Sie stellen zudem dar – wir haben es noch in dieser Woche telefonisch abgefragt –, dass sich eine Lösung für das Institut für Sexualwissenschaften, für das Sie sich hier dankenswerterweise so einsetzen, auf gutem Wege befindet. Der Fachbereich wird nach meinen Informationen Anfang Juni über das nun vorgelegte Konzept entscheiden. Danach sind die Stellen sofort ausschreibbar.Das heißt,es mag ganz partiell Kommunikationsprobleme gegeben haben. Es ist aber nicht notwendig, dem gleich ein Gesetz hinterherzuwerfen.Von daher werden wir bei unserer Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs bleiben. – Herzlichen Dank.
Der nächste Redner ist Herr Dr. Spies für die SPD-Fraktion. Sie können die Redezeit noch unterbieten, Herr Spies.
I’ll do my very best.– Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Wenn man kurz den Auftrag der Hochschulen reflektiert,stellt man fest,dass eine Universität doch ein bisschen mehr ist als eine Berufsschule, und es sollte uns selbstverständlich sein, dass sie in ihrer Gänze miteinander abgestimmt agiert. Insofern ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN natürlich hilfreich, weil er an einer Stelle, an der das Hochschulgesetz das nicht vorsieht, eine – wenn auch zugegebenermaßen überschaubare – Problemlage löst.
Dass es am Beispiel des sexualmedizinischen Instituts der Universität Frankfurt so deutlich geworden ist, ist zwar – da will ich Frau Beer gerne zustimmen – tatsächlich nur ein überschaubarer Einzelfall, macht aber deutlich, dass gerade bei Fragen,die über den strengen Fachrahmen hinausgehen und die ein gesellschaftliches Problem insgesamt betrachten, der einzelne Fachbereich in Abstimmung mit dem Rest der Hochschule handeln sollte.
Meine Damen und Herren, deshalb macht eine abgestimmte Planung unter Einbeziehung der größten und in der Regel teuersten Fachbereiche natürlich einen Sinn.
Wenn Frau Kollegin Oppermann uns hier allerdings von der hochschulmedizinischen Konzeption der Landesregierung erzählt, dann läuft es einem kalt den Rücken herunter. Liebe Frau Oppermann, wir erinnern uns doch: Es gibt zwei hochschulmedizinische Konzeptionen der Landesregierung. Die eine ist die „Quertapete“. Darin geht es darum, wer welches Institut hat. Die andere ist das Konzept, aber das ist geheime Kommandosache. Das kann man nur im Ministerium angucken, weil es im ominösen Vertrag steht.Wir erinnern uns an die grobe Fehlentscheidung dieses Hauses in Bezug auf die Privatisierung der Universitätskliniken. Da gibt es tatsächlich ein Konzept zur Hochschulmedizin, es wird aber keinem verraten.
Meine Damen und Herren, am Ende greift dieses Gesetz natürlich kurz. Es sichert die Koordination innerhalb der Hochschule.Da dies an dieser Stelle richtig ist,werden wir dem auch zustimmen.
Viel wesentlicher erscheint es uns, dass sich der Landesgesetzgeber mit der Frage befasst, welche Forderungen und welche Wünsche er an seine Hochschulen hat, welchen Rahmen von Hochschulplanung er haben möchte für all das viele Geld, das der Steuerzahler dafür bezahlt. – Nach unserer Ansicht reicht es auch, wenn der Steuerzahler dies bezahlt.
Dass die Landesregierung an dieser Stelle willens ist, eine weiter gehende Diskussion zu führen, freut uns. Wir hätten es noch besser gefunden, wenn auch die Mehrheit diesem Gesetzentwurf heute zustimmen könnte. Die SPDFraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Alle wichtigen Dinge sind eben ausgetauscht worden. Für uns hat Frau Oppermann das alles zusammengefasst.
Tatsache ist, dass der Ausschuss den Gesetzentwurf abgelehnt hat. Tatsache ist auch, dass das Ziel, das Sie, Frau Kollegin Sorge, hatten, erreicht worden ist. Man hat über das Thema Sexualwissenschaft diskutiert, und zwar auch öffentlich. Mein Eindruck ist, dass in diesem Zusammenhang alles auf einem guten Weg ist. Damit können Sie am Ende auch zufrieden sein.
Zu einem letzten Punkt von Herrn Dr. Spies. Wir werden nicht nur bei der Medizin, sondern allgemein über die Hochschulentwicklung diskutieren. Wir müssen im Herbst sehen,wann wir einen vernünftigen Termin finden. Dann können wir damit umgehen, was autonom ist, was Entwicklungsplanung ist und wie weit unser Einfluss geht. Dabei können wir es belassen. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir zur Abstimmung schreiten.
Ich rufe den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Sicherstellung einer hochschuleinheitlichen Entwicklungsplanung auf, Drucks. 16/5525 zu Drucks. 16/5411. Wer dem Gesetzentwurf nach zweiter Lesung in diesem Plenum zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der GRÜNEN und eines Teils der SPD – die anderen haben sich nicht beteiligt –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen – Drucks. 16/5572 zu Drucks. 16/5253 –
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen folgende Empfehlung abgegeben:
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Die Entscheidung fiel in der Sitzung am 11. Mai 2006.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Für die Fraktion der FDP hat Herr Kollege Rentsch das Wort. Wir haben fünf Minuten Redezeit vereinbart.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat diesen Gesetzentwurf eingebracht, um mehr Transparenz in den Landeswohlfahrtsverband zu bringen. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, mit einer jährlichen Berichtspflicht des Landesdirektors jährlich einmal über die Situation im LWV und über die Situation von behinderten Menschen informiert zu werden, weil wir der festen Überzeugung sind, dass der LWV als einer der wichtigsten Dienstleister, die in diesem Land für das Land Hessen tätig sind, ein Recht dazu hat, uns als Parlamentarier und damit die Öffentlichkeit zu informieren. Auf der anderen Seite haben wir dies auch deshalb vorgeschlagen, weil wir der Meinung sind, dass die Öffentlichkeit über die notwendigen Reformen im LWV immer und überall auf dem Laufenden gehalten werden muss.
Die bisherige Diskussion hat erstaunlicherweise ergeben, dass sich die Landesregierung, die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, wenn auch aus anderen Gründen, und auch die GRÜNEN gegen diese Transparenz einsetzen. Ich muss schon sagen, darüber sind wir sehr erstaunt.
Was man gegen mehr Transparenz, gegen mehr Offenheit in der Diskussion um einen Verband haben kann, der sich um Menschen mit Behinderungen kümmert, ist uns wirklich nicht klar. Es gibt mehrere Erklärungsmuster. Eines der Erklärungsmuster – das Erklärungsmuster SPD, das Erklärungsmuster rot – ist, dass die SPD es nicht gerne hat, wenn der Landesdirektor Uwe Brückmann, CDU, hier über den LWV Auskunft erteilt, weil sie Angst hat, dass Herr Brückmann, der ein sehr fachkundiger und guter Landesdirektor des LWV ist, die SPD in den Schatten stellen könnte.
Diese Angst kann man teilweise nachvollziehen.Aber wir hätten diesen Antrag auch gestellt, wenn es noch einen SPD-Landesdirektor gegeben hätte.
Diesen gibt es leider nicht mehr. Aber das sind andere Gründe, über die wir hier nicht diskutieren müssen.
Wir sind der festen Auffassung, dass Sie aus diesen Gründen den Antrag ablehnen. Aber das ist auch nicht sehr überraschend.
Meine Damen und Herren, überraschender für mich ist – deshalb will ich mit dieser Überraschung nicht hinter dem Berg halten –, dass die GRÜNEN und die CDU unseren Antrag ablehnen.
Bei den GRÜNEN gibt es verschiedene Erklärungsmuster. Der Kollege Dr. Jürgens hat in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs sehr unterschiedlich reagiert. Er hat gesagt, einerseits habe er Zweifel, ob dazu tatsächlich eine Gesetzesänderung notwendig sei. Dabei habe ich Ihnen, Herr Dr. Jürgens, damals gesagt – diesem Argument können Sie sich nicht verschließen –, dass Sie ein Gesetz ändern müssen, wenn Sie eine verbindliche Regelung haben wollen. Er hat gesagt, ob er eine Gesetzesänderung befürworte, wisse er nicht, aber grundsätzlich würde er noch einmal darüber nachdenken. Schlecht sei die Idee nicht.
Auf der anderen Seite befindet sich die CDU, die, erstaunlicherweise,ihren eigenen Mann,Herrn Brückmann, hier nicht sprechen lassen will.
Das verstehe ich wirklich nicht.Ich kann Ihnen versichern – das sehen viele CDU-Kollegen sicherlich genauso –, dass Herr Brückmann das kann. Er wird den LWV gut vertreten, und er wird auch die CDU hier gut vertreten. Meine Damen und Herren, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Deshalb gibt es eigentlich keinen Grund, unseren Antrag hier abzulehnen.
Ein weiteres Argument ist die Debatte über die Reformen im Landeswohlfahrtsverband. Der Landeswohlfahrtsverband ist als Kommunalverband auch ein Dienstleister für das Land. Das kann man einerseits an den Transferleistungen erkennen, die das Land für den LWV erbringt, sowie daran, dass der Landeswohlfahrtsverband durch ein Landesgesetz, das Mittelstufengesetz, geregelt wird. Andererseits kann man das daran erkennen, dass der LWV für einen der wichtigsten sozialpolitischen Bereiche zuständig und verantwortlich ist,nämlich dafür,wie es den behinderten Menschen in unserem Land geht.
Meine Damen und Herren,es wundert mich wirklich,dass Sie sich als diejenigen, die im LWV mit uns Verantwortung tragen, gegen Transparenz dort aussprechen.