wenn wir in diesem Zusammenhang trotz aller Meinungsunterschiede doch die gute Übung, die es in Hessen gab, weiter beibehalten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Prof. von Zezschwitz, zunächst will ich Ihnen für die Landesregierung herzlichen Dank sagen. Wahrscheinlich kennen wir beide uns von all denen, die im Hause in ganz unterschiedlicher Aufgabenstellung tätig sind, am längsten.
Herr Fraktionsvorsitzender, es mag sein. – Dann will ich es korrigieren,ich will niemandem zu nahe treten und einfach sagen, wir kennen uns viele Jahre. Das ist sicher richtig.
Die Kolleginnen und Kollegen, die gesprochen haben, haben Ihnen ihren Dank für Ihre Tätigkeit ausgesprochen. Das will ich für die Landesregierung ausdrücklich tun. Ich möchte auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbeziehen. Wir haben engagiert miteinander gearbeitet. Wir waren nicht immer einer Meinung,aber wir haben das – denke ich – menschlich gut miteinander hinbekommen. Es liegt in der Natur des Amtes, dass wir vielleicht in bestimmten Positionen unterschiedliche Auffassungen vertreten – weniger, als man gemeinhin glaubt. Vielleicht werden auch die Schwerpunkte ein wenig anders gesetzt. Das nimmt nichts von dem Dank, den ich Ihnen stellvertretend für die vergangene Legislaturperiode aussprechen möchte.
Gestatten Sie mir deshalb, dass ich nicht auf alle Punkte eingehe, die hier angesprochen wurden, aber schon auf einige, weil sie in der vergangenen Legislaturperiode und nicht nur in Ihrem Tätigkeitsbericht Gegenstand der Erörterung waren.
Sie haben mit einem Bereich begonnen, der nach meinem Dafürhalten die eigentliche Aufgabenstellung ist. Dafür danke ich Ihnen ausdrücklich. Sie haben ausgeführt, im öffentlichen Bereich werde der Datenschutz beachtet. Das ist die Grundbotschaft. Dafür sind wir all denen in den Kommunen und allen Landesbediensteten dankbar, dass der Datenschutz im öffentlichen Bereich heute eben nicht ein Nischendasein fristet, eben nicht nur bei Drängen und bei Gefahr des Einschreitens des Datenschutzbeauftragten beachtet wird, sondern dass das den Leuten schon in Fleisch und Blut übergegangen ist. Wenn man sich anschaut, über welche Themen Sie diskutieren, so haben sie sich sehr weit von den Themen entfernt, die wir zum Teil diskutiert haben, als ich selbst noch dem Unterausschuss Datenschutz des Hessischen Landtags angehörte. Das war vor weiland 20 Jahren.
Einige Themen sind aber geblieben. Sie haben ein Thema angesprochen, von dem ich glaube, dass es unsere Aufmerksamkeit in Zukunft mehr fordern wird.Sie haben unser Sozialrecht angesprochen. Das ist ein Themenbereich, der im Hause klassisch zu kurz kommt. Eigentlich diskutieren wir immer die gleichen Fragen: Video und Rasterfahndung. Dabei werden weite Teile dessen, was die Menschen sehr bewegt ausgeblendet: Patientencard-Daten über Krankenkassen sammeln, bis zu dem Thema, das Sie angesprochen haben, BAföG und Finanzbeziehungen.
Nach meinem Dafürhalten ist das im Bewusstsein vieler Menschen viel spannender. Ich bin sicher, in diesem Bereich werden die Aufgaben in unterschiedlicher Aufgabenstellung zunehmen. Deshalb bin ich Ihnen dankbar. Ich muss gestehen – das sage ich als Person, es gibt keine abgestimmte Meinung der Regierung dazu –: Ich halte es auch nicht für klug, wegen 3 c Zinsen eine große bürokratische, gegebenenfalls sogar justizielle Mechanerie anzuwerfen. Ich glaube, dass die Dinge da außer Verhältnis sind, ohne dass ich da in irgendeiner Weise Kritik üben will. Ich möchte nicht, dass mich jemand missversteht. Aber ich glaube nicht, dass das, was wir dort machen, klug ist. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu.
Zur Rasterfahndung haben wir so oft miteinander gesprochen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat abschließend entschieden.Wie sich der Staatsgerichtshof zu diesen Dingen stellen wird, bleibt abzuwarten. Mir ist wichtig, dass wir zum Ende Ihrer Amtszeit all die Daten, die wir hatten, ordnungsgemäß gelöscht haben. Bei den anderen, die es noch gibt, die jetzt in der polizeilichen Sachbearbeitung sind, wird abzuwarten sein, was bleibt.
Zur Videoüberwachung, einem herrlichen Thema. Ich hatte nicht gedacht, dass wir heute wieder drei Viertel der Zeit über Video reden. Das war auch nichts Neues. Natürlich kann man das unterschiedlich bewerten. Ich will Sie auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen. Ich glaube, dass sich die Frage, ob wir die Videoüberwachung irgendwo wieder wegnehmen können, sich vernünftigerweise erst nach einem gewissen Zeitraum beurteilen lässt. Wir sind gerade einmal zwei Jahre dabei.
Herr Prof. von Zezschwitz, ich bin wie Sie auf die Idee gekommen: Jetzt gucken wir einmal, ob die präventive Abschreckungswirkung durch die Tatsache, dass die Anlage dort ist, ausreicht, und schalten sie einmal ab. – Das ist ein guter Gedanke. Ich tue mich aber sehr schwer damit.Wissen Sie, warum? Weil wir dann, wenn wir fair und ehrlich miteinander umgehen, auch einräumen müssen, dass die Sache schief gehen kann.
Diesen Fall gab es jüngst, und nur glückliche Umstände haben ein Blutbad verhindert. Sie können doch niemandem klarmachen, dass man nur dank glücklicher Umstände rechtzeitig einen Koffer im Bahnhof in Dresden entschärft hat. Er war voller Sprengstoff und hätte eine unglaubliche Wirkung gehabt, wenn er denn explodiert wäre.Viele Hundert Menschen wären zu Tode gekommen oder schwer verletzt worden.
Jetzt haben wir in den Bahnhöfen – Stichwort:öffentlicher und privater Datenschutz;die Bahn ist privat,hier braucht man vertiefte Sachkenntnis, aber ich habe jetzt nicht die Zeit, das alles auszuführen – Videoüberwachung, aber aus Datenschutzgründen wird nicht aufgezeichnet.
Das hat das Ergebnis, dass niemand wusste, wer eigentlich den Koffer abgestellt hat. Die Polizei hat mühsam versucht – die Ermittlungen laufen noch – herauszubekommen, wer ein so schweres Verbrechen dort geplant hatte.
Hier müssen wir fair miteinander umgehen.Wenn wir das Ding abschalten, und es passiert etwas, dann müssen wir auf die Frage,wieso es sein kann,dass man nicht weiß,wer es war, sagen: Im Interesse der informationellen Selbstbestimmung, wenn man sie so auslegt, wie Sie das tun, gehen wir dieses Risiko bewusst ein. – Aber meine Lebenserfahrung ist, dass es in der anschließenden Debatte immer andersherum läuft. Die Kollegen in Sachsen sind auch deshalb so sauer, weil sie ursprünglich wollten, dass man dort aufzeichnen und die Aufzeichnungen einen oder zwei Tage aufbewahren kann.
Wenn ein Koffer auf einem Bahnhof steht, dann fällt es der Streife irgendwann im Laufe eines Tages auf.Aber das Ergebnis davon, dass man die Bilder nur durchlaufen lässt, wirft bei einem Bahnhof, wo viele Menschen mit Koffern sind, die Frage nach der Sinnhaftigkeit auf. Was nützt es, dass man gesehen hat, dass jemand einen Koffer abgestellt hat, wenn man es nicht dokumentieren kann? – Wie lange das dokumentiert bleibt, ist die zweite Frage.
Deshalb tue ich mich so schwer,zu sagen:Kinder,schalten wir es ab. – Denn der Frau, die morgen dort überfallen wird, können wir nur sagen: Es tut uns Leid, wir wissen es nicht, weil wir der Auffassung waren, wir sollten nicht so oft kontrollieren. – Wir müssten ihr fairerweise sagen: In der Abwägung zwischen Datenschutz und auf der anderen Seite ihren Interessen ist unsere Interessenlage, dass wir nicht permanent kontrollieren;dann kann es sein,dass wir den Täter nicht finden.
Das muss man miteinander diskutieren. Deshalb glaube ich, dass die eigentliche Debatte um die Videoüberwachung ganz anders gelagert ist als die, die wir hier immer führen. Ich bin hier sehr offen und sehr engagiert, wie Sie wissen. Ich kann Ihnen sagen, die Bürger schreiben uns viel. Das, was die Bürger uns schreiben, ist eine andere Debatte, als sie hier im Hause geführt wird. Das ist für mich aber nicht das entscheidende Argument, wie Sie wissen.
Zum Verfassungsschutzgesetz hatte ich bereit im Ausschuss darauf hingewiesen: Ich halte Ihren Vorschlag für vernünftig und gut. Ich werde mich bemühen, dass wir das auch ins Gesetzgebungsverfahren bringen, wobei ich jetzt nicht genau übersehen kann, ob man wegen dieses Punktes ein eigenes Gesetzgebungsverfahren macht oder ob wir bestimmte Dinge aus der Bundesgesetzgebung mit aufnehmen. Aber mir ist Ihr Hinweis wichtig, und dafür
danke ich auch. Es dient auch dem Amt, wenn klar ist, woher welche Informationen kommen, wenn sie wie auch immer weiterer Verwendung zugeführt werden.
Auch in Bezug auf das Sicherheitsüberprüfungsgesetz bin ich bei Ihnen. Ich glaube, dass wir das machen werden. Das Thema ist in der hessischen Verwaltung, wie ich festgestellt habe, kein Neuling, nicht in dieser Regierung, auch nicht in der letzten Legislaturperiode. Es dürfte mindestens das zehnjährige Jubiläum gefeiert haben. Ich glaube, dass wir diese Situation so nicht belassen sollten. Wir sind hierbei in Vorüberlegungen, aber ich halte es für vernünftig, dass wir die Dinge regeln.
Ich komme zum nächsten Punkt, den Sie angesprochen haben und der in der weiteren Debatte eigentlich keinen Niederschlag gefunden hat, aber von größter Bedeutung ist. Sie haben darauf hingewiesen – ich finde, darüber können wir nicht hinweggehen –: Die größten Defizite im Datenschutz haben wir in der Finanzverwaltung. Darauf hat keiner der Herren der Opposition ein Wort verschwendet. – Ich bitte um Nachsicht, Herr Kollege Hahn hat es angesprochen.
Es muss einen doch besorgt machen, wenn das Bundesamt für Finanzen, so wie die Bundesregierung es wohl noch plant, die größte Datei überhaupt anlegt, die man sich vorstellen kann: über alle Konten, über sämtliche Geldbewegungen.Wenn diejenigen, die mit großem innerem Engagement und gelegentlich mit moralischem Pathos, Herr Kollege Siebel, den Datenschutz vermeintlich verteidigen, das überhaupt nicht ansprechen, dann verstehe das überhaupt nicht.
Frau Präsidentin, ich werde sehr bald zum Schluss kommen. – Das muss uns beschäftigen. Wissen Sie, Datenschutz ist unabhängig davon,wer in Berlin regiert und wer in Wiesbaden regiert. Man kann ihn sehr eng sehen, man kann ihn sehr weit sehen, wie auch immer. Aber das Engagement für Datenschutz, für das Informationszugangsgesetz, für Zusammenlegung von privatem und öffentlichem Datenschutz ist doch schal, wenn ich das Topthema des Datenschutzes überhaupt nicht anspreche. Das Topthema ist eben, ob wir wollen, dass in dieser Republik an irgendeiner Stelle sämtliche Finanzbewegungen zusammengeführt werden. Das kann man wollen, dafür gibt es Gründe. Aber dass das unter der Datenschutzflagge überhaupt nicht angesprochen wird, erweist, hier ist viel Vordergründiges passiert.
Über dieses Thema werden wir zu reden haben; denn ich halte es für bedenklich, auch und gerade weil wir aus Sicherheitsaspekten manche Finanzströme gerne nachvollziehen möchten, gerade beim Terrorismus. Aber ob man es so organisieren muss – ich glaube, da ist eine längere Debatte notwendig.
Herr Siebel, ich habe die Stichworte Informationszugangsgesetz und privater Datenschutz bzw. öffentlicher Datenschutz nur sehr kurz angesprochen. Um das abzuräumen: Ich habe nichts dagegen, dass Sie das zusammen
legen. Machen Sie es doch. Die einzige Frage, die Sie noch lösen müssen, ist: Wer trägt die parlamentarische Verantwortung für exekutive Vorgänge? Das ist nach meiner Überzeugung in keinem Land effizient gelöst. Die Trennung zwischen Rechtsaufsicht und parlamentarischer Aufsicht halte ich nicht für überzeugend. Wenn Sie wollen, mag das der Landtag übernehmen. Dann müssen Sie allerdings die parlamentarische Verantwortung tragen. – Das ist immer mein Punkt gewesen. Es geht mir nicht um die Frage, wie man Datenschutz optimal organisiert.
Zum Thema privater Datenschutz wäre eine Menge zu sagen. Das will ich aus Zeitgründen unterlassen, Frau Präsidentin.
Eine letzte Bemerkung zu dem Thema NeugeborenenScreening. Ich glaube, man muss differenzierter daran herangehen. Das Neugeborenen-Screening gibt es in Hessen seit 1979. Ich glaube, Herr Kollege Al-Wazir hat 1972 gesagt. Aber das ist nicht entscheidend. Es ist seinerzeit am Zentrum für Gesundheitsschutz des Staatlichen Untersuchungsamtes Hessen gemacht worden.Dann kam das Ganze im Jahr 2002 zur Universitätskinderklinik nach Gießen, zentral für Hessen.
Ich glaube, die Sinnhaftigkeit dieses NeugeborenenScreenings ist unbestritten. Es soll festgestellt werden, ob bestimmte Krankheitsanlagen bei den Neugeborenen erkannt werden können, die dann vielleicht auch frühzeitig behandelt werden können.
Das ist sicher unbestritten. Die spannende Frage ist, wie man mit den Daten umgeht, die sich aus dem aus der Ferse der Kinder gewonnenen Trockenblut gewinnen lassen. Das Sozialministerium vertritt wie die Universitätsklinik die Auffassung – aus meiner Formulierung ersehen Sie, dass ich glaube, dass wir hier noch Erörterungsbedarf haben –, dass dafür Sorge getragen worden ist, dass Unbefugte an diese Daten nicht herankommen. Das scheint so zu sein. Ich kann das nicht aus eigener Kenntnis sagen, aber ich übernehme einmal diese Aussage.
Außerdem müssen bestimmte Einwilligungen der Eltern vorliegen, um die Daten weiterzugeben. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind in den letzten zehn Jahren fünfzigmal Daten weitergegeben worden. Das ist eine vergleichsweise geringe Zahl.
Darüber hinaus geht es um die Frage:Wie lange darf und soll man diese Daten speichern, und in welcher Form sollte man sie speichern? Herr Prof. von Zezschwitz, Sie haben, wie ich jetzt gesehen habe, den Vorschlag gemacht, es so wie Bayern zu regeln. Bayern hat ein bestimmtes Verfahren, das aus Ihrer Sicht datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Universitätsklinik weist aus ihrer Sicht darauf hin, dass man die Daten aus Haftungsgründen bis zu 18 Jahre lang aufheben müsse. Das kann ich als Jurist zwar nicht nachvollziehen, aber die Naturwissenschaftler geben uns das so vor. Das mag so sein.
Ich möchte Ihnen vorschlagen,dass wir dieses Thema sehr sorgfältig miteinander erörtern und prüfen, wie wir die an sich sinnvolle Untersuchung – das bestreitet niemand – so regeln können, dass, wenn begründete Sorgen bestehen, datenschutzrechtliche Bedenken vermieden werden.
Im Übrigen haben wir es dabei nicht mit einer Gendatei zu tun.Das ist etwas anderes.Die Begriffe gehen jetzt sehr durcheinander. Bei einer Gendatei braucht man bestimmte Spuren und bestimmte genetische Untersu
chungsmöglichkeiten, die man aus dem Trockenblut nicht gewinnen kann. Deshalb glaube ich, dass wir in dieser Frage gemeinsam mit dem Sozialministerium einen Weg finden werden. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass alle bereit sind, einen vernünftigen Weg zu gehen. Soweit heute das Überraschungsmoment war, dass „Schätze“ in der Kinderklinik in Gießen lagern, muss man sagen: Der Begriff „Schatz“ hat hier eine zwiespältige Bedeutung.
Sehr verehrter Herr Prof. von Zezschwitz, ich habe nur einige Punkte herausgreifen können, um die Debatte nicht ungebührlich in die Länge zu ziehen.Frau Präsidentin,der Datenschutzbeauftragte hat heute nach Lage der Dinge dem Hause seinen letzten Bericht vorgetragen. Deshalb habe ich mir erlaubt, dazu einige weiterführende Anmerkungen zu machen. Ich darf Ihnen namens der Landesregierung für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute wünschen.Augenscheinlich sind Sie bei bester Gesundheit.Sie möge Ihnen erhalten bleiben. Ich bin sicher, dass Sie ein engagierter und interessierter Ratgeber der Politik und des Datenschutzes bleiben werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Debatte über den 30. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Ich lasse zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses abstimmen. Der 30. Tätigkeitsbericht stammt aus der letzten Legislaturperiode und hat die Drucksachennummer 15/3705. Der Innenausschuss hat sich in dieser Legislaturperiode mit dem Bericht beschäftigt und Ihnen eine Beschlussempfehlung, Ducks. 16/213, vorgelegt. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis zu nehmen.Wie Sie sehen konnten, Herr Datenschutzbeauftragter, hat sich der Landtag ausführlich mit dem Bericht beschäftigt. Ich darf die Fraktionen fragen, ob sie der Beschlussempfehlung zustimmen. – Das tun alle Fraktionen. Herzlichen Dank.
Herr von Zezschwitz, ich möchte mir erlauben, für dieses Haus noch einmal deutlich zu sagen, dass es eine große Tradition in diesem Land gibt,die darauf gründet,dass wir als erstes Land der „alten“ Bundesrepublik Deutschland einen Datenschutzbeauftragten installiert haben. Wir haben mit dieser Tat Maßstäbe gesetzt. Die Datenschutzbeauftragten haben mit ihrer Arbeit ebenfalls Maßstäbe gesetzt. Ich glaube, ohne Übertreibung sagen zu dürfen: Nicht nur der Hessische Landtag, sondern das Land Hessen ist Ihnen zu großem Dank verpflichtet.
Herzlichen Dank dafür, wie Sie Ihren Auftrag erfüllt haben.Ich denke,wir sehen uns bei Gelegenheit wieder.Vielen Dank, Herr von Zezschwitz.