Protokoll der Sitzung vom 21.06.2006

(Nicola Beer (FDP): § 6!)

Frau Kollegin Beer, in § 6 schreiben Sie sogar: Die Empfehlung begründet keine eigenen Rechte der Mitglieder der Hochschule. – Dann erzählen Sie hier nicht so einen Unfug, dass es einklagbar wäre, Frau Kollegin Beer.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg.Ni- cola Beer (FDP))

Sie haben dann eine Qualitätskommission eingeführt, die – das muss man auch einmal feststellen – ohne eine studentische Mehrheit funktionieren soll. Es soll sogar so sein, dass der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende der Qualitätskommission von außen kommen soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die FDP der Auffassung ist – es ist nicht meine Auffassung, aber ich will dem einmal folgen –, dass Hochschulen Einrichtungen sind, bei denen die Studierenden eine Art Verbraucher von Angeboten dieser Einrichtung sind, dann wäre eine solche Qualitätskommission zur Hälfte aus Studierenden und zur Hälfte aus anderen besetzt, und der Vorsitzende käme von außerhalb. Das wäre so etwas Ähnliches, als hätten wir eine Verbraucherkommission, bei der der Vorsitzende über ein Produkt redet, das er nur vom Hörensagen kennt, und dieses Hörensagen ist auch noch 25 Jahre her. Das ist der angemessene Vergleich zu Ihrer etwas albernen Qualitätskommission.

(Florian Rentsch (FDP): Jetzt aber!)

Ein Weiteres: Die FDP, Herr Kollege Rentsch, widmet im Dritten Abschnitt sieben Paragraphen der Frage und dem Modus der Rückzahlung. Da haben Sie sich wirklich große Mühe gegeben, Frau Kollegin Beer.

(Nicola Beer (FDP): Den finden Sie bei der CDU!)

Ich denke, kluge Leute haben Sie an diesem Punkt beraten.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist doch kennzeichnend: Hätten Sie genauso viel Hirnschmalz auf den Zweiten Abschnitt, nämlich den zur Sicherung der Qualität von Lehr- und Studienorganisation, gelegt,dann wäre es ein Gesetzentwurf gewesen,über den man hätte nachdenken können.Wenn es Ihnen nur darum geht, in diesem Gesetz sicherzustellen, wie Sie den Studierenden das Geld aus der Tasche ziehen können, aber weniger wichtig ist, wie die Qualität zu sichern ist, dann ist ein Ungleichgewicht in dem Gesetz angelegt, das es nicht akzeptabel macht,dass dieses Gesetz eine tatsächliche Alternative ist.

(Beifall bei der SPD)

Zur Ideologie. Wir haben an verschiedenen Stellen auch einmal das Vergnügen gehabt,dies diskutieren zu können. Die FDP hat gesagt: Wir bauen hiermit ein Drei-SäulenModell der Hochschulfinanzierung. Die erste Säule soll die der Grundfinanzierung sein, die zweite Säule ist die der Drittmittelfinanzierung, und die dritte Säule ist die der Studienbeiträge.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns einmal die Zahlen angucken, also die Höhe der Säulen, die diese ausmachen, dann haben wir bei der Grundfinanzierung knapp unter 2 Milliarden c. Herr Corts, das ist ja die Zahl, die Sie immer nennen. Das ist etwa eine solche Säule, die uns da begegnet. Auch bei den Drittmitteln ist es noch eine erkleckliche Summe, die auch in dieser Größenordnung, wenn auch nicht ganz, liegt, die zur Finanzierung der Hochschulen beiträgt. Dann haben wir auf der anderen Seite – da sind wir uns relativ einig – bei den Studienbeiträgen von 500 c maximal 120 Millionen

(Minister Udo Corts: 135 Millionen c!)

oder 135 Millionen c. Heute sind wir einmal großzügig. Das heißt, gegenüber den 2 Milliarden c der beiden Säu

len, die Ihr Finanzierungssystem darstellen, haben wir eine kleine Säule von 120 oder 135 Millionen c.

Wenn Sie eine solche statische Berechnung im alten Griechenland jemandem vorgelegt hätten, dann wäre Ihnen wahrscheinlich die Hand dafür abgeschlagen worden,weil so kein Tempel hält. Das ist unsolide, und so kann man nicht von einem soliden Drei-Säulen-Modell der Hochschulfinanzierung sprechen.

Ich möchte zusammenfassen:

Erstens. Das Versprechen einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Finanzierung unserer Hochschulen findet nicht statt. Ich will Ihnen einmal sagen: Da lobe ich mir in der Tat das,was jetzt als Kompromiss der Koalition in Berlin herausgekommen ist, dass dort nämlich das Kooperationsgebot für den Bereich Hochschulen wieder gelten soll. Ich zitiere aus einer „dpa“-Meldung vom vorgestrigen Tag:

Damit ist der Weg frei für den von Bildungsministerin Annette Schavan mit den Ländern angestrebten Hochschulpakt. Mit knapp 1 Milliarde c Bundesmitteln sollen dabei bis 2009 zusätzliche Studienplätze für die geburtenstarken Jahrgänge geschaffen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass Herr Ministerpräsident Koch an diesem Punkt seine Blockadepolitik aufgegeben hat; denn das ist in der Tat ein Beitrag zur Schaffung von mehr Studienplätzen, die wir für Deutschland und auch für unser Land Hessen brauchen.

(Beifall bei der SPD)

Zweiter Punkt. Das Gesetzt hat inhärente Mängel. Es hat einen hohen Verwaltungsaufwand. Es hat kein einklagbares Recht auf Qualität. Es gibt Datenschutzprobleme, und natürlich gibt es bei dem Gesetz auch Verfassungsprobleme.In dem Gesetzentwurf der FDP hat dieselbe sich in einem einzigen Satz mit der ganzen Problematik überhaupt befasst und sich insofern darum herumgeschummelt.

(Nicola Beer (FDP): Das ist überhaupt nicht wahr!)

Das Gesetz spielt mit dem Begriff „Autonomie“. Kollegin Beer, das nehme ich Ihnen auch ein bisschen übel.

(Florian Rentsch (FDP):Was?)

Wir sind uns an dem Punkt einig, dass wir sagen:Autonomie ja, wenn diese der Befreiung von hemmenden und blockierenden staatlichen Regelungen dient. Aber wenn Autonomie bedeutet,dass wir im Kontext dessen an staatlichen Hochschulen und hinsichtlich der Aufgaben von staatlichen Hochschulen Risiken auf Private, nämlich in dem Fall auf Studierende, übertragen, dann sind wir bei der Begrifflichkeit der Autonomie auseinander.

Der letzte Punkt. Das Gesetz ist im Übrigen wie der Entwurf der CDU sozial unverträglich, und insofern ist es bildungspolitisch falsch. Die Studierenden können auf dem berühmten Marburger Schuldenrechner auch dies für Ihren Gesetzentwurf nachvollziehen. Da muss ich sagen, Herr Corts: Warum haben Sie eigentlich in Ihrer Pressemitteilung 104/2006 zu diesem Schuldenrechner so dünnhäutig reagiert? Sie sind doch eigentlich Profi.

(Norbert Schmitt (SPD): Na ja, manchmal macht er amateurhafte Fehler!)

Sie machen dazu eine Pressemitteilung, die dazu führt, dass sich noch ein paar mehr Leute diesen Schuldenrechner angucken. Ich denke:Was hat er eigentlich? Der funktioniert doch ganz hervorragend. Man kann den Prozentsatz der Verzinsung eingeben, man kann die Höhe der Rückzahlungen, man kann alles eingeben, Herr Corts.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Das sind kluge Studenten in Marburg!)

Das sind kluge Studenten, sagt Kollege Spies. Warum sind Sie da eigentlich so dünnhäutig?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das uns vorliegende Gesetz ist eine Fleißarbeit von Frau Kollegin Beer, aber es ist politisch eine Mogelpackung und wird deshalb von uns abgelehnt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Frau Kollegin Beer hat das Wort zu einer Kurzintervention.

Sehr geehrter Herr Kollege Siebel! Ich gehe gerne auf diese zwei zentralen Vorwürfe ein und erkläre Ihnen das.

Erstens:Autonomie.Autonomie,wie die FDP sie versteht, bedeutet, dass die Hochschulen selbst entscheiden können sollen. Ich weiß gar nicht, wovor Sie so fürchterliche Angst haben, wenn Sie hier Hochschulen zitieren, die in Resolutionen gesagt haben: Wir wollen keine Studiengebühren. – So what? Dann entscheiden sie sich eben, dass sie für ein Qualitätsniveau oberhalb der staatlichen Grundfinanzierung keine Gelder zur Verfügung haben. In Ordnung, das ist ihre autonome, selbstständige Entscheidung.Aber wir sind gegen ein zentrales Abkassieren ohne Qualitätsversprechen.

(Beifall bei der FDP)

Zweiter Punkt: Qualitätssicherung. Herr Kollege, Sie mokieren sich darüber, dass der Abschnitt, in dem wir unsere Qualitätssicherungsmaßnahmen vorsehen, kürzer sei als der Abschnitt, in dem es um die Frage der Darlehensrückzahlung geht. Erstens sind hierin einklagbare Ansprüche enthalten.Allerdings haben Sie offensichtlich das System nicht verstanden, nämlich: Die Qualitätskommission wird erst einmal Mängel aufzeigen und für deren Beseitigung entsprechende Empfehlungen abgeben. In diesem ersten Stadium ist die Hochschule noch frei,zu sagen, ob sie diesen Empfehlungen folgt oder auf andere Art und Weise die Mängel beseitigt. In einem zweiten Schritt kann die Qualitätskommission dann verbindlich festlegen, wenn die erheblichen Mängel immer noch nicht behoben sind, dass es das Geld zurückgibt. Solche Passagen suchen Sie im Gesetzentwurf der CDU vergebens.

Dritter Punkt: Wenn die Regelungen im Dritten Abschnitt so ausführlich gelungen sind, dann deswegen, weil wir uns im Hinblick auf die soziale Angemessenheit sehr, sehr viele Gedanken gemacht haben. Im Dritten Abschnitt finden Sie Fragen der Befreiung, des Erlasses der Rückzahlung des Darlehens. Da finden Sie Fragen des Risikoausgleichs in einem Risikoausgleichsfonds. Das sind – das gebe ich zu, Herr Kollege – diffizile finanztechnische Fragen, die entsprechend geklärt werden müssen.Aber es kommt den Studierenden zugute, die möglicherweise

selbst nach Abschluss eines Studiums finanziell nicht leistungsfähig genug sind. Deswegen haben wir es auch mit der Landestreuhandstelle durchgesprochen, die sagt, dass man das Gesetz so umsetzen kann.

Deswegen ist dieser Gesetzentwurf nicht nur eine Fleißarbeit, sondern er ist solide erarbeitet, und er ist ab morgen umsetzbar, so er denn in diesem Hause beschlossen würde.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Das Wort hat Frau Kollegin Kühne-Hörmann für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Gesetzentwurf der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der hessischen Hochschulen. In der letzten Plenardebatte im Mai haben wir bereits ausführlich und kontrovers über einen Antrag zur Einführung von Studienbeiträgen diskutiert. Deswegen möchte ich heute anhand des FDP-Entwurfs auf nur wenige Punkte eingehen.

Wir begrüßen, dass die FDP nun auch zu der Auffassung gelangt ist, die Einführung von Studiengebühren sei alternativlos.

(Nicola Beer (FDP): Die Beschlüsse sind schon viel älter, Frau Kollegin, und das wissen Sie auch!)

Die FDP hat erkannt, dass kein Weg an der Erhebung von Studienbeiträgen vorbeiführt. Darüber besteht Einigkeit mit dem Entwurf der Landesregierung zu den Studienbeiträgen.

(Nicola Beer (FDP):Das ist aber auch das Einzige!)

Die FDP lehnt sich an den Gesetzentwurf der Landesregierung auch insoweit an, als die Beiträge direkt den Hochschulen zugute kommen.

(Nicola Beer (FDP): Der war doch noch gar nicht da!)

Ich habe das etwas freundlicher formuliert, Frau Kollegin, als die Kollegin Sorge.