Protokoll der Sitzung vom 12.07.2006

len ganz deutlich, dass dies schief geht. Pinkwarts Weg funktioniert nicht. Die Hochschulen sind unzufrieden.

Die schwierige Aufgabe, die wir im Landtag diskutieren, muss die Politik entscheiden und nicht verbeamtete Präsidenten, die dann hinter Stacheldraht in Jülich tagen müssen, um das entscheiden zu können.

(Beifall bei der CDU – Nicola Beer (FDP): Entweder Autonomie oder nicht! Ein bisschen schwanger geht nicht!)

Wir werden die Studierenden beteiligen. Das ist selbstverständlich. Ich glaube, da werden wir uns sicherlich schnell einig werden.

Meine Damen und Herren, zu den GRÜNEN will ich noch kurz sagen: Herr Berninger ist Ihr Vorsitzender.Wie Sie Ihren Antrag mit Ihrem Vorsitzenden abgestimmt haben, weiß ich nicht. Es ist mir am Ende auch egal, ob ihm das gefällt. Tatsache ist aber, dass er ein großer Kämpfer für Studienbeiträge in jedweder Form ist.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben es immer noch nicht verstanden! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich erkläre es Ihnen gleich!)

Jetzt seien Sie nicht so feinsinnig. Sie wissen, er hat sich immer dafür eingesetzt. – Selbstverständlich werden wir Ihnen die Auswertungsunterlagen aus dem Anhörungsverfahren kurzfristig zur Verfügung stellen. Das ist selbstverständlich. Das hatten wir auch immer so geplant.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auf einen Punkt hinweisen, der auch bei Ihnen aufgenommen worden ist. Es geht um die Behauptung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf Ausländer ausgrenzten. Erstens ist das viel zu pauschal. Zweitens wissen Sie sehr wohl, dass wir ganz klar Ausnahmetatbestände vorgesehen haben – auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen, EU-Ausländer, entwicklungspolitische Maßnahmen usw. Dabei habe ich nicht verstanden, wieso Frau Wieczorek-Zeul letztens bei der Demonstration mitgelaufen ist. Wenn Sie ihr gesagt hätten, dass gerade Studenten aus Entwicklungsländern ausgenommen werden, hätte sie nicht mitlaufen müssen. Ich nehme an, das war der Grund, weshalb sie mitgelaufen ist.

(Andrea Ypsilanti (SPD): Sie hat mehr Grundsätze als diesen! – Norbert Schmitt (SPD): Es ist schön, dass Sie noch einmal betont haben, wer alles dabei war!)

In dem Gesetzentwurf steht ganz deutlich, dass wir den Ausländern Ausnahmetatbestände anbieten. Nichts anderes habe ich am Wochenende gesagt. Ich wehre mich gegen den Vorwurf, wir würden sie ausgrenzen. Wir wollen sie hier haben. Wir brauchen sie. Sie sind ein lebendiger Bestandteil unserer Universitäts- und Hochschullandschaft.

(Michael Siebel (SPD): Schmitt war auch dabei!)

Meine Damen und Herren, ich wollte noch einen letzten Satz zu Herrn Siebel sagen – das andere habe ich meines Erachtens ausgeführt –: Wer der Vertreter von Microsoft war, weiß ich nicht. Vielleicht war es der Vorstandsvorsitzende. In den Hochschulgremien, in den Hochschulräten sitzen sehr viele Unternehmer – ich denke einmal an Heraeus in Darmstadt –, die sich alle für Hochschulgebühren ausgesprochen haben, weil sie sagen, sie sind notwendig zur Verbesserung der Lehre. Wenn Sie jetzt aus der „Frankfurter Rundschau“ Prof. Wieland aus der Tasche

ziehen, dann ist es gut. Das sehe ich im Rahmen der Autonomie. Da soll Herr Prof. Wieland mit Herrn Prof. Steinberg diskutieren.

(Michael Siebel (SPD): Das ist eine gute Idee!)

Das sind zwei unterschiedliche Pole. Sollen sie sich einigen, was richtig ist. Wir sind der Auffassung, es ist richtig und notwendig.

(Zuruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich denke, wir sollten diesen erfolgreichen Weg gemeinsam gehen, den wir bisher in der Wissenschaftspolitik dieser Landesregierung gegangen sind. Ich weiß, dass es Sie nervt. Liebe Frau Sorge, Sie werden dann immer leicht persönlich. Ich weiß, wir werden sicherlich morgen in Frankfurt ein Glas Wein oder Bier auf einen anderen Erfolg trinken.

(Jürgen Walter (SPD): Ein sehr guter Hinweis!)

Nehmen Sie an dieser Stelle aber einfach zur Kenntnis: Wir haben in den letzten drei Jahren ein TUD-Gesetz verabschiedet, das immer noch Spitzenreiter in dieser Republik ist. Kein anderes Land hat den Mut gehabt, diesen Weg zu gehen. Wir haben als eines der ersten Länder Langzeitstudiengebühren eingeführt, und das hat dazu geführt,dass die Studierenden schneller studieren und wir kaum noch Langzeitstudenten haben. Wir haben die Fusion und die Privatisierung von Gießen-Marburg durchgeführt. Auch das ist eindeutig ein Erfolg dieser Landesregierung.

Am Freitag eröffnen wir das Osteuropa-Zentrum, mit dem wir ausdrücklich die geisteswissenschaftlichen Fächer in Hessen stärken – Ostasien in Frankfurt und Orient in Marburg.Wir richten ein Zentrum für jüdische Studien in Frankfurt ein.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat lange gedauert!)

Wir haben eine HHG-Novelle verabschiedet, und wir werden noch mehr in petto haben. Seien Sie entspannt, und begleiten Sie uns konstruktiv. Am Ende würde ich mich freuen, wenn Sie doch zustimmen könnten, so wie Ihr Vorsitzender, Herr Berninger von den GRÜNEN, auch ein großer Befürworter ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat Frau Abg. Ruth Wagner, FDP-Fraktion.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte das Wort von Herrn Corts aufgreifen, nämlich die Aufforderung, dieses Gesetzgebungsverfahren konstruktiv zu begleiten. Ich will das hier mit zwei oder drei Anmerkungen tun und vorab sagen, ich lasse mich in dieser Sache von niemandem instrumentalisieren. Es ist ein Paradigmenwechsel in der Hochschulfinanzierung, wie Sie es gesagt haben, Herr Corts, und es ist eine Grundsatzfrage, die jeden von uns umtreiben muss.

Deshalb will ich auf die rechtlichen Dinge hinweisen, und ich will Ihnen das konstruktiv für die Anhörung mitgeben. Wir haben in der Auslegung des Art. 59 bisher eine Kon

zentration auf Abs. 1 Satz 1 und Satz 4. Zu Satz 1 gibt es die schon mehrfach genannten Grundsatzurteile vom 08.07.1949 und vom 11.05.1956, das der Vater unseres Ministerpräsidenten erstritten hat. Die Kernaussage des Staatsgerichtshofs hieß damals zu diesem ersten Satz:

Denn was der Einzelne vom Staat im Rahmen des Art. 59 Abs. 1 HV vernünftigerweise als Studienförderung erwarten und verlangen kann, ist eine Unterrichtsgeldfreiheit für die Dauer eines Studiums, das in einer dem Studienfach angemessenen Zeit abgewickelt wird.

Das führte dazu, dass Langzeitstudiengebühren verfassungsgemäß waren.

... ist eine solche Begrenzung gerade unter Beachtung des Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV als eines sozialen... Grundrechts zweckmäßig, notwendig und zumutbar.

Diese Kommentierung steht im Kommentar von ZinnStein, den die Landesregierungen der letzten Jahre immer als Grundlage ihres rechtlichen und verfassungsrechtlichen Handelns angenommen haben.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Ich will noch einmal sagen, dass diese Haltung auch in der letzten Legislaturperiode der Hessische Minister der Justiz Christean Wagner dargelegt hat.

(Michael Siebel (SPD): Deshalb finden wir es so spannend, dass er den Gesetzentwurf eingebracht hat!)

Im Rahmen einer öffentlichen Debatte in diesem Haus in dieser Legislaturperiode hat Herr Corts auf eine Nachfrage von mir dies bestätigt.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hört, hört!)

Zweitens. Das Rechtsgutachten eines der Gutachter – ich nehme das von Herrn Pestalozza, das die Landesregierung vorgelegt hat – ist widersprüchlich.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein anderes gibt es nicht!)

Nein,es gibt mehrere,z.B.von Herrn Steinberg.– In diesem Gutachten wird vor allem auf Satz 4 abgehoben, in dem es heißt, dass man bei der Frage nach der wirtschaftlichen Situation auf die des Studienanfängers abstellen müsse.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Dann schreibt er aber merkwürdigerweise in seiner Bilanz:

Auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der nach Satz 4 Entgeltpflichtigen kommt es nicht an, wenn sie die Schuld nicht auch gegenwärtig begleichen müssen.

Das ist sozusagen das nachgeordnete Darlehensmodell, das von der Landesregierung bevorzugt wird.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hier irrt er!)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihr Augenmerk noch auf Satz 3 der Verfassungsvorschrift des Art. 59 lenken. Dort heißt es:

Das Gesetz muss vorsehen,

wenn der Verfassungsgeber „muss vorsehen“ schreibt, dann ist das eine Pflicht –

dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind.

Meine Damen und Herren, dort ist kein Prozentsatz, kein Kontingent, keine Differenzierung vorgeschrieben, sondern in der damaligen Sprache der Verfassungsväter und -mütter von 1946 steht dort: Ein Gesetz, das Art. 59 Abs. 1 Satz 1 und 4 einschränkt, muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind.

Abs. 2 heißt:

Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.