Herr Dr. Jürgens, ich glaube, dass wir alle die Intention haben müssten, auch den Betroffenen klarzumachen, wel
Deshalb wäre die Berichtspflicht eine gute Möglichkeit, gerade auch in der aktuellen Diskussion zu zeigen, dass die neue Koalition im LWV, die eine gute Arbeit macht, nichts zu verbergen hat. Sie ist für Transparenz, Offenheit und für eine ehrliche Diskussion in diesem Bereich.
Abschließend will ich sagen: Es gibt oft Überraschungen. Eine Überraschung war für mich, dass sich Schwarz und Grün in diesem Haus gegen Transparenz aussprechen. Das Verhalten der SPD in dieser Debatte war keine Überraschung, so, wie das Verhalten der SPD in vielen anderen Bereichen keine Überraschung mehr ist.
Vielleicht nutzen Sie abschließend die Möglichkeit, sich für Transparenz auszusprechen. Herr Dr. Jürgens ist diesen kleinen Schritt schon einmal gegangen, wurde dann aber anscheinend zurückgepfiffen.Auf jeden Fall hatte er heute die Möglichkeit, das Ganze klarzustellen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es hat selten so überflüssige Gesetzentwürfe gegeben wie den, den die FDP vorgelegt hat.
Offenbar versteht die FDP unter Transparenz, dass der Landesdirektor jedes Jahr zum 31.12. hier berichtet. Am 31. Dezember haben wir nie eine Sitzung in diesem Haus. Abgesehen davon, dass das mein Geburtstag ist, gibt es auch noch bessere Gründe dafür, warum ich andere Tage für geeigneter halte. Sie werfen uns vor, wir alle würden uns der Transparenz – diesem etwas bürokratischen Ansatz hier – verweigern. Lieber Kollege Rentsch, die Auffassung, die Sie da vertreten haben, hat schon verschwörungstheoretische Dimensionen.
Ich kann auch noch einmal von vorn anfangen, wenn Sie das wollen. – Alle bisherigen Landesdirektoren, egal von welcher Partei,haben sich dadurch ausgezeichnet,dass sie ausgesprochen informationsfreudig waren, nicht nur dem Landtag, sondern auch der Öffentlichkeit gegenüber. Das war bestimmt nicht das Hauptproblem des Landeswohlfahrtsverbands.
Das Problem war eher – ich denke, das kann man auch nicht per Gesetz verordnen –, dass die Informationen, die der Landeswohlfahrtsverband und die Landesdirektoren an die Öffentlichkeit gegeben haben, leider oft auf wenig Resonanz gestoßen sind. Darin hat der Kollege Rentsch Recht: Wenn es um einen solch wichtigen Bereich geht, sollte man die Informationen auch aufnehmen. Aber das kann man tatsächlich nicht gesetzlich verordnen.
Mit anderen Worten: Dieser Gesetzentwurf ist überflüssig, weil er nicht wirklich für mehr Transparenz sorgt.
Nun möchte ich noch etwas zu Ihrem Vorwurf sagen. Den anderen Fraktionen des Hauses vorzuwerfen, sie würden sich der Transparenz verweigern, nur weil wir Ihren etwas oberflächlichen und kurz gefassten Entwurf ablehnen, halte ich schon ein bisschen für eine Unverschämtheit. Das gilt auch für die Tatsache, dass Sie diesen Vorwurf in einer Presseerklärung wiederholt haben.
Wie gesagt, ein vorgefertigter Bericht, ein bürokratisches Instrumentarium, das hier seitens der FDP gefordert wurde, trägt meines Erachtens nicht zur Transparenz bei. Das kann nur eine offene Debatte über die Verbesserung der tatsächlichen Situation von Menschen mit Behinderungen und psychischen Krankheiten in Hessen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Schulz-Asche, Sie haben mir keine Gelegenheit gegeben, Sie zu unterbrechen. Lassen Sie noch eine Nachfrage des Herrn Abgeordneten zu?
Ihr Mann nennt Sie „Abgeordnete“. Das ist natürlich auch eine interessante Information.Aber Entschuldigung. – Frau Schulz-Asche, meine Frage lautet: Das Land regelt gesetzlich eine jährliche Berichtspflicht des Landesdatenschutzbeauftragten. Wie beurteilen Sie diese, und halten Sie diese auch für überflüssig?
Ich halte sie deshalb nicht für überflüssig,weil sie zum Regelungsbedarf innerhalb des Datenschutzes gehört. Ich vermute, dass, wenn es gesetzliche Regelungen im Landeswohlfahrtsverband geben sollte – Reformansätze und andere Regelungen –, auch überlegt werden muss, in welcher Form die Öffentlichkeit unterrichtet wird.Die jetzige Form der Berichterstattung finde ich ausreichend und gut. Ich habe keinem Landesdirektor vorzuwerfen, dass er mir den Eindruck vermittelt, die Berichte seien nicht transparent, und ich könne nicht durchschauen, was dort geplant und auch durchdacht worden ist. Das war bei Herrn Bauer so, und das ist auch bei Herrn Brückmann so. Von daher sehe ich da keinen Regelungsbedarf.
Falls sich noch irgendwelche Kollegen melden wollen, sollten sie das unverzüglich tun. – Frau Fuhrmann, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Streit, der in der Jamaika-Koalition herrscht, wird jetzt hierher getragen. Ich weiß nicht, woher das kommt: zu viel Rum oder zu viel Sonne? Oder womit müssen wir rechnen?
Herr Kollege Rentsch, warten Sie erst einmal ab, bevor Sie dazwischenrufen. – Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt,dass ich diesen Gesetzentwurf für völlig überflüssig halte. Für die SPD möchte ich darauf hinweisen, dass wir einen Kommunalverband haben, der einem eigenen Parlament verpflichtet ist, dem es zu berichten gilt, und dass die FDP-Fraktion im LWV-Parlament und die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag – oder ist es Herr Rentsch? – offensichtlich ein Problem miteinander haben, nämlich ein Kommunikationsproblem.
Aber da Herr Dr. Jürgens in der ersten Lesung dieses überflüssigen Gesetzentwurfs etwas nebulös von möglichen weiteren rechtlichen Änderungen an dem Mittelstufengesetz gesprochen hat, jedoch weder Ross noch Reiter genannt hat, muss ich ehrlich sagen, dass uns diese erste Lesung doch ein wenig zu denken gegeben hat. Herr Rentsch, Sie haben eben sehr gut argumentiert.
Deswegen sage ich:Wir haben das Gefühl, dass innerhalb dieser „Schwampel“ im LWV deutliche Differenzen bzw. Kommunikationsprobleme bestehen. Das spricht dafür, dass der Landesdirektor doch verpflichtet werden sollte, zumindest einmal im Jahr dem Landtag zu berichten. Allerdings sollte diese Berichterstattung nicht ausgedehnt werden, Herr Kollege.
Ich möchte deshalb den Änderungsantrag stellen, dass dieses Gesetz, wie alle anderen hessischen Gesetze auch, befristet wird, und zwar bis zum 31.12.2007.
Dann hat der Hessische Landtag die Gelegenheit, von dem Landesdirektor einen Bericht darüber zu erhalten, welche Planungen dieser „Schwampel“ für das Jahr 2007 nötig zu sein scheinen, oder darüber, was uns jetzt mehr oder weniger vorenthalten werden soll.
Deswegen ändern wir unser Votum aus der ersten Lesung. Wir halten diesen Gesetzentwurf nach wie vor für überflüssig.Aber wir sind der Auffassung, dass man diesen Gesetzentwurf, wenn er mit einer Befristung bis zum 31.12.2007 versehen wird, durchaus in Kraft setzen sollte.
Frau Fuhrmann, wenn Sie nur einen Bericht haben wollen, aber gleichzeitig den Gegenstand des Berichts, nämlich die Entwicklung der Behindertenpolitik und die Lage der Behinderten in Hessen, für wichtig halten, frage ich Sie, warum Sie das nur einmalig interessiert.
Herr Kollege Dr. Jürgens, das ist ganz einfach. Ich habe mich über die Lage der Behinderten bisher hervorragend informiert gefühlt.Wann immer ich als Mitglied des Sozialausschusses um einen Bericht des LWV gebeten habe, habe ich den auch bekommen. Herr Dr. Jürgens, offensichtlich ist hier etwas anderes im Gange, als die Lage der Behinderten in Hessen in den Vordergrund zu stellen,und deswegen sage ich, dass das durchaus sinnvoll ist.
Frau Dörr,einen Augenblick.– Frau Fuhrmann,Sie haben hier – falls das ernst gemeint war – im Namen Ihrer Fraktion einen Änderungsantrag gestellt. Den müssten Sie mir in schriftlicher Form einreichen, damit er nach der GOHLT ordentlich behandelt werden kann. Es geht nicht, lediglich mündliche Erklärungen zur zweiten Lesung abzugeben. Diesen Antrag hätten Sie eigentlich zur Vorbereitung der zweiten Lesung im Ausschuss stellen müssen.
Dann müssen Sie das machen. Bisher liegt mir nichts vor. – Jetzt hat Frau Dörr für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Fuhrmann, als Mitglied der Verbandsversammlung des LWV darf ich Ihnen versichern, dass keine Entscheidungen getroffen werden oder Gespräche im Gange sind, die nicht in einem Bericht des seitherigen und des neuen Verbandsdirektors dargestellt wurden. Insoweit kann ich Ihnen also die Arbeit ersparen, die Sie sich jetzt mit einem Änderungsantrag machen wollen, mit dem Sie den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion mit einer Befristung belegen wollen. Das ist nicht notwendig, denn ich kann Ihnen sowie der Kollegin Schulz-Asche und dem Kollegen Rentsch bescheinigen, dass von allen Verbandsdirektoren, egal welcher politischen Couleur, ganz objektiv über die Situation im Verband, aber auch über die Arbeit, die der Verband für die kommunale Familie leistet, Bericht erstattet wurde – sei es im Sozialpolitischen Ausschuss, sei es, wenn Sie als Abgeordnete direkt Anfragen gestellt haben. Immer kamen belegbare, wahrheitsgemäße Antworten oder Stellungnahmen an uns zurück.
Darum kann ich eigentlich das, was die Kollegin SchulzAsche hier gesagt hat – was im Prinzip auch Frau Fuhrmann gesagt hat –, nur noch einmal betonen. Wir sollten die Partnerschaft zwischen dem LWV und der kommunalen Familie auch hier respektieren. Wir sollten auch respektieren, dass das Gesetz sagt, dass das eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung und in einem Rechenschaftsbericht gegenüber der Verbandsversammlung
zu belegen ist und wir als Land Hessen lediglich die Rechtsaufsicht ausüben. Damit schaffen wir keine Unklarheiten für andere Institutionen und können auch künftig darauf bauen, dass die Berichterstattung aus dem Landeswohlfahrtsverband uns ohne gesetzliche Anforderung zu jeder Zeit geleistet wird.
Das war kurz und bündig das,was auch schon in der ersten Lesung vonseiten der CDU-Fraktion dazu gesagt wurde. Es hat sich also in der Sache nichts geändert. Die CDUFraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.