Deswegen sage ich Ihnen an der Stelle: Es ist so gewünscht gewesen, und es ist zwischen dem Bund und den Ländern respektive den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden.Wir setzen dies um.Wir setzen dies in einer Phase um, in der die Zuwächse der kommunalen Finanzen drastisch sind, ohne dass – damit da kein falsches Bild entsteht – damit schon alle Probleme der Kommunen gelöst wären.Aber die Zuwächse sind an jeder Stelle drastisch: Hartz, KFA, Gewerbesteuer, überhaupt das Gesamtsteueraufkommen.
Es ist ziemlich sicher, dass die Kommunen in Hessen im Jahr 2006 – das ist differenziert zu sehen – in toto erstmals seit 2001 wieder eine positive Bilanz haben werden, d. h. sie werden Schulden tilgen können. Dass die Landkreise im Moment schlechter dastehen, hat einen anderen Grund: Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die seit 2005 rapide steigen, kommen bei den Kreisen über die Kreisumlage und den Kommunalen Finanzausgleich erst mit Verzögerung an. Das ist wegen der Auswirkungen auf die Liquidität der Landkreise im Moment ein großes Problem.
Hier ist das Beispiel Kassel angesprochen worden, mit dem wir uns ebenfalls beschäftigt haben. Aber auch Kassel wird nach unserer festen Überzeugung einer der ganz großen Gewinner des KFA sein.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, nicht mehr streitig zu stellen, dass wir Abstriche an den besonderen Finanzzuweisungen für Soziales vorgenommen haben. Denn dort wird ein Ausgleich gezahlt für etwas, was es nach dem Gesetz und den tatsächlichen Regelungen gar nicht mehr gibt. Zuweisungen für besonders hohe Arbeitslosigkeit sind nach Einführung von Hartz IV ziemlich idiotisch – entschuldigen Sie bitte den Ausdruck.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber die Arbeitslosen sind doch noch da! – Gegenruf des Ministers Stefan Grüttner)
Wenn aber die besonderen Finanzzuweisungen der Sozialhilfe bisher als eine Art zweiter KFA verstanden worden sind, wenn sie als allgemeine Verstärkungsmittel des Haushalts dienten, ist das nicht unser Problem.
Wir werden uns aber, wie es die Frau Sozialministerin angekündigt hat und von mir ausdrücklich getragen wird,die Rechnungen dieser Gebietskörperschaften sehr genau ansehen müssen. Wir haben sie darum gebeten, diese Rechnungen anzustellen. Wir werden sehen, wie viel, saldiert betrachtet, die Leistungen aus Hartz IV – sagen wir einmal, 25 Millionen c – zuzüglich der geringeren Leistungen ergeben, die nach dem Jugendhilfegesetz dafür zu zahlen sind, dass die Kommunen den einkommensschwachen Eltern sowieso schon die Kindergartenbeiträge gezahlt haben.
Die Stadt Kassel hat die Kindergartenbeiträge aus der einen Kasse an die andere Kasse erstattet. Die muss man an dieser Stelle natürlich herausrechnen. Wenn man diese Gelder abzieht, sieht man, was sie von den 100 Millionen c aus dem KFA „Besondere Finanzzuweisungen Soziales“ anteilig bekommen hätten.Wenn der Saldo sich in einer nicht akzeptablen Größenordnung bewegt, dann müssen wir für einen Ausgleich sorgen. Da brauchen wir nicht über 100.000 c mehr oder weniger zu streiten – so kleinteilig wird das nicht lösbar sein. Ich glaube, das ist fair.
Deswegen wird dieses Problem aus meiner Sicht lösbar sein. Wir haben Zeit bis zum Jahresende, weil wir erst dann belastbare Zahlen haben. Die Zahlen, die wir jetzt haben, sind von der kommunalen Familie selbst über deren Rechenzentrum ermittelt worden. Sie sind eigentlich nicht streitig – nur dort, wo gute Zahlen herauskommen, weil die Beteiligten behaupten, so viel sei es nicht gewesen.
Herr Minister, ich wüsste gerne, aus welchen Mitteln dieser Ausgleich erfolgen soll, den Sie eben beschrieben haben, der beim Auftreten extremer Belastungen gezahlt werden soll: aus diesem Fonds, aus dem Kommunalen Finanzausgleich oder aus Landesmitteln.
Natürlich aus dem Kommunalen Finanzausgleich.An diesem Punkt kommt es zu einer Masseverschiebung, die gegebenenfalls bestritten wird. Da müssen wir entsprechende Mechanismen finden.
Innerhalb der kommunalen Familie haben Sie eine andere Mittelverteilung,also müssen Sie auch mögliche Probleme innerhalb dieses Bereichs lösen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns festhalten: Zwar protestiert die kommunale Familie relativ laut – nein, nicht einmal so sehr laut –, aber gerade bei den Kommunalen Spitzenverbänden und den vielen, mit denen wir Gespräche führen, ist ein hohes Maß an Einsicht dafür da, dass es sich eigentlich um eine gute Sache handelt.
Daher würde ich dazu raten, dass wir uns darauf konzentrieren, das Konzept dort, wo es noch Probleme gibt, anzupassen, soweit das sinnvoll und notwendig ist. Ansonsten wird das Programm sehr gut aufgenommen. Das ist das, was die frühere Bundesregierung eigentlich wollte. Wir sind nicht stolz darauf, sondern wir sind einfach vertragstreu in Bezug auf das, was damals vereinbart worden ist. Aber ein bisschen stolz auf die hessische Lösung sind wir doch.Denn ich glaube,sie bringt den Kindern und den Eltern am Ende das Allerbeste.
Meine Damen und Herren,wir reden hier über viele Steuervorteile und über Unterstützung.Hier ist ein Elternpaar mit einem Kind im dritten Kindergartenjahr um 1.200 c netto im Jahr entlastet, wenn das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt wird.
Das ist für viele Familien eine ganze Menge.Wenn es uns gelingt, das ordentlich durchzuführen, dann ist das ein prima Programm. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, vereinbart ist, den Antrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/5774, an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann erfolgt das so.
Das Gleiche wollen wir mit dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 46 machen, Drucks. 16/5766, auch hier Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuss. – Kein Widerspruch, somit überwiesen.
Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 64 auf:Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Freistellung des letzten Kindergartenjahres von Elternbeiträgen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD angenommen worden.
Ich rufe auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Kinderschule anstatt gebührenfreies letztes Kindergartenjahr. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Dagegen? – Enthaltungen? – Ich wiederhole die Abstimmung. Wer ist für die Beschlussempfehlung? – Liebe Leute! SPD, GRÜNE und CDU.
Wer ist dagegen? – Die FDP ist dagegen.Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der FDP angenommen.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung in hessischen Kommunen – Drucks. 16/5782 zu Drucks. 16/5696 zu Drucks. 16/5212 –
Nachdem das Plenum in der letzten Sitzung die dritte Lesung gewünscht hat, hat sich der Innenausschuss am 5. Juli damit beschäftigt. Mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist der Gesetzesinitiative der SPD ein Nein entgegengesetzt worden. Deshalb empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Kollegen Siebel für die Fraktion der SPD das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da sich aus unserer Sicht zwischen der zweiten und der dritten Lesung keine neuen Aspekte ergeben haben,
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, genau das ist es, was ich an diesem Punkt kritisiere.An diesem Punkt haben wir das gemacht, was wir eigentlich nicht machen sollten: Es gab im Ausschuss nicht den Willen, gemeinsam nach einer für die
Die Problemlage war relativ überschaubar: Die Kommunen stellen die Verkehrsüberwachung an Ampelanlagen ein, weil sie sagen, die Wartung und Installation der Überwachungsanlagen könnten sie nicht mehr finanzieren,und das Geld, das sie vom Land dafür bekämen, reiche nicht aus. Auch die Lösungsansätze waren uns allen völlig klar und von allen benannt worden: Die Kommunen sollen einen entsprechend größeren Anteil vom Kuchen bekommen. Die Frage war: Bekommen sie jetzt gleich den ganzen Kuchen, einschließlich Rezept? Das haben auch wir aus rechtssystematischen Gründen verneint. Wir meinen, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs hoheitliche Aufgabe des Landes ist und auch bleiben sollte.