Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Weiterentwicklung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zu einem aktiven Frauenförderinstrument – Drucks. 16/5622 –

mit Tagesordnungspunkt 36:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Verfassungspflicht zur Verwirklichung der Gleichberechtigung einhalten – Wirkungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes der Öffentlichkeit im Detail offen legen – Drucks. 16/5720 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.Es beginnt Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller, bitte sehr.

(Axel Wintermeyer (CDU): Gleichberechtigt schwitzen!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Herren, die es gerne hätten, dass es schnell vorbei wäre: Wenn die Ministerin kurz antworten würde, wann mit diesem Bericht zu rechnen ist, dann könnten wir dieses Verfahren erheblich abkürzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht um das Hessische Gleichberechtigungsgesetz. Die CDU ist ein Fan der Befristung von Gesetzen.Wir halten das durchaus für sinnvoll. Die Frage ist aber: Warum befristet man ein Gesetz? – Im Grunde ist es der Sinn, dass man schaut, welche Auswirkungen das Gesetz hat, ob es Sinn hat, ob die Regelungen des Gesetzes Sinn haben. Von daher ist es sinnvoll, zu evaluieren. In diesem Fall ist es so, dass es sogar eine gesetzliche Regelung gibt, regelmäßig einen Bericht über den Erfolg des Gesetzes zu geben.

§ 6 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes schreibt vor, alle vier Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten und über sonstige Maßnahmen aufgrund von Frauenförderplänen im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu berichten. Der erste Bericht ging von 1994 bis 1997, der zweite von 1998 bis 2001.Auch wenn es jetzt spät und warm ist: Locker nachgerechnet heißt das, dass der dritte Bericht dieses Jahr fällig ist. Da dies mit dem Termin zusammenfällt, an dem die Novellierung ansteht bzw.das Gesetz ausläuft,fragen wir uns,ob es an dieser Stelle nicht sinnvoll wäre, den Bericht zu geben, damit wir schauen können, welche Regelungen sich als sinnvoll, als effektiv erwiesen haben, damit wir eine Grundlage haben, auf der wir das Gesetz diskutieren können.

Ich frage mich sonst:Wie ernst nimmt sich eine Landesregierung, wie ernst nehmen wir uns als Parlamentarier? Auf welcher Grundlage treffen wir unsere Entscheidungen, Gesetzentwürfe anzunehmen oder nicht und sie zu diskutieren? Nach Gefühl und Wellenschlag, der Nase nach, nach Tagesform? Ich glaube, genau zu diesem Zweck gibt es die Berichtspflicht.Aber bislang haben wir noch nichts zu diesem Thema gehört.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gehört haben wir allerdings, dass der Gesetzentwurf inzwischen im Kabinett durch ist. Das heißt, Sie haben sich anscheinend schon für gewisse Dinge entschieden. Es wird jetzt eine Diskussion über das Gesetz anstehen.Von daher fragen wir nach: Wo ist der Bericht? Wann ist mit ihm zu rechnen?

Sie sind auch schon länger mit diesem Gesetzentwurf zugange. Da frage ich mich: Warum interessiert es Sie anscheinend überhaupt nicht, wie das Gesetz wirkt und ob es wirkt?

Ich erspare mir an dieser Stelle die inhaltlichen Ausführungen zu diesem Thema. Denn wenn der Gesetzentwurf nun schon in Umlauf gekommen ist, dann können wir das an anderer Stelle tun. Nichtsdestotrotz fordern wir an dieser Stelle den Bericht ein. Ansonsten liegt der Verdacht nahe,dass Sie irgendein Gesetz herunterschreiben und Ihnen die Wirkung eines Gleichberechtigungsgesetzes völlig egal ist, dass Sie eines herunterschreiben, damit Sie eines haben, und dass die Gleichberechtigung nicht das Thema dieser Hessischen Landesregierung ist,sondern dass es Ihnen nur darum geht, Alibiprojekte durchzuführen, dass Sie aber ernsthafte Veränderungen,ernsthafte Schritte auf dem Weg der Gleichberechtigung gar nicht tun wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit lasse ich es dabei bewenden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Aussprache zu diesem Punkt.

(Reinhard Kahl (SPD): Doch, es gibt noch eine!)

Meine Damen und Herren, was machen wir jetzt? Die Ministerin will noch sprechen, Frau Pauly-Bender will noch sprechen. Das war eigentlich schon geschlossen. Jetzt kommt alles Gute, aber es ist auch ein bisschen heiß heute. – Bitte schön, Frau Kollegin Pauly-Bender. Lassen Sie wir es noch zu.

Sehr großzügig. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es mit Rücksicht auf alle Kolleginnen und Kollegen sehr kurz machen; denn unsere Auffassung ist übersichtlich.

(Die Tonanlage hallt.)

Muss das so hallen?

Ob das so hallen muss? In der Halle hallt es. Ich weiß nicht, warum das so hallt.

(Heiterkeit und Beifall)

Ich bitte die Techniker, das auszuhallen.

Wenn es in der Halle hallt, dann muss ich das wohl aushalten, auch das.

Die Auffassung der SPD-Fraktion ist sehr übersichtlich. Wir haben das in unserem Antrag festgehalten. Wir sind nicht der Auffassung, dass die Novelle die gesetzliche Verpflichtung der Landesregierung zu einer umfänglichen Berichterstattung über den Werdegang des HGlG in den letzten 13 Jahren erfüllt. Der Gesetzgeber des Gesetzes von 1993 hatte mit § 25 gewollt, dass nach zwei Förderzyklen am Schluss eine umfängliche Evaluierung die Voraussetzung für die Entscheidung ist, welche Korrekturen an dem Gesetzeswerk vorgenommen werden sollen. Das wird nach dem, was wir gehört haben, nicht kommen; denn es ist bereits eine Novelle in der Anhörung.Eine Novelle in der Anhörung wird niemals diese Untersuchungstiefe haben können wie eine Evaluierung.Wir können uns der Kritik aus den Frauenverbänden und der Kritik der Spitzenverbände anschließen, die eine klare Forderung haben.

(Beifall bei der SPD)

Frau Lautenschläger, wir sagen, wer in dieser Weise an eine solche Novellierung herangeht, sollte die Geltungsdauer des Gesetzes lieber um ein weiteres Jahr verlängern, eine vernünftige Evaluierung durchführen und anschließend mit der Öffentlichkeit und dem Parlament eine Korrektur der einzelnen Maßnahmen anstreben.

Das wollen Sie nicht, das wissen wir. Das haben Sie in verschiedenen Ausschusssitzungen gezeigt. Wir haben in sieben Befragungen festgestellt, dass Ihre Datenlage ausgesprochen lückenhaft ist und bleiben soll. Deshalb können wir Ihnen nur zurufen, Frau Ministerin: Der Entwurf für die Novelle ist nicht die Evaluierung, die das HGlG verdient hat. Wenn Sie trotzdem über eine Novelle diskutieren, dann fürchten Sie das Zahlenwerk. Das bedauern wir sehr.

Wir können Sie nur auffordern, sich noch einmal mit den kritischen Stimmen auseinander zu setzen und sich eines Besseren zu besinnen. Noch ist Gelegenheit dafür. Wir sind der Auffassung, das wäre für ein Hessen, das nach Modernität strebt, der richtige Weg.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank.– Das Wort hat der Kollege Florian Rentsch, FDP.

(Jürgen Walter (SPD): Florian, ohne Jackett?)

Ich habe es vorhin schon einmal ohne Jackett gemacht. Herr Kollege Walter, Sie waren da nicht im Raum. Aber immerhin habe ich noch eine Krawatte an.

Mein sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Pauly-Bender, wir teilen Ihre Kritik an dem vorgelegten Entwurf nicht, aber natürlich ist zu fragen, ob das Zahlenmaterial, das vorhanden ist, ausreichend ist. Ich glaube, darüber kann man geteilter Meinung sein.Wir hätten uns hier auch mehr Datenmaterial gewünscht. Denn klar ist: Wenn man die Evaluierung und die Auswertung der Ergebnisse eines Gesetzes vornehmen will, dann braucht man belastbares Zahlenmaterial.

(Beifall der Abg. Margaretha Hölldobler-Heumül- ler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich bin gespannt, was die Ministerin dazu sagen will. Wir hätten uns das etwas ausführlicher gewünscht. Möglicherweise kann sie den Grund dafür nennen, warum es nicht vorliegt. Möglicherweise meint sie auch, es reicht aus, was dem Land vorliegt.

Uns als FDP reicht es nicht aus. Damit möchte ich es bewenden lassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Beifall und Zurufe von der CDU: Bravo! Kurze Rede!)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Ravensburg, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will mich ganz kurz fassen. Die Novelle des HGlG ist – wir haben es gehört – durch das Kabinett durch und wird uns nach der Sommerpause in einem Entwurf vorgelegt, über den wir dann ausführlich diskutieren können. Deshalb verstehe ich Ihre Aufgeregtheit nicht; denn selbstverständlich sind wir davon überzeugt, dass auch der Bericht rechtzeitig vorliegen wird.

Frau Hölldobler-Heumüller, wenn Sie erfahren wollten, ob dieser Bericht kommt, dann hätte auch eine einfache Frage in der Fragestunde am Dienstag genügt.

(Axel Wintermeyer (CDU): So ist es!)

Sie scheinen aber einen ganz anderen Grund für Ihren Antrag zu haben.Vielleicht wollen Sie Pluspunkte bei den Frauenverbänden erwerben. Aber ich kann Sie beruhigen; denn entgegen allen Behauptungen, Befürchtungen und Unkenrufen – ich erinnere an die Unterschriftensammlung, die dem Staatssekretär Krämer durch die LAG Frauenbeauftragte übergeben wurde, und Sie haben als Kollegin diese Aktion sehr gerne begleitet – wird die Novelle des HGlG kommen. Es wird ein sehr modernes Gesetz für die Frauenförderung sein. Ich freue mich auf die Diskussion im Herbst. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin Lautenschläger, bitte.

(Zuruf von der CDU: Bitte genauso kurz!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Der Bericht, den wir vorlegen werden, wird den Zeitraum 2002 bis 2005 umfassen. Das heißt, man kann überhaupt erst im Jahre 2006 mit der Erhebung anfangen. Zwischenzeitlich ist die Novellierung des HGlG in der Verbändeanhörung.Wir werden gemeinsam im Herbst darüber diskutieren können. Es war das Ziel der ganzen Sache, dass wir gemeinsam das HGlG novellieren.Wir haben das Ziel erreicht. Der Gesetzentwurf ist in der Verbändeanhörung, und parallel dazu wird es den Bericht geben.

Im Übrigen war es unter Rot-Grün nicht anders üblich. Wenn der Berichtszeitraum abgelaufen war, wurden die Daten erhoben und der Bericht im November eingebracht. Schauen Sie, wie Ihre Regierung das damals gemacht hat.