Lassen Sie mich noch einen Punkt erwähnen.Dann werde ich schnell zum Schluss kommen. – Bei einem der wichtigen Punkte, die wir in unserem Entschließungsantrag im Bundesrat noch einmal deutlich gemacht haben, geht es darum, dass viele Schnittstellen schlichtweg nicht bereinigt worden sind. Wir sind der Auffassung, dass bei der Ausbildungsplatzvermittlung die Bundesagentur für alle zuständig ist, egal ob SGB-II- oder SGB-III-Empfänger. Wir wollten diese Änderung und haben das zusammen mit vielen Ländern im Bundesrat deutlich gemacht.
Es kann doch nicht sein, dass die Jugendlichen danach eingestuft werden, welche Art Hilfe ihre Eltern empfangen. Sinnvoll ist es, das aus einer Hand zu machen, zumal es auch für die Betriebe viel praktischer ist, ihre Plätze an eine Stelle zu melden.
Es wäre schön, wenn uns der Landtag, wie beim Thema Reha-Trägerschaft, dort unterstützen und sich dafür einsetzen würde – auch die SPD-Fraktion bei ihrem zuständigen Minister –, dass genau dies geklärt wird, statt hier davon auszugehen,gegliederte Zuständigkeiten zu haben, die für die Jugendlichen, die Ausbildungsplätze suchen, gerade nicht hilfreich sind. Dort geht es nur darum, nach SGB II, SGB III oder der Kategorie „keine Hilfeempfänger“ aufzugliedern.Das hilft den Unternehmen nicht.Das hilft überhaupt niemandem in diesem Bereich.
Deshalb wird die Hessische Landesregierung, was diesen Bereich angeht, überall weiter für Mehrheiten kämpfen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, wenn es um Fördern und Fordern geht, aber auch darum, die gesamte Reform ordentlich umzusetzen, sodass sie auf Dauer funktionsfähig wird. Wir werden sicherlich noch über viele Gesetzesvorhaben reden, die in diesem Bereich anstehen. Manches ist längst noch nicht so, wie es sein sollte.
Das Fortentwicklungsgesetz war ein erster Schritt. Die Daten zu vergleichen wird der nächste Schritt sein. Aber das ist weder die Schuld der Arbeitsgemeinschaften noch die der Optionskommunen. Wir brauchen andere grundlegende Systeme in der Datenverarbeitung.
Herr Kollege Bocklet, es wäre schön, wenn Sie die Informationen, die Sie von uns regelmäßig bekommen, zumindest so aufnehmen, dass Sie sie in diesem Haus nicht wieder komplett infrage stellen müssen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wundert mich schon, wie man sozusagen mit dem Ausruf „Haltet den Dieb“ davon ablenken will, dass man eine bestimmte Aufgabe in diesem Land nicht lösen kann. Diese Aufgabe sieht folgendermaßen aus – das habe ich im Laufe von zwei Sitzungen des Sozialpolitischen Ausschusses verstanden; ich habe mich bei der Kollegin Fuhrmann und der Kollegin Schulz-Asche vergewissert, dass wir bei denselben Sitzungen anwesend waren –: Wir stellen Fragen zu Informationen und zu Daten.
Hier sitzen viele Kolleginnen und Kollegen,die keine Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses sind. Deshalb war es mir wichtig,das hier noch einmal zu unterstreichen. Es wird suggeriert, dass man Antworten auf die Fragen gegeben habe. Nur, damit Sie alle es wissen: In der Ausschusssitzung wurden von den zehn Fragen der Großen Anfrage – die zudem noch 21 Unterfragen enthielten – nur die ersten drei beantwortet. Man kann im Protokoll nachlesen, dass bei den Fragen 4 bis 9 darauf verwiesen wurde, dass man sie nicht beantworten könne. Das war im Februar. Man beabsichtige aber, sie Mitte dieses Jahres zu beantworten. Das kann man ganz sachlich feststellen und im Protokoll nachlesen. Die Fragen 4 bis 9 konnte Staatssekretär Krämer damals nicht beantworten.
Sie haben dann wortreich erklärt, warum das nicht geht. Diese Erklärung haben Sie hier wiederholt. Auch an diesem Punkt neige ich zum Dialektischen. Ich höre, dass Sie uns mindestens seit November – das sind jetzt acht oder neun Monate – erklären, warum Sie es nicht schaffen, vor Ort Daten und Informationen zusammenzufassen. Es ist schon sehr komisch. Man möge sich bitte bei irgendeinem anderen Gesetz, das seit eineinhalb Jahren in Kraft ist, vorstellen, dass man in eben diesem Zeitraum nicht in der Lage war, es zu evaluieren, um herauszufinden, wie erfolgreich es ist. Deshalb wollen wir die Daten kennen, nicht etwa, weil wir Sie ärgern wollen. Das machen wir auch, aber nicht nur.
Ich verstehe Sie nicht. – Vielmehr wollen wir erfahren, wie erfolgreich das ist, was vor Ort getan wird.Außerdem wollen wir diese Daten und Informationen haben,weil wir auf dieser Grundlage steuern wollen.
Frau Ministerin, wir wollen unsere Steuerung an dem ausrichten, was gut oder nicht so gut lief. Prügeln Sie doch jetzt nicht auf den ein, der offenbart, dass Sie nicht in der Lage sind, das herauszubekommen. Nehmen wir von mir aus auch die Bundesagentur. Behandeln wir sie beide gleich, wobei ich das nicht so sehe; denn bei der BA ist die Datenlage anders – Stichwort: Internet.Tun wir einmal so, als ob weder die Bundesagentur noch die Optionskommunen in der Lage wären, die Daten zu erfassen. Das ist kein Problem. Ich bin bereit, darauf einzugehen. Fakt bleibt aber, dass Sie als Arbeitsministerin verflucht noch einmal dafür verantwortlich sind, diesen Prozess so zu organisieren, damit das nicht weitere eineinhalb Jahre dauert. Das kann doch nicht sein.
Es geht nicht darum, dass Sie das mir nicht durchgehen lassen. Lassen Sie das Ihren alle sechs Wochen stattfindenden Plauderrunden nicht durchgehen. Die kommen
schließlich ab und zu nach Wiesbaden. Dann sitzen Sie zusammen und trinken Tee bzw. – bei der Hitze – Eistee.
Sagen Sie ihnen einmal, wie lange dieses Schauspiel noch laufen soll. Wie lange noch wollen Sie sich mit einer Datenlage zufrieden geben, dass es einer Sau graust und die dazu führt, dass Sie auf der Hessenebene überhaupt nicht in der Lage sind, mit den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu steuern? Dazu sind Sie doch überhaupt nicht mehr in der Lage.Sie haben eine offene Flanke.Sie wissen nicht mehr, was Sie tun.Tut mir Leid.
Herr Kollege Bocklet, wenn Sie schon Ausdrücke aus der Volkssprache verwenden, müssen Sie sie auch in Anführungszeichen setzen.Ansonsten sind sie nicht parlamentswürdig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Herr Kollege Bocklet, das kann man so nicht stehen lassen. Es ist schlichtweg falsch, was Sie hier vortragen.
Wir können etwas umsetzen, wenn es sich in originärer Landeszuständigkeit befindet. Die Daten, die Sie im Zusammenhang mit der Bundesagentur zitieren, sind die Daten, für die die Bundesagentur zuständig ist. Dabei geht es um das SGB III.
Wenn Sie Arbeitsgemeinschaften und Bundesagentur zusammenwerfen, ist auch das wiederum leider falsch.
Man mag sich wünschen, die Bundesagentur wäre dafür zuständig. Aber sie ist es nicht. Es sind die Arbeitsgemeinschaften.Das ist ein Träger,in dem sowohl die BA als auch die kommunale Seite vertreten sind. Dort wiederum werden die Daten an ein bundeseinheitliches System weitergegeben. Dieses System habe ich mir nicht gewünscht, und ich bin auch nicht sehr begeistert davon, dass A2LL auf Dauer erhalten bleiben soll.
Aber Sie wissen, dass wir die Abfragen, auch wenn es um Große Anfragen geht, bei diesen Trägern vor Ort vornehmen.Wenn die Träger,egal ob Optionskommune oder Arbeitsgemeinschaft, nicht in der Lage sind, diese Zahlen zu liefern, können wir sie nicht dazu zwingen, weil wir nicht die Aufsicht haben.Von daher sollten Sie, auch was diesen Punkt betrifft, bei der Wahrheit bleiben und das hier so vortragen.
Sie sollten auch anerkennen – genau das lasse ich Ihnen nicht durchgehen –, dass sich das Land Hessen als erstes Bundesland gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit darum bemüht, diese Daten aufzuarbeiten. Sie können sowohl bei der Bundesagentur als auch bei den verschiedenen Vertretern vor Ort nachfragen.Wir versuchen
in vielen Arbeitskreisen, eben diese statistischen Probleme zu beheben – auch wenn es nicht unsere Aufgabe ist.Aber wir haben ein Interesse daran,Vergleiche zu ziehen, Daten zur Verfügung gestellt zu bekommen und dann auf der Grundlage dieser gemeinsamen Vorgaben vernünftige Arbeit zu leisten, egal ob in einer Arbeitsgemeinschaft oder einer Optionskommune.
Dafür wird sich diese Landesregierung auch in Zukunft einsetzen. Wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie hier ständig falsche Dinge verbreiten.
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Filmförderung in Hessen – Drucks. 16/5527 zu Drucks. 16/4241 –
Es ist vereinbart, diese Große Anfrage zur Besprechung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann wird so verfahren.
Große Anfrage der Fraktion der CDU betreffend Ablösung der kommunalen Kirchenbaulasten – Drucks. 16/5562 zu Drucks. 16/5076 –
Anfragen werden immer abschließend überwiesen. Sie werden einfach nur besprochen.Im Ausschuss können wir noch viel länger darüber reden.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Stellenabbau bei den Staatsanwaltschaften stoppen und effektive Strafverfolgung in Hessen sichern – Drucks. 16/5468 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Gewährleistung der Strafverfolgung in Hessen – Drucks. 16/5592 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. – Das Wort hat Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der „Wiesbadener Kurier“ vom 15. Februar dieses Jahres berichtete: „Ermittlungen waren kurze Zeit stillgestellt“. Die Behandlung des Antrags wurde bereits einige Male verschoben.
Wir hätten unseren Antrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt stellen können – Anknüpfungspunkt war ein Hilferuf der Staatsanwälte, der in der „Frankfurter Neuen Presse“ vom 21.02. dieses Jahres zitiert wurde. Darin ging es um die Korruptionsbekämpfung; die Verfahren gegen bestimmte Beschuldigte in einem Korruptionsskandal der Immobilienbranche konnten nicht zügig bearbeitet werden.
Aber wie alle Rechtspolitiker in diesem Hause wissen, ist die unzumutbare Arbeitsbelastung bei den Staats- und Amtsanwaltschaften ein Dauerbrennerthema. Die Gewerkschaften ver.di, NRV und Deutscher Richterbund machen regelmäßig auf diese Arbeitssituation aufmerksam. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den letzten Brandbrief aus diesem Kreis vom März des vergangenen Jahres hinweisen.