Boris Rhein

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Das ist unglaublich rührend, aber ich wollte fragen: Ist das die Freude, dass heute Abend vielleicht etwas passiert? Vielleicht war es die Ermunterung an die hessische SPD, der Frankfurter SPD zu sagen:Wenn ihr das heute Abend mitwählt, dann sind wir den Rhein los. – Herr Kahl – Sie schauen gerade so –, Sie können einmal erwägen, ob Sie das so machen wollen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Rudolph, ein bisschen schade finde ich, dass Sie Opposition um der Opposition willen machen. Ich finde, diesem neuen Entwurf des Disziplinarrechts kann man trotz der Punkte, die Sie genannt haben, durchaus zustimmen. Denn dieser Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat, orientiert sich an drei Zielen: Bürokratieabbau, Beschleunigung von Verfahren und Schaffung eines modernen Dienstrechts. Das hat sich auch – entgegen dem, was Sie sagen – in der Anhörung sehr deutlich gezeigt. Der Datenschutzbeauftragte stimmt zu; der Hessische Landkreistag sagt sogar: „volle Zustimmung“; der Hessische Städtetag sagt: „keine Bedenken“; der Hessische Beamtenbund, DBB, sagt: „keine Bedenken; grundsätzlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf“. Angesichts dieser Reaktionen kann man wirklich sagen, dass man mit diesem Gesetzentwurf sehr gut leben kann.
Die Novelle bewirkt eine Vereinfachung,eine Verkürzung der Disziplinarverfahren und trägt damit zum einen der Ordnungs- und zum anderen der Schutzfunktion des Dis
ziplinarrechts Rechnung. Um eine Schutzfunktion geht es insofern, als die betroffenen Beamtinnen und Beamten schneller Klarheit bekommen und für sie die quälende Zeit der Ungewissheit über den Ausgang des Disziplinarverfahrens schneller vorbei ist. Um eine Ordnungsfunktion geht es insofern, als mit weniger Aufwand und damit schneller und effizienter als bisher Fehlverhalten sanktioniert werden kann. – Herr Kollege Bökel, schauen Sie nicht so böse.
Das freut mich, danke schön. Ich werde Sie auch vermissen, ich werde Sie alle vermissen – wenn das funktioniert.Frau Präsidentin,wenn ich das einmal einfügen darf: Man ist in einer solchen Situation hin- und hergerissen. Man weiß nicht, ob man bei einer solchen Rede, die vielleicht die letzte ist, einfach „Danke schön für die gute Zeit“ sagen sollte – und zwar über die Parteigrenzen hinweg. Ich habe mich hier verdammt wohl gefühlt.
Ich bin seit sieben Jahren dabei. Der Hessische Landtag ist ein besonderes Parlament. Das ist schon ein verdammt guter Haufen hier, wenn ich das einmal etwas flapsig sagen darf.
Jetzt bin ich hier hin- und hergerissen. Frau Präsidentin, andererseits bin ich nicht nur abergläubisch, sondern ich finde auch, es gehört zum guten Stil, so etwas nicht zu machen, bevor man an anderer Stelle gewählt worden ist. Aber ich werde versuchen, einen anderen Anlass zu finden, um mich von all den Kollegen dann, wenn es funktioniert hat, zu verabschieden und für die gute Zeit zu bedanken.
Jetzt komme ich noch einmal auf das Disziplinarrecht zu sprechen. Es ist ein erfreulicher Effekt dieser Novelle, dass Gerichte entlastet werden.Dazu gehören die Abkehr vom Strafverfahrensrecht und die Hinwendung zum Verwaltungsverfahrensrecht, das den Behörden und den Gerichten besser bekannt ist und mit dem sie einfacher umgehen können.
Ich finde, dass dieser Gesetzentwurf das Ziel der Beschleunigung mit dem Rechtsschutzinteresse der Beamten durchaus sehr gut verbindet. Dies macht nicht zuletzt die Revisionsmöglichkeit im Vierten Abschnitt deutlich. Herr Kollege Rudolph,in diesem Punkt weichen wir wirklich von anderen Landesgesetzen ab. Andere Bundesländer nämlich haben diese Revisionsmöglichkeit nicht in der Weise, wie wir sie haben. Deswegen ist das Disziplinarrecht, wie wir es beschließen wollen, ein besonders beamtenfreundliches Disziplinarrecht, das den Interessen der Beamten entgegenkommt. Daher würde ich mich besonders freuen, wenn Sie sich doch noch entschließen könnten, nicht Opposition um der Opposition willen zu machen, sondern diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geschätzter Herr Kollege Posch, erlauben Sie mir als Jüngerem gegenüber dem Älteren einen Einschub.
Ich muss Ihnen sagen:Das,was Sie hier gemacht haben,ist unangemessen und weit unter Ihrem Niveau.
Herr Kollege Posch, es besteht überhaupt kein Anlass, eine Koalitionsvereinbarung, die in einer Stadt geschlossen wurde, in einer Art und Weise, wie Sie es tun, im Hessischen Landtag zu thematisieren.
Die Frage des Flughafens steht eben im Koalitionsvertrag, und deswegen thematisieren Sie es hier. Das tun Sie doch im Rahmen einer Schaufensterdebatte, nichts anderes. Das ist die Realität.
Herr Kollege Posch, das ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung.
Da haben Sie sich einfach herauszuhalten. Das ist nicht das Thema, das Sie zu behandeln haben.
Wissen Sie auch, warum? – Weil Sie nicht die oberste Weisungsbehörde sind und weil Sie auch nicht der Oberschiedsrichter über das sind, was in Frankfurt passiert.
Herr Hahn hat eben laut gelacht. Ich hoffe, er lacht jetzt weiter. Es war auch unangemessen, wie Sie damit Ihre Parteifreunde in Frankfurt brüskieren. Mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, brüskieren Sie Ihre Parteifreunde in Frankfurt. Die sind nämlich dieser Koalition beigetreten.
Ach du liebe Güte, was ist das für ein lächerlicher Formelkompromiss. Frau Kollegin Beer, das wissen Sie doch selbst besser. – Es ist unangemessen, weil es eine völlig überflüssige Schaufensterdebatte ist, die Sie hier führen. Zu Herrn Bender werde ich gern etwas sagen. Es ist einfach falsch, was Sie behaupten, weil es natürlich zutrifft, dass die Stadt Frankfurt als Gebietskörperschaft keinerlei Entscheidung in einer Frage zu treffen hat, die praktische Auswirkungen auf den Ausbauprozess hat. Das ist die Realität, und das wissen Sie auch selbst.
Wir haben das Mediationsverfahren gehabt, wir haben das Raumordnungsverfahren gehabt, und wir haben die öffentliche Anhörung absolviert. Jetzt machen das Genehmigungsministerium und der Regierungspräsident ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz. Am Ende wird eine Verwaltungsentscheidung stehen,die vor Gericht Bestand hat.
Sie haben in Ihrer Rede gesagt, wir hätten es ausgeklammert oder nicht offensiv diskutiert.
Ich habe die herzliche Bitte an Sie, einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen: Wir haben das Thema nicht ausgeklammert.
Das hätten wir leicht tun können. Aber der Kreisvorsitzende der Frankfurter CDU hat von vornherein gesagt, dieses Thema wird nicht ausgeklammert.
Wir haben offensiv gesagt, es gibt einen Dissens zwischen den Koalitionspartnern.
Herr Kollege Posch, wenn ich Ihre Reaktionen hier sehe, auch Herrn Kollegen Hahn und Herrn Kollegen Walter als Fraktionsvorsitzende, kann ich nur sagen: Dem Ernst dessen, was Sie hier debattieren wollen, entspricht das nicht.
Wir haben als Koalition ein klares und positives Bekenntnis zum Flughafen in der Koalitionsvereinbarung verankert.
Wenn Sie den Koalitionsvertrag nicht kennen, dann will ich Ihnen einmal sagen, was in dem Koalitionsvertrag zu dem Thema steht:
Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Frankfurts ist ein starker Flughafen unverzichtbar.
Um im europäischen Wettbewerb nicht zurückzufallen und die Position als führender Luftverkehrsstandort in Deutschland zu behalten, muss der Flughafen angesichts massiver Konkurrenz seine Kapazitäten der internationalen Luftfahrtentwicklung anpassen.
Das steht in der Koalitionsvereinbarung, und es steht das Nachtflugverbot in der Koalitionsvereinbarung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer hätte denn vor fünf Jahren für möglich gehalten, dass wir so etwas mit den GRÜNEN vereinbaren? Das müssen Sie doch einfach zur Kenntnis nehmen, auch Sie, Herr Kollege Posch.
Deswegen bin ich den GRÜNEN für ihren Pragmatismus und für die Bereitschaft, so etwas in die Koalitionsvereinbarung in Frankfurt zu schreiben, außergewöhnlich dankbar.
Weil der Kollege Walter bei der Rede des Kollegen Posch in rhythmisches Klatschen geraten ist – das erleben wir selten, das gebe ich zu –, will ich ihm eines sagen: Mit Ihren Genossen in Frankfurt wäre nicht einmal das verhandelbar gewesen.
Das ist doch die Wahrheit.Wo sind denn die Genossen gewesen, als es um die Frage des Flughafenausbaus in Frankfurt ging? – Herr Kollege Posch,das ist auch das,was wir abzuwägen hatten. Das war nämlich die Alternative.
Die Alternative wäre die große Koalition gewesen; das wissen Sie. Wenn wir mit denen die Koalition gemacht hätten, hätten wir nicht einmal das, was ich Ihnen eben vorgelesen habe, in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines möchte ich noch einmal in aller Deutlichkeit hervorheben.
Frau Präsidentin, erlauben Sie mir einen letzten Satz. – Es war die der CDU angehörende Oberbürgermeisterin Petra Roth, die mit ihrem entschiedenen Veto dafür gesorgt hat, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt keine Einwendungen gegen den Ausbau erhoben hat. Ich will Ihnen die Position der Frankfurter CDU eindeutig sagen. Wir sind entschiedene Befürworter einer weiteren Landebahn, weil der Ausbau zur Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen unverzichtbar ist.
Ach, das ist doch bei der CDU keine Frage, welche Landebahn. Die Frage brauche ich Ihnen hier nicht zu beantworten. Herr Kollege Hahn, das wissen Sie doch. – Das ändert keine Koalition mit den GRÜNEN oder mit wem auch immer, und das ändert auch kein Koalitionsvertrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind als Hessischer Landtag ganz gut beraten, uns mit den Dingen zu befassen, die uns angehen, und andere die Dinge behandeln zu lassen, die sie angehen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche jetzt einmal die Wiederversöhnung mit der FDP.
Ich will nicht einmal den Versuch unternehmen, hier um den heißen Brei herumzureden. Es bleibt dabei, es bleibt bei unserer Meinung, es bleibt bei der Meinung der CDUFraktion, die der Fraktionsvorsitzende Dr.Wagner vorgetragen hat – die er auch als Minister vorgetragen hat –, die ich als rechtspolitischer Sprecher vorgetragen habe: Obwohl es jetzt von „Antidiskriminierungsgesetz“ in „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ umbenannt wurde, ist dies ein völlig überflüssiges und schädliches Werk.
Ich muss Ihnen sagen, ich kann dieses Triumphgeheul, diese Veitstänze, die Sie hier aufführen – –
Herr Kahl, genau das ist es: Bei Ihnen ist es nicht erlaubt, kritisch zu sein. Bei Ihnen muss immer die Partei marschieren. Bei uns – wir können uns durchaus einmal unterscheiden.
Gut. Ich glaube, in Wirklichkeit hat es wenig Sinn, mit Ihnen ernsthaft eine Debatte darüber zu führen. Ihr Triumphgeheul ist unangebracht, denn dieses Gesetz wird keine Lösungen bringen, sondern etliche Probleme schaffen. Es wird etliche Fragen aufwerfen.
Herr Kollege Dr. Jürgens, ich hatte eben das Gefühl, Sie reden von der Eier legenden Wollmilchsau in Gesetzesform – als Sie hier diesen Gesetzentwurf als die letzte Lösung für alle Probleme gepriesen haben, die wir in Deutschland haben. Ich sage Ihnen eines: Es ist ein Irrglaube, eine groteske Vorstellung, dass Sie durch rechtliche Regelungen moralisches Verhalten erzwingen können.
Das ist ein Irrglaube, der typische SPD-Paternalismus, den wir schon kennen.
Es bleibt dabei:Das ist eine Mixtur aus unüberschaubaren Regelungen und unklaren Rechtsbegriffen, die zu erheblichen Problemen, insbesondere bei der Rechtsprechung, führen werden. Es ist das Manifest einer – so hat es die „FAZ“ geschrieben – antimarktwirtschaftlichen Gesinnung. Das sehe ich als Christdemokrat durchaus so.
Es atmet einen durch und durch illiberalen Geist. Darüber kann man nicht hinwegdiskutieren.
Es ist ja nicht so, dass nur wir das hier diskutieren, die FDP und die CDU mit Ihnen. Es ist doch so, dass die gesamte Fachwelt verständnislos den Kopf über diesen Gesetzentwurf schüttelt, weil dieses Gesetz spalten wird.
Dieser Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus.– Herr Dr.Jürgens,bei einer 1 :1-Umsetzung sind wir doch sofort dabei, auch wenn uns das nicht gefällt. Das ist eben so. Aber das ist jetzt keine 1 : 1-Umsetzung.
Das ist das Schlimme:Es wird den Bürgern nichts bringen, und es werden die Falschen von diesem Gesetz profitieren.
Jetzt haben Sie so getan, als sei dieses Land in Fragen der Diskriminierung und der Benachteiligung ein rechtsfreier Raum.
Hören Sie doch auf, das zu erzählen. Es gibt doch nun wirklich keinen anderen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, in dem es ein solch dichtes Regelwerk gibt,
vom Zivilrecht über das Arbeitsrecht bis zum grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot, das umfassend zum Schutz von Minderheiten ausgestaltet ist. Das ist überall im BGB festgeschrieben.
Überall ist das festgeschrieben. Frau Kollegin Hofmann, das ist genau der Unterschied zur Ausweitung der Antidiskriminierungsregelungen in Großbritannien und Amerika – da gebe ich Ihnen völlig Recht. Dort gibt es viel weitreichendere Regelungen. Aber die gibt es deswegen, weil es dort beispielsweise überhaupt keinen Kündigungsschutz gibt. Wenn Sie das aber zusammenmengen – das, was wir hier mit diesem Gleichbehandlungsgesetz und der Thematik Kündigungsschutz machen –,dann werden wir hier beides haben.Beides wird sich zu einem eklatanten Einstellungshindernis entwickeln.
Ich bin durchaus bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie mir nicht glauben. Aber dann glauben Sie vielleicht dem DIHK. Der redet von einem „arbeitsmarktpolitischen Overkill“, wenn man so etwas zusammenwürfelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es bleibt dabei: Das kommt in einem Mäntelchen daher, im Mäntelchen der Gutmeinenden,
im Mäntelchen derer,die gegen Benachteiligungen kämpfen. Am Ende ist es aber doch nichts anderes als ein Tugendprojekt, das dort auf den Weg gebracht wird.
Ein Tugendprojekt.
Das will ich Ihnen einmal sagen: In Gesetzen hat das nichts zu suchen. Das ist der Unterschied.
Überlegen Sie sich doch einmal, was auf dem Arbeitsmarkt passiert. Das Schaffen von Arbeitsplätzen wird mit solchen Gesetzen, solchen Regelungen zu einer gefahrgeneigten Tätigkeit.
Was wird denn der Arbeitgeber, der wegen nahezu jeder Personalmaßnahme vor Gericht gezerrt werden kann, in der Konsequenz tun? Er wird keine neuen Arbeitsplätze schaffen. Das aber ist ein fatales Signal in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, in der sich unser Land befindet. Neueinstellungen werden durch dieses Gesetz erschwert. Wir werden mehr Bürokratie haben. Durch ein solches Gesetz werden wir weniger wirtschaftliche Dynamik bekommen. Statt dass sich der Unternehmer auf sein Geschäft konzentrieren kann, wird er jetzt dokumentieren und regulieren, und er wird sich auf zusätzliche Klagen von Betriebsräten und Gewerkschaften einstellen müssen.
Frau Kollegin Hofmann, Sie haben es bestritten, aber ich weiß nicht, wie man dazu kommen kann, wenn man sich diesen Gesetzentwurf durchliest: Natürlich ist das eine Beschädigung der Privatautonomie, der Vertragsfreiheit. Ich möchte nicht sagen,sie wird abgeschafft.Da haben wir jetzt schon noch Dämme geschaffen, dass sie nicht abgeschafft wird.
Ach du liebe Güte, das war mir klar: Gernot Grumbach,
der landwirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion.
Natürlich gibt es kein Recht auf Diskriminierung. Das ist doch gar keine Frage.
Es ist doch gar keine Frage, dass es kein Recht auf Diskriminierung gibt.
Ich will Ihnen einmal eines sagen: Gerade bei den Massengeschäften des Alltags werden sich künftig Unternehmer ihren Vertragspartner nicht mehr aussuchen können. Das ist das, wozu solche Gesetze führen.
Es besteht auch die Gefahr, dass sich auf der Grundlage dieser Gesetzgebung die Rechtsprechung entwickeln wird und sich der Staat auch in die Geschäfte der kleineren Anbieter einmischt. Das betrifft dann den Privatmann, der drei Wohnungen zu vermieten hat. Das betrifft beispielsweise den Einzelhändler. Das betrifft aber viele, viele Weitere mehr, denen es wirklich schwer zu schaffen machen wird.
Hören Sie einmal mit dieser Klientelbefriedigung auf, die Sie mit solchen Gesetzen betreiben wollen.
Setzen Sie sich bitte mit den Befürchtungen und den Sorgen derer auseinander, die in besonderem Maße Arbeitsplätze schaffen,
die in besonderem Maße dafür sorgen, dass in diesem Lande Ausbildungsplätze geschaffen werden.Das sind die kleinen und die mittelständischen Unternehmer.
Die werden von diesem Gesetz ganz besonders betroffen. Herr Grumbach, das sollten Sie einmal in der Leipziger Straße, in Ihrem Wahlkreis sehen. Gehen Sie doch einmal auf die Leipziger Straße in Ihrem Wahlkreis – wenn Sie überhaupt einmal in Ihrem Wahlkreis etwas tun. Gehen Sie doch einmal auf die Leipziger Straße.Sprechen Sie mit den Geschäftsleuten auf der Leipziger Straße. Wenn Sie dann kommen und mir sagen, die haben alle gesagt: Hurra, das ist das Gesetz, hurra – –
Was hat er gesagt?
Bei Ihrem Einwurf muss ich sagen: Herr Grumbach, Sie sind ein Geschenk Gottes für meine Argumentation, danke schön.
Unglaublich, Herr Kollege Grumbach. Ich habe es wirklich nicht gehört, aber das ist ja ungeheuerlich.
Wissen Sie, was? Wenn Sie da hingehen würden, würde keiner von denen sagen: Hurra, das ist unser Gesetz. – Deswegen ist es ignorant, dass Sie nicht darauf reagieren.
Frau Kollegin Hofmann, es ist kein Unfug, dass die Schleuse zu einer Klageflut geöffnet werden wird.
Herr Kollege Grumbach, ich glaube, es fällt auf Sie selbst zurück, was Sie in dieser Art und Weise sagen. Es ist unglaublich.
Wie kann jemand, der das Mäntelchen des Gutmenschen trägt, so etwas sagen?
Herr Kollege Schmitt, es ist unerträglich, was Sie von sich geben. Herr Kollege Schmitt, lassen Sie das die Rechtspolitiker miteinander austauschen.
Ich bin der Meinung, durch dieses Gesetz würde die Schleuse zu einer Klageflut geöffnet. Was sonst meint denn die Fraktionskollegin der GRÜNEN, Frau ScheweGerigk – sie ist nicht mehr im Bundestag;
Entschuldigung, sie ist noch im Bundestag –, wenn sie sagt, vieles werden erst noch die Gerichte klären? Was meint Ihre damalige Ministerin Renate Schmidt, wenn sie die staunende Öffentlichkeit wissen lässt: „Das Gesetz ist ein lernendes Gesetz“?
Ich will Ihnen sagen, was das bedeutet. Die vagen Formulierungen, die unüberschaubaren Regelungen und das Gemisch unklarer Rechtsbegriffe, die vielen offenen Fragen werden zu einer Vielzahl von Klagen führen. Wenn Sie es mir nicht glauben, glauben Sie es vielleicht einem Experten, dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Herrn Arenhövel. Er sagt, durch eine solche Gesetzgebung werden unendliche juristische und administrative Schwierigkeiten entstehen.
Dann werden die Länderparlamente, also wir, über eine neue Qualität der Belastung der Gerichte zu diskutieren haben. Diese ordnungspolitische Geisterfahrt, die mit einem solchen Gesetz gemacht wird, wird es dann nicht mehr umsonst geben. Das wird sehr teuer werden.
Ich habe gesagt, ich will keinen Eiertanz aufführen, weil wir eine ganz andere Wunschvorstellung vor dieser Bundestagswahl gehabt haben mit Schwarz-Gelb.
Das ist eben nicht die Realität. Die Realität sieht anders aus. Wir haben eine große Koalition. Deswegen möchte ich bei aller Kritik und allem Ärger über Berlin sagen, dass durch die Unionsfraktion schlimme Auswüchse verhindert worden sind. Ich bin noch nicht zufrieden. Das ist völlig klar. Das betrifft beispielsweise die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften. Das betrifft beispielsweise die Verkürzung der Ausschlussfristen auf drei Monate. Frau Kollegin Hofmann, ich bin unglaublich glücklich, dass Sie es mitverkaufen. Das ist toll, das ist Klasse, aber wir haben es durchgesetzt. Es ist gut, dass wir es durchgesetzt haben, weil es eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich von Rot-Grün geplanten Antidiskriminierungsgesetz ist.
Das betrifft beispielsweise die Erleichterungen von Exkulpationsmöglichkeiten für Arbeitgeber. Das betrifft die Verhinderung dieses völlig grotesken Kontrahierungszwanges. Das betrifft beispielsweise die Antidiskriminierungsverbände. Sie werden nämlich nicht die Möglichkeit haben,Ansprüche selbstständig gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Es ist wichtig, dass es so ist. Genauso werden die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Betriebsräte bei der Geltendmachung von Rechten auf das Betriebsverfassungsrecht verwiesen werden. Das ist die heute geltende Rechtslage.
Ich will das unmissverständlich sagen: Die Verbesserungen sind in den Augen der CDU-Fraktion lediglich eine erste Etappe.
Die CDU-Fraktion will bedeutend mehr. Das kann unseres Erachtens so nicht stehen bleiben. Deswegen bitten wir die Landesregierung,sich weiter vehement für weitere Veränderungen im Bundesrat einzusetzen.– Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zu später Stunde ein hochinteressantes und wichtiges Thema.
Wenn eines im Hinblick auf die frühzeitigen Neuwahlen in Berlin ganz besonders erfreulich war: Das rot-grüne Monstrum mit dem Namen Antidiskriminierungsgesetz, das Sie eben beschworen haben, Herr Kollege Dr. Jürgens, ist dorthin verschwunden, wo es hingehört, nämlich in den tiefen Schubladen des Bundesjustizministeriums.
Nirgendwo anders gehört es hin.
Die Frau Kollegin Wagner sagt, es gehöre in den Mülleimer. Dem würde ich zustimmen, denn es war nichts anderes als rot-grüne Folklore.
Ich will hier daran erinnern – damit es nicht in Vergessenheit gerät –, was da alles geplant war. Ich will die wildesten Vorhaben in Erinnerung rufen. Es sollte z. B. eine absurde Beweislastumkehr geben.
Das ist ja das Problem. Jetzt bin ich hin- und hergerissen zwischen Berlin und Frankfurt. Ich gebe es offen zu.
Es sollte einen abstrusen Kontrahierungszwang mit nach oben unbegrenzter Schadenersatzfolge geben. Arbeitgeber sollten für Diskriminierungen durch Dritte haften. Das muss man sich einmal vorstellen. Gekrönt wurde dieses wilde Konglomerat durch ein Klagerecht für Gewerkschafter und Betriebsräte – auch ohne Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers. Man höre und staune.
Das waren wildeste Vorstellungen, meine Damen und Herren.
Der Gesetzentwurf war nichts weniger als ein Versuch, handstreichartig die Vertragsfreiheit zu kippen, ein tragendes Prinzip unseres Rechtssystems und das Grundprinzip eines freiheitlichen Systems, das kurzerhand aus den Angeln gehoben werden sollte.
Ich bin besonders glücklich darüber, dass mir der Vorgänger des jetzigen hessischen Justizministers Applaus spendet.
Der Gesetzentwurf war ein massiver Angriff auf die Vertragsfreiheit. Er hätte, wenn er durchgekommen wäre, das gesellschaftliche Klima vergiftet. Er hätte einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet. Sie waren auf bestem Wege, einen weiteren eklatanten Standortnachteil zu schaffen,in dessen Folge keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, sondern bestehende Arbeitsplätze vernichtet worden wären.
Zu guter Letzt – oder zu schlechter Letzt –: Unsere Gerichte wären mit einer Klageflut lahm gelegt worden.Herr Dr. Jürgens, damit keine Missverständnisse aufkommen: Es ist völlig klar, dass wir dazu stehen – da wollen wir, wie der Altbundeskanzler gesagt hat, die Kirche im Dorf lassen –, dass die EU-Richtlinien umgesetzt werden. Es ist aber einfach nicht wahr, zu behaupten, dass Sie sie umgesetzt haben.
Sie sind vehement über das Ziel hinausgeschossen.Sie haben mit Ihrem Konzept das Rechtssystem an entscheidenden Punkten auf den Kopf stellen wollen.
Es steht klar fest – so steht es auch in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene –, dass die Richtlinien 1 : 1 umzusetzen sind, nichts anderes.
Meine Damen und Herren, ich bin Realist genug, zu sagen,
dass es zu einem Kompromiss kommen kann oder kommen wird. Dann gibt es aber Fragen, die unverhandelbar sind. Das ist beispielsweise Ihre Forderung nach Schaffung einer orwellschen Überwachungsbehörde mit einem jährlichen Budget von – man höre und staune – 5,6 Millionen c. Wofür eigentlich? Unverhandelbar ist für uns auch ein eigenständiges Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften. Es ist für uns eine verschuldensunabhängige Vermögenshaftung des Arbeitgebers unverhandelbar. Selbstverständlich unverhandelbar sind auch der Kontrahierungszwang und die Anspruchsabtretung an so genannte Antidiskriminierungsvereine, die Sie zusätzlich schaffen wollen.
Jetzt will ich es ein bisschen versöhnlicher versuchen. Das Jahr 2007 wird das europäische Jahr der Chancengleichheit. Chancengleichheit und Antidiskriminierung – Herr Dr. Jürgens, da werden Sie mir zustimmen – hängen eng
zusammen. Deswegen muss es in unser aller Interesse sein, dass deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb gleiche Chancen haben und nicht durch zusätzliche Hemmnisse und wirtschaftliche Reglementierungen, wie sie ein solches Antidiskriminierungsgesetz, das über das Ziel hinausschießt, geschaffen hätte, beschwert werden.
Deswegen sage ich noch einmal:Wir fordern, dass die europäische Richtlinie 1 : 1 umgesetzt wird und nicht, wie es vorgesehen war, über das Ziel hinausgeschossen wird. – Ich wünsche Ihnen noch einen wunderschönen Abend.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, die 16 Minuten nicht in Anspruch zu nehmen. Aber wenn hier einer als Tiger gestartet ist – Stichwort: Bundeswehreinsatz im Innern – und dann als Bettvorleger gelandet ist, dann sind Sie das, sehr geehrter, geschätzter Herr Kollege Rudolph. Das muss man Ihnen durchaus einmal sagen.
Wenn Sie hier über Bundeswehr sprechen wollen, dann lassen Sie uns doch einmal über Bundeswehr sprechen. Ich fand das schon entlarvend. Herr Kollege Rudolph, aber auch Herr Kollege Frömmrich, Sie haben kein Wort dazu gesagt. In Ihrer Pressemitteilung haben Sie sich ein bisschen deftiger dazu geäußert. Aber von Ihnen, Herr Kollege Rudolph, hätte ich mehr erwartet. Sie stellen hier so einen Antrag und verbinden den mit der Regierungserklärung. Ich habe dazu überhaupt keine Notwendigkeit gesehen, aber Sie haben es eben getan, und dann ist es auch okay.
Warten Sie es doch ab. – Die Kollegin Zeimetz-Lorz hat von einer Minute gesprochen,aber Sie haben nicht einmal eine halbe Minute etwas zum Thema gesagt. Das ist schon entlarvend, und ich will Ihnen auch sagen, wieso: weil Sie vom Bundesverfassungsgericht in der Frage des Luftsicherheitsgesetzes eine derart schallende Ohrfeige bekommen haben wie noch nie jemand zuvor, der ein Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hat. Das ist die Realität.
Herr Kollege Rudolph, ich will Ihnen noch etwas sagen. Rot und Grün haben doch damals in dieser verhängnisvollen Koalition, in diesem verhängnisvollen Zusammenwirken gegen Deutschland in Berlin gegen jeden Expertenrat, gegen die Vernunft ein Gesetz vorgelegt, dem, wie der Kollege Hahn sagte, die Verfassungswidrigkeit auf der Stirn gestanden hat. Genau so ist es gewesen. Es ist eben nicht so, Herr Kollege Rudolph, dass das Urteil eine ekla
tante Sicherheitslücke gerissen hat, sondern es ist Fakt, dass Sie und Ihre Kollegen der SPD und der GRÜNEN in Berlin für diese eklatante, brandgefährliche Lücke die Verantwortung tragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,es war in hohem Maße unverantwortlich, was Sie getan haben. Sie haben wider besseres Wissen alles gemacht, was nicht verfassungskonform war. Wir haben Ihnen damals noch angeboten – ich glaube, es war der 28. Januar 2005 –, eine Reform des Art. 87a Grundgesetz zu machen; dann hätten wir eine verfassungskonforme Regelung gehabt. Die Wahrheit ist aber, dass Ihnen in Berlin der Koalitionsfriede wichtiger war als die Verfassung. Sie haben die innere Sicherheit unseres Landes auf dem Altar Ihrer Koalition geopfert. Das ist die Wahrheit.
Deswegen befinden wir uns jetzt schon in einer brisanten Situation, die Sie zu verantworten haben und die Sie sehenden Auges herbeigeführt haben. Herr Kollege Rudolph, Herr Kollege Frömmrich, wenn dies so ist, dann sollten Sie sich im Bundesland Hessen mit sicherheitspolitischen Ratschlägen schon zurückhalten.Wer eine solche Situation verursacht, der hat auf sicherheitspolitischer Ebene eines Landes gar nichts mehr zu melden.
Herr Kollege Dr. Jürgens, ich glaube, Sie haben die Frage nicht verstanden, um die es hier geht. Sie haben versäumt, die entscheidende Antwort auf diese Frage zu geben. Da sind Sie sich unglaublich einig mit dem Kollegen Rudolph. Das ist doch der Punkt: dass Sie nicht verstanden haben, worum es gegangen ist.
Ich will Ihnen einmal eines sagen. Als ich die Aussagen des Kollegen Ströbele zur Frage des Luftsicherheitsgesetzes gelesen habe, wie er versucht, sich jetzt aus dieser Situation herauszureden, habe ich wirklich geglaubt, ich traue meinen Augen nicht. Aber das ist eben grüne Politik. Wie sieht denn die Situation aus, in der wir uns befinden? Das ist eine Situation,in der die Bundeswehr fast gar nichts mehr darf. Wenn ein Zivilflugzeug entführt wird und zivile Ziele wie ein Atomkraftwerk bedrohen sollte, dann kann der Verteidigungsminister eben keinen Abschussbefehl mehr erteilen. Wenn ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug im Anflug ist und beispielsweise eine belebte Innenstadt bedroht, dann kann er heute wegen
fehlender Rechtsgrundlage – jenseits des Nothilferechts – nicht einmal einen Abschuss anordnen. An diesem Punkt wird die Dimension des roten Versagens und der grünen Verweigerung deutlich. Deswegen stimmt es schon, was in der „FAZ“ gestanden hat: Spätestens jetzt wäre Ihre Koalition, wenn sie denn noch bestehen würde, wenn sie sich nicht in die Neuwahl gerettet hätte, geplatzt.
In der Frage Bundeswehreinsatz im Innern sind FDP und CDU leider nicht beieinander.Aber ich glaube, man kann in der Frage zueinander kommen. Die Terroranschläge vom 11. September und alle danach haben doch mit aller Deutlichkeit – –
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Das war sehr liebenswürdig von Ihnen.
Herr Kollege Kaufmann, wenn Sie zuhören, bringt es vielleicht auch Ihnen etwas. – Die Anschläge haben gezeigt, dass die Zeiten, in denen innere und äußere Sicherheit getrennt waren, endgültig vorüber sind, sondern dass sie ineinander übergehen. Wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, insbesondere Sie auf der linken Seite dieses Hauses, dass uns Gefahren allein dadurch drohen, dass ein Feind von außen die Grenzen unseres Landes bedroht. Terroristische Angriffe auf unsere Gesellschaft, die eben auch im Inland verübt werden, sind eine ernsthafte Bedrohung unserer Sicherheit, und darauf müssen wir vorbereitet sein.
Deswegen ist es natürlich notwendig, darüber zu sprechen, dass die Bundeswehr zur Stärkung der inneren Sicherheit – nun sage ich beispielsweise das Stichwort: nationaler Heimatschutz – im Inland eingesetzt werden kann. Ich glaube schon, dass wir in der Verantwortung stehen, und das sagt uns auch dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Grundgesetz dieser Bedrohungslage, die entstanden ist, anzupassen.
Herr Kollege Frömmrich, damit da überhaupt keine Missverständnisse entstehen, will ich sehr deutlich und unzweifelhaft sagen: Niemand will die Bundeswehr zu einer Hilfspolizei umgestalten. Niemand will die Bundeswehr zu einer zweiten Bereitschaftspolizei machen. Das hat auch der Bundesinnenminister nicht gesagt, ganz im Gegenteil. Bundesinnenminister Schäuble hat gesagt, dass wir dann, wenn wir eine Kombination von einer besonderen Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und von Großveranstaltungen haben,bei der wir Polizeikräfte in einem Maß binden, dass die Polizei ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr so wahrnehmen kann, wie sie sie wahrnehmen sollte, natürlich darüber diskutieren müssen, dass die Bundeswehr Aufgaben übernimmt, damit wir die Bevölkerung so schützen können, wie wir sie zu schützen haben.
Deswegen sage ich auch ganz unmissverständlich, dass es fahrlässig ist, dass es unverantwortlich ist, einen großen und außergewöhnlich professionellen Sicherheitsapparat, wie die Bundeswehr einer ist, in dieser Sicherheitsfrage von vornherein auszuschließen. Was wir diskutieren und wie wir es diskutieren,wird in unseren Nachbarländern,in Frankreich oder in Italien, geradezu als absurd, als eine groteske Diskussion angesehen, wenn wir auf die Kompetenzen und die Qualifikationen eines Militärs, wie wir es haben, verzichten wollen.
Herr Kollege Hahn, ich stimme Ihnen zu – so habe ich Sie jedenfalls verstanden –, dass wir gut beraten sind, wenn wir die grundsätzliche rechtliche Frage, wie das Grundgesetz geändert werden kann oder vielleicht auch, wie ich sage, geändert werden muss, von der tagespolitischen Frage der Sicherheit der WM trennen. Die Änderung des Grundgesetzes bis zur WM ist illusorisch geworden. Darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren, das wird so nicht kommen. Die andere Frage ist aber: Wir müssen in Ruhe und mit aller Sorgfalt beraten, wie die Rolle der Bundeswehr in Zeiten der Bedrohung durch internationalen Terrorismus und durch asymmetrische Kriegsführung zu bewerten ist.
Da gibt es für mich keinerlei Zweifel, dass sich Sozialdemokraten, Christdemokraten und selbstverständlich auch die FDP darüber verständigen müssen, welche Rechtsgrundlagen wir angesichts der terroristischen und anderer Gefahren brauchen, um die Sicherheit im Lande zu gewährleisten. Es geht nicht um Soldaten als Hilfspolizisten beim Wacheschieben vor Stadien, vor Bahnhöfen. Herr Kollege Frömmrich, das ist Quatsch, was Herr Beck versucht hat in seinen Wahlkampf einzuführen. Es geht nicht um Hilfspolizisten.
Es geht aber um viel interessantere Fragen. Es geht um die Frage:Wer hat denn im Bereich der ABC-Abwehr die höchste Kompetenz zu schnellster Reaktion? Wer ist hier weltweit führend? Es geht um die Frage: Wer kann am wirkungsvollsten Einflugschneisen von Flughäfen gegen Raketenbeschuss sichern? Es geht um die Frage: Wer ist denn durch seine Möglichkeiten geradezu dazu berufen, Kernkraftwerke, große Industrieanlagen, chemische Anlagen zu schützen? Am Ende geht es um die Frage,wer am besten Bahnlinien und Grenzabschnitte absichern kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand in der Sicherheitsarchitektur verfügt über die hohe Kompetenz, die die Bundeswehr hat.Das Gleiche gilt für schnelle Führungsfähigkeit, das Gleiche gilt bei großen Katastrophen, das Gleiche gilt bei terroristischen Anschlägen. Ich finde, es ist ein völlig absurder Zustand,
dass die Bundeswehr im Ausland selbstverständlich Dinge tut, die ihr im Inland verboten sind. Ich will schon einmal, dass einer von Ihnen, wenn Sie denn gefragt werden – glücklicherweise werden Sie selten dazu gefragt –,
der deutschen Bevölkerung erklärt, warum Sie dafür sind, dass die Bundeswehr an allen Krisenherden dieser Welt Aufgaben wie Objektschutz, Seesicherheit und Luftsi
cherheit wahrnimmt, obwohl Sie dagegen sind, die Bundeswehr zum Schutz der Menschen im eigenen Land einzusetzen, weil dazu die verfassungsrechtliche Grundlage fehlt. Das ist absurd, und das wird sich auch ändern. Davon können wir alle ausgehen, davon bin ich völlig überzeugt.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eben gerade nicht alles erledigt. Ganz im Gegenteil, es geht jetzt erst los. Jetzt müssen die Entscheidungen gefällt werden.Wir sind gut beraten,wenn wir besonnen und verantwortungsbewusst die entsprechenden Entscheidungen treffen,
wenn wir ausloten, wo wir das Grundgesetz ändern müssen und was wir im Grundgesetz ändern müssen, damit wir optimal gegen asymmetrische Bedrohungen aufgestellt sind.
Ich habe jedenfalls überhaupt kein Verständnis für Ihre Stellungnahmen, dass auf die Qualifikationen und auf die Kompetenzen der Bundeswehr im Innern schlichtweg verzichtet werden soll, weil sie spezifische Fähigkeiten aufbringt, die andere Institutionen so nicht in ausreichendem Maß besitzen. Für uns als CDU besteht keinerlei Zweifel daran, dass der Staat dort, wo er aufgrund des Umfangs oder der Intensität der Gefahrenabwehr durch Polizei, durch Katastrophenschutz und durch Hilfsorganisationen dringend Unterstützung gebrauchen kann,spezifische, sinnvollerweise bei militärischen Strukturen angesiedelte Fähigkeiten vorhalten muss.
Die CDU nimmt das mit einer gewissen Emphase auf. Das ist doch begrüßenswert.
Zentrale Unterstützungsaufgaben sind eben Hilfe in Katastrophenfällen, logistische Unterstützung, Aufbau und Betrieb von Einsatz- und Kommunikationszentralen, natürlich auch in einzelnen Fällen der Objektschutz – bei den hilfsdienstlichen Unterstützungen allesamt Fähigkeiten, für die niemand so brillant ausgebildet ist wie die Bundeswehr. Das kann niemand so gut wie die Bundeswehr. Deswegen sollten Sie nicht den gleichen Fehler machen, den Sie im Bund in Berlin gemacht haben, vorschnell alle Türen zuschlagen, sich jeder Diskussion über Sinn und Unsinn,über Verfassungswidrigkeit oder Verfas
sungskonformität entziehen. Nehmen Sie diesen ziemlich verunglückten Antrag zurück, den Sie im Hessischen Landtag gestellt und erstaunlicherweise mit dieser Debatte verbunden haben. Es ist viel zu früh, ihn so zu bescheiden, wie Sie ihn gestellt haben.
Es ist viel zu früh, ihn – wie dargestellt – zur Abstimmung zu stellen, sonst werden wir leider
so weh es mir tut, Herr Kollege Rudolph – gegen diesen Antrag stimmen müssen. Nehmen Sie ihn einfach zurück, und dann kann man sinnvollerweise darüber diskutieren, wo und wie.– Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, ich weiß gar nicht, worüber Sie sich hier so empören. In Wirklichkeit gehört es sich auch nicht, an dieser Landesregierung Kritik zu üben. Deswegen verstehe ich die ganze Empörung bei der Veranstaltung nicht.
Zum Ernst der Sache, Herr Kollege Frömmrich. Die überragende Mehrheit unserer hessischen Beamten leistet einen wirklich guten Dienst, einen völlig einwandfreien Dienst. Deswegen brauchen wir für die wenigen schwarzen Schafe, die wir auch haben, die es überall gibt, wo Menschen ans Werk gehen
schwarz-gelbe, rote oder grüne Schafe –, ein effizientes, aber insbesondere ein zeitnah wirkendes Instrumentarium, um vorzusorgen, dass nicht das passiert, was ich in der Tageszeitung gelesen habe: „Wirklich kompliziert werden Beamte erst, wenn sie sich gegenseitig zur Ordnung rufen“.
Unsere Disziplinarordnung ist jetzt 50 Jahre alt, wie der Minister berichtet hat. Herr Kollege Rudolph, Sie haben zwar Recht, dass man nicht alles renovieren muss, was 50 Jahre alt ist. Aber wir brauchen insbesondere eine einheitliche Entwicklung in Bund und Ländern. Deswegen ist eine grundsätzliche Überarbeitung durchaus an der Zeit. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf, den der Innenminister vorgelegt hat, eine tragfähige Grundlage ist, um das zu tun.
Er orientiert sich an drei Zielen, die die CDU-Fraktion wichtig findet: Bürokratieabbau, Beschleunigung und Schaffung eines modernen Dienstrechts. So etwas begrüßen wir immer.Wir begrüßen immer, wenn es darum geht, Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten in Hessen zu schaffen.
Nein, nein, das kann man nicht sagen.
Abgesehen davon, dass wir der Hort des Ordoliberalismus in Hessen sind, die Christlich Demokratische Union,
muss man schon sagen, dass die Union nicht nur HessenPartei, sondern auch die Partei der hessischen Beamtinnen und Beamten ist.
Weil die Zeit drängt und nicht nur der Kollege Klee, sondern wir alle Anschlusstermine haben, insbesondere bei den Handwerkern, will ich ein paar wenige Punkte herausheben, die uns sehr wichtig sind. Das ist die Abkehr von der Aufsplittung in förmliches und nicht förmliches
Verfahren. Das ist die Abkehr vom Untersuchungsführer. Das ist die Entlastung der Gerichte durch die Erweiterung der Disziplinarbefugnis in behördlichen Verfahren.
Gesundheit, Herr Minister. – Das ist für uns sehr begrüßenswert. Es ist die Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozessrecht, was uns sehr wichtig ist. Es ist insbesondere die Klarstellung beim Doppelahndungsverbot.
Das glaube ich nicht.Wir sind uns in den meisten Punkten sehr einig. – Das ist die Vereinfachung des Selbstreinigungsverfahrens; das hat auch etwas mit Niesen zu tun. Das ist die Verbesserung der Erstattung von Aufwendungen. Das ist die kleine Kronzeugenregelung. Das ist die Beendigung der Einschränkung der Personalhoheit bei kleineren Gemeinden, usw.
Das ist ein guter Gesetzentwurf. Er bringt das begrüßenswerte Ziel der Beschleunigung mit dem mindestens so wichtigen Rechtsschutzinteresse der Beamten in eine maßvolle Balance, was im Übrigen im Vierten Abschnitt die Ermöglichung des Revisionsverfahrens beweist. Das unterscheidet uns von vielen anderen Bundesländern, die das so nicht machen. Ich finde es sehr wichtig, dass wir es so machen.
Deswegen freue ich mich gemeinsam mit Ihnen auf die Beratungen im Rechtsausschuss und im Innenausschuss oder, muss man sagen, im Innenausschuss und im Rechtsausschuss, die ja beide für ihre disziplinierten Beratungen bekannt sind. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das höchste Rechtsgut des Menschen ist das Leben. Das genießt Absolutheitscharakter, weil mit ihm alle anderen Rechte stehen und fallen. Es hat existenzielle Bedeutung, denn wenn das Leben einmal genommen ist, gibt es kein Zurück.
Die Diskussion, die sich entwickelt hat, die sich auch hier entwickelt hat, geht am Ende und in der Kernfrage immer darum: Darf ein sterbewilliger Mensch über sein eigenes Leben verfügen, und wenn ja, wann und wie darf er darüber verfügen? – Viele sagen: Wenn das Leben ein höchstpersönliches Rechtsgut ist und der Schutz des Lebens eine solchermaßen privilegierte Stellung genießt, dann muss der Einzelne darüber auch verfügen dürfen.
Vordergründig ist das sicherlich nicht einmal falsch. Die versuchte Selbsttötung steht nicht unter Strafe. Aber die alles entscheidende Frage in der Debatte ist dann doch: Gilt das auch für Dritte? Darf sich ein Sterbewilliger Dritter bedienen, um dieses Ziel zu erreichen? – Damit beginnt die eigentliche Kontroverse. Passive Sterbehilfe ist in einem gewissen Rahmen richterrechtlich anerkannt. Die aktive Sterbehilfe hingegen ist durch § 216 unses Strafgesetzbuches explizit unter Strafe gestellt. So klar Ju
risten hier Grenzen gezogen haben und so klar diese juristischen Grenzen sind,so wenig hat das am Ende mit der Wirklichkeit des ärztlichen oder auch des pflegerischen Alltags zu tun. Denn eine Tötung auf Verlangen kann auch durch Unterlassen begangen werden. Das ist dann der Moment, in dem die Grenzen zwischen aktiver Sterbehilfe – strafbar – und passiver Sterbehilfe, wenn sie sich nicht auflösen, zumindest verschwimmen.
Was hat sich in den vergangenen Jahren in unserer Gesellschaft so ernorm verändert, dass das so genannte humane Sterben zum Thema wurde? Die Alterung der Gesellschaft, bessere Lebensbedingungen, bessere Lebensumstände,eine von Grund auf veränderte Arbeitswelt,ein gewandelter, auch ein bewussterer Umgang mit dem Gut Gesundheit und ein sich rasant entwickelnder medizinischer Fortschritt haben dazu geführt, dass Menschen immer länger leben. Das ist außergewöhnlich erfreulich. Eines bleibt aber bestehen: das Genmaterial des Menschen. So kommt es dazu, dass sich Menschen heute gesundheitlichen Problemen stellen müssen, die vor Jahrzehnten kein Problem waren, weil sie diese Probleme im wahrsten Sinne des Wortes nicht erlebt haben. Oft stellen Angehörige und die Öffentlichkeit viel zu reißerisch die Frage: Ist es denn noch Leben, wenn neueste Behandlungsmethoden und bislang unvorstellbare Möglichkeiten in der Medizin Maschinen in die Lage versetzen, ausgefallene Körperfunktionen über Jahre oder sogar über Jahrzehnte hinweg fortzusetzen? Ebenso oft wird manchmal zu voreilig die Forderung erhoben, dem Leiden doch endlich ein Ende zu bereiten.
Meine Familie und ich befanden uns glücklicherweise noch nie in der Ausnahmesituation, die diese Situation darstellt. Ich habe aber in den vergangenen Jahren vielfach im Freundes- und Bekanntenkreis erleben können und erleben müssen, dass viele in einer solchen Situation nicht wussten, was für ihre Mutter, für ihren Großvater oder gar für ihre Kinder richtig ist. Niemand hat es sich in dieser Frage leicht gemacht. Niemand hat leichtfertig gedacht oder leichtfertig gehandelt, weil allen bewusst war: Das Leben ist ein unwiederbringliches Gut.
Herr Dr. Jürgens hat auf das fünfte Gebot hingewiesen. Für uns Christen ist das fünfte Gebot – „Du sollst nicht töten“ – unverhandelbar. Es gilt absolut für jede Tötungshandlung. Für die Union steht der Schutz des Lebens an oberster Stelle, wie für uns alle der Schutz des Lebens an oberster Stelle steht. Deswegen lehnen wir eine aktive Sterbehilfe kategorisch ab. Menschliches Leben darf und kann weder am Anfang noch am Ende zur Disposition gestellt werden.
Es wäre allerdings zu einfach, die Diskussion hier abzubrechen und sich der Diskussion über die passive Sterbehilfe zu verschließen.Wir können und wir wollen uns nicht aus der Verantwortung stehlen. Gerade Mediziner erwarten zu Recht, dass rechtliche Grauzonen, in denen sie sich befinden und in denen sie oft agieren müssen, gelichtet werden. Hier stehen wir, hier steht die Politik, und hier steht insbesondere der Gesetzgeber in der Pflicht. Es werden zu Recht klare Vorgaben erwartet.
Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass viele Betroffene – sei es nach einem Unfall, sei es infolge von Geisteserkrankung oder Altersdemenz – gar nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu erklären. Selbst wenn eine Patientenverfügung vorliegt, sind die daran zu stellenden Formerfordernisse völlig unklar. Unklar ist ebenfalls, inwieweit der erklärte Wille überhaupt noch aktuell ist. Es gibt nichts Albtraumhafteres als die Vorstellung, im
schlimmsten Falle unfähig, eine Erklärung abzugeben, und insoweit wehrlos mitzubekommen, wie andere die Entscheidung über das eigene Leben treffen. Man steht sozusagen vor sich selbst und sieht, wie andere eine Entscheidung über einen selbst treffen.
Deswegen steht für die CDU-Fraktion fest, dass die Wirksamkeit von Patientenverfügungen in jedem Fall an Bedingungen geknüpft sein muss. Unserer Ansicht nach sind es vier Bedingungen. Die erste Bedingung ist: Wir brauchen dringend eine vorherige fachkundige Beratung. Der Betroffene muss in die Lage versetzt werden, die Tragweite seiner Erklärung zu erfassen. Ich halte es für falsch, zu argumentieren, das sei die Durchbrechung des Selbstbestimmungsrechts. Das ist keine Durchbrechung des Selbstbestimmungsrechts. Bei lächerlichen Haustürgeschäften wird der Verbraucher an die Hand genommen und beraten.Wenn es irgendwo notwendig ist, beraten zu werden, dann dort, wo es um das Höchste aller Rechte, nämlich um das Leben, geht.
Zweite Bedingung: Die Union hält die Schriftform für unabdingbar.Das ist nicht nur eine Frage der Beweisführung – das ist es auch –, sondern das Schriftformerfordernis hat auch eine Hemmschwellenwirkung. Eine schriftliche Erklärung führt immer zu einer erhöhten Ernsthaftigkeit und Reflextion dessen, was man tut. Ich halte es für inakzeptabel, eine solche weit reichende Erklärung nur mündlich abzugeben.
Dritte Bedingung: Wir bestehen darauf, dass die Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden muss. Es ist doch völlig klar, dass der vor zehn Jahren erklärte Wille nicht unbedingt mit dem deckungsgleich sein muss, was ich heute denke und empfinde. Ein 20-Jähriger geht mit den Fragen des Todes, des Sterbens oder der Frage, unter welchen Umständen ein Leben „lebenswert“ ist,völlig anders um als jemand, der viermal so alt ist.
Vierte Bedingung: Ich wehre mich entschieden dagegen, zuzulassen – ich weiß, dass dies ein sehr strittiger Punkt ist –, dass eine Entscheidung über das Ende lebenserhaltender Maßnahmen sozusagen auf dem Krankenhausflur zwischen Tür und Angel getroffen wird. Deswegen muss man zumindest darüber nachdenken – wir haben bislang darüber noch keine Entscheidung getroffen –, ob man eine neutrale Kontrollinstanz will. Ich halte die Argumente, die sowohl dafür als auch dagegen sprechen, für so wichtig, dass man sie ernsthaft und gewissenhaft diskutieren muss.
Ebenso ernsthaft muss man über den Anwendungsbereich passiver Sterbehilfe diskutieren. Eines ist jedoch klar: In diesem Bereich ist jede Fehlentscheidung fatal, weil sie unumkehrbar ist. Passive Sterbehilfe kann nichts anderes sein und ist nichts anderes als lediglich ein Zugeständnis an Menschen, die unheilbar krank sind, ein Zugeständnis an Menschen, die dem Tode bereits näher als dem Leben sind und die nach einer Erlösung von schwersten körperlichen Leiden oder furchtbaren Schmerzen suchen. So uneinig sich die Gesellschaft im Umgang mit dem willentlichen Sterben ist, so einig sind wir uns darüber – das begrüße ich sehr, wie auch die Art und Weise, in der wir darüber reden –, dass wir in diesem Bereich eine politische Willensbildung unabdingbar treffen müssen.
Die CDU-Fraktion will mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Hauses und mittels eines noch durchzuführenden Symposiums diesen Weg dorthin beschreiten. Passive Sterbehilfe ist für uns nur in einem
ganz beschränkten Bereich zulässig. Der Wille des Betroffenen muss klar und aktuell erklärt sein. Niemand darf das menschliche Leben infrage stellen – weder an dessen Anfang noch an dessen Ende. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Justizhaushalt für das Jahr 2006 treten wir den Beweis an, dass die Justiz bei dieser Landesregierung und bei dieser CDU-Landtagsfraktion oberste Priorität genießt.
Frau Kollegin Hofmann, es wäre schon gut, wenn Sie die Grandezza besäßen,zumindest anzuerkennen,was wir für die Justiz leisten. Frau Beer hat wenigstens differenziert und gesagt, es gebe Licht und Schatten. Aber es gibt in diesem Entwurf natürlich mehr Licht. Das ist überhaupt keine Frage.
Wir schaffen die zahlenmäßige Grundlage für eine Justizpolitik im Jahr 2006, die sich seit 1999 nachhaltig und grundlegend positiv entwickelt hat. Sie wurde von Minister Christean Wagner entwickelt und wird von Minister Jürgen Banzer positiv weitergeführt. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen, liebe Kollegin Hofmann. In Ihrer Re
gierungszeit hat die Justiz wirklich ein Schattendasein gefristet. Unter Ihrer Landesregierung war die Justiz bestenfalls ein Stiefkind.
Frau Kollegin Hofmann, bei aller persönlichen Sympathie, die ich für Sie habe
das gilt im Übrigen auch für die vollzugspolitische Sprecherin Ihrer Fraktion, Frau Faeser; ich habe große Sympathien für Sie beide –,
bin ich schon ein bisschen erstaunt über die große Geste, mit der Sie Ihre Rede gehalten haben; denn die Anträge, die Sie vorgelegt haben, und das, was Sie zum Haushalt gesagt haben, waren substanzlos. Es tut mir schrecklich Leid: Das waren Luftnummern, das waren Luftbuchungen.
Die CDU-Landtagsfraktion und der CDU-Justizminister sind in Fragen des Justizvollzugs führend. Wir nehmen eine Vorreiterrolle bei der Modernisierung der Justiz ein. Wir sind Schrittmacher bei etlichen wegweisenden justizpolitischen Projekten, für die der Haushalt 2006 das Fundament gießt.
Wir haben mit einem finanziellen Kraftakt – Frau Kollegin Beer hat darauf hingewiesen – ein Projekt von Schwarz-Gelb fortgeführt. Die schwarz-gelbe Koalition war eine tolle Koalition. Wir haben im Rahmen eines Investitionsprogramms im Umfang von über 88 Millionen c in den vergangenen Jahren eine umfassende Modernisierung der Justiz durchgeführt – für mehr Bürgernähe, für schnellere Arbeitsabläufe, für bessere Arbeitsbedingungen.Wir werden diese Offensive mit dem neuen Haushalt bis Ende 2006 zum planmäßigen und erfolgreichen Abschluss führen.
Ich will nur einige Punkte aufzählen: einheitliches Dokumentenmanagement, elektronisches Grundbuch, elektronisches Handelsregister, Vereinsregister im Internet, Einsatz modernster Videotechnik und die Ausstattung von bislang 8.000 Arbeitsplätzen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten mit modernster EDV. Es handelt sich um eine Investitionssumme von bislang 50 Millionen c. Im Haushaltsplan für 2006 stehen für die weitere Modernisierung insgesamt über 8,7 Millionen c zur Verfügung.
Für die EDV-Ausstattung stehen 26 Millionen c zur Verfügung. Wir treiben die Verbesserung der EDV-Ausstattung mit einem Mittelvolumen von über 35 Millionen c auch im Jahre 2006 konsequent voran. Wir sind stolz darauf, dass wir das so gemacht haben und dass wir dieses Projekt gemeinsam mit der FDP begonnen haben. Wir sind darauf nicht nur stolz, sondern all denen in der Justiz dankbar, die das durch ihren wirklich tollen Einsatz erst möglich gemacht haben. Für diesen Einsatz sagt die CDU-Landtagsfraktion ein ganz herzliches Dankeschön.
Wir werden es im Vollzug des Haushalts 2006 schaffen, alle 120 hessischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Vollzugsanstalten mit vernetzter EDV sowie mit Fachund Kommunikationssoftware auszustatten. Es handelt sich dabei um 12.000 Arbeitsplätze. Das muss man sich
einmal vorstellen. Das ist eine Herkulesaufgabe. Ich bin mir sicher, Frau Kollegin Hofmann, jetzt haben Sie die Grandezza, zu sagen: Dieses Erfolgsprojekt ist mit einem Namen verbunden, nämlich mit dem Namen des früheren Justizministers Dr. Christean Wagner. – Ich glaube, dass Sie das so sehen werden.
Der Haushalt 2006 legt die Grundlage dafür, dass der hessische Justizvollzug auch weiterhin Maßstäbe setzt. Wir haben mit der Inbetriebnahme der JVA Hünfeld bundesweit Maßstäbe gesetzt. Das kann niemand ernsthaft bestreiten.
Wenn ich schon dabei bin – leider ist Jürgen Walter jetzt nicht da –:Wir müssen mit den Falschmeldungen, die er in seiner Rede eben abgelassen hat, aufräumen. Es ist doch Unsinn, was Jürgen Walter zum Thema Personal erzählt hat. Fakt ist doch, dass zu keiner Zeit in Hessen so viel Personal im Justizvollzug vorhanden war. Fakt ist, dass 2.057 Stellen zur Verfügung stehen. Fakt ist, dass im letzten Haushalt, den Rot-Grün zu verantworten hatte, 1.970 Stellen ausgewiesen waren.
Fakt ist, Frau Kollegin Faeser – Sie haben die Falschmeldung mit produziert –, dass teilweise nur 1.750 Stellen besetzt waren. Ist das die Wahrheit, oder ist das nicht die Wahrheit, Frau Kollegin Faeser? – Es ist die Wahrheit.
Das war der Fall – bei 1.000 Gefangenen mehr und 600 Haftplätzen weniger. Das ist die Wahrheit, Frau Kollegin Faeser. Ich bitte Sie – ich weiß, dass Sie dazu bereit sind –, zur Wahrheit zurückzukehren. Sie wissen, wie die Wirklichkeit aussieht.
Fakt ist darüber hinaus, dass Hessen beim Verhältnis der Zahl der Gefangenen zur Zahl der Vollzugsbediensteten im Jahr 2000 noch auf Platz neun im Bundesvergleich war und dass Hessen inzwischen auf Platz sieben ist. Daran können Sie ersehen, dass im Justizvollzug in diesem Lande viel passiert.Hören Sie also auf,den Leuten falsche Dinge zu erzählen, Falschmeldungen in die Gegend zu stellen. Es ist im Grunde genommen für Sie selbst demaskierend, was Sie tun. Deshalb bringt es auch nichts.
Jetzt will ich etwas zur Personalsituation in Hünfeld sagen.Für den Personalbedarf stehen 116 Planstellen mit einem Volumen von 3,6 Millionen c zur Verfügung. Zugegebenermaßen waren 2,2 Millionen c im Haushalt 2005 ausgewiesen, 1,4 Millionen c stehen in diesem Haushaltsplanentwurf. Wir haben auch eine bedarfsgerechte Erhöhung der Mittel für die Betreibergesellschaft in diesem Haushalt vorgenommen. Damit steht dem hessischen Justizvollzug eine der modernsten und sichersten Justizvollzugsanstalten zur Verfügung,die in Fragen der Wirtschaftlichkeit deutschlandweit ihresgleichen sucht.
Mit Hünfeld haben wir ein zentrales Anliegen unserer Vollzugspolitik erfüllt. Mit Hünfeld ist endgültig Schluss mit den inakzeptablen Überbelegungszahlen, die Sie in Ihrer Regierungszeit verursacht haben. Das ist gut für die Sicherheit der Bevölkerung, der Bediensteten und auch der Insassen.
Nur an wenigen Stellen wird es derart plastisch, dass die Bürgerinnen und Bürger für ihr gutes Geld gute Politik bekommen. Denn der hessische Justizvollzug ist heute so sicher, wie er es nie zuvor in seiner Geschichte gewesen
ist. Das ist so, weil wir ein besonderes Augenmerk auf den Justizvollzug legen.
Wir haben den Justizvollzug in allen Belangen neu ausgerichtet, modern gemacht, sicher aufgestellt, indem wir ein einheitliches Vollzugskonzept erarbeitet haben, uns dem Jugendvollzug in besonderer Weise widmen und mehr Ausbildungs- und Qualifizierungslehrgänge anbieten. Ich habe es eben gesagt: Zu keiner Zeit stand in den Anstalten so viel Personal zur Verfügung.Weil das Geld für engmaschige Untersuchungen und Kontrollen zur Verfügung steht,
gibt es so wenige Entweichungen,
so wenig Lockerungsmissbrauch, so wenige Verdachtsfälle von Straftaten außerhalb der Anstalten und so viel Sicherheit im hessischen Justizvollzug wie nie zuvor.
An dieser Stelle ist es mir schon sehr wichtig,meinem Kollegen Gerling, Frankfurt-Zeilsheim, ein ganz freundschaftliches und freundliches Dankeschön – Herr Kollege Gerling, hören Sie mich? – zuzurufen.
Denn es ist natürlich auch die Arbeit unseres justizvollzugspolitischen Sprechers Alfons Gerling,die es erst möglich gemacht hat, dass der Justizvollzug so dasteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre Haushaltspolitik besteht aus Taschenspielertricks. Unsere Maximen sind Seriosität und Machbarkeit. Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können.
Herr Kahl, das unterscheidet uns im Übrigen eklatant von Ihnen. Ich weiß, das macht Ihnen Freude, aber das unterscheidet uns eklatant.
Aber wir sorgen dort, wo es notwendig ist, für Verbesserungen. Dazu möchte ich Ihnen drei Punkte nennen, auch wenn die Anträge, die wir eingebracht haben, erst in der dritten Lesung beraten werden.
Das betrifft erstens die Hebung von neun Geschäftsleiterstellen bei den Staatsanwaltschaften von A 12 auf A 13 – weil sich ihr Verantwortungs- und Aufgabenbereich erheblich verändert hat und weil ohne sie und ihre Arbeit die Modernisierung des Justizvollzugs nicht möglich ist.