Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

(Beifall bei der FDP)

Am 5. September 2005, kurz vor der Bundestagswahl, als Frau Merkel schon als Siegerin ausgerufen wurde, wurde sie gefragt:Worauf kann sich der Bürger in den ersten 100 Tagen einstellen? Sie hat die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die Erhöhung der allgemeinen Mehrwertsteuer, die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes – wir wissen, was diesbezüglich mittlerweile an bürokratischen Merkwürdigkeiten passiert –, die Flexibilisierung des Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen und die Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes aufgezählt.

Noch in der Regierungserklärung vom November letzten Jahres hat Frau Merkel eindeutig erklärt, dass ihre neue Regierung, gebildet von SPD und CDU, diese EU-Richtlinie 1 : 1 umsetzen werde und keine Schutzvorschriften obendrauf setzen werde.Das hätte bedeutet,dass das Verlangen der EU nach Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht umgesetzt werden muss, mehr nicht. Das, was jetzt im Gewand des Antidiskriminierungsgesetzes erneut vorgestellt wird, bedeutet zusätzliche bürokratische Vorschriften bezüglich Diskriminierungen aufgrund von Behinderung, Alter, sexueller Identität und Weltanschauung.

Ich erinnere an eine Rede von Herrn Rhein, die uns sehr gefallen hat, in der er am 30. März 2006 hier im Hause erklärt hat, dass er ein eigenständiges Klagerecht für Gewerkschaften und Betriebsräte, ein Klagerecht auch in dem Fall, dass sich ein Betroffener nicht diskriminiert oder in seinen Rechten nicht verletzt fühlt, für absurd hält.

(Beifall bei der FPD und bei Abgeordneten der CDU)

Christean Wagner hat in einem Zwischenruf gesagt: „Wie in einer Räterepublik!“ Sie haben völlig Recht,Herr Wagner.

(Beifall bei der FDP)

Wenn das neue Schutzgesetz in diesem Umfang in Kraft tritt, dann vernichtet es nicht nur Arbeitsplätze, dann wird nicht nur eine neue Bürokratie in Deutschland aufgebaut. Jemand aus den Reihen der Koalitionäre hat dazu gesagt: Das sind ja nur 30 Stellen, das kostet nur 5,6 Millionen c. – Meine Damen und Herren, das kostet 5,6 Millionen c zu viel. Die neuen Vorschriften werden Arbeitsplätze vernichten, sie werden eine Beweislastumkehr einführen, und ich sage sehr, sehr ernst, sie werden die Vertragsfreiheit in Deutschland massiv beschädigen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Es wird das blanke Gegenteil dessen eintreten, was die Bundeskanzlerin versprochen hat, nämlich mehr Freiheit zu wagen.Wir werden weniger Freiheit haben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wir werden mehr Bürokratie haben. Die Betroffenen werden unter mehr Diskriminierung zu leiden haben, weil die Schutzgesetze meist in ihr Gegenteil verkehrt werden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Angeblich – ich sage das so, weil nicht immer richtig berichtet wird – haben der Ministerpräsident Niedersachsens, Herr Wulff, und der Ministerpräsident Sachsens, Milbrad, gesagt: Davon geht die Welt nicht unter. – Sie haben es wohl mit einem Kuhhandel betreffend die Besteuerung von Biosprit und Ähnlichem verbunden. Ich will vor allen Dingen die Kollegen, mit denen wir eine sehr, sehr gute Koalition für Hessen hatten, daran erinnern – und spreche dabei ganz bewusst Herrn Ministerpräsident Koch an –: Wir beide und unsere Fraktionen haben diese Koalition nie nach dem Kuhhandel-Prinzip geführt. Es war eine faire, gute Zusammenarbeit auf der Suche nach Kompromissen, die am Ende dem Land gedient hat, nicht ein Kuhhandel, der uns auf Bundesebene auseinander treibt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Ich nehme den freundschaftlichen Streit aus, was Eintracht Frankfurt angeht.

(Heiterkeit bei der FDP und der CDU – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Nie wieder zweite Liga!)

Ich weiß nicht, ob Roland Koch das so gesehen hat. – Ich habe beim Confederations Cup mit großem Vergnügen den Deutschen zugejubelt. Das werde ich selbstverständlich wieder tun.

Wir haben uns in unserer früheren Koalition nicht gegenseitig beschädigt. Eine Koalition, die nur den kleinsten gemeinsamen Nenner sucht, bringt Deutschland nicht voran. Da schließe ich mich der Meinung von Roland Koch ausdrücklich an.Am 24. November 2005 hat er in einem Interview gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ gesagt:

CDU, CSU und SPD sind so diametral entgegengesetzt in ihrer Programmatik, dass sie zusammen keine großen Reformen auf den Weg bringen können. Wenn dies das deutsche Volk in den nächsten Jahren merkt, ist das kein Fehler.

Da hat er Recht. Er hat hinzugefügt: Die Kunst des Machbaren ist das, was wir jetzt eigentlich verfolgen müssen. – Wenn aber das Machbare, verehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dazu führt, dass Sie sich an Ihren Grundsätzen selbst beschädigen, dann sind Sie in einer bedauernswerten Lage. Das muss ich hier deutlich sagen.

(Beifall bei der FDP)

Ich erinnere noch einmal an das, was der Kollege Rhein in dieser Sache am 30. März von diesem Pult aus gesagt hat. Ich habe damals zugerufen, dass ich glaube, dass dieses Antidiskriminierungsgesetz in den Mülleimer gehöre. Daraufhin hat Herr Rhein gesagt: „Die Frau Kollegin Wagner sagt, es gehöre in den Mülleimer. Dem würde ich zustimmen, denn es war nichts anderes als rot-grüne Folklore.“

(Beifall bei der FDP)

Warum setzen Sie denn dann im Bundesrat nicht alles daran, dass dieses Gesetz nicht in Kraft tritt? Sie haben die Macht, nicht die FDP.

(Beifall bei der FDP)

Die CDU kann dieses Gesetz wirklich verhindern. Herr Rhein hat ausgeführt:

Der Gesetzentwurf war ein massiver Angriff auf die Vertragsfreiheit.Er hätte,wenn er durchgekommen wäre, das gesellschaftliche Klima vergiftet. Er hätte einen enormen volkwirtschaftlichen Schaden angerichtet. Sie waren auf bestem Wege, einen weiteren eklatanten Standortnachteil zu schaffen...

Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Herr Rhein, Sie haben Recht.

Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Über diesen Sachverhalt hinaus werden Weichen in einer Grundsatzposition, in ordnungspolitischen Positionen und bezüglich Wertvorstellungen gestellt. Deshalb möchte ich zum Schluss meiner Rede auf ein wunderbares Buch und auf Äußerungen des Bundesverfassungsrichters Di Fabio hinweisen, der zu Recht gesagt hat,die Freiheit des Einzelnen sei im Grundgesetz verankert und gehöre zu unserer Staatsphilosophie. Ich denke, das darf ich für alle im Deutschen

Bundestag vertretenen Fraktionen und auch für die vier in diesem Landtag vertretenen Fraktionen sagen.

Er sagt, dass die Menschen- und Bürgerrechte so eindeutig sind, dass sie nicht noch durch besondere Schutzgesetze überboten werden müssen. Er sagt zweitens: Selbst hinter den Verfassungsnormen steht ein Sittengesetz, das Immanuel Kant formuliert hat. Wenn in den letzten Jahren durch immer neue Schutzgesetze der Eindruck entstehe, dass die Verfassung und das Sittengesetz nicht mehr gelten, dann würden am Ende alle drei Normwerke ausgehebelt.

Di Fabio sagt,Bezug nehmend auf ein Beispiel,auf das ich ganz bewusst hinweisen will: Wenn ein junger Angehöriger der englischen Monarchie nicht weiß, was sich gehört, und mit einer Hakenkreuzbinde zu einem Kostümfest geht, rufen Europaparlamentarier nach einem Strafgesetz für eine halbe Milliarde Europäer. Wenn die Anstandsregeln in einer Gesellschaft nicht vorhanden sind, dann hilft auch ein Schutzgesetz nicht. Nach dem Verlust einer Anstandsregel ist die Bilanz für die Freiheit negativ. Es schnappt eine Falle zu, die derjenige stellt, der sittliche und ästhetische Regeln als altväterlich verlacht, an ihrer Stelle bei jeder politisch bemerkbaren Unsittlichkeit ein Schutzgesetz erlassen will und so nach und nach die Freiheit auf der Suche nach dem politisch korrekten Idealbild zu Tode schützt.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin Wagner, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Meine Damen und Herren,das ist der Punkt,über den wir uns besorgt zeigen. Es wird mit jedem neuen Schutzgesetz nicht mehr,sondern weniger Freiheit erreicht.Der Verlust des bürgerlichen Konsenses ruft nach immer neuen gesetzlichen Regelungen. In Wahrheit merkt diese Gesellschaft nicht, dass sie schleichend ihre Freiheit verliert, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes für uns und die nächsten Generationen erkämpft haben. Deshalb werden wir dieses Antidiskriminierungsgesetz so lange bekämpfen, bis es völlig weg ist oder wenigstens nur den EURichtlinien entspricht.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Wagner. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Antidiskriminierungsgesetz ist richtig und wichtig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das habe ich bereits in mehreren Debatten von diesem Pult aus zu diesem Thema für meine Fraktion erklärt. Ich bleibe dabei, auch wenn es Gleichbehandlungsgesetz heißt. Es bleibt richtig und wichtig. Die Entscheidung der großen Koalition, den rot-grünen Gesetzentwurf prak

tisch unverändert zu übernehmen bzw. – um in der Sprache der CDU zu bleiben – 1 : 1 umzusetzen, ist für uns GRÜNE ein großartiger politischer Erfolg.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf einmal an die Vorgeschichte erinnern. Die Diskussion hat eigentlich mindestens zehn Jahre gedauert,bis wir nunmehr tatsächlich auf der Zielgeraden angekommen sind. Spätestens seit der Aufnahme des Benachteiligungsverbots zugunsten behinderter Menschen in das Grundgesetz 1994 haben die Behindertenorganisationen immer wieder verschärft darauf hingewiesen, dass es eben nicht ausreicht, Grundsätze im Grundgesetz stehen zu haben, sondern dass das auch einfach gesetzlich umgesetzt werden muss.

Wir hatten dann 2002 den ersten wichtigen Zwischenerfolg, das Behindertengleichstellungsgesetz.Aber es fehlte immer noch das Zivilrecht. Die Forderung hat sich in der Gesellschaft immer stärker ausgebreitet, dass es notwendig ist, die Diskriminierung benachteiligter Personengruppen auch mit den Mitteln des Rechts zu bekämpfen, und wir GRÜNE haben das von Anfang an im Parlament versucht umzusetzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gab schon in der ersten rot-grünen Legislaturperiode erste Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium, die allerdings nicht mehr zu einem Gesetzentwurf heranreifen konnten. Frau Wagner hat vollkommen Recht. Es war in der zweiten Wahlperiode von Rot-Grün ein hartes Stück Überzeugungsarbeit, dass wir den damaligen Koalitionspartner davon überzeugen konnten, dass es auch richtig ist, ein solches Gesetz zu verabschieden.

Die damals neue Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stand dem in der Tat zunächst einmal sehr reserviert gegenüber.Aber es ist uns eben gelungen – nicht nur uns, sondern auch den vielen betroffenen Menschen in diesem Lande, die mit der Justizministerin und vielen Verantwortlichen gesprochen haben –, zunächst die SPDBundestagsfraktion zu überzeugen und schließlich auch die Bundesjustizministerin von der Notwendigkeit einer solchen gesetzlichen Regelung zu überzeugen. Ich spreche ausdrücklich von „überzeugen“ – nicht von „überreden“ oder „überstimmen“,sondern tatsächlich von „überzeugen“. Es hat sich bei den Sozialdemokraten die innere Überzeugung gebildet,dass tatsächlich die Notwendigkeit besteht, solche Probleme auch gesetzlich zu regeln.

Frau Wagner, es mag ja sein, dass es ein Sittengesetz gibt, das Diskriminierung nicht zulässt. Es mag auch sein, dass das im Grundgesetz steht. Aber die Lebensrealität der Menschen aus den benachteiligten Bevölkerungsgruppen bedeutet, dass sie tagtäglich genau das erfahren. Sie werden benachteiligt und diskriminiert.Wir müssen uns überlegen, wie wir diese Lebensrealität mit den Mitteln, die der Gesetzgeber hat – und das ist nun einmal das Gesetz –, ändern und beeinflussen können. Deswegen ist es richtig und gut, dass die große Koalition jetzt zu der Überzeugung gefunden hat, die wir GRÜNE schon seit mindestens zehn Jahren vertreten, dass nämlich ein solches Gesetz richtig und wichtig ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte mich deswegen an dieser Stelle auch ausdrücklich bei den Sozialdemokraten bedanken, dass sie das Rückgrat und die innere Überzeugung gehabt haben, die Notwendigkeit zu erkennen, um dies auch in der großen Koalition durchzusetzen. Unabhängig davon, wel