Ich kenne das Engagement des Schulleiters. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten einige Euros in Gesprächen mit ihm vertelefoniert.Dabei ging es immer wieder um diese Fragestellung. Das wollte ich einmal sagen.
Zweiter Punkt. Herr Frömmrich, ich glaube, wir sollten wirklich einmal über die Frage reden, wie man mit Petitionen umgeht, aber aufgrund eines ganz anderen Anlasses. Dabei geht es um die Frage: Gilt die Regelung, dass Abgeordnete vor den Wahlen keine Schulen besuchen, nicht für Abgeordnete, die eine Petition bearbeiten?
Ich möchte Ihnen dazu etwas ganz offen sagen. Ich hatte dazu schon etwas gehört. Für mich ist diese Frage schon relevant. Es gab da auch noch zwei oder drei andere Fälle. Auch die kenne ich. Herr Frömmrich, denn da besteht schon die Gefahr – das ist auch passiert –, dass ein Petitionsverfahren, das außerhalb der politischen Debatten geführt werden sollte, für wahlpolitische Zwecke gebraucht wurde. Ich sage nicht, dass es missbraucht wurde. Aber es ist dafür gebraucht worden. Das war der Fall.
Ich habe das gesehen. Ich habe nichts dagegen unternommen. Ich habe es in der Öffentlichkeit auch nicht kommentiert. Das ist eine Fragestellung, um die es dabei auch geht.
Lassen Sie mich das doch einfach nur sagen. Ich darf doch auch einmal sagen, was ich dabei empfunden habe. Es gab ein ähnliches Verfahren bei einer anderen Schule im Wetteraukreis. Da wurde ich gefragt. Da habe ich gesagt: Natürlich können Sie auch an diese Schule gehen. Wenn Herr Kollege Frömmrich an die eine Schule gehen kann, dann können Sie auch an die Schule in Karben gehen.
Selbstverständlich ist das so. Trotzdem bleibt die Frage unbeantwortet. Es bleibt die Frage unbeantwortet, ob es im Sinne der Erfinder des Petitionswesens ist, dass wir Abgeordnete vor Wahlen keine Schulbesuche machen dürfen, dass aber auf der anderen Seite Petitionen, ob man das will oder nicht, mit Wahlkampfauseinandersetzungen unterlegt werden.
Die Frau Ministerin hatte noch einmal die Genehmigung in Aussicht gestellt. Sie hatte keine Verpflichtung, das zu
tun. Sie hätte im März 2006 schon sagen können: Das klappt bei euch nie,die Anmeldezahlen reichen vorne und hinten nicht. – Sie hat das nicht gemacht. Sie hat der Schule Chancen über Chancen geboten. Die Schule hat das konstatiert und auch lobend erwähnt.
Herr Frömmrich,ich meine Folgendes:Das,was Sie sagen, ist falsch. Sie behaupten, die Eltern hätten sich von der Schule abgewandt, weil die Frau Ministerin die Genehmigung angeblich zu einer Hängepartie gemacht habe.
Ich sage: Es ist genau umgekehrt. Die Anmeldungen zu der Zeit,als die Chance groß war,dass die Einrichtung der Oberstufe genehmigt wurde, sind nur erfolgt, weil die Ministerin daraus keine Hängepartie gemacht und gesagt hat: Leute, ihr habt die Chance, dass diese Oberstufe eingerichtet wird. – Das ist doch der Punkt.
Der dritte Punkt ist der – drehen wir den Spieß einmal um –: Wenn es um eine Oberstufe gegangen wäre, die Sie nicht gewollt hätten, Herr Kollege Frömmrich, die Frau Ministerin im Juli genehmigt hätte und am Anfang des Schuljahres 72 Schüler da gewesen wären, hätten wir die umgekehrte Debatte gehabt nach dem Motto: Wie können Sie eine Oberstufe genehmigen, ohne zu schauen, wie viele Schüler am ersten Schultag da sind? – Gerade wie ihr wollt, like Shakespeare.
Deswegen sage ich Ihnen: Wenn man den ganzen Wahlkampfschaum wegnimmt, ist das völlig korrekt, was wir machen. Eines will ich noch sagen, weil hier der Landrat des Wetteraukreises zitiert wurde:Weder die Debatte um diese Schule noch der Keltenfürst hat Sie davor bewahrt, eine Schlappe bei der Wahl hinzunehmen. Das war auch ein schöner Tag. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kartmann. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.
Es ist vorgeschlagen, die herausgenommenen Petitionen 3599/16 ff. – ich hoffe, dass ich sie jetzt nicht alle noch einmal vorlesen muss – der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich schlage vor, diesen Vorschlag und das ursprüngliche Votum des Petitionsausschusses, nämlich die Petitionen der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, die Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten,gegeneinander abzustimmen.Erhebt sich dagegen Widerspruch?
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erst das eine, dann das andere! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist der weiter gehende Vorschlag!)
Wer dem Antrag, zustimmt, die Petitionen der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP.Gegenstimmen? – Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt lasse ich über die ursprüngliche Beschlussempfehlung abstimmen, nämlich über die Sach- und Rechtslage
zu unterrichten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind wieder die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP.
Dann komme ich noch zur Abstimmung über die restlichen Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen.Wer denen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.