Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Fraktion zunächst Ihnen, Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch,und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit recht herzlichen Dank. Sie haben es sich durch Ihre engagierte und auch kritische Arbeit verdient, dass wir Ihnen dafür danken, wie Sie Ihr Aufgabenfeld wahrnehmen. Es ist ja ein Spannungsfeld – ich möchte es einmal so umschreiben – zwischen öffentlichen Amtsstuben, dem Frankfurter Flughafen, ausgelagerten, privatisierten öffentlichen Aufgaben und der Fußballweltmeisterschaft, das Sie zu überbrücken haben und in dem Sie sich bewegen müssen. Ich denke, das ist im Laufe der Jahre nicht einfacher geworden, sondern zu einer sehr komplexen Masse angewachsen, die auch den wachsamen Blick Ihres Hauses, den wachsamen Blick des Datenschutzes mehr denn je braucht.
Wie sehr dieser Blick erforderlich ist, zeigt gerade der Umgang mit dem heute hier zu besprechenden 33.Bericht Ihres Hauses. Dieser Bericht, Sie haben es dargestellt, Herr Prof.Ronellenfitsch,soll das Jahr 2004 abbilden.Der Bericht datiert vom 7. März 2005, und die Stellungnahme der Landesregierung dazu datiert vom 5. Dezember 2005 – fast genau neun Monate. Das ist in der Vergangenheit schon häufiger kritisiert worden. Es heißt zwar, alles, was Hand und Fuß hat, braucht neun Monate, aber ich denke, eine Landesregierung,die für sich in Anspruch nimmt,immer Qualität zu fordern, und von anderen Höchstleistungen erwartet, sollte da ein bisschen besser sein.
Die Stellungnahme der Landesregierung ist schon häufig zu spät gekommen. Das haben die Kollegen Siebel und Beuth hier schon vorgetragen. Das war auch schon öfter Thema der Debatte im Ausschuss. So hat z. B. Herr Minister Bouffier bei der Debatte über den 31. Bericht gesagt: „Die angesprochenen neun Monate“ – auch damals waren es neun Monate – „sind ein Uraltthema. Wir werden daran arbeiten, wir werden das sehr beherzigen“. Das haben Sie damals gesagt, Herr Bouffier. Damals hatten wir neun Monate. Jetzt haben wir neun Monate. Ich muss sagen, ich bin schwer beeindruckt, was sich nach diesen kraftvollen Worten getan hat, Herr Minister. Oder soll ich mich vielleicht über das hohe Maß an Kontinuität freuen? Die gleiche lange Bearbeitungsdauer, im Innenausschuss die gleichen Versprechen, dass Sie schneller werden, aber geändert hat sich bisher nichts.Ich bin sehr gespannt,Herr Prof. Ronellenfitsch, wie sich mit dem neuen Sternverfahren das Verfahren beschleunigt. Denn es ist in der Tat äußerst verwirrend, wenn wir über Stellungnahmen debattieren sollen, die sich inzwischen längst überholt haben. Das führt mehr zu Verwirrung als zu Aufklärung. Das tut dem Anliegen des Datenschutzes überhaupt nicht gut.
Für mich ergibt sich daraus eigentlich als Quintessenz: Der Datenschutz ist für diese Landesregierung nur ein Lippenbekenntnis, eine lästige Pflicht, um die man sich irgendwann auch einmal kümmern muss. Das wurde mir auch aus Ihrem Beitrag deutlich, Herr Beuth, der ein bisschen unter dem Motto stand: Na ja, das müssen wir jetzt einmal machen, wir müssen diesen Bericht hier entgegennehmen; wenn wir das alles ein bisschen abwiegen, dann wird das schon gut, aber wir wollen uns eigentlich gar nicht so richtig einmischen.
Mit der Kritik haben Sie sich auch nicht auseinander gesetzt. Jedenfalls war das für mich nicht so richtig vernehmbar. Da passt es dann auch ins Bild, dass in die Stellungnahme zu dem Bericht – das habe ich eben schon einmal ausgeführt – auch längst überholte Standpunkte einfließen und dass die Hinweise des Datenschutzbeauftragten zu Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich des E-Government zunächst einmal als lästiges Gekläffe von Datenschützern abgetan werden.
Ich denke, das ist kein Umgang miteinander. Das ist kein Umgang mit dem Haus des Datenschutzbeauftragten. Diese Paukenschläge, die wir in der Innenausschusssitzung im Januar deutlich hörbar vernehmen mussten, sind ein bisschen abgeflacht. Herr Prof. Ronellenfitsch hat das ausgeführt.Sie sind inzwischen leiser geworden.Sie haben ein bisschen Hintergrundmusikcharakter. Es war gut und richtig, dass wir im Innenausschuss so engagiert darüber debattiert haben. Denn Missklang erzeugt Aufmerksamkeit.Das hat auch dazu geführt,dass der Datenschutz wie
Gut finde ich, dass es gerade im Bereich des E-Government jetzt eine erhöhte Aufmerksamkeit geben muss. Das E-Government ist ein erklärter Schwerpunkt der Landesregierung und eine zentrale Frage beim künftigen datenmäßigen Umgang miteinander. Da ist es richtig und wichtig, dass hier in einem ständigen Abstimmungsprozess auch der Datenschutzbeauftragte in die Arbeit einbezogen wird. Es wird ein ganz ernst zu nehmendes Thema sein, wie wir es schaffen, Zugriffsmöglichkeiten so zu stricken, dass Missbrauch vorher ausgeschaltet wird und wir nicht warten müssen, bis sich dieser Missbrauch eingestellt hat.
Es wird ein hohes Maß an technischem Sachverstand brauchen – auch in Ihrer Behörde –, um diese Schritte, die beim E-Government vorausgedacht werden müssen, zu begleiten und bis zum Ende datenschutzrechtlich zu durchdenken. Ich denke, dafür brauchen wir Datenschutz auf hohem Niveau, und dafür brauchen wir eine Behörde, die sich auf diesem hohen Niveau gut bewegen kann und in der auch immer Gleichklang zwischen E-Government und Datenschutz herrscht.
Wir alle wissen, dass Sammelwut auch Lust auf den Gebrauch von Daten macht. Wir alle haben uns die Philosophie angehört, die Herr Prof. Ronellenfitsch vorgetragen hat. Es ist bei dieser erhöhten Dichte von Daten in dieser virtuellen Welt möglich, viele Daten einzusammeln. Wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen – das haben Sie sehr schön dargestellt –, dass nicht alles, was im Sinne des Datensammelns möglich ist, auch datenschutzrechtlich wünschenswert ist.Wir müssen dafür sorgen, dass das Mögliche und das Wünschenswerte immer wieder kontrolliert und zusammengebracht werden.
Der faszinierte Blick auf das Machbare im Datenbereich muss von Zeit zu Zeit überprüft werden. Der faszinierte Blick auf die schöne neue Technik darf nicht den Blick auf den Datenschutz verstellen. Wir müssen immer wieder überprüfen, dass diese Sammelwut nicht dazu führt, dass Daten ungeschützt und ungehemmt benutzt werden.
Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, auf den Sie in Ihrem Bericht eingegangen sind, Herr Prof. Ronellenfitsch. Sie haben auf die Gefahren durch RFID-Chips hingewiesen. Mit diesen kleinen hübschen Chips, die uns allen bestimmte Dinge ermöglichen können, können über Funk von Nutzerinnen und Nutzern unbemerkt Bewegungsund Verhaltensprofile erstellt werden. Damit kann man sehr tief in die persönliche Sphäre des Einzelnen eingreifen.
Sie haben in dem Bericht auf Gefahren hingewiesen. Die Antwort der Landesregierung in diesem Bereich lässt kein besonderes Problembewusstsein im Umgang mit dieser Technik erkennen, zumindest nicht in der Antwort der Landesregierung zum 33. Bericht. Sinngemäß heißt es dort:Wir haben keine RFID-Technik im Bereich der Landesregierung,und wenn wir sie denn einmal haben sollten, dann werden wir schon die grundsätzlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten berücksichtigen und uns daran erinnern.
Wenn ich das mit dem zusammenbringe, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Prof. Ronellenfitsch, und mit den sonstigen Aussagen der Landesregierung zu Datenspeicherungen und Auswertungen, dann muss ich sagen, dass mir ziemlich mulmig wird.
Vorratsdatenspeicherung im Telefonverkehr und verdachtsunabhängiges Erfassen von Kfz-Kennzeichen sind für Sie nicht so ein großes Problem und werden unter dem Siegel der Verbrechensbekämpfung diskutiert.Wenn man so leichtfertig mit dieser Technologie umgeht, dann haben wir noch ein großes Feld vor uns, wenn wir diese neue Technologie der RFID-Chips datenschutzrechtlich abklopfen wollen.Nach meiner festen Überzeugung braucht diese Technologie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen und fest umrissene Schranken. Das haben wir noch ein weites Feld vor uns, das wir bearbeiten müssen.
Im Rahmen des Tätigkeitsberichts hat der Datenschutzbeauftragte auf zwei weitere Versäumnisse hingewiesen.
Ich komme gleich zum Schluss. – Diese Punkte sind auch für uns schon lange ein Dauerbrenner. Das sind das fehlende Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz. Das Umweltinformationsgesetz haben wir inzwischen vorgelegt. Wir sind gespannt auf die Beratungen. Am Informationsfreiheitsgesetz werden wir weiter arbeiten. Auch da sind wir gespannt auf Ihre Bewertungen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns ein Ritual angewöhnt,von dem ich gar nicht weiß, ob es der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter goutieren. Am Anfang oder am Ende oder auch in der Mitte der Rede bedanken wir uns immer herzlichst bei Ihnen. Da ich nicht nur Sie, sondern auch viele Ihrer Mitarbeiter kenne, weiß ich, dass Sie das gern machen, dass das Ihr Job ist und dass Sie das mit großer Begeisterung tun, sodass ich manchmal das Gefühl habe, dass wir, wenn wir Ihnen danken, aufhören sollten, das ritualisiert zu tun.
Wir gehen davon aus, dass die Behörde des Hessischen Datenschutzbeauftragten einen Auftrag zu erfüllen hat, und dass sie den auch gut und ordentlich und mit großem Engagement erfüllt. Ich will Ihnen und Ihren Mitarbeitern trotzdem danken, aber ich will ein bisschen relativieren, warum wir das eigentlich gerade immer bei diesen Berichten sagen und viele andere Dinge, die wir von anderen Behörden der Landesverwaltung bekommen, als selbstverständlich zur Kenntnis nehmen – nach dem Motto: Dafür werdet ihr ja bezahlt.
Vielen Dank für die Arbeit, und vielen Dank insbesondere Herrn Prof. Ronellenfitsch für die Art der Darstellung der Arbeit. Das hat sich schon pädagogisch sehr klug angehört,wie Sie auch dem einen oder anderen Juristen in diesem Hause vorhin sogar den Unterschied zwischen der Sphärentheorie und Ihrer Auslegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht haben. Es macht einfach immer wieder Spaß, Ihnen zuzuhören. Da hat Herr Kollege Siebel Recht. Man lernt immer noch dazu.
Ich möchte für die FDP-Fraktion ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir eine völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden sowohl für den behördlichen als auch für den privaten Teil erwarten.
Wir halten an der Auffassung fest, dass Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Datenschutzrichtlinie der EU vom Oktober 1995 eine völlige Weisungsfreiheit in diesen Bereichen zum Inhalt hat. Wir mahnen immer wieder an, dass diese völlige Weisungsfreiheit sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich eingehalten wird. Das haben wir derzeit in Hessen leider nicht. Deshalb ist es immer wieder anzuführen, dass wir davon ausgehen, dass es spätestens in der nächsten Legislaturperiode ein Kompetenzzentrum Datenschutz beim Hessischen Datenschutzbeauftragten geben muss. Das bedeutet das Zusammenführen der beiden Bereiche des Datenschutzes bei Ihrer unabhängigen Behörde.
Man sollte schon ernst nehmen, was die EU beschließt. Wir haben heute Vormittag in einer anderen Debatte mitbekommen, dass man das sogar noch toppen sollte, was aus Brüssel kommt. Das wollen wir hier nicht. Aber wir wollen, dass es umgesetzt wird. Dies kann die Innenverwaltung – egal, welcher Innenminister ihr bisher vorgestanden hat – immer noch mit großem Eifer und mit Erfolg verhindern. Ich glaube, das müssen wir ändern.
Zweite Bemerkung. Immer deutlicher wird bei der Lektüre nicht nur der beiden letzten Berichte, des 34. und des 33., sondern auch schon davor, dass sich die Arbeit des Datenschutzes in den letzten 15 bis 20 Jahren vollständig geändert hat. Zunächst ist die Behörde im Rahmen einer sozialliberalen Koalition mit dem Ziel eingerichtet worden,Verstöße gegen den Datenschutz herauszufinden und zu ahnden. Ich lese mit großer Freude in Ihren Berichten, dass es derartige Verstöße nicht mehr gibt, jedenfalls keine gravierender Art. Das heißt, dass das Bewusstsein bei den Mitarbeitern der Landesverwaltung so geprägt ist, dass man weiß,wo die Schranken sind,und dass man diese Schranken im täglichen Geschäft auch nicht übertritt.
Aus diesem Grunde ist aus der Rolle des Fahnders im Bereich des Datenschutzes, desjenigen, der schaut, wo Verletzungen waren, die des Politikberaters geworden. Das merkt man auch, wenn wir uns im Innenausschuss mit Gesetzesnovellen beschäftigen. Dann haben der Datenschutzbeauftragte und seine Behörde ihre große Stunde. Dann kann er darauf hinweisen, welche Bedenken es gibt, wenn wir es so und so machen, und dass es keine Bedenken gibt, wenn wir es anders machen. Möglicherweise wird – das zeichnet Sie aus, und das hat insbesondere auch Ihren Amtsvorgänger ausgezeichnet – sogar noch ein Kompromissvorschlag – das sage ich jetzt mit drei Gänsefüßchen vorne und hinten – vorgetragen.
Ich finde, dass es wichtig ist, sich immer wieder vor Augen zu führen, dass der Datenschutz etwas anderes geworden ist, als das in den Siebziger-, Achtzigerjahren gewesen ist. Es ist ein Erfolg der Politik in diesem Lande, aber insbesondere auch der Arbeit des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter gewesen, dass in den Köpfen der Damen und Herren, die Exekutive, die Verwaltung sind, steht, dass man sich um die Belange des Datenschutzes zu kümmern hat.
Ich sage aber auch sehr deutlich, dass diese Bewusstseinsänderung bei einer Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landes Hessen und darüber hinaus ein bisschen zur Bequemlichkeit geführt hat. Ich habe immer das Gefühl – ich will jetzt nicht mit Beispielen kommen, weil wir anonymisiert diskutieren wollen –, dass immer wieder dann, wenn einmal etwas nicht gemacht werden soll oder wenn man dazu keine Lust hat – um es flapsig auszudrücken –, gesagt wird, dagegen spreche der Datenschutz. – Das ist eine Mentalität, die gerade für den Datenschutz nachteilig ist, weil dazu immer mit der Außenwirkung gesagt wird: Das darf nicht getan werden, weil das der Datenschutz verhindert. – Nein, ich glaube, es ist immer verschärfter von der Politik, aber auch von der Landesregierung darauf hinzuweisen und Mitarbeitern zu sagen:Das ist keine Ausrede dafür,etwas nicht tun zu wollen oder etwas nicht tun zu können, sondern es ist schlicht und ergreifend ein Rechtsschutz – nicht mehr und nicht weniger.
Herr Kollege Siebel ist auf den Streit eingegangen – ich will das in Gänsefüßchen sagen –, den wir Anfang dieses Jahres zwischen Prof. Ronellenfitsch und dem Innenministerium erlebt haben. Ich will es nicht so tun, wie es der Kollege Siebel sagte,Sie nicht ernst zu nehmen.Herr Prof. Ronellenfitsch, wenn Sie sagen, dass für Sie die Angelegenheit beendet ist, dann ist sie auch für uns beendet. Kollege Siebel hat gemeint, Ihre Worte in diesem Punkt nicht ernst nehmen zu müssen und noch einmal den Streit aufzutischen. Sie haben – das ist für uns überzeugend – ein Signal setzen wollen, weil sicherlich das Verfahren im Herbst vergangenen Jahres suboptimal gelaufen ist und man daraus auch andere Schlussfolgerungen hätte ziehen können. Sie haben einen Pflock eingerammt. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass Sie im Innenausschuss das Lob gegenüber der Opposition nicht so uneingeschränkt formuliert haben, wie Sie es jetzt hier getan haben, sondern dass Sie etwas anderes nach dem Motto formuliert haben: Ich hätte der Oppositionsunterstützung nicht bedurft, sondern ich bin selbst Herr meiner Verhaltensweise. – Ich wollte das einmal sagen, damit bei den Kollegen der Sozialdemokraten und der GRÜNEN kein falscher Eindruck entsteht.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie wissen aber schon, dass Sie zur Opposition gehören? – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)
Herr Frömmrich, es gibt sogar von Ihnen intelligentere Zwischenrufe als den, den Sie eben gemacht haben.
Herr Kollege Frömmrich, der Kollegen Siebel hat ein Bild nach dem Motto aufgestellt: Das ist noch weiter Streit, und es war notwendig, dass die Sozialdemokraten und GRÜNEN helfen. – Ich nehme zur Kenntnis, dass das der Datenschutzbeauftragte anders sieht.
Kurz drei Punkte zum Inhalt. Der eine Punkt ist, dass Sie kritisiert haben, dass im Rahmen des hessischen Polizei
gesetzes die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutze des unantastbaren Bereichs privater Lebensführung nicht vollständig umgesetzt wurden. Ja, das sehen wir genauso. Sie haben darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Änderung und Novellierung des Polizeigesetzes vorgenommen werden soll.
Ich unterstelle, dass die Landesregierung diesem Auftrag aus Ihrem Datenschutzbericht nachkommt. Ansonsten werden wir als FDP-Fraktion nach der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf einreichen müssen. Es kann nicht sein, dass wir ganz offensichtlich den Grat hin zu einer verfassungswidrigen Verhaltensweise unter anderem im Bereich der elektronischen Wohnraumüberwachung verlassen haben. Wenn das so ist, muss es geändert werden. Ich unterstelle, dass der Innenminister zu diesem Themenbereich gleich Stellung nehmen wird.
Sie haben in Ihrem 34. Bericht, der zwar nicht auf der Tagesordnung steht, aber der doch irgendwo in unseren Gedanken mitschwingt, darauf hingewiesen, dass ein Informationsfreiheitsgesetz umzusetzen ist. Ich muss Ihnen gestehen, dass wir hessischen Liberale dazu eine sehr zwiespältige Auffassung haben. Auf der einen Seite ist vollkommen richtig – Sie haben das eben intellektuell ein bisschen untermauert –, dass eine größere Transparenz letztendlich Grundlage für mehr Freiheit ist. Die Frage ist nur, ob sich diese größtmögliche Transparenz nicht mit einer größtmöglichen Bürokratie stößt.
Wir haben im vergangenen Jahr bei einem Besuch des Innenausschusses in Skandinavien, das war in Stockholm, von dem Zuständigen – sozusagen Ihrem Kollegen – zur Kenntnis nehmen müssen, dass man selbst dort der Auffassung ist,dass ein so breites Informationsfreiheitsgesetz, wie es ehemals in Schweden gewesen ist, kontraproduktiv ist, weil es auf der einen Seite zu immer mehr Bürokratie und auf der anderen Seite zu immer kürzeren Phasen der Änderung des Gesetzes nach dem Motto geführt hat:Dieser Bereich muss aber aus den oder jenen Gründen herausgenommen werden, also mache ich eine Novelle des Gesetzes.