Erster Punkt:Die Dokumentationspflicht für Arbeitgeber wurde jetzt auf drei Monate verkürzt. Nach der ursprünglichen Regelung der EG waren es 36 Monate.
Zweiter Punkt:Schadenersatzansprüche.Nach der derzeitigen Rechtslage können die nicht an Antidiskriminierungsverbände abgetreten werden.
Dritter Punkt: Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen im arbeitsrechtlichen Teil wurde auf drei Monate verkürzt; der ursprüngliche Entwurf sah hier sechs Monate vor.
Hier hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. Man ist aufeinander zugegangen und hat Kritiken und Bedenken aufgenommen.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr.Andreas Jür- gens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend festhalten: Das Gleichbehandlungsgesetz ermutigt Benachteiligte, sich zu wehren. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt für eine tolerantere Gesellschaft, in der jeder Einzelne – wie es Art. 1 des Grundgesetzes bereits gebietet – bedingungslos geachtet und respektiert wird.
Ich habe der CDU im Hessischen Landtag noch einen Tipp zu geben: Bevor Sie Ihre Backen zu dick aufblasen, sollten Sie sich einmal überlegen, wie das weitere Prozedere ist. Bevor Sie zu hoch auf Bäume steigen, sollten Sie sich überlegen,
Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Als Nächstem erteile ich Herrn Kollegen Rhein für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche jetzt einmal die Wiederversöhnung mit der FDP.
Ich will nicht einmal den Versuch unternehmen, hier um den heißen Brei herumzureden. Es bleibt dabei, es bleibt bei unserer Meinung, es bleibt bei der Meinung der CDUFraktion, die der Fraktionsvorsitzende Dr.Wagner vorgetragen hat – die er auch als Minister vorgetragen hat –, die ich als rechtspolitischer Sprecher vorgetragen habe: Obwohl es jetzt von „Antidiskriminierungsgesetz“ in „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ umbenannt wurde, ist dies ein völlig überflüssiges und schädliches Werk.
Herr Kahl, genau das ist es: Bei Ihnen ist es nicht erlaubt, kritisch zu sein. Bei Ihnen muss immer die Partei marschieren. Bei uns – wir können uns durchaus einmal unterscheiden.
Gut. Ich glaube, in Wirklichkeit hat es wenig Sinn, mit Ihnen ernsthaft eine Debatte darüber zu führen. Ihr Triumphgeheul ist unangebracht, denn dieses Gesetz wird keine Lösungen bringen, sondern etliche Probleme schaffen. Es wird etliche Fragen aufwerfen.
Herr Kollege Dr. Jürgens, ich hatte eben das Gefühl, Sie reden von der Eier legenden Wollmilchsau in Gesetzesform – als Sie hier diesen Gesetzentwurf als die letzte Lösung für alle Probleme gepriesen haben, die wir in Deutschland haben. Ich sage Ihnen eines: Es ist ein Irrglaube, eine groteske Vorstellung, dass Sie durch rechtliche Regelungen moralisches Verhalten erzwingen können.
Es bleibt dabei:Das ist eine Mixtur aus unüberschaubaren Regelungen und unklaren Rechtsbegriffen, die zu erheblichen Problemen, insbesondere bei der Rechtsprechung, führen werden. Es ist das Manifest einer – so hat es die „FAZ“ geschrieben – antimarktwirtschaftlichen Gesinnung. Das sehe ich als Christdemokrat durchaus so.
Es ist ja nicht so, dass nur wir das hier diskutieren, die FDP und die CDU mit Ihnen. Es ist doch so, dass die gesamte Fachwelt verständnislos den Kopf über diesen Gesetzentwurf schüttelt, weil dieses Gesetz spalten wird.
Dieser Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus.– Herr Dr.Jürgens,bei einer 1 :1-Umsetzung sind wir doch sofort dabei, auch wenn uns das nicht gefällt. Das ist eben so. Aber das ist jetzt keine 1 : 1-Umsetzung.
Das ist das Schlimme:Es wird den Bürgern nichts bringen, und es werden die Falschen von diesem Gesetz profitieren.
Jetzt haben Sie so getan, als sei dieses Land in Fragen der Diskriminierung und der Benachteiligung ein rechtsfreier Raum.
Hören Sie doch auf, das zu erzählen. Es gibt doch nun wirklich keinen anderen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, in dem es ein solch dichtes Regelwerk gibt,
vom Zivilrecht über das Arbeitsrecht bis zum grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot, das umfassend zum Schutz von Minderheiten ausgestaltet ist. Das ist überall im BGB festgeschrieben.
(Zuruf der Abg.Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP) – Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist alles Unsinn!)
Überall ist das festgeschrieben. Frau Kollegin Hofmann, das ist genau der Unterschied zur Ausweitung der Antidiskriminierungsregelungen in Großbritannien und Amerika – da gebe ich Ihnen völlig Recht. Dort gibt es viel weitreichendere Regelungen. Aber die gibt es deswegen, weil es dort beispielsweise überhaupt keinen Kündigungsschutz gibt. Wenn Sie das aber zusammenmengen – das, was wir hier mit diesem Gleichbehandlungsgesetz und der Thematik Kündigungsschutz machen –,dann werden wir hier beides haben.Beides wird sich zu einem eklatanten Einstellungshindernis entwickeln.
Ich bin durchaus bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie mir nicht glauben. Aber dann glauben Sie vielleicht dem DIHK. Der redet von einem „arbeitsmarktpolitischen Overkill“, wenn man so etwas zusammenwürfelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es bleibt dabei: Das kommt in einem Mäntelchen daher, im Mäntelchen der Gutmeinenden,
im Mäntelchen derer,die gegen Benachteiligungen kämpfen. Am Ende ist es aber doch nichts anderes als ein Tugendprojekt, das dort auf den Weg gebracht wird.