußische Gesetz über die Bahneinheiten aus dem Jahr 1902. Das kann man durchaus als kurios ansehen. Denn dieses Gesetz hatte über 100 Jahre Bestand.

Im Rahmen der Beratung werden wir uns die einzelnen Regelungen noch anschauen können. Ich gehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass es keine Hinderungsgründe für eine Zustimmung gibt. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Wagner (Taunus).

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es da Seilbahnen?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär und insbesondere auch meine Vorrednerin, Frau Kollegin Pfaff, haben schon umfangreich in das Thema eingeführt. Ich muss das Gesagte hier nicht wiederholen.

Mit diesem Artikelgesetz sollen im Wesentlichen die Richtlinie der Europäischen Union und die geänderten bundespolitischen Rahmenbedingungen nachvollzogen werden. Insofern muss man hier darüber nicht länger reden, als es unbedingt notwendig ist.

Zwei oder drei Bemerkungen will ich vielleicht doch noch dazu machen. Man sollte schon einmal diskutieren, ob es wirklich sehr sinnvoll ist, in 16 Bundesländern einzelne Seilbahngesetze zu erlassen.Denn mit all diesen Gesetzen wird doch nur das umgesetzt, was die Richtlinie der Europäischen Union enthält.Wahrscheinlich wäre das ein sehr sinnvolles Betätigungsfeld für die Föderalismuskommission gewesen.

(Gerhard Bökel (SPD): Sehr gut!)

Ich glaube, darüber herrscht in diesem Haus auch kein sehr großer Streit.

(Gerhard Bökel (SPD): Ja!)

Der Herr Staatssekretär hat schon darüber gesprochen, wie sinnvoll es ist, dass es in Mecklenburg-Vorpommern ein Seilbahngesetz für den Fall gibt, dass dort einmal eine Seilbahn errichtet wird.

Der Kern besteht darin, dass man in der gesamten Europäischen Union einheitliche Sicherheitsbestimmungen haben will. Dieses Ziel ist richtig und wichtig. Deshalb ist es auch gut, dass das mit diesem Gesetzesvorhaben auch in Hessen nachvollzogen werden soll.

Frau Kollegin Pfaff hat Folgendes bereits angesprochen. Gerade weil es um die Sicherheit geht, stellt sich die Frage, warum die Bestimmungen dieser Richtlinien der Europäischen Union nicht schon lange in hessisches Recht umgesetzt wurden.Der Termin dafür war der 3.Mai 2002.Wir sind heute vier Jahre später, also wurde hier vier Jahre etwas versäumt nachzuvollziehen.

Auch würden wir gern im Ausschuss darüber reden,ob für das Seilbahngesetz nicht das Gleichstellungsgesetz einschlägig ist und wir in das Seilbahngesetz einen Passus zur Barrierefreiheit aufnehmen sollten. Das Gleichstellungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die entsprechenden Regelungen in die Fachgesetze aufgenommen werden. Wir könnten uns dafür beispielsweise eine Regelung analog zu den Regelungen im hessischen ÖPNV-Gesetz vorstellen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gerhard Bökel (SPD):Zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau!)

Es klatschte zuerst der Kollege, der auf diesen Punkt hingewiesen und auch Formulierungsvorschläge zu diesem Punkt gemacht hat. Insofern herzlichen Dank an den Kollegen Jürgens, der an dieser Rede mitgearbeitet hat und wahrscheinlich auch die weiteren Ausschussberatungen begleiten wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gerhard Bökel (SPD): Der Fachsprecher will sich wohl drücken!)

Nein, wir arbeiten gut zusammen, Herr Kollege Bökel, auch mit der Sozialdemokratie, auch wenn es nicht immer leicht ist.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum hessischen Eisenbahngesetz. Auch dazu ist alles gesagt.Wir vollziehen geänderte bundespolitische Rahmenbedingungen nach.Auch das tun wir etwas verspätet, aber wir tun es. Insofern will ich keinen großen Streit darum führen. Wir werden im Ausschuss weiter beraten, wie es Kollege Lübcke auch schon angekündigt hat, mit der gebotenen Intensität,und werden dann sicher zu einer guten Lösung kommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Letzte Wortmeldung, Herr Abg. Posch.

(Gerhard Bökel (SPD): Der Herr Staatssekretär läutet noch eine zweite Runde ein!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann dort fortfahren, wo Herr Kollege Wagner begonnen hat. Ich habe die Differenzierung zwischen bundeseigenen Bahnen und nicht bundeseigenen Bahnen in der Vergangenheit nie nachvollziehen können. Denn das Sicherungsbedürfnis, um das es dabei geht, insbesondere bei der Eisenbahn, ist bei den bundeseigenen Bahnen genau das gleiche wie bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen. Die Anzahl der nicht bundeseigenen Bahnen hält sich überdies in Grenzen, sodass es in der Tat sinnvoll wäre, hier eine zusammenfassende Gesetzgebungszuständigkeit zu begründen.

Das führt dazu, dass wir für die nicht bundeseigenen Bahnen eine eigene Aufsichtsbehörde haben.Diese Aufsichtsbehörde ist selbst gar nicht in der Lage, die Aufsicht auszuüben, bedient sich dann entsprechender Sachverständiger, und wenn das nicht reicht, fragt sie beim Eisenbahnbundesamt nach, weil dort der Sachverstand vorhanden ist. Von daher muss man vom Grundsatz her die Frage stellen,ob es so sein muss,wie es ist.Das knüpft an die Bemerkung von Herrn Wagner an, ob es nicht sinnvoll gewesen wäre, hier eine Veränderung vorzunehmen, um das in eine Hand zu geben.

Hinzu kommt: Ich werde sofort hellhörig, wenn aus einem Gesetz auf einmal zwei Gesetze entstehen. Das ist per se nicht immer mit weniger Bürokratieaufwand, sondern in aller Regel mit mehr Bürokratieaufwand gleichzusetzen. Nun werden wir die Beratungen erleben und hören, ob es zwingend notwendig ist, dies zu tun.

Ich will damit nicht das Bedürfnis der Gesetzgebungszuständigkeit in der Sache anzweifeln. Denn wir haben 77 Seilbahnen in Hessen, und es ist nicht so, Frau Kollegin Pfaff, dass in Hessen noch nichts passiert ist.Wir haben im Bereich des Edersees bereits Unfälle mit tödlichem Ausgang gehabt.

Wir werden die Beratungen im Ausschuss auch vor dem Hintergrund begleiten, dass ich gefragt habe, ob nicht die Möglichkeit bestünde, eine Bündelung herbeizuführen. Möglicherweise ist es entbehrlich, hier unterschiedliche Aufsichtsbehörden zu haben. Möglicherweise geht es auch um eine Kooperation mit den entsprechenden Bundesbehörden. Aber diese Fragen werden wir im Detail im Ausschuss beraten. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Die Rednerliste ist damit erschöpft.