Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Frau Kollegin Wagner, vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.

Zur Geschäftsordnung hat sich Frau Beer zu Wort gemeldet.

Ich bitte, den Antrag der Fraktion der FDP gleich zusammen mit dem Entschließungsantrag abstimmen zu lassen.

Herr Wintermeyer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir bitten, dass über den Antrag der FDP-Fraktion nicht gleich abgestimmt wird.Vielmehr bitten wir, ihn dem Ausschuss zu überweisen. Dort befinden sich schon mehrere Vorlagen im Geschäftsgang, darunter ist auch eine der Union. Sie beziehen sich alle auf das Antidiskriminierungsgesetz.

Ich denke, wir sollten auch den Wortbeitrag des Mitglieds der Hessischen Landesregierung dabei beachten.Wir sollten gerade jetzt die Hessische Landesregierung in ihrem Vorhaben unterstützen, dass an dem Gesetzentwurf noch weitere Verbesserungen vorgenommen werden. Das könnten wir im Ausschuss gut besprechen.Deswegen sollten wir über den Antrag nicht gleich jetzt abstimmen.

Ich erteile noch einmal Frau Beer das Wort zur Geschäftsordnung.

Mir ist zwar nicht klar, warum nach den Reden des Herrn Kollegen Rhein und des Herrn Staatssekretärs Schäfer die Mitglieder der CDU-Fraktion nicht in der Lage sind, dem zuzustimmen, denn in den Ausführungen vorhin war eigentlich genau das zu hören, aber wenn Ihnen das ein Anliegen ist, dann sollten wir den Antrag dem Ausschuss überweisen.

Herr Wintermeyer erhält noch einmal das Wort.

Ich möchte Frau Kollegin Beer noch antworten. Der Antrag der Union geht etwas weiter als der der FDP-Fraktion. Auch den haben wir dem Ausschuss überwiesen. Ich glaube, wir können im Ausschuss darüber ohne Probleme miteinander diskutieren. Wir danken für die Großmütigkeit der FDP-Fraktion, dass wir den Antrag im Ausschuss werden behandeln können.

(Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf von der SPD: Wie süß!)

Wir haben uns damit darauf geeinigt, dass der Antrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/5556, dem Rechtsausschuss überwiesen wird.

Damit stimmen wir jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Antidiskriminierungsgesetz, Drucks. 16/5533, ab.Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Dagegen gestimmt haben die Abgeordneten der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

(Zuruf: Jetzt machen wir die Mittagspause!)

Ich kann Ihnen jetzt die freudige Mitteilung machen, dass wir sofort in die Mittagspause eintreten. Ich unterbreche

die Sitzung. Wir sehen uns pünktlich um 14 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.

(Unterbrechung von 12.56 bis 14.03 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur heutigen Nachmittagssitzung.

Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 21 kommen, möchte ich mitteilen, dass zum Tagesordnungspunkt 17, Antrag der Fraktion der CDU betreffend Mittelstand stärken – Altersvorsorge sichern, Drucks. 16/5415, ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Drucks. 16/5597, eingegangen und an Sie verteilt worden ist. Er liegt hoffentlich auf Ihren Tischen. – Vielen Dank.

Ich möchte die Geschäftsführer bitten – das werden sie wohl auch tun –, dass sie uns nach dem Datenschutzbericht einen Vorschlag zum weiteren Verfahren machen.

Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 21:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 33.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/3746); hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 33. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/4751) und Vorlage der Landesregierung betreffend den 18. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 16/4752) – Drucks. 16/5309 zu Drucks. 16/3746, zu Drucks. 16/4751 und zu Drucks. 16/4752 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Siebel.

Ich möchte zunächst den Datenschutzbeauftragten des Landes, Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch, herzlich im Plenarsaal begrüßen. Seien Sie uns willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Kollege Siebel, Sie haben zur Berichterstattung das Wort.

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 33.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/3746); hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 33.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/4751) und Vorlage der Landesregierung betreffend den 18.Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 16/4752) und ergänzende Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten:

Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis zu nehmen und darüber eine Aussprache zu führen.

Der 33. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten war dem Innenausschuss am 5. März 2005 vom Präsidenten überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den 33. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten zuletzt in seiner Sitzung am 15. Februar 2006 behandelt und einstimmig die obige Beschlussempfehlung gefasst, dass wir heute eine Debatte dazu führen. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Dann darf ich Sie, Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, um Ihren Bericht bitten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Tätigkeitsbericht ist es ein Kreuz. Ich spreche heute über den 33. Tätigkeitsbericht, der das Jahr 2004 betrifft, obwohl der Landesregierung bereits der 34. Tätigkeitsbericht über das Jahr 2005 zur Stellungnahme übergeben wurde. Ich komme mir wie in meinen verfassungsgeschichtlichen Lehrveranstaltungen vor.

(Heiterkeit und Beifall)

Das ist kein Vorwurf an die Landesregierung, obwohl es im Zusammenhang mit dem 33. Tätigkeitsbericht zwischen meinem Haus und der Landesregierung einige Irritationen gab. Die Irritationen betrafen das Prozedere und den Inhalt des Berichts. Was das Prozedere angeht, ging mir die Stellungnahme der Landesregierung so spät zu, dass ich mich außerstande sah, meiner Informationspflicht gegenüber diesem Parlament angemessen nachzukommen. Hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts von Bericht und Stellungnahme traten inhaltliche Diskrepanzen auf.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist freundlich formuliert!)

Das heißt konkret: Einzelne Punkte der Stellungnahme hatten sich zum Zeitpunkt ihrer Formulierung bereits erledigt und bewirkten ungewollt eine Desinformation. Nicht aus persönlicher Kränkung, sondern aus Rücksicht auf meine Ihnen gegenüber obliegende Verantwortlichkeit sah ich mich gezwungen, meinen Tätigkeitsbericht schriftlich zu ergänzen, um Missverständnisse auszuräumen. Es handelte sich alles in allem lediglich um eine Panne, die mittlerweile behoben ist.

Die Landesregierung hat mir zugesagt, dass ich die Stellungnahmen der einzelnen Ressorts unmittelbar nach ihrer Fertigstellung im „Sternverfahren“ – ein Terminus aus der Verfahrensbeschleunigung –, also nicht erst in gebündelter Form als Drucksache, erhalte. Dadurch dürfte sich das Verfahren erheblich beschleunigen lassen.

Außerdem wurde mir glaubhaft versichert – woran ich ohnehin niemals gezweifelt habe –, dass die Landesregierung der Institution des Datenschutzes in seinem hessischen Mutterland nach wie vor die Bedeutung beimisst, die ihr zukommt. Ich will aber nicht verhehlen, dass ich namentlich der Opposition für ihre Unterstützung danke, die ich in dieser Angelegenheit erfahren habe. – Damit ist dieses Thema für mich erledigt.

(Günter Rudolph (SPD): Sehr schön!)

Nicht erledigt ist die unterschiedliche Datenschutzphilosophie, die meinem Bericht und der Stellungnahme der Landesregierung zugrunde zu liegen scheint. Ich werde abschließend Wege aufzeigen,wie sich diese Unterschiede zu einem sinnvollen Ganzen zusammenfügen lassen. Erschrecken Sie nicht; ich werde mein Zeitkontingent nicht nennenswert überschreiten, wenn nicht gar einhalten.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff!)

Ja, aber mit Beurteilungsspielraum.

(Heiterkeit)

Doch zunächst zu einigen Kernpunkten. Da einzelne Datenschutzverstöße lange zurückliegen und ohnehin keine grundsätzlichen bzw. vorsätzlichen Ausreißer zu verzeichnen sind, beschränke ich mich auf die groben Linien. Die Kontrollzuständigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten erstreckt sich, wie Sie wissen, auf den öffentlichen Bereich. Damit ist nicht nur die klassische hoheitliche Eingriffsverwaltung gemeint, sondern auch der Bereich der Leistungsverwaltung. Die Trennung zwischen Eingriffs- und Leistungsverwaltung ist ohnehin überholt. Die Vorenthaltung einer vom Staat gewährten Leistung, auf die ein Anspruch besteht,ist für die Bürgerinnen und Bürger oft gravierender als eine Polizeiverfügung.

Wenn im Frankfurter Flughafen beispielsweise eine Demonstration aufgelöst wird, ist das für die Demonstranten ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn ein Fluggast erst gar nicht in den Flughafen hineingelassen wird. Der Frankfurter Flughafen erfüllt in seiner Funktion, den Gemeingebrauch des Luftraums zu ermöglichen, eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Daher ist er im Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren privilegiert und fällt nicht unter das strenge europarechtliche Beihilferegime, was für die wirtschaftliche Betätigung ausgesprochen wichtig ist.

An diesem Daseinsvorsorgeauftrag ändert nichts, dass die Fraport AG privatrechtlich organisiert ist und als Unternehmen am Wettbewerb teilnimmt. Soweit die Fraport AG Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnimmt, fällt die Datenschutzkontrolle in meinen Aufgabenbereich: der Flughafen als Flughafen ja; McDonald’s im Flughafen natürlich nicht. Dieser Ansicht hat sich mittlerweile auch der hessische Innenminister angeschlossen.Auf Bundesebene ist man intellektuell noch nicht ganz so weit, aber ich bin der finsteren Meinung, dass man das noch nachvollziehen wird.

(Heiterkeit und allgemeiner Beifall – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Schily oder Schäuble?)

Da kann ich niemandem Vorwürfe machen, da sind sie alle noch nicht so weit.Im Gegensatz zu Hessen gibt es auf Bundesebene eine große Koalition.

(Heiterkeit)

Zu den großen Linien der Kernpunkte zählt die Auswertung der aktuellen datenschutzrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, bei der ich mich aufgaben- und funktionsorientiert teilweise von der Landesregierung unterscheide.

Nun waren die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schon immer ein Tummelplatz für Kaffeesatzleser. Das Bundesverfassungsgericht ist kein Subsumtionsautomat, sondern ein pluralistisch zusammengesetztes Expertengremium; das sollte es jedenfalls sein. Seine Entscheidungen haben oft Kompromisscharakter. So ist jeder geneigt, aus einer solchen Entscheidung das herauszulesen,was ihm gerade ins Konzept passt.Im Extremfall werden einzelne Formulierungen herausgepickt und verallgemeinert.Die Tragweite einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich nur erschließen, wenn man die Rechtsprechung des Gerichts insgesamt kennt.