Nun ist der gegenwärtige Gesetzentwurf das Ergebnis eines Kompromisses auf der Bundesebene zwischen zwei sich diametral gegenüberstehenden Vorstellungen. Eine Reihe von Punkten – Herr Abg. Rhein hat sie vorgetragen; deswegen wiederhole ich sie nicht – ist aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf herausverhandelt worden, um das Schlimmste zu verhindern.
Das sind Erfolge;aber die Erfolge gehen nicht weit genug. Herr Abg. Grumbach hat gestern in einem anderen Zusammenhang von der 1 : 0,9-Umsetzung einer Richtlinie gesprochen. Ich will bei diesem Bild bleiben: 1 : 1 war beabsichtigt, 1 : 3 haben wir vorgefunden, und bei 1 : 2 sind wir gelandet. Dieses 1 : 2 ist noch zu viel. Deshalb wird das Land Hessen bei den künftigen Beratungen im Deutschen Bundesrat versuchen,weitere Veränderungen des Gesetzentwurfs zu erreichen.
Aber da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, sind die Schwerter, die die Länder an dieser Stelle in der Hand haben, relativ stumpf. Deshalb bleibt es ein Stück der Hoffnung, dass es gelingt, an Stellen, wo das auf der Hand liegt, weitere Vernunft zu wecken.
Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, muss man natürlich auch eines sehen. Dadurch, dass die Angelegenheit nun seit Jahren vor sich hin dümpelt, sind wir in sehr, sehr engen Fristen der EU. Die letzte Frist in der Frage, ob es für die Bundesrepublik Deutschland Strafzahlungen geben wird oder nicht,läuft am 9.Juni ab.Dann drohen in der Tat Einmalzahlungen von 12,7 Millionen c und, damit das sozusagen eine dauerhafte Daumenschraube ist, tägliche Strafzahlungen von 918.000 c.
Das heißt, das Land hat nicht mehr unendlich viel Zeit, sich zu entscheiden, welche Regelung es letztlich in ein Gesetzblatt bringt, sondern es muss der EU gegenüber ei
Meine Damen und Herren, deshalb wird es irgendwo einen Kompromiss geben müssen, auch zwischen dem Bundesrat und der Mehrheit des Deutschen Bundestages; und Kompromisse zwischen den großen Parteien – das wird deutlich – sind weitaus schwieriger, als wenn eine große Partei mit einer kleinen koaliert, wie wir das in der klassischen Parteienvorstellung über Jahrzehnte gehabt haben, was sich aber, wie die Debatten des heutigen Tages zeigen, durchaus auch auflockert.
Eines ist deutlich: Wenn Gesetzentwürfe und Lebensentwürfe so weit auseinander stehen, kommt entweder am Schluss ein kleinster gemeinsamer Nenner heraus, oder einer von beiden – oder gar beide – muss Kröten in einer Dimension schlucken, die eigentlich die GRÜNEN unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten auf den Plan rufen müsste.
Dies wird aber kein Einzelfall bleiben. Meine Damen und Herren, in einer großen Koalition ist auch ein Triumphgeheul auf der einen oder anderen Seite unangemessen; denn an einer anderen Stelle wird es den Partner treffen. Das ist auch gut so; denn die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land müssen sehen, dass die Partner, die sie durch die Wahlentscheidung gemeinsam in eine Koalition gebracht haben, an vielen Stellen inhaltlich so weit auseinander sind,
dass es Kompromisse geben muss, die für beide Partner schwierig sein werden.Deshalb ist auch das ein Teil der öffentlichen Diskussion dieses Problems.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen. Wir sind mit dem gegenwärtigen Stand alles andere als zufrieden.Wir werden das, was ein Land zu tun in der Lage ist, im Bundesrat tun, um das zu verändern, was dort auf dem Tisch liegt, und hoffen bis zum Schluss, dass uns das an der einen oder anderen Stelle noch gelingen wird. – Ich danke Ihnen sehr herzlich.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Dr. Schäfer. – Für die SPD-Fraktion hat sich nun noch Frau Kollegin Fuhrmann zu Wort gemeldet. Sie hat fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man merkt bei dieser Debatte wirklich sehr deutlich, dass es in der großen Koalition um zwei sehr verschiedene Parteien geht. Das merkt man in der Tat sehr deutlich.
Die Grundwerte der SPD – Freiheit, Gleichheit und Solidarität – habe ich in dieser Debatte doch sehr vermisst.
Das sind – das hat man sehr deutlich gemerkt – nicht Ihre Grundwerte. Denn es gibt – das sage ich Ihnen ganz deutlich – keine Freiheit zur Diskriminierung.
Wir haben, wenn ich mich recht entsinne, bei einer ähnlichen Debatte vor einem Jahr ein paar harte Worte des Kollegen Dr. Jürgens gehört, in denen vielleicht doch ein Körnchen Wahrheit war.
Von der CDU wird vorgetragen, dass es ein schädliches Werk sei und dass es ein Irrglaube sei, durch rechtliche Regelungen ein moralisches Verhalten erzwingen zu wollen. Lieber Kollege, was tut unser Rechtsstaat anderes?
Was tun wir mit Gefängnissen? Wir versuchen, mit rechtlichen Regelungen richtiges Verhalten zu erzwingen.
Wenn Sie sagen, in dem Gesetz sei ein illiberaler Geist, kann ich nur sagen: Sie haben es wirklich nicht begriffen. Es gibt keine Freiheit, Menschen wegen ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer sexuellen Identität oder ihrer Behinderung zu diskriminieren.Als demokratischer und freier Rechtsstaat haben wir die Pflicht, so etwas zu unterbinden.
In den USA gibt es seit den Zwanzigerjahren ein wunderbares Gleichstellungsgesetz oder Gleichberechtigungsgesetz, wie auch immer es heißt.
Davon kommt – Gott sei Dank – langsam auch ein bisschen nach Deutschland.Wenn Sie in Deutschland vor fünf Jahren als Rollstuhlfahrer Geld am Automaten abheben wollten, war das unmöglich. Heute ist es an sehr vielen Stellen immer noch unmöglich. Das sind Zustände, die wir in einer freien,gleichen Gesellschaft nicht dulden sollten.
Meine Damen und Herren, Gleiches gilt für Frauen in Führungspositionen. Schauen Sie sich die USA an. Dort gibt es für Frauen die gläserne Decke von 30 % im mittleren Management nicht. Dort sind Frauen in den höchsten Führungspositionen der Wirtschaft angekommen – ein Ausfluss des Antidiskriminierungsgesetzes.
(Michael Boddenberg (CDU): Das wollen Sie jetzt erzwingen! Wir setzen auf die Kompetenz von Frauen, Frau Kollegin! – Norbert Schmitt (SPD): Haben Sie diesen Zwischenruf gehört?)
Das ist schön. Deswegen haben Sie ja auch so viele Ministerinnen und Staatssekretärinnen.Vielen Dank für den Zwischenruf, Herr Kollege Boddenberg.
Ich möchte dem Staatssekretär mit auf den Weg geben: Sprechen Sie doch bitte nicht nur mit den Firmen. Sprechen Sie auch einmal mit den betroffenen Menschen. Sprechen Sie einmal mit den Rollstuhlfahrern,die nicht in das Kasseler Kino kommen, in Hessen vor drei Jahren nicht behindertengerecht gebaut. Sprechen Sie mit den Betroffenen, wie sie sich fühlen, wenn sie nicht in das Theater kommen, wenn sie kein Hotelzimmer finden und wenn sie im Umkreis des Rathauses in Wiesbaden keine Behindertentoilette vorfinden. Sprechen Sie einmal mit den Betroffenen.
Sprechen Sie mit älteren Menschen, die beim Vorstellungsgespräch angesehen werden und denen gesagt wird: Mit 48 sind Sie uns leider zu alt; wir sind ein junges, dynamisches Unternehmen. – Sprechen Sie mit Betroffenen. Sprechen Sie mit Menschen,die schwul oder lesbisch sind. Fragen Sie sie, wie sie in ihrer Firma behandelt werden, wenn sie das sagen. Sprechen Sie mit den Betroffenen.
Ich sage Ihnen auch: Eine große Koalition ist nie eine Wunschkoalition; aber mit der CDU Hessen kann man sich wirklich überhaupt nicht sehen lassen.– Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fuhrmann. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schäfer, ich wollte Ihnen eine Zwischenfrage stellen; Sie haben mir dazu aber nicht die Möglichkeit gegeben. Ich wollte Sie fragen – diese Frage stelle ich jetzt zum wiederholten Male; ich habe auf sie noch nie eine Antwort bekommen –, warum Sie es eigentlich für richtig halten, dass bei einer so genannten 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinien zwar niemand mehr wegen seiner Hautfarbe oder seiner ausländischen Herkunft an der Disco abgewiesen werden kann, aber die Rollstuhlfahrerin oder das schwule Pärchen schon. Die Frage, warum Sie das für richtig halten, müssen Sie beantworten. Denn nur wenn Sie das für richtig halten, können Sie auch die 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie für richtig halten.