Protokoll der Sitzung vom 10.07.2003

Herzlichen Dank dafür, wie Sie Ihren Auftrag erfüllt haben.Ich denke,wir sehen uns bei Gelegenheit wieder.Vielen Dank, Herr von Zezschwitz.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend zentrales Schuldnerverzeichnis – Drucks. 16/167 –

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die FDP-Fraktion begründet Frau Beer den Antrag.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie heute für etwas gewinnen, von dem ich hoffe, dass wir es außerhalb des üblichen politischen Streits behandeln können. Ich möchte Sie nämlich dafür gewinnen, dass wir in diesem Land ein elektronisch geführtes zentrales Schuldnerverzeichnis einführen, das die zurzeit an den Vollstreckungs- und Insolvenzgerichten geführten Schuldnerkarteien ersetzen soll.

Was steht hinter diesem Vorschlag,den Ihnen meine Fraktion heute unterbreitet? Wir haben bislang die Situation, dass an unseren Amtsgerichten – zu Ihrer Information: wir haben 58 Amtsgerichte in Hessen – dezentral verschiedene Schuldnerverzeichnisse geführt werden. Zum einen werden Verzeichnisse bei den 58 Vollstreckungsgerichten geführt, in die die abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sowie Vermerke darüber eingetragen werden, ob zur Erzwingung eidesstattlicher Versicherungen Haftbefehle erlassen wurden oder gegebenenfalls bereits Haft vollstreckt wurde. Parallel hierzu erfolgt an den Insolvenzgerichten – in Hessen gibt es derzeit 17 solcher Gerichte – das Führen von Schuldnerkarteien, die im Zusammenhang mit der Insolvenzordnung bestimmte Informationen bereithalten, z. B. dann, wenn gemäß § 26 Insolvenzordnung ein Konkurs mangels Masse abgelehnt worden ist.

Die Informationen, die wir in den Schuldnerverzeichnissen für die Öffentlichkeit bereithalten, sind sehr wichtig für unsere Gesellschaft und für unser Wirtschaftsleben. Sie werden insbesondere zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Schuldnern, aber auch bei Fragen der Kreditwürdigkeit im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen,insbesondere in der Finanzwirtschaft,herangezogen. Sie werden auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung benötigt, wenn es darum geht, bereits festgestellte Forderungen, also Titel, beizutreiben.

Gerade wegen der Wichtigkeit dieser Informationen hält es die FDP-Fraktion für zukünftig nicht mehr sinnvoll, diese Informationen in Hessen dezentral vorzuhalten, denn es ist wohl einsichtig, dass aufgrund dieser Dezentralität denjenigen, die berechtigterweise nach derartigen Informationen nachfragen, unnötige Hindernisse in den Weg gelegt werden.

Sie müssen sich vor Augen führen, dass die Informationsmöglichkeiten der Gläubiger durch Umzüge ihrer Schuldner von einem Amtsgerichtsbezirk in den nächsten – gerade bei säumigen Schuldnern werden Umzüge häufig zur Vertuschung ihrer Spuren genutzt – sehr stark eingeschränkt werden. Das liegt daran, dass man, wenn man mehrere Adressen kennt, seine Anfragen an viele Stellen richten kann, dass aber häufig nur die aktuelle Adresse bekannt ist und die Anfrage folglich nur bei einem Teil der Stellen erfolgen kann, die diese Informationen vorhalten. Das kann in einem negativen Fall dazu führen, dass die Anfrage nur an das Amtsgericht der aktuellen Wohnadresse eines von Ihnen ins Auge gefassten Vertragspartners geht und Sie hier die Auskunft bekommen, es sei nichts eingetragen, während in den Schuldnerverzeichnissen verschiedener anderer Amtsgerichte über diese Person ganz erhebliche Eintragungen zu finden sind, von denen Sie aber erst erfahren, wenn Sie vielleicht schon Verträge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen eingegangen sind. Das ist unserer Meinung nach ein völlig ungerechtfertigter Schuldnerschutz in diesem Land, der schnellstens beseitigt werden sollte.

(Beifall bei der FDP)

Die Lösung für dieses Problem ist ein landesweit zentrales elektronisch geführtes Schuldnerverzeichnis. Das Schöne ist, dass wir für diese Lösung gar keine Gesetzesänderung oder anderes benötigen. Es gibt nämlich in der Zivilprozessordnung schon seit längerem die gesetzliche Möglichkeit, solche zentralen elektronischen Schuldnerverzeichnisse zu führen und diese auch in einem standardisierten und automatisierten Abrufverfahren zu benutzen. Man kann also online auf diese Verzeichnisse zugreifen und muss nicht mehr Heerscharen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Gerichten damit beschäftigen, die Akten zu wälzen, Auszüge zu fertigen, Kopien zu versenden und einen entsprechenden Zeitablauf in Kauf zu nehmen. Man kann also online mit elektronischer Signatur, PIN usw., auf ein solches zentral geführtes Schuldnerverzeichnis zugreifen.

Durch diese Transparenz, die wir in unserer Gesellschaft brauchen, können die wichtigen Informationsmöglichkeiten erheblich erhöht und somit ein besserer Gläubigerschutz in diesem Land sichergestellt werden.

(Beifall bei der FDP)

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Es ist für uns selbstverständlich, dass bei der Benutzung eines solchen Schuldnerverzeichnisses die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden, dass nur nach dem Gesetz berechtigte Nutzer mit einem PIN-Nummernverfahren zugelassen werden, das wir schon aus dem elektronischen Mahnverfahren und von dem elektronischen Grundbuch kennen.

Wir möchten darüber hinaus anregen, dass auch noch geprüft wird, inwieweit es möglich ist, bei den Gerichtsvollziehern anfallende Daten online in diese entsprechenden Karteien zu übernehmen, um auch hier weitere Rationalisierungseffekte möglich zu machen.

Wir meinen, dass dieser Vorschlag in der Tradition dessen steht, was wir mit der Modernisierung der Justiz in diesem Land in den letzten vier Jahren begonnen haben.Wir hoffen, dass wir Sie überzeugen können, dies in diesem Sinne fortzusetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Justizminister, Sie haben um das Wort gebeten. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Beer, Sie haben zu Beginn und zum Schluss Ihres Beitrags noch einmal dafür geworben, dass Ihr Antrag hier eine entsprechende Zustimmung findet. Ohne dass ich dem Parlament vorgreifen will, will ich Ihnen sagen, dass Sie mich bereits gewonnen haben.

(Beifall bei der FDP)

Was Sie hier eben im Einzelnen vorgetragen haben, ist sachlich völlig zutreffend und entspricht auch meiner eigenen Bewusstseinslage.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass die Landesregierung sich seit vier Jahren mit großem Engagement darum bemüht hat,die hessische Justiz zu modernisieren. Wir haben das elektronische Grundbuch eingeführt.Wir haben das elektronische Handelsregister eingeführt.Wir haben die Prozessabläufe zwischen Richtern und Staatsanwälten auf der einen Seite und ihren Geschäftsstellensekretariaten auf der anderen Seite mit EDV ausgestattet. Wir verkabeln sämtliche Gerichtsgebäude in Hessen.

Wir sind in den letzten Jahren einen Quantensprung vorangekommen, und man kann wirklich sagen, dass die Justiz in Hessen inzwischen unter dem Motto arbeitet: vom Aktenbock zum Laptop.

Aus diesem Grund verschließen wir uns Ihrem Anliegen nicht. Es ist auch unser Anliegen. Ich will nur korrekterweise darauf hinweisen, dass wir das nicht sofort morgen machen können. Es müssen entsprechende technische Voraussetzungen geschaffen werden, und es muss eine entsprechende Software eingeführt werden, die EUREKA-Vollstreckung heißt.Hier arbeiten die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen zusammen.

Ich habe bereits gesagt, wir müssen als Voraussetzung auch Sorge leisten, dass in jedem einzelnen Amtsgerichtsgebäude Verkabelungen stattfinden. Um realistisch zu sein, gehe ich davon aus, dass wir etwa in zwei Jahren mit den entsprechenden Arbeiten beginnen werden.

Wir müssen natürlich auch gewisse Prioritäten im Hinblick auf die gesamte Modernisierung der hessischen Justiz setzen. Es wird auch noch vieles andere eingeführt, z. B. die Kosten-/Leistungsrechnung, SAP, kaufmännische Buchführung, Budgetierung und dergleichen mehr.

Aus diesem Grund bitte ich um Verständnis dafür,dass ich diesen sehr vernünftigen Antrag aus meiner Sicht nicht in der Weise bescheiden kann, dass bereits morgen mit den Arbeiten begonnen wird.Aber der ausdrückliche und der entschlossene gute Wille ist vorhanden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Herr Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Schuldnerverzeichnis stammt noch aus einer Zeit, als noch keiner an moderne Informationstechnologie gedacht hat. Auch die Wahl, es bei den Amtsgerichten unterzubringen, stammt noch aus einer Zeit, als die Mobilität wesentlich geringer war und man den Gläubigern den Zugang erleichtern wollte.

Sie haben natürlich völlig Recht, in der geänderten Zeit ist das überhaupt nicht mehr zeitgemäß und führt zu den von Ihnen geschilderten Unzulänglichkeiten. Ohne jeden Zweifel ist es wünschenswert, ein solches zentrales Schuldnerverzeichnis auch einzurichten. Sie haben zu Recht gesagt, dass es die rechtliche Grundlage dafür gibt. Wir sollten das im Rahmen des Möglichen auch angehen.

Zwei Aspekte gibt es allerdings, die mich zögern lassen, Ihrem Antrag vorbehaltlos zuzustimmen. Dort sehe ich noch zusätzlichen Beratungsbedarf im Ausschuss.Erstens. Die Praxis hat Mittel und Wege gefunden, mit den Unzulänglichkeiten in gewisser Weise umzugehen. Sie wissen, dass es seit einigen Jahren die Möglichkeit gibt, die Einträge im Schuldnerverzeichnis auch an dritte Stellen weiterzugeben, die daran ein besonderes Interesse haben. In der Praxis ist es so, dass die Industrie- und Handelskammern, die Schufa und andere Kreditinformationssysteme die Daten regelmäßig abrufen, einmal monatlich übermittelt bekommen und Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen, die dafür natürlich Gebühren zahlen müssen.

Wir sollten uns noch einmal darüber unterhalten und auch die Praxiserfahrungen mit einbeziehen, wie es eigentlich mit dem Verhältnis zwischen den privaten Anbietern und den öffentlichen Aufgaben ist, die in diesem Bereich wahrzunehmen sind. Es wird sicherlich nicht ohne einen erheblichen finanziellen Aufwand gehen. Wir sollten uns also schon Gedanken darüber machen, ob das allein im öffentlichen Bereich bleiben soll oder ob das möglicherweise auch im privaten Bereich wahrgenommen werden kann.

Zweitens. Diesen Bereich hat der Justizminister bereits angesprochen. Nach meiner Beurteilung ist, jedenfalls im Rahmen anderer Projekte zur Modernisierung der Justiz, das von Ihnen angesprochene Problem nicht etwas so Vorrangiges, dass man ihm jetzt übergeordnete Priorität geben müsste. Ich bitte auch zu berücksichtigen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem in der ordentlichen Justiz durch die Neuerungen in der letzten Zeit, die uns auch noch bevorstehen, in erheblichem Maße beansprucht sind. Einige hat der Minister bereits genannt. Das elektronische Grundbuch kommt noch hinzu und verschiedene andere Dinge auch. Neuerungen, die in der Personalführung eingeführt worden sind, mit Monatsgesprächen usw., usw. Auch da müssen wir schauen, wann die Finanzmittel zur Verfügung stehen und wann die technischen und vor allem auch personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, um das auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend verträglich umsetzen zu können.

Wir sollten uns dann vielleicht auch darüber unterhalten, ob es nicht sinnvoll ist, über den Bereich des Landes Hessen hinauszugehen. Denn die Probleme, die Sie geschildert haben, dass nicht mehr nachvollzogen werden kann, woher ein Schuldner kommt, wenn er die eidesstattliche Versicherung geleistet hat, betrifft natürlich auch den „grenzüberschreitenden Verkehr“.

Wenn jemand die eidesstattliche Versicherung in Rheinland-Pfalz geleistet hat, dann taucht er auch in einem zentralen Schuldnerverzeichnis des Landes Hessen nicht auf. Hier muss man überlegen – das wäre vielleicht auch ein Projekt für die Justizministerkonferenz –,ob es nicht möglich ist, auch bundesweit das Ganze zu verbessern, möglicherweise über Datenaustausch oder über ein zentrales bundesweites Register.

Eine abschließende Bemerkung:Wenn es denn so weit ist mit einem zentralen Schuldnerregister,dann würde ich als Nordhesse natürlich schon anmelden, dass es, wenn möglich, auch in einem nordhessischen Gericht installiert wird. Wir können jeden einzelnen Arbeitsplatz gut gebrauchen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens. – Nächster Redner ist Herr Dr. Lenhart von der CDU.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal danke ich für die Zuschreibung des Doktortitels. Aber ich möchte hier keinesfalls einer Anmaßung anheim fallen. Ich bin zwar Jurist, aber es gibt auch gute Juristen ohne Promotion, und ich denke, dass ich meinen Job hier insofern auch zufrieden stellend ausfüllen kann.

Meine Damen und Herren, bei den Diskussionen zum zentralen Schuldnerverzeichnis, die ich bislang erfahren durfte, freut mich, dass es eine überfraktionelle breite Zustimmung gibt. Der Weg in eine moderne Justiz innerhalb der Landesgrenzen von Hessen wird zunächst einmal gemeinsam angestrebt.

Die CDU-Fraktion teilt dieses Ansinnen, wie es von der FDP eingebracht worden ist. Die CDU-Fraktion freut sich, dass der Justizminister bereits darlegen konnte, dass in einem weiteren Schritt der Modernisierung unserer Justiz – wie es die FDP beantragt hat – bereits das zentrale Schuldnerverzeichnis in Zukunft eingerichtet sein wird.

Liebe Kollegen, es ist zutreffend beschrieben: Es kann nicht sein, dass man bei dem Arbeitsanfall, der heute besteht, bei den 75 zuständigen Stellen Einzelnachfragen machen muss und dadurch Schlupflöcher eröffnet werden, weil das einfach nicht zu bewältigen ist. Das ist ganz einfach nicht mehr zeitgemäß. Das muss man deutlich feststellen. Es ist auch nicht mehr zeitgemäß, die Mitarbeiter bei den Gerichten mit diesem Arbeitsaufwand allein zu lassen.

Insofern halten wir es für richtig, im Sinne des Schuldnerund auch des Gläubigerschutzes diesen Weg zu gehen. Der Zeitraum bis 2005 ist überschaubar. Daher können nach unserer Auffassung die Mitarbeiter in diesem überschaubaren Zeitraum von zwei Jahren an diese neue moderne Verwaltungsform herangeführt werden.

Die Norm liegt vor. Insofern ist darauf zu achten, dass bei der Umsetzung ein angemessenes Datensicherungskonzept vorliegt, wie das bereits angesprochen wurde. Ein ganz wichtiger Faktor für die Wirksamkeit eines zentralen Schuldnerverzeichnisses ist die Pflege der Daten. Um dieses Instrument in Zukunft wirklich effizient zu nutzen, ist es unser Anliegen, dass die ordnungsgemäße Pflege von Anbeginn an mit bedacht wird.

Es ist so, dass ein Rechtsanspruch besteht. Es gibt aber nicht nur Umzüge innerhalb Hessens, sondern es kann auch passieren,dass jemand aus dem südhessischen Raum in den nordbayerischen Raum zieht. Dies spricht dafür, dass wir – nachdem wir das in einem ersten Schritt in Hessen landesweit eingeführt haben, aufbauend auf Informationsmodellen, die der Herr Justizminister beschrieben hat – dann in einem nächsten Schritt zu einem bundesweiten Zentralregister kommen. Hier sind geeignete Kooperationsmodelle zu prüfen. Ich denke, dass wir dann bundesweit zu einem modernen Justizsystem kommen, das die Probleme, um die es uns geht, wirksam lösen wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Lenhart. Das war Ihre erste Rede.Wir beglückwünschen Sie dazu.

(Allgemeiner Beifall)

Nächste Rednerin ist Frau Hofmann für die SPD-Fraktion.