Ich will zum Abschluss nur eines darstellen, Frau Präsidentin. Es gibt Fakten, die in keinem Bericht stehen können. Es gibt aber auch Fakten, nach denen man fragen kann. Im Endeffekt ist die Sachlage im Hinblick auf die Petitionen und im Hinblick auf die Rechtslage klar, weshalb wir ganz klar sagen können: Bescheidung nach Sachund Rechtslage. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kartmann. – Für die Landesregierung hat sich nun Frau Kultusministerin Wolff zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Frömmrich hat die Petitionen verschiedener Eltern aus dem Bereich der Schule in Altenstadt herausziehen lassen. Ich denke, dies ist auch die Konsequenz aus der Tatsache, dass er relativ knapp vor der Kommunalwahl als Berichterstatter einen VorOrt-Termin gestaltet hat und daraus abgeleitet hat, heute ein Nachspiel dieser Veranstaltung machen zu sollen.
Meine Damen und Herren, aus der Sache heraus haben Sie durch die Darstellung im Ausschuss, implizit durch die Darstellung des Kollegen Rentsch im Schlussteil und durch die Sachdarstellung des Kollegen Kartmann deutlich gemacht bekommen, dass es nicht anders gemacht werden konnte. Deswegen verwahre ich mich gegen die Aussage, Herr Kollege Frömmrich, der Ausschuss sei übergangen worden. Denn Sie verlangen von mir im Kern, dass ich ein Petitionsverfahren zum Anlass nehme, gesetzlich vorgesehene Termine und Daten außer Kraft zu setzen.Als Sie mir vorhin Rechtsbeugung vorwerfen wollten, war das implizit die Aufforderung, das Recht zu beugen
Herr Kollege Kartmann hat eben sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ich nach bewusster und langwieriger Beratung der Frage einer zusätzlichen Oberstufe im Wet
teraukreis ausdrücklich positive Signale für die Oberstufe ausgesandt habe. Von diesen positiven Signalen ist auch nichts zurückgenommen worden. Dieses positive Signal hat bis in die Sommerferien hinein angehalten.
Meine Damen und Herren, eine solche Situation – selbst sehr viel schwierigere Situationen – haben die Menschen in der Region oftmals selbst als Herausforderung begriffen, ein deutliches Ja zu einer Schule zu sagen und ein klares Ja zu einer neuen Schule zu sagen. Dies ist in diesem Fall nicht eingetreten. Das kann man bedauern, und das ist auch im Sinne all derer bedauerlich, die daran gearbeitet haben und die dafür geworben haben.
Ich will ausdrücklich sagen, Herr Kollege Rentsch – da will ich das schärfen, was ich im Ausschuss gesagt habe –: Es verdient mit Sicherheit keinen Schönheitspreis, weil dann, wenn eine Schule neu errichtet ist, die Schule und das Schulamt normalerweise bei der Anmeldung besser koordiniert zusammenarbeiten können, als dies hier der Fall gewesen ist. Es hat eine massive Werbung in der Region und über die Region hinaus gegeben, und es hat sehr viele Anmeldungen gegeben.Aber im Letzten muss nicht nur die Frage gestellt werden, wo die Eltern ihre Kinder endgültig anmelden, sondern es muss auch die Frage gestellt werden, ob die Jugendlichen, die zur Klasse 11 angemeldet werden, für die gymnasiale Oberstufe auch tatsächlich geeignet sind. Hier hat sich eindeutig erwiesen, dass von den 86 im Frühjahr angemeldeten Schülerinnen und Schülern 11 für die gymnasiale Oberstufe überhaupt nicht geeignet waren, sondern sich ihre Prognose auf den Hauptschulabschluss ausgerichtet hat. Dass ich mit solchen Schülerinnen und Schülern keine Jahrgangsstufe eröffnen kann, sollte jedem einsichtig sein.
Deswegen gilt dann in der Tat die Zahl,die im Schulgesetz als eine der Bedingungen vorgeschrieben ist, um eine Oberstufe zu errichten, nämlich die Quantität von 80 Schülerinnen und Schülern. Das ist dann in der Sukzession der Ereignisse – eben auch mit dem Zweifel an der Eignung vieler Schülerinnen und Schüler – erst zu Schuljahresbeginn festgestellt worden.
Die Rechtsstellung keiner Schülerin und keines Schülers wurde geschädigt. Alle haben den Unterricht an ihrer alten Schule genießen können. Sie haben Lehrerinnen und Lehrer bekommen, die dafür vorher schon vorgesehen waren, und werden jetzt nach ihren Wünschen bedient, nachdem auch der zweite Jahrgang – Kollege Kartmann hat es beschrieben – keine Schülerzahl ergeben hat, die ein Weitermachen ermöglicht hätte.
Ich möchte noch auf etwas anderes zu sprechen kommen. Er hat mit seinem Hinweis Recht: Die Reaktionen in der Region haben zu der Entwicklung der Zahl der Schüler beigetragen. Es gibt jetzt nur noch 50 Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasialzweigs dieser Schule. Auch daraus ergibt sich weiß Gott nicht die Prognose, dass für die Jahrgangsstufe 11 80 Anmeldungen erreicht werden könnten.
Eines möchte ich noch sagen. Die §§ 144, 144a, 145 und 146 verlangen nicht nur, dass eine bestimmte Quantität erreicht wird. Vielmehr wird vom Schulträger verlangt, eine Prognose abzuliefern, ob nicht nur für einen Jahrgang, sondern auf Dauer an einer Schule in einer bestimmten Region der entsprechende Bedarf besteht. Er muss darüber Rechnung legen, ob für ein Angebot ein öffentliches Bedürfnis besteht.Das muss mit einer Prognose begründet werden.
Für diese gymnasiale Oberstufe wurde massiv und mit aller Kraft über die Region hinaus geworben. Trotzdem wurde die notwendige Zahl der Anmeldungen nicht erreicht.Außerdem muss man die gymnasialen Angebote in der Umgebung berücksichtigen. Deswegen muss leider schlicht und ergreifend das Resümee gezogen werden, dass eine Genehmigung auf der Grundlage dieser vier Paragraphen nicht erfolgen kann. Das Bestehen des öffentlichen Bedürfnisses kann nicht bejaht werden.
Das geht dann halt nicht. Die Eltern haben mit ihren Petitionen die Eröffnung einer Oberstufe begehrt, die nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes nicht eröffnet werden kann.
Frau Ministerin, ich darf mir einen freundlichen Hinweis erlauben: Die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit ist abgelaufen.
Ich wollte gerade zu meinen Schlusssätzen kommen. – Alle, die im Petitionsausschuss darüber beraten haben, wissen im Prinzip über den Sachverhalt Bescheid. Das ist eine reine Prestigefrage, warum das jetzt herausgegriffen wurde. Ich glaube, es ist eindeutig, dass nicht anders verfahren werden konnte. Deswegen wäre es die richtige Entscheidung, wenn man diese Petitionen der Landesregierung mit der Bitte überweisen würde, die Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Frau Ministerin, vielen Dank. – Herr Kollege Frömmrich hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Herr Frömmrich, Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde schon, dass man diese Debatte dazu nutzen sollte, sich über das Grundrecht, Petitionen zu stellen, Gedanken zu machen.
Herr Kollege Kartmann hat vorhin hier etwas gesagt. Herr Kollege Kartmann, mit Verlaub, ich habe relativ intensiv an diesen Petitionen gearbeitet. Ich habe relativ viele Leute gefragt und mit Leuten gesprochen. Ich habe mit den Petenten gesprochen. Ich war vor Ort. Ich habe mit der Schulleitung gesprochen. Ich habe mit Bediensteten des Staatlichen Schulamts gesprochen. Ich habe mit Vertretern des Landkreises gesprochen, der dort als Schulträger zuständig ist. Ich habe mit Bediensteten des Kultusministeriums gesprochen. Ich möchte von Ihnen bewiesen haben, dass es jemanden gibt, der sich bei Petitionen mehr engagiert, als ich das getan habe. Von daher ziehe ich mir den Schuh nicht an, den Sie mir herübergereicht haben.
Wir haben im Petitionsausschuss auch sehr intensiv und ohne Streit – ich glaube, das ist wichtig – über diese Fragen geredet. Ich hätte mir vorstellen können, dass man sich dort hätte einigen können, wenn sich die Kultusmi
nisterin bewegt hätte. Die Kultusministerin hatte im Petitionsausschuss schon etwas dazu gesagt. Ich hatte die Petitionen vorgestellt und gesagt, dass das wohl suboptimal gelaufen sei. Dem hat Frau Kollegin Wolff zugestimmt und ebenfalls gesagt, der ganze Vorgang sei eher suboptimal abgelaufen. Sie können die Kolleginnen und Kollegen, die an der Sitzung des Petitionsausschusses teilgenommen haben, darauf ansprechen.
Herr Kollege Kartmann, im Kern stellt sich doch die Frage, ob diese Petitionen in der Form entschieden werden können, dass man die Landesregierung bittet, den Petenten die Sach- und Rechtslage mitzuteilen. Ich meine, das kann man nicht machen.Es handelt sich um insgesamt 43 Petitionen. Das Petitum der Menschen, die sich an uns gewandt haben, lautet: Zum damaligen Zeitpunkt hätte die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe genehmigt werden müssen.
Frau Kollegin Wolff, ich möchte Ihnen jetzt noch einmal eine Passage aus Ihrem Schreiben vom 27.April 2006 vorlesen. Sie waren doch selbst der Überzeugung, dass die Errichtung der Oberstufe an dieser Schule genehmigt werden kann. Es lagen 86 überprüfte Anmeldungen vor. Am 27.April 2006 schrieb die Kultusministerin:
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das Hessische Kultusministerium beabsichtigt, der Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Limesschule zuzustimmen, da die nach dem Hessischen Schulgesetz notwendigen Voraussetzungen nun gegeben sind und über 80 Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern vorliegen.
Frau Kultusministerin, das haben Sie geschrieben. Auf das, was Sie dem Schulelternbeirat geschrieben haben, sollte er sich eigentlich verlassen können. Sie haben aber den Erlass nicht unterschrieben. Das war ein Fehler auf Ihrer Seite. Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Schreiben verfasst haben, und dem Beginn des Schulbetriebs – der Schulbetrieb wurde dann doch noch 14 Tage aufgenommen – haben sich viele Eltern gesagt: Jetzt ist das immer noch eine Hängepartie, da ist immer noch nichts geregelt. – Deswegen haben sie ihre Kinder an einer anderen Schule angemeldet, bevor der Unterricht begann. Denn noch einen Schulwechsel wollten sie ihren Kindern nicht zumuten. Das ist die Realität.
Dann haben Sie sich aber hierhin gestellt und beantragt, diese Petitionen sollten der Landesregierung mit der Bitte überwiesen werden, die Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Das Petitum der Menschen, die sich an uns richten, ist aber richtig. Denn zu dem entsprechenden Zeitpunkt haben die 80 notwendigen Anmeldungen vorgelegen. Das haben Sie doch selbst geschrieben. Frau Kultusministerin, dieser Brief trägt Ihre Unterschrift. Die Menschen müssten sich eigentlich auf Ihre Zusage verlassen können. Deswegen können Sie bei diesen Petitionen nicht entscheiden, die Landesregierung möge den Petenten die Sach- und Rechtslage mitteilen. Vielmehr müssen diese Petitionen der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden. Die Eltern haben das entsprechend vorgetragen.
Ich bin wirklich folgender Meinung. Herr Kollege Kartmann, wir streiten über viele politische Themen. Das ist oft auch notwendig. Aber hier geht es um eine andere Frage. Hier haben sich Eltern mit einem wirklich nachvollziehbaren Anliegen an den Hessischen Landtag gewandt und gesagt: Wir fühlen uns bei dieser Angelegen
heit von einer Landesdienststelle nicht ordentlich behandelt.– Das mag das Kultusministerium oder das Staatliche Schulamt sein.
Sie haben sich dann hierhin gestellt und gesagt, man solle den Menschen, die auf uns vertrauen und das Petitionsverfahren ernst nehmen, zurückschreiben: April, April, die Landesregierung wird ihnen die Sach- und Rechtslage mitteilen. – Zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Petition eingereicht haben, konnten sie noch darauf vertrauen, dass die Oberstufe eingerichtet würde. Denn die Kultusministerin hatte in ihrem Schreiben zugesagt, die Einrichtung der Oberstufe zu genehmigen.Deswegen können Sie jetzt nicht entscheiden, die Landesregierung möge den Petenten die Sach- und Rechtslage mitteilen.
Herr Kollege Frömmrich, vielen Dank. – Auch Frau Waschke hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Frau Waschke, Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte das, was die Frau Kultusministerin gerade von diesem Pult aus gesagt hat, so nicht stehen lassen. Frau Kultusministerin, glauben nicht auch Sie, dass das Vertrauen der Eltern in die Verlässlichkeit der Ankündigungen des Kultusministeriums nachhaltig geschädigt worden ist?
Sie kündigten bereits im April letzten Jahres an – der Herr Kollege hat gerade aus dem Schreiben zitiert –:Wir schaffen an der Limesschule eine gymnasiale Oberstufe.
Sie haben das für dieses Jahr wieder angekündigt. Sie haben gesagt, Sie würden der Schule eine zweite Chance geben. Mich wundert nicht, dass die Eltern kein Vertrauen mehr in solche Zusagen haben. Deswegen hat es in diesem Jahr auch nur wieder 50 Anmeldungen gegeben.
Ich glaube, das Kultusministerium hat durch sein Verhalten die Chance,dass es an der Limesschule überhaupt einmal eine gymnasiale Oberstufe geben wird, stark geschädigt. Ich sehe nicht, wie da das Vertrauen wieder aufgebaut werden soll. Ich kann die Eltern gut verstehen.Wenn es keine klaren Zusagen gibt, dann schaue ich, dass ich für mein Kind einen Platz an einer anderen Schule finde.
Frau Waschke, vielen Dank. – Nun hat sich Herr Kartmann auch noch einmal zu Wort gemeldet. Auch er hat fünf Minuten Redezeit. Herr Kartmann, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe sehr selten die Möglichkeit, von diesem Pult aus zu reden. Lasst mich das deswegen bitte jetzt noch einmal tun.
Herr Frömmrich,ich möchte das klarstellen:Ich weiß sehr genau, wie engagiert Sie Petitionen bearbeiten. Es war nicht meine Absicht, dass da ein anderer Eindruck entstehen könnte. Das war auch nicht der Hintergrund dessen, was ich gesagt habe. Ich weiß, wie sehr Sie sich in die Bearbeitung der Petitionen hineinknien.
Erster Punkt. Ich habe gesagt: Man kommt von einem Thema von außen heran, oder man ist schon mittendrin. Nehmen Sie es mir bitte ab, ich war in der Thematik schon mittendrin, ohne dass ich das unbedingt wollte. Denn die Schule liegt in meinem Wahlkreis.
Ich kann deshalb die Dinge sehr genau beurteilen. Ich versuche das jetzt einmal von außen zu beurteilen.Da gibt es Entwicklungen und psychisch bedingte Situationen, die man in einem bestimmten Zusammenhang sehen muss.
Ich kenne das Engagement des Schulleiters. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten einige Euros in Gesprächen mit ihm vertelefoniert.Dabei ging es immer wieder um diese Fragestellung. Das wollte ich einmal sagen.