Sie haben schon sehr früh, nämlich zu Beginn Ihrer Amtszeit,erst in informellen Gesprächen,dann aber auch in Ihren Berichten zum Ausdruck gebracht, dass Sie die Zuordnung nach den Sphären der Verfügungsgewalt, also öffentlich versus privat, ändern wollen und sich wünschen, dass der Begriff der Daseinsvorsorge eingebracht wird.
Sie haben in Ihrer Rede auch die Frage erörtert,inwieweit der Datenschutz bei der Fraport als einer Aktiengesellschaft, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dient, dem Datenschutzbeauftragten unterliegt. Es wäre zu fragen, ob im Sinne der Daseinvorsorge möglicherweise nicht auch McDonald’s zu Ihrem Kontrollbereich gehört.
Ich finde den Ansatz richtig und verfolgenswert, Datenschutz und die Kontrolle darüber an dem Grundprinzip der Daseinsvorsorge zu orientieren, und ich würde mir sehr wünschen,dass wir hier ein wenig weiter kommen,als es in den letzten zwei Jahren der Fall war.
Bei dem zweiten Punkt geht es um das Informationsfreiheitsgesetz.Wir sind gehalten, uns an dem zu orientieren, was uns diesbezüglich von der Bundesebene und hauptsächlich von der Europaebene vorgegeben worden ist. Aber wir müssen meiner Ansicht nach die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes vor dem Grundprinzip unserer Überzeugung sehen, dass Informationsfreiheit die Voraussetzung für Meinungsfreiheit ist. So haben Sie es in einer Ihrer Darlegungen einmal formuliert.
Der freie Zugang zu Informationen ist nun einmal der wesentliche Unterschied zwischen unserer freiheitlichen Gesellschaft und totalitären Gesellschaftsformen. Aber die vielen Initiativen, die Gesetzesvorlagen, die es bereits in der letzten Legislaturperiode in diesem Parlament gab, sind bei der Landesregierung und der CDU nicht auf offene Ohren gestoßen.
Deshalb bin ich Ihnen auch außerordentlich dankbar dafür,dass Sie den Informationszugang zum Thema des diesjährigen hessischen Datenschutzforums gemacht haben. Ich hoffe,dass wir mit dieser Fachdiskussion in Hessen ein Stück weiterkommen werden.
Bei dem dritten Punkt geht es um die Vorratsdatenspeicherung.Wir sind an das Ratsdokument der Europäischen Union gebunden.Aber ich möchte Sie als Datenschutzbeauftragten, der die Linie der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes vertritt, in Ihrer Position unterstützen. Wir müssen das Thema Vorratsdatenspeicherung an den Grundprinzipien der Freiheits
Ich glaube, der hessische Innenminister befand sich bei seiner Vorbereitung auf dem falschen Dampfer, als er gesagt hat, man solle möglichst viele Daten über Vorratsdatenspeicherung speichern, das werde schon zur Verbrechensbekämpfung beitragen. Herr Innenminister, ich fordere Sie auf, dass Sie, auch in Kooperation und Absprache mit den Knotenbetreibern, das Prinzip der ökonomischen Vernunft zu diesen drei Gesichtspunkten zählen.
Bei dem letzten Punkt geht es um die Sensibilisierung der Bevölkerung. Es wird eine langfristige und kontinuierliche Aufgabe des Hessischen Datenschutzbeauftragten und auch eine Aufgabe von uns Parlamentariern bleiben, die Grundsätze des Datenschutzes weiterhin mit Leben zu erfüllen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und muss immer wieder erkämpft werden, auch deshalb, weil es ein Grundrecht ist, das nicht unbedingt jedem Bürger und jeder Bürgerin selbstverständlich erscheint.
Sie haben im 33. Datenschutzbericht ein paar Beispiele aufgezeigt, bei denen deutlich wird, dass es nicht jedem gegenwärtig ist, dass er mit Datenerhebungen immer ordentlich umgehen muss.
Erstens. Wenn die privaten PCs von Lehrern zur Notenverwaltung genutzt werden sollen, muss die Schulleitung eine Genehmigung dazu erteilen. Das ist nicht etwas, was sozusagen jeder Lehrer auf dem Bildschirm hat. Ich habe erlebt, wie die Noten meiner Tochter verwaltet werden, und ich bin relativ sicher – das kann ich in dieser anonymisierten Form sagen –, dass das dort nicht passiert.
Zweitens. Die Hochschulen haben immer noch Probleme bei der Umsetzung des seit 1999 geltenden Datenschutzgesetzes.
Viertens. Wir hatten – wenn ich mich richtig entsinne – zwischen dem Kultusministerium und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten auch eine Kontroverse über die Weitergabe von Daten zwischen Kindergarten und Schule. Das hing mit dem Bildungs- und Erziehungsplan zusammen.
Das sind vier Beispiele dafür, wie notwendig es ist, dass weiterhin alle dazu beitragen, dass für den Datenschutz sensibilisiert wird, damit die Leute erkennen, dass dies kein Randthema ist, sondern dass es um die Verwirklichung eines Grundrechts geht, für die wir alle ein Stück weit zu sorgen haben.
Ihnen, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten und seiner Behörde, spreche ich noch einmal meinen herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihre Zuarbeit für unser Parlament aus. Ich denke, es sind wichtige Schritte, die dort niedergelegt sind. – Herzlichen Dank.
Herr Prof. Ronellenfitsch, herzlichen Dank für den Vortrag, den Sie vorhin in diesem Haus gehalten haben. Dieser Vortrag zum Thema Datenschutz hat uns alle begeistert. Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Kollege Siebel zum Schluss gesagt hat: Es gehört auch dazu, ein solches Thema eingängig zu formulieren und damit für breite Kreise zugänglich zu machen.
Informationelle Selbstbestimmung, also das Recht des Einzelnen,ganz grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen,ist der Gegenstand dessen,worüber wir hier beraten. Das gilt sowohl für das Verhältnis zu den Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen als auch, wie sich aus dem Datenschutzbericht ergibt, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes.Auch das ist hiermit gemeint.
Die Informations- und Kommunikationstechnologie, die wir in unserem Land haben, die unsere Gesellschaft sozusagen ereilt hat, stellt uns vor riesengroße Herausforderungen. Das ist deutlich geworden.
Gleichwohl kommen Sie zu dem Schluss, dass der Datenschutz in Hessen nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert genießt. Hessen ist das Stammland des Datenschutzes; Hessen ist das Datenschutzland. Das, was Sie vorhin gesagt haben, sollte für uns alle in diesem Hause von besonderer Bedeutung sein: Es gab keine vorsätzlichen Ausreißer, was den Datenschutz angeht. Das unterstreicht nur, dass der Datenschutz in Hessen nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert genießt.
Ihnen und Ihrem Team möchte ich daher sehr herzlich dafür danken, dass Sie sich der Mühe unterziehen, den Datenschutz in Hessen Jahr für Jahr zu überprüfen, und dass Sie nicht nur einen Bericht zusammenstellen und bei den Beratungen zur Verfügung stehen, sondern auch die Landesregierung und die Behörden da unterstützen, wo es Not tut.Dafür möchte ich mich auch im Namen der CDULandtagsfraktion sehr herzlich bei Ihnen und Ihrer Behörde bedanken.
Landesregierung und Datenschutzbeauftragter müssen auch nicht immer einer Meinung sein. Dass sie sehr konstruktiv miteinander diskutieren und sich manchmal auch streiten müssen, gehört zum Thema. Ich denke, es ist der Sache insgesamt nicht abträglich, wenn hier um den richtigen Datenschutz „gerungen“ wird.
Die E-Government-Strategie des Landes ist sicherlich auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes eine der größten Herausforderungen. Wie ich auch den Beratungen, die wir im Innenausschuss zu diesem Thema hatten, entnommen habe, ist das Land Hessen in vielen Bereichen Vorreiter. Daher stoßen wir viel früher als die Datenschützer anderer Länder auf Probleme.
Hier haben wir eine Vorreiterrolle. Bei uns tauchen die Probleme, die Risiken, aber auch die Chancen früher auf. Insofern ist es nachvollziehbar, dass gerade unter diesem Gesichtspunkt der CIO und der Datenschutzbeauftragte oft sehr heftig miteinander ringen. Der Teufel sitzt bekanntlich im Detail.
Wir unterliegen, das merken wir alle, einer stetigen Weiterentwicklung – auch der technischen Möglichkeiten, die uns in unserem Alltagsleben begleiten und die große Herausforderungen auch an den Datenschutz stellen. Die Landesregierung und die Abgeordneten dieses Hauses sind immer bestrebt, gemeinsam die Geschäftsprozesse in diesem Lande optimieren.Wir mühen uns da
rum, die Verwaltung vernünftig zu vernetzen. Wir haben als Land eine Fülle von Aufgaben und in den Behörden eine Fülle von Programmen und Fachanwendungen, die unter einen Hut zu bringen sind. Die technische und organisatorische Struktur der IT hebelt in manchen Fällen rein faktisch die Kompetenzabgrenzungen ein bisschen aus. Gerade das sind die Herausforderungen, denen wir uns hier stellen müssen.
Ich möchte mich sehr herzlich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie sich für diese Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie haben gesagt, Sie stehen in ständigem Kontakt mit dem CIO Lemke.
um datenschutzsichere E-Government-Strategien zu entwickeln. Das ist, meine ich, auch in den Beratungen im Innenausschuss deutlich geworden, wo wir beide Kollegen förmlich „vor der Flinte“ hatten, die im Ausschuss miteinander gerungen haben, wie Technik und Recht auf der anderen Seite und Recht und Technik auf der anderen Seite miteinander in Einklang zu bringen sind.
Der Kollege Siebel hat das Thema angesprochen, wie lange es bis zur Vorlage der Stellungnahme der Landesregierung gedauert hat. Auch die Kollegin Erfurth wird darauf sicherlich gleich abheben. Dieses Thema beschäftigt uns nicht erst seit ein paar Jahren, sondern schon länger. Es ist aber auch dem Anspruch des Datenschutzbeauftragten auf eine vernünftige und ausführliche Stellungnahme geschuldet, dass sich die Häuser mit den Dingen auseinander setzen, die im Datenschutzbericht aufgeführt werden. Das muss sehr gründlich und vernünftig gemacht werden. Ich denke, das ist auch im Sinne des Datenschutzes. Das dauert eben seine Zeit. Darüber sind wir uns sicherlich einig. Dort, wo das Verfahren beschleunigt werden kann, muss man es beschleunigen. Ich habe eben von dem so genannten Sternverfahren gehört. Ich hoffe, dass dieses Verfahren dazu beitragen wird, dass es in Zukunft schneller geht. Letztendlich werden wir, wenn wir eine vernünftige und ausführliche Auseinandersetzung der Landesregierung mit dem Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten erwarten, aber immer in der Gefahr stehen, dass die Befassung mit dem Bericht einen Hauch von Rechtshistorie an sich hat.
Bei dem, was wir im Innenausschuss miteinander diskutiert haben, haben wir zumindest den Vorteil erzielt, dass wir zweimal über den Datenschutzbericht diskutieren konnten. Herr Datenschutzbeauftragter, Sie haben bei den Fragen, die wir im Ausschuss miteinander diskutiert haben, noch einmal nachgelegt. Deshalb denke ich, dass damit zum Ausdruck gekommen ist, dass wir uns mit dem Datenschutzbericht sehr viel Mühe geben.
Ich werde mich nicht dem Versuch unterziehen, Ihren juristischen Ausführungen klägliche eigene Ausführungen hinzuzufügen. Ich will nur an wenigen Stellen kurz aufzeigen, dass im Zusammenspiel von Landesregierung und Datenschutz vernünftige Lösungen gefunden werden, z. B. in dem Zuständigkeitsstreit mit der Fraport betref
fend hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge und die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten. Sie haben schon herausgestellt, dass am Ende aufgrund der Überzeugungskraft Ihrer Behörde eine Lösung gefunden wurde, mit der das Land Hessen und seine Landesregierung eine intellektuelle Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen.
Lassen Sie mich zum Schluss eine leicht kritische Anmerkung machen, die im Zusammenhang mit der Frage der Informationsfreiheit und den Datenzugangschancen steht, die Sie vorhin dargestellt haben. Herr Kollege Siebel hat es als Voraussetzung für die Meinungsfreiheit dargestellt. Ich will in aller Zurückhaltung sagen: Für mich gehört dazu auch, dass sich der Datenschutzbeauftragte den Datenzugangschancen nicht in öffentlichen Auseinandersetzungen in den Weg stellt, indem er das Hessische Kultusministerium kritisch begleitet, wenn es darum geht, dass es dem Auftrag, die Eltern zu informieren, nachkommt. Ich meine, wir sollten zusehen, dass wir ein vernünftiges Zusammenspiel zwischen dem Recht der Eltern auf Information und dem Auftrag des Kultusministeriums zu einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern schaffen und Informationsmöglichkeiten für die Eltern eröffnen.
Mir bleibt, Ihnen und Ihrer Behörde sehr herzlich zu danken und das Fazit zu ziehen, dass wir in Hessen trotz aller Probleme, die auch im 33. Datenschutzbericht dargestellt worden sind, beim Datenschutz nach wie vor eine Vorreiterrolle einnehmen, dass Hessen das Datenschutzland Nummer eins geblieben ist.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Fraktion zunächst Ihnen, Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch,und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit recht herzlichen Dank. Sie haben es sich durch Ihre engagierte und auch kritische Arbeit verdient, dass wir Ihnen dafür danken, wie Sie Ihr Aufgabenfeld wahrnehmen. Es ist ja ein Spannungsfeld – ich möchte es einmal so umschreiben – zwischen öffentlichen Amtsstuben, dem Frankfurter Flughafen, ausgelagerten, privatisierten öffentlichen Aufgaben und der Fußballweltmeisterschaft, das Sie zu überbrücken haben und in dem Sie sich bewegen müssen. Ich denke, das ist im Laufe der Jahre nicht einfacher geworden, sondern zu einer sehr komplexen Masse angewachsen, die auch den wachsamen Blick Ihres Hauses, den wachsamen Blick des Datenschutzes mehr denn je braucht.