Ich möchte noch auf eines hinweisen. Es geht nicht darum, Menschen zu erziehen, sondern es geht darum, dass Menschen zu ihrem Recht kommen.
Ich habe ein praktisches Beispiel selbst erlebt. Ich habe mich für eine Ferienwohnung interessiert und bei dem Anbieter der Ferienwohnung angerufen. Da wurde mir gesagt: An Rollstuhlfahrer vermieten wir schon längst nicht mehr. – Nach dem gegenwärtigen Recht habe ich keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Nach dem neuen Recht könnte ich darauf hinweisen, dass ich rechtliche
Ansprüche habe. Möglicherweise würde er mir eine Wohnung auch dann vermieten,wenn er behinderte Menschen ablehnt, diskriminiert und sich die Einstellung nicht ändert. Aber ich bin wenigstens zu meinem Recht gekommen. Darum und um nichts anderes geht es.
Aus allem, was man hier hört – Herr Dr. Schäfer hat es heute wieder gesagt, und Herr Dr. Wagner hat es beim letzten Mal auch schon gesagt –, geht Ihnen bei der Denkweise, die Sie haben, schon die EU-Richtlinie zu weit. Sie haben ja wieder eine EU-Kritik geäußert. Ich muss für meine Fraktion ausdrücklich sagen:Wir sind froh darüber, dass sich die Europäische Union nicht in einer Wirtschaftsgemeinschaft erschöpft, sondern zu einer Wertegemeinschaft heranwächst.
Zu den Werten gehört auch, dass benachteiligte Personengruppen zu ihrem Recht kommen, dass sich – ich sage es noch einmal – das Recht auf die Seite der Diskriminierten stellt.
Wir müssen heute erleben, dass die Union offenbar den Übergang von der Opposition zur Regierungspartei in Berlin noch nicht verkraftet hat.
Wir kennen diese Schwierigkeit. Hätten Sie uns gefragt, hätten wir Ihnen vielleicht den einen oder anderen Tipp geben können.Aber Sie bleiben offensichtlich der Oppositionsrolle gegenüber der Regierung in Berlin verhaftet. Es ist Ihnen egal, ob Frau Merkel dort jetzt regiert oder Herr Schröder damals regiert hat.
Ich möchte aber auf eines hinweisen. Das, was dort ausgehandelt worden ist, also als Ergebnis herauskam, gilt jetzt als Vereinbarung der großen Koalition. Es ist zwischen den Rechtspolitikern beider Parteien verhandelt und besprochen worden. Wer ist der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion? Es ist ein Hesse, nämlich der Kasseler Abgeordnete Jürgen Gehb. Sie sollten einmal Herrn Gehb fragen, was er da verhandelt hat, bei was er zugestimmt hat und was er dort gemacht hat. Sie sollten einfach die Kommunikationsstruktur zwischen Berlin und Wiesbaden verbessern. Dann werden vielleicht auch Sie zu der Einstellung gelangen, dass vernünftige Dinge mitgetragen werden müssen. Da können Sie nicht in der Starre der Opposition verharren.
Herr Kollege Dr. Jürgens, vielen Dank. – Nun hat sich noch Frau Kollegin Wagner für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.
Das weise ich zurück. Art. 1 Grundgesetz genügt. Das Grundgesetz wurde 1948 von den Müttern und Vätern unserer Verfassung formuliert.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war 1949! – Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es seit 1948 keine Diskriminierung mehr?)
In Art. 1 Grundgesetz ist festgehalten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Alle staatliche Gewalt ist demnach verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Würde des Menschen nicht verletzt wird. Das ist der wichtigste Grundsatz, der durch kein weiteres Gesetz aufgehoben werden kann oder geschützt werden muss.
Diese Aussage bildet sozusagen das Fundament. Frau Hofmann, das ist die Staatsphilosophie der Liberalen, der Sozialdemokratie, der CDU und hoffentlich auch der GRÜNEN. Ich sage Ihnen: Ich trete mit diesem Grundgesetz – hoffentlich auch Sie – in jeglichen Wettbewerb mit den USA ein, und zwar trotz all der Antidiskriminierungsgesetze, die es dort noch gibt.
Lassen Sie mich noch etwas hinzufügen. Diese Verfassung beruht auf einer Grundidee, nämlich auf einem individualistischen Freiheitsbegriff. Hinzu kommen noch Verantwortung und Solidarität.Das gehört alles zusammen.Man kann keine Verantwortung ohne Freiheit übernehmen. Es gibt keinen freiheitlichen Staat und keine freiheitliche Gesellschaft, ohne dass dafür Verantwortung übernommen wird.
Daneben gibt es den Ansatz der Europäischen Union,den wir sehr sorgfältig zu beobachten haben. Wer meint, dass man bei Freiheit und Gleichheit die Wertigkeit verändern kann, wer meint, wie Di Fabio zu Recht gesagt hat, zu einer Zuteilung der Freiheiten nach Gruppen kommen zu können, der bewegt sich, wie in einem Kommentar der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 12. Mai 2006 zu Recht mitgeteilt wurde, auf ein neues Mittelalter zu.
Im Mittelalter und im Absolutismus wurden von den Königen und anderen Herrschern Privilegien – unkontrolliert durch die Parlamente – vergeben. Mit diesen Privilegien wurden einzelnen Bevölkerungsgruppen und Ständen Freiheiten zugewiesen. Es gab das Privileg, einen Markt abhalten zu dürfen. Es gab das Privileg, seine Religion ausüben zu dürfen. Manchmal wurde dies aber nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das betraf z. B.
die Juden.Wer meint, es müssten Gesetze zum Schutz der Freiheit bestimmter Gruppen erlassen werden, der befindet sich auf dem Weg zu einem Gruppen- und neuen Ständestaat.
Wir, die Vertreter aller vier Fraktionen dieses Hauses, haben als Grundlage den individualistischen Freiheitsbegriff, der auf Immanuel Kant zurückgeht. Demzufolge kann man die Würde seiner eigenen Person nur schützen, indem man die Würde des anderen achtet.
Man kann es auch umgekehrt sagen:Demnach hört meine Freiheit an dem Punkt auf, an dem die Freiheit des anderen beginnt. Ich bin stolz, in einem Staat zu leben, der dies als Grundsatz hat. Das ist aber ein anderes Bild.
Am Ende dieses Wegs öffneten sich womöglich „die Tore zu einem neuen Mittelalter, in dem nicht der Mensch als Individuum, sondern die harmonische Ordnung der Gruppen untereinander das Leitbild ist“.
Diese Gefahr sollte zumindest in Betracht ziehen, wer meint, durch immer mehr staatliche Zuteilung von Rechten einem gesellschaftlichen Ideal von Freiheit und Gleichheit näher zu kommen.
Unsere Freiheit ist die der anderen. Ich achte jeden, der einer anderen Religion oder einer anderen Rasse angehört, der eine Behinderung hat, der alt oder jung ist.
Verehrter, für diesen Fall gibt es genügend Gesetze, die nicht nach dem Muster gestrickt wurden, das Sie vorschlagen.
Frau Kollegin Wagner, vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.