Protokoll der Sitzung vom 10.07.2003

Ich bedanke mich für den Stil, den Sie hier eingeführt haben. Er hat uns Liberalen in den letzten vier Jahren viel weitergeholfen. Das galt hinsichtlich der Diskussionen mit unserem Koalitionspartner. Das galt aber auch hinsichtlich des Feinschliffs unserer eigenen Meinung, wenn es also um die Frage ging: Liegen wir richtig oder falsch? – Der Witz von den vielen Juristen und der noch größeren Zahl derer Meinungen wurde vorhin schon angesprochen. Aber es ist schon so, dass wir uns häufig auf einer Rasierklinge durch die Landschaft bewegen.

Herr von Zezschwitz, ich glaube, das Nachfolgende im Namen aller sagen zu dürfen. Ich weiß, dass dies nicht einer der ersten Berichte ist, die Sie hier vor dem Plenum gegeben haben. Möglicherweise ist es aber Ihr letzter. Sie haben einen Beitrag zur Rechtskultur in Hessen geleistet. Dafür sagt Ihnen das ganze hessische Parlament, auf jeden Fall aber die Mitglieder der FDP-Fraktion, vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben uns in den letzten vier Jahren über einige Punkte gestritten. Wir könnten auch über einige Punkte dieses Berichtes streiten. Da vertreten wir Liberale schlichtweg eine andere Auffassung als Sie. Aber das ist nicht schlimm. Es ist sogar gut, dass man nicht gleichgeschaltet denkt. Denn allein der Austausch macht es möglich, dass man letztendlich den richtigen Weg findet.

Das Thema Rasterfahndung ist dafür ein klassisches Beispiel. Angesichts dessen, was in den letzten eineinhalb oder zwei Jahren zu diesem Thema passiert ist, muss man sagen, klassischer ließe sich dies nicht beschreiben. Da gab es eine Idee von Volker Bouffier,Jörg-Uwe Hahn und Armin Klein. Dann kam der Datenschutzbeauftragte und hat gesagt:Jungs,ihr seid auf dem falschen Pfad.– Er sagte natürlich nicht „Jungs“. Er sagte das viel höflicher. Dann haben wir uns überlegt,ob Sie Recht haben.Wir sind dann zu dem Schluss gekommen, dass wir uns schon ein Stück weit auf dem falschen Pfad befanden. Letztlich hat das Gericht dann das, was wir gemacht haben, mit einer Argumentation weggewischt,die wir alle so vorher nicht richtig gesehen hatten. Das war der von mir immer wieder mit großer Hochachtung beschriebene 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. Es war schon gut, dass wir das Gesetz dann noch geändert haben. Das obliegt jetzt den Fachleuten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht denjenigen, die im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig sind.

Das alles hat aber deutlich gemacht, dass man hinsichtlich der inneren Sicherheit sehr hart miteinander ringt. Denn dabei geht es um die Interessen und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Wir sind dann aber zu einem Ergebnis gekommen. Die letzte Rechtsfrage, die da noch besteht, möge jetzt bitte in seiner grenzenlosen Weisheit der Staatsgerichtshof lösen. Für die Problematik an sich ist das dann aber ohne Bedeutung. Es ist nicht ohne Bedeutung hinsichtlich der Frage, wie Gesetze gemacht werden sollen.Aber hinsichtlich der Rasterfahndung ist diese Entscheidung jetzt ohne Bedeutung. Wir haben da inzwischen einen guten Weg gefunden. Aus den Diskussionen mit meinem ehemaligen Koalitionspartner und Freund Volker Bouffier weiß ich, dass da zum Teil schon Brücken zu überwinden waren. Wir haben den Weg dann aber gemeinsam gehen können.

Meine Damen und Herren, das zeichnet die Beratung der Politiker durch den Datenschutzbeauftragten aus. Das zeigt aber auch die Flexibilität der ersten und zweiten Gewalt des Landes Hessen.

Ich sage Ihnen ganz offen: Hätten wir Koalitionsverhandlungen geführt, hätten wir die Frage, ob es ein Kompetenzzentrum für den Datenschutz geben soll,thematisiert. Aber wir haben die Entscheidung selbst getroffen, keine Koalitionsverhandlungen zu führen. Dafür sind wir selbst verantwortlich. Das ist gar keine Frage. Das stellt nämlich die Beschlusslage der hessischen FDP dar. Wir haben lange darum gerungen. Herr Prof. von Zezschwitz, Sie waren vor einem oder zwei Jahren auch als Referent bei unserem Landesfachausschuss.Ich halte es nicht für sinnvoll, dass man bei der jetzigen Konstruktion bleibt. Gegenwärtig geht das nach dem Motto: Hier gibt es den Datenschutz für den öffentlichen Sektor, für den es eine eigene Behörde mit einer relativ großen Mannschaft gibt.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Michael Siebel (SPD) und Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Auf der anderen Seite gibt es den Datenschutz für den privaten Sektor. Nach unserer und meiner Auffassung gehen von den Privaten viel größere Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen aus. Die Lässlichkeit, von der Sie vorhin gesprochen haben, ist eigentlich eine gute Sache. Denn an sich funktioniert das in den Behörden sehr gut. Wir glauben, dass die Schaffung eines Kompetenzzentrums Datenschutz, also die Zusammenfassung dieser beiden Aufgaben in einer Behörde, sinnvoll wäre. Gut, die Regierung sieht das anders. Aus diesem Grunde wird es wahrscheinlich in den nächsten Jahren weiterhin diese Aufteilung geben.

Zum Dritten möchte ich Folgendes sagen. Ich bin schon ein bisschen überrascht oder erzürnt darüber, dass es diese Datei über die Blutproben gibt.

(Minister Volker Bouffier:Was?)

Herr Innenminister, ich sagte, dass ich ein bisschen erzürnt über diese Datei über die Blutproben bin. Die gibt es in Ihrer Heimatstadt Gießen.

(Zuruf des Ministers Volker Bouffier)

Das ist gut. Darin sind wir uns dann ja schon einmal einig. Der Herr Innenminister hat gerade eben dazwischengerufen, auch er fände das unerträglich.

Ich will jetzt keine Schärfe in die Debatte hineinbringen. Ich glaube schon, dass wir uns nach Ihrem Hinweis, der vor einigen Tagen publiziert wurde, daran machen müssen, das zu ändern. Ich glaube, es macht überhaupt keinen Sinn, wenn eine derartige Datei vorhanden ist. Es handelt sich dabei ja nicht nur um eine Datei.Vielmehr handelt es sich auch um dem Körper entnommene Flüssigkeit. Ich denke, das ist nicht nur nicht sinnvoll, das ist sogar eine Bedrohung.Wozu braucht man das eigentlich noch? Nach unserer Auffassung gibt es dafür keinerlei Grundlage. Ich glaube, alle Fraktionen des Hauses werden sich damit beschäftigen müssen.Aber ich bin mir relativ sicher,dass wir letztendlich dazu kommen werden, dass die Datei und die dazugehörigen Proben einfach vernichtet werden. Es gibt für deren Aufbewahrung keinen Grund. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nun einmal für den Datenschutz und die Politik unseres Landes wesentlich.Was soll das eigentlich?

Ich will nicht zu allen Punkten noch inhaltlich Stellung nehmen. Denn wir wissen voneinander, wie die Auffassungen der einzelnen Fraktionen sind. Herr Prof. von Zezschwitz weiß, welche Auffassungen wir haben. Ansonsten tagen wir eher unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal Folgendes sagen: vielen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Ich weiß, dass Sie so viel zu tun haben, dass es Ihnen vollkommen egal sein kann, ob Sie Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen sind oder nicht. Das gilt jedenfalls hinsichtlich der Menge Ihrer Beschäftigung. Ich sage: herzlichen Dank, dass wir Sie sogar im Urlaub nerven durften. Als wir das vor drei Wochen getan haben, geschah dies nicht zum ersten Mal.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Das ist unglaublich!)

Ich sage auch den Mitarbeitern vielen Dank. Denn die Mitarbeiter werden uns auch in Zukunft auf alle Fälle erhalten bleiben. Der Hessische Landtag braucht den Datenschutzbeauftragten und seine Behörde. Das ist gut so. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Jetzt hat Herr Kollege Al-Wazir für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu vier Punkten inhaltlich Stellung nehmen.

Erster Punkt.Das ist der erste Punkt,den Sie in Ihrem Bericht erwähnen, und der vierte, den Sie heute hier vorgetragen haben. Er betrifft die Videoüberwachung. Sie können dazu sowohl den 29. als auch den 30.Tätigkeitsbericht lesen. Sie können darin die Feststellung des Datenschutzbeauftragten lesen, dass die Videoüberwachung natürlich einen gravierenden Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen kann. Das gilt es dann zu verhindern. Natürlich stellt sich auch die Frage, inwieweit damit mehr als eine Verdrängung der Kriminalitätsschwerpunkte an andere Orte erreicht werden kann.

Das HSOG sieht eine bestimmte Hürde für die Aufstellung solcher Überwachungsanlagen vor. Herr Innenminister, wir sind gespannt, zu erfahren, was Sie uns gleich hinsichtlich der Frage sagen werden, wann die Voraussetzungen für das Aufstellen einer solchen Videoanlage wieder entfallen. Denn Sie sagen doch immer, die Videoüberwachung sei so erfolgreich. Die Voraussetzung entfällt nämlich dann wieder, wenn an einem solchen Ort nichts passiert. Herr Kollege Beuth, wir haben hier keine englischen Verhältnisse.Wir haben aber das Problem, dass immer mehr Anlagen aufgestellt werden, aber keine einzige abgebaut wird. Wenn man diesen Prozess fortführen würde, dann müsste man sich irgendwann die Frage stellen,ob wir uns nicht doch den Verhältnissen nähern,die es auf der britischen Insel gibt.

Wir müssen uns natürlich auch mit der Anregung auseinander setzen, ob man zumindest nicht diejenigen Aufnahmen technisch verschleiern müsste, die man nicht braucht, weil nichts vorgefallen ist. Herr Kollege Beuth, ich kann es Ihnen nicht ersparen, Ihnen zu sagen, es wäre besser gewesen, wenn wir gemeinsam als Mitglieder des Innenausschusses den Termin an der Konstablerwache wahrgenommen hätten, dessen Zustandekommen ich unter einigen Mühen organisiert hatte. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Behörde des Datenschutzbeauftragten richten. Die kleine Gruppe, die dorthin gegangen ist, hat sich dann im wahrsten Sinne des Wortes davon ein Bild gemacht. Sie haben gesagt, man könne auf den Bildern, die die Videokamera macht, nicht viel erkennen. Es geht hier um die Kamera Konstablerwache III.

(Der Redner hält ein Bild in der Hand.)

Auf dem Bild können Sie Frau Dembowski und Frau Müller von der Behörde des Datenschutzbeauftragten erkennen. Sie können auch erkennen, dass sie Regenschirme tragen. Sie können den Mitarbeiter der Fraktion der GRÜNEN, Herrn Zach, erkennen. Er hatte keinen Regenschirm mit. Sie können auch erkennen, dass er deswegen leicht missmutig guckt.

(Heiterkeit der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist jetzt aber informationelles Selbstbestimmungsrecht!)

Sie können mich erkennen und sehen, dass ich kurz zuvor beim Friseur war.

(Heiterkeit der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – Zuruf)

Das betrifft uns alle. Falls das aber Ihre Frage sein sollte: Wir wussten alle, dass dieses Bild gemacht wird.

Sie können sogar bei den drei anwesenden Polizeibeamten an der Farbe der Bänder auf der Mütze erkennen – das Bild wurde noch letztes Jahr gemacht, da gab es noch keine Dienstrangabzeichen –, dass der eine dem höheren Dienst und die beiden anderen dem gehobenen Dienst angehören. Denn bei dem einen sind die Bänder golden und bei den beiden anderen silbern.

(Gerhard Bökel (SPD): Das ist Transparenz!)

So viel also zu der Frage, wie gut man etwas erkennen kann und wie gut solche Ausdrucke sind. Ich glaube, der Datenschutzbeauftragte hat diesen Vorschlag mit einigem Recht gemacht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zweiter Punkt: Informationszugangsgesetz. In der letzten Periode gab es eine Anregung, dass wir ein solches Informationszugangsgesetz auch in Hessen schaffen. Die GRÜNEN-Fraktion hat das zum Anlass genommen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Nach Beratung haben wir ihn noch einmal geändert. Leider hat er in der letzten Periode keine Mehrheit gefunden. Allerdings lese ich, dass der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht festgestellt hat, dass der Gesetzentwurf ein wesentlicher Schritt in Richtung auf eine umfassende Verankerung der Bürgerrechte gewesen sei. In der Politik wird man ja selten gelobt, deswegen finde ich es schön, dass der Datenschutzbeauftragte unseren Gesetzentwurf gelobt hat. Vielleicht können wir uns auch in dieser Legislaturperiode ein Herz nehmen und über unseren Schatten sprin

gen, vor allen Dingen die CDU. Was in Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen, den USA und Kanada möglich ist, was inzwischen in Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein alltägliche Praxis ist, das kann in Hessen kein Teufelszeug sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dritter Punkt in dem Zusammenhang: Landesdatenschutzzentrum, Zusammenführung öffentlicher und privater Bereiche. Ich möchte mich noch einmal ganz deutlich und ausdrücklich für die Einrichtung eines Landesdatenschutzzentrums aussprechen, d. h. die Zusammenführung der Aufsicht im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich unter einem Dach und in völliger Unabhängigkeit von den jeweiligen Landesregierungen und der Weisungsbefugnis durch den Innenminister.

Wenn Sie sich die Erfahrungen in Schleswig-Holstein anschauen, werden Sie feststellen, das ist ein wesentlicher Schritt nach vorne. Wir Hessen waren stolz darauf, dass Hessen als erstes Land einen Datenschutzbeauftragten hatte.Aber in den letzten 30 Jahren ist es sicher so,dass im privaten Bereich viel mehr Daten gesammelt werden als im staatlichen Bereich. Deswegen ist diese Zusammenführung überfällig. Zieren Sie sich auch bei diesem Punkt nicht länger, sondern lassen Sie uns das in dieser Legislaturperiode endlich angehen und umsetzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Letzter Punkt. Wie Kollege Dr. Jung früher gesagt hätte, ist es ein im wahrsten Sinne unglaublicher Vorgang, dass in Hessen alle seit 1972 geborenen Menschen mit Restblutproben in einem Archiv erfasst sind.

Herr Kollege Beuth, wenn man wie Sie annimmt, dass das aus Haftungsgründen nötig ist, dann ist es vielleicht nötig – da bin ich noch skeptisch –, das beim jeweils behandelnden Arzt zu haben, aber auf keinen Fall, all dies zusammenzuführen und an einer Stelle zu sammeln.

Sie haben Erbkrankheiten angesprochen, die nach einigen Jahren auftreten.Bei Proben aus dem Jahr 1972 ist das garantiert nicht mehr zu erwarten. Deswegen werden wir dringend darangehen müssen, zu erklären, warum es eine solche Datenbank gibt und warum dort nicht anonymisiert ist. Sie haben es einen gesundheitspolitischen Schatz genannt. Aber ich kenne Volker Bouffier und Christean Wagner leider in diesem Punkt gut genug, um zu wissen, dass da früher oder später bestimmte Begehrlichkeiten entstehen werden, die ich nicht haben möchte. Deswegen werden wir uns in diesem Zusammenhang mit dem Punkt noch einmal zu befassen haben.

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen, Herr Prof. Dr. von Zezschwitz, herzlich für die Arbeit danken, die Sie in den letzten Jahren geleistet haben.Ich möchte mich für Ihr unermüdliches Eintreten für den Datenschutz, für den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger und auch dafür bedanken, dass Sie im besten Sinne weder Freund noch Feind gekannt haben, sondern einzig und allein Ihre Aufgabe als Datenschutzbeauftragter. Sie haben sich als jemand erwiesen, der im besten Sinne des Wortes der Aufgabe würdig gewesen ist. Dafür einen herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der FDP)

Einen herzlichen Dank auch an die Behörde. Es ist eine Arbeit, bei der man manchmal das Gefühl hat – das

nehme ich zumindest an –, gegen Windmühlenflügel zu arbeiten. Trotzdem nehmen Sie diese Arbeit mit großem Engagement wahr.Auch dafür einen herzlichen Dank.

Zuallerletzt möchte ich einen Punkt ansprechen, der mir sehr wichtig ist. Herr Prof. von Zezschwitz, wir wissen nicht, ob Sie vielleicht noch den nächsten Bericht vorstellen werden. Es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Sie dies nicht mehr tun, weil Sie nicht mehr der nächste Datenschutzbeauftragte des Landes werden wollen. Das ist ein Grund für den Dank, den wir Ihnen aussprechen. Es ist aber auch ein Grund für den Appell an die Mehrheitsfraktion, den in Hessen guten Grundsatz beizubehalten, dass der Datenschutzbeauftragte kein parteipolitisches und parteipolitisch zu vergebendes Amt ist, sondern dass es in guter Einigkeit aller vier Fraktionen immer gelungen ist, einen Vorschlag zu machen. Ich bitte, diesen Grundsatz beizubehalten, weil es im Interesse des Datenschutzes wichtig wäre,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)