Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Ich möchte mich deswegen an dieser Stelle auch ausdrücklich bei den Sozialdemokraten bedanken, dass sie das Rückgrat und die innere Überzeugung gehabt haben, die Notwendigkeit zu erkennen, um dies auch in der großen Koalition durchzusetzen. Unabhängig davon, wel

chen politischen Preis sie möglicherweise dafür zahlen mussten, kann ich Ihnen sagen, dass sich das Ergebnis, jedenfalls aus meiner Sicht, sehr gut sehen lassen kann.

Ich freue mich natürlich, dass auch bei der CDU letztendlich die Vernunft gesiegt hat.Ich wusste schon bei der letzten Plenardebatte,dass die Diskussion auf Berliner Ebene anders läuft als hier im Hessenland. Deswegen war ich etwas überrascht, dass Herr Rhein offenbar weniger Informationen darüber hatte, wie die CDU auf Bundesebene sich zum damaligen Zeitpunkt schon bewegt hat. Meine Prognose war damals,dass wir ein Gesetz bekommen werden, das sehr dicht an dem rot-grünen Gesetz liegt. Dass es so dicht daran liegt, hätte ich zum damaligen Zeitpunkt noch nicht zu hoffen gewagt. Deswegen auch herzlichen Glückwunsch an die Union dafür,dass sie in den Kreis der Vernünftigen eingekehrt ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie zunächst einmal ein Jahr lang oder länger durch die Lande ziehen und den Niedergang des Abendlandes oder mindestens den Zusammenbruch der Rechtsordnung für den Fall prophezeien, dass ein Antidiskriminierungsgesetz umgesetzt wird, kann ich natürlich verstehen, dass Sie sagen, nicht dieses rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz, sondern nur die Umsetzung der EU-Richtlinie im Verhältnis 1 : 1 dürfe das Maß aller Dinge sein. Dann machen Sie in der Praxis eine 1 : 1-Umsetzung des rot-grünen Gesetzes. Dann haben Sie natürlich ein gewisses Problem.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Dazu kann ich nur sagen:Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Sie haben einen Popanz von einem Gesetz aufgebaut, wo es jetzt für Sie natürlich schwierig ist, mit vernünftigen Argumenten das Richtige zu sagen. Aber Sie haben offenbar keinen ausreichenden Draht mehr für die gesellschaftliche Realität gehabt und diese völlig falsch eingeschätzt. Man muss dazu nur einmal den Kommentar aus einer der letzten Sendungen der „Tagesthemen“ zu diesem Thema gehört haben. In einer breiten Öffentlichkeit wird nämlich das Anliegen des Gesetzes, den Kampf gegen Diskriminierungen für die betroffenen Menschen endlich zu erleichtern, ohne weiteres geteilt, weil die Menschen sehr wohl wahrnehmen, dass es doch erhebliche Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft gibt. Sie sind mit Ausnahme der FDP sehr einverstanden, dass sich das Recht auf die Seite derjenigen stellt, die benachteiligt werden. Das ist gut, richtig und lange überfällig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Frau Wagner, auch Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass die FDP offenbar noch die einzig verbliebene Gleichbehandlungsgegnerin in diesem Lande ist.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Die einzige Freiheitspartei!)

Das hängt damit zusammen, dass Sie das, was Sie Freiheit nennen, immer nur einseitig sehen, nämlich vonseiten der wirtschaftlich Stärkeren, und dass Sie die Freiheitsrechte der wirtschaftlich weniger gut Gestellten und Schwächeren nicht so sehr wahrnehmen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Sie haben keine Ahnung, was Freiheit ist!)

Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Gesetz keine Schwächung der Vertragsfreiheit herbeiführen wird, son

dern es wird zu einer Stärkung der Vertragsfreiheit derjenigen führen, die bisher in weitem Umfang vom Vertragsschluss ausgeschlossen waren, und deswegen wird es zu einer Stärkung der Rechte dieser Menschen führen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihr Antrag, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen, ist natürlich bei einem Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, putzig. Der Bundesrat hat hier gar keine Möglichkeiten, das Gesetz zu verhindern.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Bei der Mehrheit im Bundestag, die zwischen CDU und SPD verabredet ist – das ist eine Zweidrittelmehrheit –, könnte nicht einmal ein qualifizierter Einspruch des Bundesrates Erfolg haben. Deshalb bedeutet Ihr Vorschlag im Grunde genommen nur,dass die hessische CDU den Kampf gegen Windmühlenflügel aufnimmt oder – das mag natürlich auch dahinter stehen, und deswegen bin ich sehr gespannt auf die Rede des Kollegen Rhein – dass sie sich in offene Opposition zu ihrer eigenen Bundesregierung begibt.

Wir haben das, wie gesagt, an verschiedenen Stellen festgestellt: Der Einfluss der hessischen Union in Berlin und der Draht nach Berlin und von Berlin nach Hessen scheinen offenbar außerordentlich gestört zu sein. Ich bin gespannt, wie Sie sich zu den Vorschlägen Ihrer eigenen Regierungsmehrheit stellen.

Frau Wagner, Sie haben wieder einmal das gemacht, was die Gleichstellungsgegner in der Diskussion um diesen Gesetzentwurf eigentlich schon immer gemacht haben: Sie haben den Inhalt falsch dargestellt, Sie haben die Auswirkungen verfälscht, und Sie haben falsche Schlussfolgerungen daraus gezogen. Um nur ein Beispiel für die falsche Inhaltsdarstellung herauszugreifen: Sie haben zum Stichwort Verbandsklagerecht eine Situation geschildert, die – und das wissen Sie wahrscheinlich genau, wenn Sie sich damit beschäftigt haben – nicht mehr Gegenstand des Gesetzes war, das bereits im letzten Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Bereits damals war diese Geschichte vom Tisch. Dass Sie das heute wieder aufwärmen müssen, um überhaupt ein Argument gegen den neuen Gesetzentwurf zu finden, spricht für sich und gegen Sie.

Es gibt auch künftig, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird – –

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP):Sie beschädigen die Vertragsfreiheit! Das ist Fakt!)

Frau Wagner, ich bin schwerhörig. Ich kann Ihre Zwischenrufe sowieso nicht hören.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Endlich gibst du es zu!)

Es wird durch das neue Gesetz auch keinen überbordenden Diskriminierungsschutz geben. Wir werden in Deutschland von einem Entwicklungsland in Sachen Gleichberechtigung ins europäische Mittelfeld kommen. Es gibt eine ganze Reihe europäischer Länder, die sehr viel weiter gehende Regelungen haben und z. B. andere Personenkreise einbeziehen, die ein verschärftes Antidiskriminierungsregime haben und die auch weiter gehende Verbandsklagerechte haben. Wir werden in einem guten europäischen Mittelfeld landen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich einzelne Aspekte herausgreifen.Was soll im Arbeitsrecht geregelt werden? – Die Auswahlkriterien und die Einstellungsbedingungen müssen diskriminierungsfrei gestaltet werden, ebenso die Arbeitsbedingungen.Ich frage Sie:Was soll eigentlich an diesem Grundsatz falsch sein, der nur umsetzt, was vernünftige Arbeitgeber heute schon grundsätzlich einhalten und was im öffentlichen Recht mit dem Grundsatz der Beförderung und Einstellung nur nach Eignung und Leistung schon immer geltendes Recht ist? Das wird jetzt im Arbeitsrecht faktisch übernommen. Das ist gut und nicht falsch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich gibt es auch keine blinde Gleichmacherei. Es gibt natürlich vernünftige Ausnahmeregelungen.Wenn sich ein Blinder als Taxifahrer bewirbt

(Allgemeine Heiterkeit)

und dann abgelehnt wird, dann ist das keine Diskriminierung und keine Benachteiligung,sondern er kann nun einmal aufgrund seiner Behinderung nicht als Taxifahrer tätig sein. Wenn sich eine Frau als männlicher Hauptdarsteller in einem Film bewirbt und deswegen nicht eingestellt wird, weil sie kein Mann ist, dann ist das keine Diskriminierung. Aber wenn ein Schwuler als Speditionskaufmann deswegen nicht eingestellt wird, weil er schwul ist, dann ist das eine Diskriminierung, und dann hilft dieses Gesetz zu Recht weiter.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Sie werden in diesem Lande praktisch keinen behinderten Menschen finden, der sagt, dieses Gesetz sei falsch, und der Ihre Auffassung teilt. Alle erhoffen sich von diesem Gesetz einen guten Fortschritt im Kampf gegen die Diskriminierung. Sie werden auch nur ganz wenige Schwule oder Lesben finden, die dagegen sind. Und das ist gut so. Es ist nun einmal so, dass niemand Ansprüche aus dem Gesetz herleiten können wird mit der bloßen Behauptung, er sei diskriminiert worden. Das ist auch eine beliebte Verfälschung, die immer wieder dargestellt wird.

Selbstverständlich gilt weiterhin der Grundsatz, eine Benachteiligung oder eine Diskriminierung muss bewiesen werden, und eine bloße Behauptung ist nach der Zivilprozessordnung kein zulässiges Beweismittel.

Dann gibt es etwas im Gesetz, was nicht sensationell neu ist, weil es nur etwas übernimmt – eine Beweiserleichterung,die schon seit mehr als 20 Jahren im Arbeitsrecht gegolten hat, nämlich bei einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts nach § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das ist wortwörtlich übernommen. Ich möchte das einmal vorlesen, weil das immer wieder ein wichtiger Einwand gegen den Gesetzentwurf ist. Dort soll es künftig heißen: „Wenn im Streitfall die eine Partei Tatsachen glaubhaft macht...“ – Eine bloße Behauptung ist noch keine Glaubhaftmachung, sondern sie muss durch Unterlagen belegt sein, durch Zeugenbeweise, durch eine eidesstattliche Versicherung oder durch Sonstiges.

Herr Kollege Dr. Jürgens, entschuldigen Sie mich bitte ganz kurz. – Es ist hier im Saal doch eine starke Geräuschkulisse. Ich möchte Sie bitten, entweder Ihre Gespräche nicht fortzusetzen oder draußen fortzusetzen. Vielen Dank.

Dann geht es weiter: Es müssen Tatsachen glaubhaft gemacht sein, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 des Gesetzentwurfs genannten Grundes vermuten lassen. Das heißt, die Richterin oder der Richter muss sich davon überzeugen können, dass die Tatsachen tatsächlich für eine Diskriminierung sprechen und die Person eine angebliche Diskriminierung nicht nur behauptet.

Alle Einwände gegen das Gesetz, das im Grunde genommen das, was wir damals unter Rot-Grün verabschiedet hatten, 1 : 1 übernimmt, sind überhaupt nichts Neues. Es wird weder zu einer Flut von Klagen führen, es wird keine Überbelastung der Justiz herbeiführen, und es wird schon gar nicht zu einem Zusammenbruch des Rechtsstaates führen. Ich bin auch der festen Überzeugung, es wird der Freiheit in diesem Lande für viele Menschen zum Durchbruch verhelfen und sie nicht behindern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Unsinn! Quatsch!)

Ich bin der festen Überzeugung, dieses Gesetz wird dafür sogen, dass es weniger Diskriminierung in diesem Lande gibt,weil ich zunächst davon ausgehe,dass sich alle rechtstreu verhalten.Es wird den Betroffenen helfen,sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen. Es wird nicht das Schlaraffenland für alle benachteiligten Personengruppen in Deutschland auf einen Schlag ausbrechen.Aber es wird ein hoffentlich wirksames Instrumentarium zur Gegenwehr an die Hand geben, und es wird im Endeffekt den Menschen besser gehen, wie eigentlich immer, wenn sich gute grüne Ideen durchsetzen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Hofmann für die SPDFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Jürgens, angesichts der schwarz-grünen Gemengelagen in unserem Land darf ich mich vorab bei Ihnen für die ungewohnten Streicheleinheiten in Ihrer Rede recht herzlich bedanken.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So sind wir zu euch! Nehmt euch einmal ein Beispiel! – Demonstrativer Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Wagner, ich bin angesichts der vielen Debatten, die wir in diesem Hause schon geführt haben, entsetzt darüber, welche Plattitüden Sie in diese Debatte noch einführen, wenn Sie etwa über die Beschneidung der Vertragsfreiheit oder die Gefahr von Arbeitsplatzabbau sprechen. Darüber bin ich wirklich entsetzt, weil ich bis zum heutigen Tage eigentlich davon ausgegangen bin, dass Sie Debatten in diesem Hause sehr aufmerksam verfolgt haben.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das habe ich, darauf können Sie sich verlassen!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir können uns noch sehr gut daran erinnern, mit welchen schweren Geschützen die CDU in diesem Hause gegen das Antidis

kriminierungsgesetz, das jetzt einen anderen Namen – Gleichbehandlungsgesetz – bekommen hat, aufgefahren hat. Ich möchte einige wenige Zitate von Ihnen, insbesondere von Herrn Dr.Wagner, dem jetzigen Fraktionsvorsitzenden, kurz benennen, weil sie angesichts der heutigen Ausgangslage fast süß und niedlich sind.

Sie haben von einem „Arbeitsplatzvernichtungsgesetz“ gesprochen – auch Herr Rhein. Sie haben ganz schwere Geschütze aufgefahren, den Fortbestand unseres freiheitlichen Rechts- und Wirtschaftssystems in Gefahr gesehen oder gar den Untergang unseres Abendlandes herbeigesehen – alles schweres Vokabular, das Sie aufgefahren haben.

(Norbert Schmitt (SPD): So ist es!)

Ich bin sehr froh, dass man an der Frage des Antidiskriminierungsgesetzes wieder sieht, dass die hessische CDU auf bundespolitischem Parkett keine entscheidende Rolle spielt